Information für die Anteilinhaber des ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE

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1 Information für die Anteilinhaber des ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE Die ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. informiert Sie hiermit, dass mit Wirksamkeit der Investmentfonds ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE, dessen Anteile Sie besitzen, mit dem Investmentfonds ERSTE WWF STOCK UMWELT verschmolzen wird. Übertragender Fonds: ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE, Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) gemäß 2 Abs. 1 und 2 lnvfg 2011 idgf Übernehmender Fonds: ERSTE WWF STOCK UMWELT (Neuer Name ab ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT), Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) gemäß 2 Abs. 1 und 2 lnvfg 2011 idgf beide verwaltet von der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.h., Habsburgergasse 1 a, A Wien ("Verwaltungsgesellschaft"). Zum Stichtag übernimmt somit der ERSTE WWF STOCK UMWELT alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE, sodass der Fonds ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE nach der Verschmelzung nicht weiter fortbesteht. 1. Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung Sowohl der übernehmende Fonds ERSTE WWF STOCK UMWELT als auch der übertragende Fonds ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE sind Aktienfonds und investieren überwiegend in Aktien von Unternehmen, bei denen auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses ein besonderer Umweltnutzen identifiziert wurde und diese dadurch als nachhaltig eingestuft werden. Der Themenschwerpunkt des übertragenden Fonds liegt auf Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit mit einer Verlangsamung des globalen Klimawandels in Zusammenhang steht; der Themenschwerpunkt des übernehmenden Fonds liegt auf Unternehmen aus Bereichen der Umweltbranche mit besonderem Augenmerk auf die Bereiche Wasser, Erneuerbare Energie, Energieeffizienz, Mobilität, Luft, Recycling sowie Holz & Papier. Die Anlageuniversen des übertragenden und des übernehmenden Fonds weichen daher hinsichtlich des Themenspektrums innerhalb der Umweltbranche voneinander ab. Die Hauptbeweggründe für die geplante Verschmelzung sind sinkendes Kundeninteresse am übertragenden Fonds, die Straffung der Investmentfondspalette sowie die Steigerung der Wirtschaftlichkeit. Ein größeres Fondsvolumen ermöglicht ein effizienteres Management und kann sich zusätzlich positiv auf die Gesamtkosten des übernehmenden Fonds auswirken. Im Zuge der Verschmelzung kommt es zu einer Anpassung der Fondsbestimmungen des übernehmenden Fonds. Aktuell verfügt der ERSTE WWF STOCK UMWELT (übernehmender Fonds) über ein Fondsvolumen von rund EUR 74,0 Mio. und der ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE (übertragender Fonds) von rund EUR 13,5 Mio..

2 2. Auswirkungen der geplanten Verschmelzung Nach der Verschmelzung werden die vormaligen Anteilinhaber des ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE (übertragender Fonds) zu Anteilinhabern des ERSTE WWF STOCK UMWELT (übernehmender Fonds). Die Veranlagungsstrategien des übernehmenden und des übertragenden Fonds sind insoweit gleich, als beide Fonds überwiegend in Aktien von Unternehmen investieren, bei denen auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses ein besonderer Umweltnutzen identifiziert wurde und diese dadurch als nachhaltig eingestuft werden. Der übertragende Fonds investiert überwiegend in Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit mit einer Verlangsamung des globalen Klimawandels in Zusammenhang steht; der übernehmende Fonds investiert überwiegend in Unternehmen aus Bereichen der Umweltbranche mit besonderem Augenmerk auf die Bereiche Wasser, Erneuerbare Energie, Energieeffizienz, Mobilität, Luft, Recycling sowie Holz & Papier. Die Anlageuniversen des übertragenden und des übernehmenden Fonds weichen daher hinsichtlich des Themenspektrums innerhalb der Umweltbranche voneinander ab. Der übertragende ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE weist mit einem Synthetischen Risiko- und Ertragsindikator (SRRI) von 6 eine höhere Einstufung auf als der übernehmende ERSTE WWF STOCK UMWELT mit einer SRRI von 5. Dies resultiert aus dem engeren Themenspektrum innerhalb der Umweltbranche des übertragenden Fonds und der damit einhergehenden höheren historischen Volatilität. Folglich ergibt sich durch die Verschmelzung für die Anteilinhaber des übertragenden Fonds eine Änderung im Risiko- und ErtragsprofiL Der übernehmende ERSTE WWF STOCK UMWELT und der übertragende ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE haben idente laufende Kosten. Durch die Verschmelzung erhöht sich das Fondsvolumen, wodurch eine Senkung der anteiligen Fixkosten ermöglicht wird. Größere und somit kosteneffizientere Transaktionen können weiters eine positive Auswirkung auf die Gesamtkosten haben. Die im übertragenden Fonds vorhandenen Verlustvorträge in Höhe von rund EUR 1,66 Mio. gehen im Zuge der Verschmelzung verloren. Im übernehmenden Fonds sind keine Verlustvorträge vorhanden. Nachstehende Tabelle zeigt, welche Anteilsklasse des übernehmenden Fonds die entsprechende Anteilsklasse des übertragenden Fonds aufnehmen wird: ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE (übertragender Fonds) ERSTE WWF STOCK UMWELT (übernehmender Fonds) ATOOOOA054G6 (Ausschüttungsanteile) (EUR) AT (Ausschüttungsanteile) (EUR) ATOOOOA054H4 (Thesaurierungsanteile) (EUR) AT (Thesaurierungsanteile) (EUR) ATOOOOA03N37 (Vollthesaurierungsanteile-Ausland) (EUR) ATOOOOA044X2 (Vollthesaurierungsanteile-Ausland) (CZK) ATOOOOA044YO (Vollthesaurierungsanteile-Ausland) (HUF) Einheitliche Standards österreichischer Lagerstelien regeln den Umgang mit Fondsverschmelzungen im Zusammenhang mit Kursgewinnsteuer, wodurch Anteilinhabern

3 des übertragenden Fonds, die ihr Wertpapierdepot in Österreich führen, kein Nachteil entstehen sollte. Als Anteilinhaber des übertragenden Fonds sollte Ihnen dennoch bewusst sein, dass die Verschmelzung auch eine Auswirkung auf Ihre persönliche Steuerposition haben kann. Sie sollten Ihren Kundenbetreuer und/oder Steuerberater hinsichtlich einer Einschätzung der möglichen steuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung kontaktieren. Nachstehende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der Anlagestrategie, der synthetischen Risiko- und Ertragsindikatoren (SRRI), der Gebühren- und Kostenstrukturen des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds: Fondsname Anlagestrategie SRRI (Risiko/Ertragsprofil) Laufende Kosten Ausgabeaufschlag gemäß Fondsbestimmungen Rücknahmeabschlag Rechnungsjahr Ausschüttung Periodische Berichte ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE (übertragender Fonds) Der Fonds investiert überwiegend, d.h. zu mindestens 51 % des Fondsvermögens, in Aktien von Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit mit einer Verlangsamung des globalen Klimawandels in Zusammenhang steht, in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate. 6 1,80% bis zu 5,0% 0,00% ab 2.5. halbjährlich und jährlich ERSTE WWF STOCK UMWELT (übernehmender Fonds) Es werden überwiegend, d.h. zu mindestens 51 % des Fondsvermögens, Aktien von Unternehmen, in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate, erworben, bei denen auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses von der Verwaltungsgesellschaft ein besonderer Umweltnutzen identifiziert wurde und die daher als nachhaltig eingestuft werden. 5 1,80% bis zu 4,0% 0,00% ab 1.8. halbjährlich und jährlich Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt vor der Verschmelzung keine Neugewichtung des Portfolios des ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE (übertragender Fonds) vorzunehmen. Eine Verwässerung der Performance und eine Änderung des erwarteten Ergebnisses auf Seiten des übertragenden oder des übernehmenden Investmentfonds werden grundsätzlich nicht erwartet. Nach der Verschmelzung wird das übernommene Portfolio an das Portfolio des übernehmenden Fonds angeglichen. Dadurch kann es kurzfristig zu einer Verwässerung der Performance kommen. 3. Ihre Rechte in Bezug auf die geplante Verschmelzung Als Anteilinhaber des übertragenden Fonds ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE haben Sie gemäß 123 lnvfg 2011 bis einschließlich (Order-Annahmeschluss gemäß Punkt 5 dieser Information) das Recht Ihre Anteile am übertragenden Fonds kostenlos zurück zu geben und deren Auszahlung zu verlangen. Wir empfehlen Ihnen die Wesentliche Anlegerinformation (KID) des übernehmenden Fonds, die diesem Schreiben angefügt ist, zu lesen. Diese ist ebenfalls unter im Internet abrufbar.

4 Der Abschlussprüfer des übertragenden Fonds wird eine Bestätigung ausstellen, die die beschlossenen Kriterien für die Bewertung des Vermögens und gegebenenfalls der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses sowie die Methode zur Berechnung des Umtauschverhältnisses und das tatsächliche Umtauschverhältnis umfasst. Die Anteilinhaber des übertragenden Fonds können bei der Verwaltungsgesellschaft kostenfrei ein Exemplar der Bestätigung des Abschlussprüfers anfordern( 119 lnvfg 2011 ). Die Depotbank (Erste Group Bank AG) hat den durch die Verwaltungsgesellschaft erstellten Verschmelzungsplan ( 117 lnvfg 2011) zu prüfen und dessen Ordnungsmäßigkeit zu bestätigen. Die Anteilinhaber des übertragenden Fonds können bei der Verwaltungsgesellschaft kostenfrei ein Exemplar der Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des Verschmelzungsplans durch die Depotbank anfordern ( 118 lnvfg 2011 ). Sie können die Verwaltungsgesellschaft an ihrem eingetragenen Sitz oder per kontaktieren (kontakt@sparinvest.com), um weitere Informationen zu erhalten. 4. Einzelheiten der Durchführung der Verschmelzung Im Austausch für Ihre Anteile der betreffenden Anteilsklasse des übertragenden Fonds ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE erhalten Sie eine Anzahl von Anteilen der betreffenden Anteilsklasse des übernehmenden Fonds in Höhe der in der betreffenden Anteilsklasse des übertragenden Fonds gehaltenen Anteile, multipliziert mit dem betreffenden Umtauschverhältnis. Anteilsbruchteile werden bis auf zwei Dezimalstellen ausgegeben. Im Rahmen der Verschmelzung kommt es zu keiner Barzahlung aus dem Nettobestandswert der Anteile des übertragenden Fonds. Das Umtauschverhältnis wird berechnet, indem der Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden Anteilsgattung des übertragenden Fonds vom durch den Nettoinventarwert der Anteile der betreffenden Anteilsgattung des übernehmenden Fonds desselben Datums geteilt wird (Die Auflistung der bestehenden Anteilsgattungen finden Sie unter Pkt. 2). Ausgabe- und Rücknahmeaufträge bezüglich des übertragenden Fonds ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE werden nach dem Order-Annahmeschluss des nicht mehr akzeptiert. Anteile am übertragenden Fonds, für die bis Order-Annahmeschluss des keine Rücknahme beantragt wird, werden in Anteile des übernehmenden Fonds umgewandelt (Order-Annahmeschluss gemäß Punkt 5 dieser Information). Nach diesem Stichtag und solange, bis die Verschmelzung wirksam wird, werden alle bei dem übertragenden Fonds eingehenden Zeichnungs- und Rücknahmeanträge abgelehnt, damit die Verschmelzung der beiden Fonds effizient durchgeführt werden kann. Die im übertragenden Fonds eventuell steuerlich nicht mehr erfassten Erträge werden im übertragenden Fonds durch die Depotbank manuell erfasst und anschließend auf den übernehmenden Fonds übertragen, bei der Errechnung des Umtauschverhältnisses berücksichtigt und am Verschmelzungsstichtag verbucht. Die Verschmelzung wird am wirksam. An diesem Stichtag werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Fonds auf den übernehmenden Fonds übertragen, sodass der ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE nach der Verschmelzung nicht weiter fortbesteht. Die bei der Verschmelzung entstehenden Kosten und Auslagen trägt die Verwaltungsgesellschaft 5. Einzelheiten zu Ihren Rechten als Anteilinhaber des übertragenden Fonds vor und nach Wirksamwerden der geplanten Verschmelzung

5 Vor der Verschmelzung: Sie können Ihre Anteile ab sofort bis einschließlich (Order-Annahmeschluss gemäß Punkt 5 dieser Information) zum geltenden Nettoinventarwert je Anteil ohne Rücknahmegebühren zurückgeben (Einzelheiten zur Verschmelzung finden Sie im Punkt 4 ). Nach der Verschmelzung: Nach der Verschmelzung ( ) werden Sie, als vormaliger Anteilinhaber des übertragenden Fonds ERSTE WWF STOCK CLIMATE CHANGE, zum Anteilinhaber des übernehmenden Fonds und können Ihre Anteile unter Einhaltung der Bestimmungen des Prospekts des übernehmenden Fonds an jedem Bewertungstag zurückgeben: Nach der Verschmelzung können Sie jederzeit die Rücknahme der Anteile durch Vorlage der Anteilscheine oder durch Erteilung eines Rücknahmeauftrages bei der Depotbank verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft des übernehmenden Fonds ist verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis, der dem Wert eines Anteiles entspricht, für Rechnung des Fonds zurückzunehmen. Order-Annahmeschlusszeiten: für Beorderungen über Depotbank angebundene Systeme (insbesondere Orders in den Filialen der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG): bis 15:45 Uhr (MEZ, Ortszeit Wien) für Beorderungen aller anderen Kunden (Sales, Handel, etc.): bis 15:00 Uhr (MEZ, Ortszeit Wien) Der Prospekt des übernehmenden Fonds ist zudem unter abrufbar. Wien am Mit freundlichen Grüßen ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlag~c~ Be1lagen: /~ ~ :::;> Prospekt und F'ondsbestimmungen des übernehmenden Fonds ERSTE WWF STOCK UMWELT Wesentliche Anlegerinformation des übernehmenden Fonds ERSTE WWF STOCK UMWELT

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