Betreuung der Berufspraktika Informationsveranstaltung zum Hauptstudium am 09.07.2015
Ansprechpartner Sarah Trehern Tel. 0431 880 7534 Büro: Wilhelm-Seelig-Platz 6, 312 Anna Hirschmüller Tel. 0431 880 7535 Büro: Wilhelm-Seelig-Platz 6, 313 Email-Adresse für Praktikumsangelegenheiten: berufspraktika@psychologie.uni-kiel.de 2 Aktuelle Informationen, Formulare etc. http://www.psychologie.uni-kiel.de/praktika.html
Gliederung 1. Regeln 2. Verfahren 3. Fragen 3
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Regeln Neue PO (Studienbeginn ab WS 2006/2007) Diplom-Prüfungsordnung für Studierende der Psychologie 13 Berufspraktische Tätigkeit 5
Neue PO: Diplom-Prüfungsordnung für Studierende der Psychologie 13 Berufspraktische Tätigkeit (1) Im Hauptstudium ist eine berufspraktische Tätigkeit vorgesehen. Die Berufspraktika sollen den Studierenden ermöglichen, sich über Berufsfelder psychologischer Tätigkeiten zu orientieren und die Anwendungen psychologischer Arbeitstechniken unter Anleitung zu üben. Die Studierenden sollen 2 Berufspraktika von je mindestens 6 Wochen Dauer Vollzeitbeschäftigung oder ein einziges Berufspraktikum über die gesamte Zeit von 3 Monaten absolvieren. In Ausnahmefällen kann der Prüfungs- und Studienausschuss auf Antrag auch ein halbjähriges Berufspraktikum gestatten, wenn glaubhaft gemacht wird, dass diese Verlängerung der Praktikumszeit der Erhöhung der Berufschancen dient. Der Arbeitsumfang des Berufspraktikums oder der Berufspraktika entspricht 14 Leistungspunkten, auch im Falle der Verlängerung. Die Berufspraktika müssen unter Anleitung einer Diplom-Psychologin oder eines Diplom-Psychologen durchgeführt werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Prüfungs- und Studienausschusses. 6
Neue PO: Diplom-Prüfungsordnung für Studierende der Psychologie 13 Berufspraktische Tätigkeit (2) Die Berufspraktika sollen in der Regel in Institutionen abgeleistet werden, die den Praktikantinnen und Praktikanten unter Anleitung von Diplom-Psychologinnen oder Diplom-Psychologen eine Einführung in praktisch-psychologische Tätigkeiten geben können. Berufspraktika bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Praktikumsbeauftragte oder den Praktikumsbeauftragten des Instituts. Diese oder dieser ist auch zuständig für die Anerkennung der Praktikumsbescheinigung, die Angaben über die Dauer des Berufspraktikums und die ausgeübte Tätigkeit und die Bestätigung der Praktikumsstelle mit der Unterschrift der verantwortlichen Psychologin oder des Psychologen enthält, die oder der für die fachliche Betreuung zuständig gewesen ist. Im Anschluss an jedes Berufspraktikum ist ein Bericht zu verfassen. In ihm ist besonders die Art der praktisch-psychologischen Tätigkeit darzustellen. Er dient der Qualitätssicherung und als Informationsquelle für weitere Studierende. 7
Regeln Alte PO (Studienbeginn vor WS 2006/2007) Bitte wenden Sie sich direkt an uns 8
Anzahl und Dauer der Praktika insgesamt 12 Wochen Vollzeit (37,5 h) 2 mal 6 Wochen 1 mal 3 Monate 1 mal ½ Jahr (Ausnahmefall) 14 Leistungspunkte (auch im Ausnahmefall) 9 nur 1 Forschungspraktikum (d.h. 225h oder 6 Wochen, ansonsten Ausnahmefall)
Zeitpunkt der Praktika nur im Hauptstudium sechswöchige Praktika in der vorlesungsfreien Zeit verteilte Praktika über 225 h, davon 2 Wochen en bloc in der vorlesungsfreien Zeit ansonsten Antrag an die Praktikumsbeauftragten 10
Ort und BetreuerIn der Praktika Regelfall: Master / Diplom-PsychologIn im Inland Ausnahmen und Auslandspraktika bitte vorab per Antrag (an die Praktikumsbeauftragten) bestätigen lassen 11
Anerkennung von anderen Tätigkeiten als Praktika HiWi-Job? Ja, wenn die Tätigkeit die Voraussetzungen für ein Berufspraktikum gemäß 13 PO erfüllt und eine schriftliche Bestätigung des Erfüllens der Voraussetzungen durch den jeweiligen Abteilungsleiter erfolgt (formloser Antrag an den Praktikumsbeauftragten) praktisch-psychologische Nebentätigkeit im Hauptstudium Hängt von den Umständen ab, ggf. nach Antrag 12 abgeschlossene Berufsausbildungen Nein Zivildienst Nein
Anerkennung einer HiWi-Tätigkeit Voraussetzungen für eine Anerkennung: Bedingungen gemäß 13 neuer PO erfüllt insbesondere: Anleitung durch eine(n) Diplom-PsychologIn Anwendung psychologischer Arbeitstechniken unter Anleitung Einführung in praktisch-psychologische Tätigkeiten (mind. 6 Wochen Dauer) bei Anerkennung als Forschungspraktikum nur, wenn Tätigkeiten über reine Datenerhebung hinausgehen und eine Mitwirkung am inhaltlichen Forschungsprozess erkennen lassen (z.b. Diskussionen zu Hypothesen, Versuchsplan, Operationalisierung etc.) Schriftliche Bestätigung durch den/die jeweiligen AbteilungsleiterIn Formloser Antrag mit Bestätigung an die Praktikumsbeauftragten unter genauer Beschreibung der Tätigkeit 13
Fragen?
Verfahren 1. Praktikumsplatz suchen Eigenständige Suche, Praktikumsordner (IB), Internet 2. Praktikum genehmigen lassen In Ausnahmefällen auf jeden Fall, in Standardfällen (Inlandspraktikum, Betreuer/in Dipl.-Psych., Hauptstudium) optional 3. Praktikum ableisten und vom Betreuer / der Betreuerin bescheinigen lassen (für zukünftige Bewerbungen ist es sehr empfehlenswert, sich zusätzlich ein Zeugnis ausstellen zu lassen). 15 4. Unterschriebenes Formular + Praktikumsbericht in doppelter Ausführung von einer der Praktikumsbeauftragten bestätigen lassen 5. Nach Ableisten beider Praktika Nachweis im Prüfungsamt abgeben.
Ausnahmefälle Praktikum im Ausland Antrag an den Praktikumsbeauftragten Anerkennung Hiwi-Tätigkeit Antrag an Praktikumsbeauftragten + Bestätigung Abteilungsleiter 6-monatiges Praktikum Antrag an die Praktikumsbeauftragten zweites Forschungspraktikum (oder Forschungspraktikum > 225h) Antrag an die Praktikumsbeauftragten 16 Alle Leistungspunkte des Grundstudiums schon gesammelt, aber nominell noch nicht im Hauptstudium (Semesterferien) Antrag an die Praktikumsbeauftragten
Antrag auf Genehmigung: Formloser Antrag + Formular zur Genehmigung einreichen Formloser Antrag: 1. Antragsteller (Name, Adresse, Fachsemester, Matrikelnummer, Zeitpunkt des Vordiploms) 2. Darlegung aller Informationen, die notwendig sind, um zu beurteilen, ob das Praktikum mit dem Regelfall vergleichbar ist (Zeitpunkt, Dauer, Institution, Betreuer, Tätigkeitsfeld) 3. Begründung der Ausnahme (warum ist die Ausnahme in Ihrem Fall sinnvoll?) 4. Der Antrag kann auch per E-Mail gestellt werden. 17
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3. Praktikumsbestätigung jedes Praktikum MUSS von dem/der anleitenden Psychogen/Psychologin bescheinigt werden 20
21 4. Bestätigung des Praktikums nach Ableistung Einreichen eines Praktikumsberichtes in doppelter Ausfertigung zusammen mit der Bescheinigung beim Praktikumsbeauftragten
Inhalte von Praktikumsberichten: max. 3 Seiten, geheftet, gelocht müssen alle 12 Punkte des Fragebogens zum Berufspraktikum beinhalten Die 12 Gliederungspunkte sollen in dem Bericht als Überschriften vorhanden sein! 22
Abgabe von Praktikumsunterlagen Das von dem Betreuer / der Betreuerin unterschriebene Praktikumsbestätigungsformular Der Bericht in doppelter Ausfertigung Sie können auch die Berichte / Formulare von beiden Praktika zum selben Zeitpunkt abgeben Praktikumsberichte können: beim Praktikumsbeauftragten persönlich abgegeben werden per Post geschickt werden 23 Die Bescheinigungen über den gesamten Praktikumszeitraum (also beide Praktika) auf ein Mal beim Prüfungsamt abgeben.
Bearbeitungsbedarf Bericht zu lang oder zu kurz zweites Exemplar vergessen Bericht nicht vollständig Bescheinigung nicht vollständig ausgefüllt (Zeitangaben!) Bescheinigung fehlt 24
Wann sind die Leistungspunkte im POS verzeichnet? wenn beide Praktika absolviert sind Praktikumsbescheinigungen (1 pro Praktikum) genehmigte Praktikumsberichte (1 pro Praktikum) ggf. genehmigte Sonderanträge ggf. Dokumente, die zur Genehmigung der Sonderanträge eingereicht wurden 25 Praktikumsbescheinigung zum Prüfungsamt bringen (Frau Gliesmann) erst dann werden Leistungspunkte im POS verzeichnet
Fragen? Empfehlenswert: Noch einmal persönlich allgemeinen rechtlichen Rahmen zu Praktika innerhalb eines Studiums in Erfahrung bringen (z.b. Krankenversicherung, Verdienstgrenzen, Rechte und Pflichten während des Praktikums)