Valartis Asset Management (Austria) Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Rathausstraße Wien, Österreich. Anlegerinformation
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- Michaela Brauer
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1 Anlegerinformation SALUS ALPHA SICAV (die "SICAV") ist eine Aktiengesellschaft gegründet nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg in Form einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) gemäß Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das " Gesetz von 2010 " ), mit der Luxemburg Handelsund Gesellschaftsregisternummer B und mit Sitz in 2, Rue de Canach, L Schuttrange, Großherzogtum Luxemburg. Die Valartis Asset Management (Austria) Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. ist eine Kapitalanlagegesellschaft ( KAG ) im Sinne des Bundesgesetzes über Investmentfonds (österreichisches Investmentfondsgesetz, kurz: InvFG ). Die KAG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 29. Juni 1990 errichtet und am 4. Oktober 1990 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( Ges.m.b.H. ) im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien, Abteilung B, unter der Nummer 96107i eingetragen. Sitz der KAG ist in A Wien,. Sehr geehrte Anteilinhaber, wir informieren Sie darüber, dass der SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS Fonds (der übertragende Fonds") mit Wirkung zum 1. August 2016 (der Verschmelzungstermin ) mit dem SALUS ALPHA SICAV SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS (der übernehmende Teilfonds ) gemäß der folgenden Tabelle verschmolzen wird: Übertragende UCITS SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS (VT): AT0000A0BK00 SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS (T): AT0000A0BJZ6 SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS (A): AT0000A0BJY9 Übernehmender UCITS SALUS ALPHA SICAV - SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS R (EUR): LU Gemäß der Satzung der SICAV hat der Verwaltungsrat die Verschmelzung der übertragenden Fonds in den übernehmenden Teilfonds gemäß dem vorliegenden Verschmelzungsplan genehmigt. Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der übertragenden Fonds werden in den übernehmenden Teilfonds gemäß dem folgenden Verschmelzungsplan übernommen: 1. Zulässigkeit und Art der Verschmelzung Nach dem InvFG sowie dem luxemburgischen Investmentfondsgesetz (nachfolgend InvFG Lux ) ist eine grenzüberschreitende Verschmelzung von Investmentfonds, bei denen der bzw. die übertragenden Fonds in Österreich gemäß 50 InvFG bewilligt ist/sind, zulässig. Die Verschmelzung erfolgt durch die vollständige Übertragung aller Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der übertragenden Fonds in den übernehmenden Teilfonds. Alle Anteilsklassen sind in EUR denominiert. Die Anlageziele und Anlagepolitik der übertragenden Fonds und des übernehmenden Teilfonds sind im Wesentlichen unverändert. 1
2 2. Hintergründe und Beweggründe für die geplante Verschmelzung Mit der Verschmelzung der Fonds kann eine breitere Gruppe an Anlegern durch verschiedene Währungsanteilsklassen erreicht werden. Mit der geplanten Verschmelzung möchte der Verwaltungsrat der SICAV eine stärkere Betonung der unverkennbaren Anlagestile legen. Durch die geplante Verschmelzung wird einerseits durch die Gewinnung und Verbreitung neuer Investoren eine Erhöhung des Fondsvolumens in den verschiedenen Anteilscheinklassen erzielt, anderseits aufgrund der SICAV Struktur, Kostenskalierungseffekte und der damit verbundenen Vorteile für die Anleger erreicht. 3. Auswirkungen der geplanten Verschmelzung für Sie als Anteilinhaber: Auswirkungen auf die Anteilinhaber des übernehmenden Teilfonds Die Anteilscheinklasse des übernehmenden Teilfonds entsteht durch die Verschmelzung und wird aktiviert. Für die Anteilinhaber des übernehmenden Teilfonds wird es durch die Verschmelzung keine wesentlichen Auswirkungen geben unabhängig davon ob der übernehmende Teilfonds durch die Verschmelzung aktiviert wird. Der Verwaltungsrat erwartet grundsätzlich keine Verwässerung der Performance beim übernehmenden Teilfonds unabhängig davon ob der übernehmende Teilfonds durch die Verschmelzung aktiviert wird. Beim übernehmenden Teilfonds handelt es sich um einen Teilfonds eines selbstverwaltenden SICAV (Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) mit eigener Rechtspersönlichkeit, daher haben Anteilinhaber der SICAV das Recht, an Hauptversammlungen teilzunehmen wogegen Anteilinhaber beim übertragenden Fonds kein Stimmrecht haben (Kapitalanlagefonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit). SALUS ALPHA SICAV ist eine selbstverwaltende Investmentgesellschaft ohne Verwaltungsgesellschaft. Dienstleister Übernehmender Teilfonds Übertragender Fonds Depotbank Verwaltungsgesellschaft CACEIS Bank Luxembourg, 5, Allée Scheffer L-2520 Luxembourg SALUS ALPHA SICAV ist eine selbstverwaltende Investmentgesellschaft ohne Verwaltungsgesellschaft. Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wipplingerstrasse 25, A Wien Valartis Asset Management (Austria) Kapitalanlagegesellschaft m.b.h.,, A-1010 Wien Anlageverwalter Salus Alpha Capital GmbH, Wegacker 42 Salus Alpha Capital GmbH, Wegacker 42 2
3 FL-9493 Liechtenstein FL-9493 Liechtenstein Auswirkungen auf die Anteilinhaber der übertragenden Fonds Mit dem Verschmelzungstermin werden die Anteilinhaber der übertragenden Fonds im Rahmen des festgesetzten Umtauschverhältnisses Anteilinhaber des übernehmenden Teilfonds. Die Tatsache, dass der Anteilinhaber des übertragenden Fonds nun Anteile des übernehmenden Teilfonds hält, erzeugt keine relevanten Veränderungen für die Anteilinhaber. Da sich die übertragenden Fonds im Hinblick auf die Anlageziele und Anlagepolitik des übernehmenden Teilfonds im Wesentlichen nicht unterscheiden, ist keine Anpassung des Portfolios notwendig. Der Verwaltungsrat erwartet übertragenden Teilfonds. grundsätzlich keine Verwässerung der Performance beim Gegenüberstellung der Anlagepolitik des übernehmenden Teilfonds und des übertragenden Fonds: Übernehmender Teilfonds Ziele und Anlagepolitk Der Fonds investiert Long und Short in aktiv gehandelte Futures, die an den liquidesten Futuresbörsen weltweit quotiert werden, und in Total Return Swaps. Die Futures- und Swapkontrakte werden auf anerkannte Indizes (d. h. Aktien, Anleihen und Rohstoffe), Anleihen, Währungen und Zinssätze gehandelt. Darüber hinaus investiert der Fonds bis zu 100% seines Vermögens in Geldmarktinstrumente, Bankeinlagen mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr und Staatsanleihen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Der Fonds kann außerdem Futures, Optionen, Swaps und sonstige Derivate einsetzen, um Risiken abzusichern und seine Anlagepolitik umzusetzen. Der Fonds strebt die höchstmögliche Rendite mit einer Volatilität von 10-15% p.a. an. Bankguthaben und Barmittel dürfen 49% des Nettovermögens nicht überschreiten. Es darf nicht in Asset Backed Securities oder Mortgage Backed Securities investiert werden. Risiko und Ertragsprofil Risikoeinstufung (SRRI) Kategorie 5 Bedeutende Risiken für den Fonds, die von diesem Indikator nicht berücksichtigt werden: Kreditrisiko: Der Fonds investiert in Anleihen, Zahlungsmittel oder sonstige Geldmarktinstrumente. Es besteht das Risiko eines Ausfalls des Emittenten. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies geschieht, hängt von der Bonität des Emittenten ab. Das 3
4 Ausfallrisiko ist normalerweise für spekulative Wertpapiere höher. Liquiditätsrisiko: Ein Liquiditätsrisiko besteht, wenn der Verkauf oder Kauf bestimmter Anlagen schwierig ist. Dies könnte die Renditen des Fonds reduzieren, falls er nicht in der Lage ist, Transaktionen zu günstigen Bedingungen abzuschließen. Betriebsrisiko: Verlustrisiko aufgrund von menschlichem Versagen, unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Systemen, Prozessen oder Kontrollen oder aufgrund von externen Ereignissen. Derivate zu Absicherungszwecken: Der Einsatz von Derivaten zu Absicherungszwecken kann bei einem steigenden Markt das Gewinnpotenzial reduzieren. Verwahrrisiko: In Bezug auf die Verwahrung von Wertpapieren könnte das Risiko des Verlustes von Vermögenswerten aufgrund einer Insolvenz, von Due-Diligence-Verstößen oder von missbräuchlichem Verhalten seitens der Depotbank oder Unterdepotbank bestehen. Übertragender Fonds Ziele und Anlagepolitik Der Salus Alpha Directional Markets ist ein Derivate-Fonds, der unter Berücksichtigung der Sicherheit des Kapitals und der Liquidität des Fondsvermögens darauf ausgerichtet ist, einen hohen laufenden Ertrag zu erzielen. Die Auswahl der Vermögensgegenstände des Salus Alpha Directional Markets orientiert sich an dem erwarteten Ertrag (Prognose) und der Qualität dieser Prognose. Assets mit geringem Risiko und guter Prognosequalität werden im Portfolio höher gewichtet als Assets mit hohem Risiko und schlechter Prognosequalität (gleichgewichtet nach Risiko). Bei dieser Strategie wird versucht Tendenzen an den globalen Märkten (Zinsen, Währungen, Anleihen, Rohstoffen und/oder Aktien) gewinnbringend auszunützen. Die Veranlagungsstrategie unterliegt keinen geographischen oder branchenmäßigen Beschränkungen. Anteile an Investmentfonds dürfen bis zu maximal 10 % des Fondsvermögens erworben werden. Für den 4
5 Fonds können im Rahmen seiner Anlagestrategie bis zu 100 % Geldmarktinstrumente erworben werden. Der Fonds kann zu wesentlichen Teilen in Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten investieren. Der Salus Alpha Directional Markets kann zu wesentlichen Teilen in derivative Instrumente isd 73 InvFG 2011 investieren. Derivative Instrumente können nicht nur zur Absicherung, sondern auch zur Spekulation eingesetzt werden. Dadurch kann sich das Verlustrisiko bezogen auf im Fonds befindliche Vermögenswerte zumindest zeitweise erhöhen. Der Einsatz von nicht börsengehandelten Derivaten (ausgenommen Devisentermingeschäfte) ist nicht zulässig. Risiko- und Ertragsprofil Das Risiko-Ertrags-Profil bezieht sich auf die Vergangenheit und kann nicht als verlässlicher Hinweis auf das künftige Risiko-Ertrags-Profil herangezogen werden. Eine Einstufung in Kategorie 1 bedeutet nicht, dass es sich um eine risikofreie Anlage handelt. Aufgrund der gemessenen Kursschwankungen des Fonds oder eines vergleichbaren Portfolios bzw. einer anwendbaren Risikoabgrenzung erfolgte eine Risikoeinstufung (SRRI) in Kategorie 5. Die Risikoeinstufung kann sich im Laufe der Zeit ändern. Risiken, die von der Risikoeinstufung nicht oder nicht ausreichend erfasst werden und trotzdem für den Fonds von Bedeutung sind: Kreditrisiko: Das Risiko, dass ein Emittent oder eine Gegenpartei seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte wirken sich auch die besonderen Entwicklungen der jeweiligen Aussteller auf den Kurs eines Wertpapiers aus. Auch bei sorgfältigster Auswahl der Wertpapiere kann beispielsweise nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Ausstellern eintreten. Liquiditätsrisiko: Das Risiko, dass eine Position nicht rechtzeitig zu einem angemessenen Preis liquidiert werden kann. Dieses Risiko kann sich auch auf die Liquidität des Investmentfonds auswirken. Ausfallsrisiko: Der Investmentfonds schließt Geschäfte mit verschiedenen Gegenparteien ab. Es besteht das Risiko, dass solche 5
6 Gegenparteien z.b. aufgrund einer Insolvenz die Forderung des Investmentfonds nicht erfüllen können. Operationelles Risiko, Verwahrrisiko: Der Investmentfonds kann Verluste erleiden, die durch Versagen von internen Verfahren/Systemen oder durch externe Ereignisse (z.b. Naturkatastrophen) verursacht werden können. Im Rahmen der Verwahrung der dem Investmentfonds zugrundeliegenden Wertpapiere oder Derivate trägt der Investmentfonds das Risiko des Verlustes von Vermögensgegenständen, durch Insolvenz, Sorgfaltswidrigkeit oder missbräuchliches Verhalten des Verwahrers oder Unterverwahrers. Risiko aus Derivate - Einsatz: Der Investmentfonds kann Derivatgeschäfte sowohl zur Absicherung, als auch als aktives Veranlagungsinstrument einsetzen, wodurch sich das Risiko von Wertschwankungen erhöhen kann. Eine ausführliche Darstellung aller Risiken des Investmentfonds erfolgt im Verkaufsprospekt. Für Anteilinhaber des übertragenden UCITS sollte es durch die Verschmelzung aufgrund der Ähnlichkeit der Anlagestrategien zu keinen derzeit absehbaren Änderungen beim erwarteten Ergebnis des Fonds kommen. Die Anteilsinhaber werden darauf hingewiesen, dass keine Anpassungen des Portfolios vor oder nach dem Inkrafttreten der Verschmelzung erforderlich sind. Die Verschmelzung hat keinen wesentlichen Einfluss auf das Portfolio des übernehmenden Teilfonds unabhängig davon ob der übernehmende Teilfonds durch die Verschmelzung aktiviert wird. Kosten Die Verwaltungsgebühr des Salus Alpha SICAV - Salus Alpha Directional Markets R (EUR) LU (übernehmender Teilfonds) beläuft sich auf 1,90 % p.a. während sich die Verwaltungsgebühr des übertragenden Fonds auf 2,25% p.a. beläuft. Die erfolgsabhängige Vergütung von 20% ist für den übernehmenden Teilfonds und den übertragenden Fonds identisch. Die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung von 20% p.a. basiert für den übertragenden Fonds und des übernehmenden Teilfonds auf dem Vergleich der Nettoinventarwerte und fällt nur an bei neuen Höchstständen (High-Water-Mark). 6
7 Gegenüberstellung der Kosten beider Fonds: Übernehmender Teilfonds Übertragende Fonds Verwaltungsgebühr 1,90% 2,25% Laufende Kosten 2,40% * 2,71% Ausgabeaufschlag 3,00% 5,50% Rücknahmeabschlag 4,00% 4,45% erfolgsabhängige Vergütung (Performance Gebühr) 20,00% 20,00% Risiko/Ertragsprofil (SRRI) 5 5 Rechnungsjahr * geschätzt Den aktuellen Verkaufsprospekt des übernehmenden Teilfonds können Anteilinhaber auf der Website des Fonds einsehen. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übernehmenden Teilfonds und übertragenden Fonds werden laut den Bestimmungen des jeweiligen letztgültigen Verkaufsprospektes ermittelt. Für die Anwendung der erfolgsabhängigen Vergütung werden die übertragenen Vermögenswerte in den übernehmenden Teilfonds wie eine Zeichnung behandelt. Steuerliche Behandlung / Umgang mit angefallenen E rträgen Ein weiteres wesentliches Merkmal der geplanten Verschmelzung liegt bei der steuerlichen Behandlung. Ziel des übernehmenden Teilfonds ist es, in Österreich und Deutschland steuertransparent zu sein. Für Anteilinhaber aus Österreich führt die Fondsverschmelzung auf Ebene des Anteilinhabers zu keiner Realisierung von Kursgewinnen bzw. verlusten und ist daher erwartungsgemäß steuerneutral. Auch für Anteilinhaber aus Deutschland führt die Fondsverschmelzung auf Ebene des Anteilinhabers zu keiner Realisierung von Kursgewinnen bzw. verlusten und ist daher erwartungsgemäß steuerneutral. Bei Fragen zu Ihrer individuellen steuerlichen Situation bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit Ihrem Steuerberater, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die steuerliche Behandlung aufgrund der Verschmelzung gegenüber den oben genannten Ausführungen ändert. Anfallende Erträge der übertragenden Fonds werden der jeweiligen Anteilsklasse des übernehmenden Teilfonds zugeordnet. 4. Kriterien für die Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten am 7
8 Verschmelzungstermin zur Berechnung des Umtauschverhältnisses Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung werden von Salus Alpha Capital GmbH. getragen. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übernehmenden Teilfonds und übertragenden Fonds werden laut den Bestimmungen des jeweiligen letztgültigen Verkaufsprospektes ermittelt. Der Abschlussprüfer, als Teil der gesetzlichen Prüfung, wird eine Bestätigung ausstellen, die die beschlossenen Kriterien für die Bewertung des Vermögens und gegebenenfalls der Verbindlichkeiten der übertragenden Fonds und übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses und das tatsächliche Umtauschverhältnis umfasst. Der bestellte Abschlussprüfer ist Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.h., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, Österreich. Die Anteilinhaber des übertragenden OGAW haben das Recht auf Anforderung zusätzlicher Informationen, insbesondere das Recht, eine Kopie des befürworteten Berichts des unabhängigen Abschlussprüfers kostenlos bei der SICAV zu erhalten ( 119 Abs. 3 InvFG). 5. Berechnungsmethode des Umtauschverhältnisses In Anbetracht, dass sowohl die Währung als auch die Bewertungsgrundlagen der übertragenden Fonds und des übernehmenden Teilfonds gleich sind, wird das Umtauschverhältnis der Anteile zwischen den übertragenden Fonds und übernehmenden Teilfonds auf Basis der Nettoinventarwerte der übertragenden Fonds und des übernehmenden Teilfonds berechnet. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der übertragenden Fonds und des übernehmenden Teilfonds werden laut den Bestimmungen des jeweiligen letztgültigen Verkaufsprospektes ermittelt. Der Verkaufsprospekt legt fest, dass die Nettoinventarwerte der zu verschmelzenden Fonds an jedem Banktag in Luxemburg und Österreich ermittelt werden. Genauer gesagt, erfolgt der Umtausch von Anteilen auf Grundlage der Nettoinventarwerte des übertragenden Fonds. Anteile des SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS (VT): AT0000A0BK00 werden in neu ausgegebene Anteile des SALUS ALPHA SICAV - SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS R (EUR): LU getauscht im Umtauschverhältnis von: 1: 10 Anteile des SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS (T): AT0000A0BJZ6 werden in neu ausgegebene Anteile des SALUS ALPHA SICAV - SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS R (EUR): LU getauscht im Umtauschverhältnis von: 10 NAV SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS (T) 1: NAV SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS (VT) Anteile des SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS (A): AT0000A0BJY9 werden in neu ausgegebene Anteile des SALUS ALPHA SICAV - SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS R (EUR): LU getauscht im Umtauschverhältnis von: 8
9 10 NAV SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS (A) 1: NAV SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS (VT) 6. Geplanter Verschmelzungstermin Der geplante effektive Verschmelzungstermin ist der 1. August 2016 (der Verschmelzungstermin ). 7. Datum für die Berechnung des Umtauschverhältnisses Das Umtauschverhältnis zwischen den Anteilen der übertragenden Fonds und des übernehmenden Teilfonds werden auf Basis der Nettoinventarwerte der übertragenden Fonds am 29. Juli 2016 berechnet. 8. Regeln für die Übertragung von Vermögenswerten und Umtausch von Anteilen Mit dem Verschmelzungstermin werden alle Vermögenswerte und bestehenden Verbindlichkeiten der übertragenden Fonds and den übernehmenden Teilfonds übertragen. Anfallende Erträge der übertragenden Fonds werden der jeweiligen Anteilsklasse des übernehmenden Teilfonds zugeordnet. Die Anteilinhaber der übertragenden Fonds erhalten als Gegenleistung für die Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten an den übernehmenden Teilfonds neu ausgegebene Anteile des übernehmenden Teilfonds. Die Anteilinhaber des übertragenden Fonds SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS (VT): AT0000A0BK00 erhalten neu ausgegebene Anteile des SALUS ALPHA SICAV - SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS R (EUR): LU mit dem Datum für die Berechnung des Umtauschverhältnisses wie in Punkt 5. Berechnungsmethode des Umtauschverhältnisses angegeben. Die Anteilinhaber des übertragenden Fonds SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS (T): AT0000A0BJZ6 erhalten neu ausgegebene Anteile des SALUS ALPHA SICAV - SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS R (EUR): LU mit dem Datum für die Berechnung des Umtauschverhältnisses wie in Punkt 5. Berechnungsmethode des Umtauschverhältnisses angegeben. Die Anteilinhaber des übertragenden Fonds SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS (A): AT0000A0BJY9 erhalten neu ausgegebene Anteile des SALUS ALPHA SICAV - SALUS ALPHA DIRECTIONAL MARKETS R (EUR): LU mit dem Datum für die Berechnung des Umtauschverhältnisses wie in Punkt 5. Berechnungsmethode des Umtauschverhältnisses angegeben. Alle Anteile der übertragenden Fonds gehen als Folge der Verschmelzung an den übernehmenden Teilfonds zur Gänze unter. Die Anteilinhaber der übertragenden Fonds werden nach der Verschmelzung Anteilinhaber des übernehmenden Teilfonds. Es werden keine Zeichnungsgebühren innerhalb des übernehmenden Teilfonds bei der Verschmelzung erhoben. 9
10 Es kommt zu keiner Barablösung. 9. Regelmäßige Berichterstattung von übertragendem und übernehmendem UCITS Übertragende und übernehmende Gesellschaft erwarten keine potenziellen wesentlichen Unterschiede im Hinblick auf die regelmäßige Berichterstattung. Das Rechnungsjahr des übernehmenden UCITS entspricht einem Rechnungsjahr vom bis zum Der Rechenschaftsbericht des übernehmenden UCITS wird in Einklang mit den maßgeblichen Vorschriften des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 spätestens 4 Monate nach Ende des Rechnungsjahres veröffentlicht, Halbjahresberichte spätestens 2 Monate nach Ende des Halbjahres Weitere Informationen Anteilinhaber der übertragenden Fonds, die nicht der Verschmelzung zustimmen, haben das Recht, Ihre Anteile kostenlos vom 28. Juni 2016 bis einschließlich 29. Juli :00 (Order- Annahmeschluss) zurück zu geben. Nach Order-Annahmeschluss und solange bis die Verschmelzung wirksam wird, werden alle bei dem übertragenden Fonds eingehenden Zeichnungsund Rücknahmeanträge in der Zeit vom 29. Juli 2016 (ab 14 Uhr) bis 1. August 2016 (Verschmelzungstermin) abgelehnt, damit die Verschmelzung der beiden Fonds effizient durchgeführt werden kann. Am Verschmelzungstermin erhalten alle Anteilinhaber des übertragenden Fonds, die nicht von ihrem Rücknahmerecht Gebrauch machen, Anteile des übernehmenden Teilfonds und können danach Ihre Rechte ab dem effektiven Verschmelzungstermin ausüben. 11. Mitteilung an die Anteilinhaber Gemäß Artikel 133 InvFG erfolgt die Mitteilung an die Anteilinhaber via OEKB (Österreichische Kontrollbank AG) sowie auch über Mit freundlichen Grüßen Valartis Asset Management (Austria) Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Wien, am
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