Tarif 2017 Allgemeine Haftpflicht Stand 07/2017

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Transkript:

Pferdehaltung zu vorwiegend gewerblichen Zwecken = ohne zusätzliche Berechnung = gegen Beitragszuschlag Gewerbliche Pferdehaltung/Pferdezucht BBE Gestüte BBE Reitsport Diese Übersicht gilt ausschließlich zur Information. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die jeweiligen Bedingungen Gestüte Reitsport Allmählichkeits- und Abwasserschäden Auslandsschäden - Indirekter Export weltweit - Messen, Märkte und Geschäftsreisen weltweit - direkter Export - Europa - weltweit ohne USA/Kanada - weltweit mit USA/Kanada - Halten von Tieren weltweit - grenzüberschreitendes Ausreiten SB bei Personenschäden in USA/Kanada: 5.000 Bearbeitungsschäden Ersatzleistung: 30.000 /3-fach SB: 250 Be- und Entladeschäden SB: 250 Energieerzeugung - Fotovoltaikanlagen bis 500 kwp - Windkraftanlagen (ohne Höhenbegrenzung) Flurschäden anlässlich des Weidebetriebes Gastronomie / Beherbergung - Schank-, Hecken- und ähnliche Wirtschaft - Ferien auf dem Reiterhof - Verwahrungsrisiko (Grunddeckung) - Verwahrungsrisiko an eingestellten Sachen Gewahrsamsschäden Ersatzleistung: 30.000 / 2-fach bei Abhandenkommen: 3.000 SB: 10 %, höchstens 1.000 - Brems-, Betriebs- und Bruchschäden Immobilien - Haus- und Grundstückshaftpflicht aus Vermietung an Betriebsfremde - bis 100.000 Mietwert - über 100.000 Mietwert - Bauherrenhaftpflicht - bis 1 Mio. Bausumme - über 1 Mio. Bausumme Gestüte Reitsport Internethaftpflicht Ersatzleistung: 1.000.000 / 2-fach Mietsachschäden an Gebäuden/Räumen - anlässlich von Geschäftsreisen - durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser. Ersatzleistung 1.000.000 / 2-fach - durch sonstige Ursachen Personen- und Sachschäden wegen Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h im eigenen Betrieb - zur Lohnarbeit Tierhaltung - Nutztiere - 2 Zugtiere für private Kutschfahrten - eigene Stuten, Fohlen und Jährlinge, Wallache, Ponys, Maultiere bis zur doppelten Anzahl der Hektargesamtfläche - 2 Deckhengste, einschließlich der Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt SB: 10 %, mind. 100, max. 1.000 - weitere Pferde - Halten und Hüten von Hunden - Wildtierhaltung Versicherungspflichtige fremde Gabelstapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen Ersatzleistung: 1.000.000 SB: 1.500 Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht Umwelthaftpflichtbasis-/-regress- versicherung Umweltschadensversicherung - Basis-, Regress- und Produkt- risiko ohne Zusatzbausteine - Zusatzbausteine 1 und 2 Privatrisiken (subsidiär) Versicherungssummen (jeweils 2-fach): 3 Mio. pauschal P/S 100.000 V C 3-1

Pferdehaltung zu vorwiegend gewerblichen Zwecken = ohne zusätzliche Berechnung = gegen Beitragszuschlag Gewerbliche Pferdehaltung/Pferdezucht BBE Gestüte BBE Reitsport Diese Übersicht gilt ausschließlich zur Information. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die jeweiligen Bedingungen Allmählichkeits- und Abwasserschäden im Rahmen der Haus- und Grundstückshaftpflicht Immobilien - Haus- und Grundstückshaftpflicht aus BvR BBE - Vermietung an Betriebsangehörige - Vermietung an Betriebsfremde - Bauherrenhaftpflicht - bis 50.000 Bausumme - über 50.000 Bausumme Internethaftpflicht Ersatzleistung 1.000.000 / 2-fach Bei Betrieben gilt: Versicherte Personen - gesetzliche Vertreter - Personal zur Leitung und Beaufsichtigung - Betriebsangehörige Umweltbasis- / -regressversicherung Umweltschadensversicherung - Basis-, Regress- und Produktrisiko ohne Zusatzbausteine - Zusatzbausteine 1 und 2 C 3-2

Allgemeine Hinweise Vertragsgrundlagen Pferderennsport (Trainingsbetriebe) Gewerbliche Pferdehaltung (nicht Gestüte / Reitsportbetriebe) sowie Berufshaftpflicht für Reitlehrer und Bereiter AHB BETRIEB HAUS/GRUND ZUSATZ A/B INTERNET TIERHALT U-BAS USV-BAS Allgemeine Versicherungsbedingungen Betriebs- und Berufshaftpflicht Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Ergänzung des versicherten Risikos Internethaftpflicht Tierhalterhaftpflicht Umwelthaftpflichtbasisversicherung Umweltschadensbasisversicherung AHB TRAININGSB BETRIEB HAUS/GRUND ZUSATZ A/B INTERNET U-BAS-LDW USV-BASLDW PRIVATHAFT WHG-REST-P Allgemeine Versicherungsbedingungen Trainingsbetriebe Betriebs- und Berufshaftpflicht Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Ergänzung des versicherten Risikos Internethaftpflicht Umwelthaftpflichtbasisversicherung Landwirtschaft Umweltschadensbasisversicherung Landwirtschaft Privathaftpflicht Gewässerschaden-Restrisiko Gestüte / Reitsportbetriebe: AHB INTERNET USV-BASLDW PRIVATHAFT WHG-REST-P zusätzlich GESTÜTE HUNDE oder REITSPORT HUNDE Allgemeine Versicherungsbedingungen Internethaftpflicht Umweltschadensbasisversicherung Landwirtschaft Privathaftpflicht Gewässerschaden-Restrisiko Gestütshaftpflicht Hundehalterhaftpflicht Reitsportbetriebe Hundehalterhaftpflicht Trabrennfahrer / Jockeys: AHB Allgemeine Versicherungsbedingungen BETRIEB Betriebs- und Berufshaftpflicht HAUS/GRUND Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ZUSATZ A/B Ergänzung des versicherten Risikos INTERNET Internethaftpflicht U-BAS Umwelthaftpflichtbasisversicherung USV-BAS Umweltschadensbasisversicherung PRIVATHAFT Privathaftpflicht WHG-REST-P Gewässerschaden-Restrisiko zusätzlich TRABRENNFA Trabrennfahrer oder JOCKEYS Jockeys C 3-3

Definitionen Gestüte sind landwirtschaftliche Betriebe, in denen mindestens 3 Zuchtstuten, ggf. mit ihrer Nachzucht, sowie i.d.r. 1 Zuchthengst vorhanden sind. Der Haupterwerb wird aus der Zucht erzielt. Pferdebetriebe sind landwirtschaftliche Betriebe, in denen mindestens 3 Pferde oder Ponys zu sonstigen Zwecken (nicht Zucht) gehalten werden und die hieraus ihren Haupterwerb erzielen. Obhuts- und Tätigkeitsschäden bei Pensionstieren Bei Mitversicherung von Obhuts- und Tätigkeitsschäden bei Pensionstieren besteht Versicherungsschutz für Schäden anlässlich der Unterstellung, der Fütterung, der Pflege an den Tieren und dem Weidegang. Nicht versichert gelten Schäden an den Tieren anlässlich des Reitens. Versicherungsschutz für das Reitrisiko ist gegen Zuschlag möglich. Umwelthaftpflichtbasisversicherung und Umweltschadensbasisversicherung (Naturschutzpolice) ohne Zusatzbausteine Mitversichert sind - Betriebsmittel in Arbeitsmaschinen - Betriebsmittel in geschlossenen Systemen - Kleingebinde bis 205 l/kg je Behälter, höchstens 2.000 l/kg Gesamtfassungsvermögen - Stalldung - Mineralöle bis 20.000 l (nicht Altöle) - Altöle bis 1.000 l - Gastanks bis 3 t (=6.800 l) - Jauche / Gülle bis 5.000 cbm - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel - Feste Düngemittel - Flüssige Düngemittel (AHL) bis 25.000 l - Leichtstoffabscheider Zusatzbaustein 2: Versicherungsschutz wird gewährt für 1. Verunreinigungen des eigenen, gemieteten, gepachteten Bodens, die nach dem Bundesbodenschutzgesetz zu beseitigen sind und somit über die Gefahr für die menschliche Gesundheit hinaus gehen (Vollsanierung), 2. Schäden an den eigenen Gebäuden (z. B. Bodenbelag, Wände) und für die Wiederherstellung des Betriebsgeländes nach Durchführung einer Bodensanierung (z. B. wenn im Zuge der Sanierungsarbeiten der Hof aufgerissen worden war und nun neu gepflastert werden muss). Ersatzleistung/Selbstbeteiligung: Die Ersatzleistung für die Zusatzbausteine beträgt 500.000 je Versicherungsfall und ist 1-fach maximiert. Bei Vereinbarung beider Zusatzbausteine gilt die Ersatzleistung für beide Zusatzbausteine zusammen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 %, höchstens 10.000 je Versicherungsfall und gilt für beide Zusatzbausteine. Tarifierung: Die Vereinbarung des Zusatzbausteines 2 setzt immer die Mitversicherung des Zusatzbausteines 1 voraus. Bei Mitversicherung der Zusatzbausteine (1 bzw. 1 und ist bei Einschluss von übersteigenden Mengenschwellen (gemäß Tarif C 1 / U) die Vereinbarung und somit Zuschlagsberechnung für die übersteigenden Mengen zwingend erforderlich. Es gelten hierbei die Zeichnungskriterien gem. Tarif C1/U Umweltschadensbasisversicherung (Naturschutzpolice) - Zusatzbausteine Zusatzbaustein 1: Versicherungsschutz wird gewährt für Schäden 1. auf eigenem Grund und Boden, d. h. bei - Verunreinigungen des eigenen, gemieteten, gepachteten Bodens, soweit diese eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen (Teilsanierung), - Schäden an geschützten Tieren, Pflanzen, Lebensräumen auf eigenem Boden, - Schäden an eigenen Gewässern (z. B. bei einer Kontamination eines eigenen Löschteichs), 2. am Grundwasser. C 3-4

Pferdehaltung = ohne zusätzliche Berechnung = gegen Beitragszuschlag Beitrag: Zuschläge: nach der jeweiligen Wagnisnummer Gestüte (BBE GESTÜTE) Reitsportbetriebe (BBE REITSPORT) Trainingsbetriebe (BBE TRAININGSB) Sonstige Betriebe (BBE / BvR) Höhere Versicherungssummen einschließlich Umwelthaftpflichtbasis- und Regressversicherung sowie Umweltschadensbasisversicherung ohne Zusatzbausteine 5.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden 17,5% 17,5% Vermietung von Haus- und Grundbesitz Tarif A13 Tarif A13 Allmählichkeits- und Abwasserschäden (BBE ABWASSER) Ersatzleistung: 500.000 / 2-fach (Sonstige Betriebe: WNR: 4615.00) Gewahrsamsschäden - Erweiterung auf Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden (WNR: 6984.10) Sonstige Mietsachschäden an Immobilien - Ersatzleistung: 50.000 / 2-fach für Trainingsbetriebe und sonstige Betriebe (Sonstige Betriebe: WNR: 8910.12, BBE MIET IMMOB) - Ersatzleistung 100.000 / 2-fach für Gestüte und Reitsportbetriebe 10% 121,00 125,00 125,00 10% 66,00 20% 143,00 10% Umweltschadensbasisversicherung (Naturschutzpolice) - separater Beitrag bis 25 ha - Zusatzbausteine 1 25% 150,00 Anfrage - Zusatzbausteine 1 und 2 40% 250,00 Anfrage Umweltschadensbasisversicherung (Naturschutzpolice) - separater Beitrag über 25 ha - Zusatzbausteine 1 25% 250,00 Anfrage - Zusatzbausteine 1 und 2 40% 400,00 Anfrage Umweltanlagen (GESONDERTER VERTRAG) Tarif U 1 - nicht bedingungsgemäß mitversicherte Anlagen in der Umweltbasisversicherung und Umweltschadensversicherung Tarif C 1 / U - Überschreitung der Mengen der Schwellenwerte in der Umweltbasisversicherung und Umweltschadensversicherung Tarif C 1 / U Beitragsberechnung erfolgt auf ha-beitrag; ggf. die übersteigenden Mengen der Schwellenwerte nach Tarif C1/U (nicht auf sonstige o.g. Zuschlagsrisiken) gilt nicht bei Grundlage BBR U-BAS-LDW C 3-5

Branche / Betriebsart Wagnisnummer Mengeneinheit I. Pferdezuchtbetriebe / Gestüte (BBE GESTÜTE) (Betriebe mit Haupterwerb Pferdezucht, nicht Reiterhöfe) sowie Reitsportbetriebe / Pferdebetriebe (BBE REITSPORT) (auch Pferdeverleih und Reitschulen) 1. Betriebshaftpflicht (Grundrisiko) Betriebsflächen - bis 5 ha Gesamtbetriebsfläche je ha 2902. Wagnis 170,00 - bis 25 ha Gesamtbetriebsfläche je ha 2611.-2626. Hektar 12,30 230,00 - bis 50 ha Gesamtbetriebsfläche je ha 2631. Hektar 9,90 390,00 - bis 75 ha Gesamtbetriebsfläche je ha 2702. Hektar 7,90 570,00 - bis 100 ha Gesamtbetriebsfläche je ha 2702. Hektar 6,30 685,00 - bis 300 ha Gesamtbetriebsfläche je ha 2703. Hektar 5,30 770,00 - über 300 ha Gesamtbetriebsfläche je ha 2703. Anfrage 2. Tierhaltung (nur in Verbindung mit Grundrisiko; auch Zuschlagsrisiken für Landwirtschaft Tarif C - Deckhengste Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt. Selbstbeteiligung: 10%, mindestens 100, max. 1.000 Im Rahmen der Gestütshaftpflicht gelten 2 Hengste eingeschlossen. Beitrag je (weiterer) Hengst 3031.18 Tier 51,15 - Eigene Stuten, Fohlen Eigene Stuten, Fohlen, Wallache, Ponys, Maultiere gelten bis zur doppelten Anzahl der Hektargesamtfläche eingeschlossen. Beitrag je (weiteres) Tier 3906.44 Tier 26,90 - Pensionspferde 3909.38 Tier 26,90 (ohne Obhuts- und Tätigkeitsschäden sowie ohne Reitrisiko) - Zuschlag für Obhuts-/Tätigkeitsschäden Ersatzleistung 20.000 / 5-fach Selbstbeteiligung 10%, mindestens 100 Zuschlag für das Reiten/Bereiten durch VN und / oder Betriebsangehörige - Zuschlag für Obhuts-/Tätigkeitsschäden Ersatzleistung 50.000 / 5-fach SB 10%, mindestens 100 Zuschlag für das Reiten / Bereiten durch VN und / oder Betriebsangehörige 3909.43 3909.46 3909.44 3909.46 Tier Tier Tier Tier 26,90 26,90 39,00 39,00 - Verleih- / Schulpferde siehe II. 1. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden Nicht versichert sind Ansprüche anlässlich des Reitens außer durch den VN, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen, seine Betriebsangehörigen und Kaufinteressenten. C 3-6

Branche / Betriebsart Wagnisnummer Mengeneinheit II. Sonstige Pferdehaltung - Verleih-/Schulpferde - Nur für eigene Zwecke (nur in Verbindung mit dem Grundrisiko) - Verwendung für eigene Zwecke und unentgeltlicher Verleih an fremde Reittiernutzer einschließlich der Zurverfügungstellung zu Vereinszwecken und / oder Veranstaltungen sowie zur Nutzung für Reitunterricht. 3010.70 Tier 102,30 - Für gewerbliche Zwecke - Verwendung für eigene Zwecke und Vermietung an fremde Reittiernutzer im gewerblichen Umfang (auch vereinseigene Pferde mit Verleih / Vermietung an Vereinsmitglieder). 3062.36 Tier 328,10 - Verwendung für eigene Zwecke und Vermietung an fremde Reittiernutzer im gewerblichen Umfang einschließlich zur Nutzung für Reitunterricht (auch vereinseigene Pferde mit Verleih/Vermietung an Vereinsmitglieder). 3062. Tier 349,90 - Im Zusammenhang mit dem Grundrisiko: "Ferien auf dem Bauernhof/ Reiterhof" - Verwendung für eigene Zwecke und Vermietung an eigene Feriengäste. 3062.34 Tier 164,00 - Verwendung für eigene Zwecke und Vermietung an eigene Feriengäste, einschließlich Nutzung für Reitunterricht der Feriengäste. 3062. Tier 175,00 - Gewerbliche Pferdehaltung ohne Grundrisiko - Deckhengste 3) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt. Selbstbeteiligung: 10%, mind. 100, max. 1.000. 3031.17 Tier 61,38 - Zuchtstuten 3) Fohlen im Jahr der Geburt sind bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert. 3906.43 Tier 35,00 - Fohlen bis 3 Jahre, 3) 3907.33 Tier 35,00 70,00 - Pensionspferde (ohne Verleih- und Reitrisiko sowie ohne Obhuts- und Tätigkeitsschäden) 3909.38 Tier 35,00 - Gnadenbrotpferde 3907.57 Tier 30,70 ¹ ) Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden Nicht versichert ist das Reitlehrer-Risiko; siehe III. 3) Nicht versichert ist das Reitrisiko C 3-7

Branche / Betriebsart Wagnisnummer Mengeneinheit III. Berufshaftpflicht Ist eine Person sowohl Reitlehrer als auch Bereiter, wird der nachstehende nur einmal berechnet. - Reitlehrer (ohne Schäden am Schul-/Berittpferd) - Nebenberuflich 3065.06 Person 150,00 - Im Zusammenhang mit dem Risiko: "Ferien auf dem Bauernhof" (nur Erteilung von Reitunterricht an Feriengäste) 3065.07 Person 150,00 - Hauptberuflich 3065.08 Person 250,00 - Bereiter (ohne Schäden am Berittpferd) - Nebenberuflich Person 150,00 - Hauptberuflich Person 250,00 - Mit Schäden am Schul-/Berittpferd Anfrage - Fahrlehrer Anfrage IV. Pferderennsportbetriebe Trainingsbetriebe (BBE TRAININGSB) 3934.02 Anfrage Berufs- und Amateur-Trabrennfahrer, Auszubildende / Lehrlingstrabfahrer (BBE TRABRENNFA) Berufs- einschl. Privathaftpflicht 3931.14 - ohne Schäden an fremden Sulkys bzw. Sattelzeug und Geschirr Person 120,00 - einschl. Schäden an fremden Sulkys bzw. Sattelzeug und Geschirr 3) Person 145,00 Jockeys (BBE JOCKEYS) Berufs- einschl. Privathaftpflicht 3931.15 - ohne Schäden an fremden Sattelzeug und Geschirr Person 90,00 - einschl. Schäden an fremden Sattelzeug und Geschirr 3) Person 112,50 Amateur-Rennreiter / Auszubildende Berufs- einschl. Privathaftpflicht - ohne Schäden an fremden Sattelzeug und Geschirr Person 52,50 - einschl. Schäden an fremden Sattelzeug und Geschirr 3) Person 67,50 Rennpferde - Galopper (BBE GALOPPER) 3905.34 Tier 61,90 - Traber (BBE TRABER) (einschließlich Schäden an fremden Pferden und Sulkys während des Rennens) 3905.35 Tier 117,70 V. Kutschfahrten / Planwagenfahrten - Kutsche je Fahrgastplatz 4613.00 Platz 28,93 175,00 - Zugtiere (ohne Reitrisiko) 4) 3920.00 Tier 66,55 Voraussetzung: mind. Ausbildung Trainerstufe C oder gleichwertige Ausbildung, z.b. Pferdewirt mit Fachrichtung klassische Reitausbildung Voraussetzung: Nachweis einer hierfür anerkannten Ausbildung 3) Selbstbeteiligung 20%, mind. 50 4) Bei Mitversicherung des Reitrisikos muss eine Versicherung als Reitpferd erfolgen. C 3-8