1 Vorbemerkungen Der REFA-Verband hatte sich entschieden, die Zulassung als Maßnahmeträger nach SGB III (Sozialgesetzbuch III) und (AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung)- AZAV Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zu beantragen, und auf dieser Grundlage zertifiziert zu werden. Mit diesem Entscheidung soll einerseits ein gewisses Mindestniveau qualitätssichernder Maßnahmen bei den einzelnen Bildungsträgern sichergestellt, zum anderen aber auch mehr Wettbewerb und Transparenz auf dem Weiterbildungsmarkt erzielt werden. Ein großer Teil der Maßnahmen beruhen auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001:2000. Die Ergänzungen zum AZAV sollen in diesem Leitfaden dargestellt werden. 2 Aufgaben des Bundesverbandes Der BuV führt die Kundendokumentation des Zertifizieres, GV/LV führen die eigen Kundendokumentation des Zertifizierers.. Er beauftragt und verteilt die vom Zertifizierer erstellten Zertifikate. Um doppelte Arbeit zu vermeiden müssen alle Änderungen in den GV/LV (wie Adresse, Namen von Vorständen, Geschäftsführer oder QMB) unverzüglich an den BuV gemeldet werden. 3 4 Unterrichtsräume, Ausstattung, Unterrichtsmittel, Lehrkräften Da durch die AZAV bestimmte Anforderungen an die Bildungseinrichtungen gestellt werden, müssen die teilnehmenden GV/LV s diese entsprechend bereitstellen bzw. dokumentieren. Theoretische Unterweisung - Unterrichtsfach, Maßnahme - Unterrichtsräume Größe in qm Anzahl Schulungsplätze - Technische Ausstattung - Unterrichtsmittel, Medien Praktische Unterweisungen (Werkstätten, Laboratorien, Demonstrationsräume) - Unterrichtsfach, Maßnahme - Unterrichtsräume Größe in qm Anzahl Schulungsplätze - Technische Ausstattung - Unterrichtsmittel 4.1 Mindestanforderungen an Unterrichtsräume In diesem Abschnitt sind Beschreibung der Mindestanforderungen an bzw. Orientierungswerte für die räumliche und technische Ausstattung für Unterrichtsräume, EDV- Schulungsräume und Werkstätten zusammengetragen. Seite 1 von 6
4.1.1 Anforderung an alle Räume Die hier genannten Anforderungen gelten für alle Maßnahmeräumlichkeiten, soweit keine speziellere Regelung getroffen wird. Bei den Angaben handelt es sich um Mindestanforderungen. Beleuchtung: 500 lx Die Sichtverbindung nach außen (Ausblick aus dem jeweiligen Raum ins Freie) in Augenhöhe muss durch Fenster gesichert sein. 4.1.2 Allgemeine Unterrichtsräume ohne DV Theoretischer Unterricht: Tischbreite: mind. 1,40 m (für zwei Teilnehmer) Tischtiefe: mind. 0,60 m Tischhöhe: 0,72 m Stühle: Höhen- und neigungsverstellbare Bürodrehstühle mit fünf Rollen und Polsterung im Sitz- und Rückenbereich freie Bewegungstiefe zwischen den Unterrichtstischen: 1,00 m freie Bewegungstiefe zwischen der ersten Tischreihe und der Tafelwand: 2,00 m Die Raumgröße muss mind. 2,5 m² pro Teilnehmer aufweisen Abbildung: Tischgröße Seite 2 von 6
Abbildung : Prinzipsskizze einer Raumgröße für 16 Teilnehmer 4.1.3 EDV-Schulungsräume Tischbreite: mind. 1,20 m (Einzelplatz) Tischtiefe: mind. 0,80 m Die Tischtiefe ist abhängig von der Bildschirmgröße. Monitore dürfen nicht über die hintere Tischkante hinausragen, daher kann eine Tiefe von 100 cm erforderlich sein. Tischhöhe: 0,72 m Stühle: ergonomische Bestuhlung mit leichter Polsterung im Sitz- und Rückenbereich; höhenverstellbare Bürodrehstühle mit fünf Rollen freie Bewegungstiefe zwischen den Unterrichtstischen: 1,00 m freie Bewegungstiefe zwischen der ersten Tischreihe und der Tafelwand: 2,00 m Die Raumgröße muss mind. 3 m² pro Teilnehmer aufweisen. Seite 3 von 6
Abbildung: EDV-Schulungsplatz Seite 4 von 6
4.2 Qualifikation der Lehrkräfte Unterrichtsfach Zahl der Unterrichtsstunden in der Maßnahme Name, Vorname, Geburtsjahr Angaben zum Beschäftigungsverhältnis beim Maßnahmeträger Einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung als Praktische Erfahrung, Berufspraxis (Art, Dauer, ggf. Firma/Institution) Methodisch-didaktische Qualifikation, zusätzlich erworbene Befähigungen Pädagogische Erfahrungen, insbesondere in der Erwachsenenbildung Ersatzlehrkräfte/bei Ausfall von Lehrkräften ist der Unterricht sichergestellt durch 5 Kalkulation für Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB III Für die Kalkulation der Maßnahmen sollte eine festgelegt Vorgehensweise vorhanden sein. Maßnahmenbezeichnung: Unterrichtsstunden: Praktikumsstunden: Personalkosten: /U-Std. Anzahl Std. /Maßnahme Bestehend aus: Honorare/Gehälter - Lehrkraft - Lehrgangsleitung Fahrtkosten Anz. Lehrg. Anz. km/fahrt Anz. Fahrten Summe km /km Summe Fahrtkosten - Lehrkraft - Lehrgangsleitung Übernachtungen Anz. Lehrg. Anz. Nächte /Nacht Summe Übernachtungen - Lehrkraft - Lehrgangsleitung Sachkosten: Anz. Lehrg. Anz. Tage /Tag Summe: - Raumkosten: - Transportkosten: Seite 5 von 6
Sonstige Kosten: Anz. Lehrg. Anz. Tage /Tag Summe: - EDV/PC Einsatz: - Video-Anlage: - Metaplan/Material: - Organisation/Betreuung. Lehrmittel: Anz. Teilnehmer /Teiln. Summe Kosten Lehrm. Abschlussprüfung: /Tag /km Anzahl Summe: - Honorare/Gehälter: - Fahrtkosten: - Verpflegung: - Übernachtung: - Sachkosten: - Sonstige Kosten: Verbrauchsmaterial: Artikel-Nr. Basispreis REFA Preis AZWV Anzahl Summe: Risikozuschlag 10% Summe Bei Überschreitung der bundesweiten Kostensätze in der Kalkulation entscheidet in der AZAV das Arbeitsamt nach Prüfung der Begründung über die Zulassung. Seite 6 von 6