Ein kaum bemerkter Medizinskandal mit potentiell dramatischen Folgen für Patienten



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Transkript:

Ein kaum bemerkter Medizinskandal mit potentiell dramatischen Folgen für Patienten Führende Fachgesellschaften der deutschen Medizin tragen für Patienten brisantes Positionspapier des Aktionsbündnisses Patientensicherheit gegen (!) ein universelles MRSA Screening aller deutschen Patienten: Intensiv werden aktuell wieder einmal und befeuert durch dramatisch zu hohe Infektionszahlen in Deutschland und den 10 Punkte-Plan des Bundesgesundheitsministers Maßnahmen zur Reduzierung der bis zu 1,2 Millionen Krankenhausinfektionen in Deutschland diskutiert. Im Focus stehen dabei Problemkeime wie ESBL, VRE und MRSA. Streitpunkt ist dabei neben der generellen Meldepflicht für Problemkeime die kommen wird die wichtigere Frage der Einführung eines universellen Screenings aller Patienten, die sich in eine Klinik begeben müssen - insbesondere auf Besiedlungen mit multiresistenten Staphylococcus aureus, MRSA. Bisher sehen die juristisch uneingeschränkt verbindlichen - Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene beim Robert Koch Institut eine Screeningpflicht nur für sogenannte Risikopatienten vor. Wir kritisieren das komplizierte und ungeeignete eingeschränkte Screening auf MRSA seit vielen Jahren, denn es führt dazu, dass in manchen Kliniken MRSA Träger nicht entdeckt werden und den gefährlichen Keim unerkannt verbreiten können. An der sofortigen Festschreibung der universellen Screeningpflicht auf MRSA kommt nicht vorbei, wer die Infektionszahlen mit diesem gefährlichen Bakterium signifikant senken will. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat am 16. und 17.04.2015 in Berlin seine Jahrestagung durchgeführt. Zuvor wurde durch das Bündnis ein peinliches und unethisches Positionspapier vorgestellt, mit dem sich das Bündnis ausdrücklich gegen ein MRSA Screening aller deutschen Patienten vor einem Klinikaufenthalt ausspricht. In seinem Positionspapier mit der Überschrift Infektion Prävention Initiative (IPI) vertritt das Aktionsbündnis Patientensicherheit mit namhaften Fachgesellschaften im Schlepptau eine aus unserer Sicht für Patienten, die sich in eine Klinik begeben möchten, abstrakt gefährliche Ansicht: Das Aktionsbündnis Patientensicherheit sieht zusammen mit den angeführten Fachgesellschaften derzeit keine Gründe, die für die Einführung eines universellen MRSA-Screenings sprechen. Unglaublich aber wahr ist, dass das peinliche Positionspapier des APS von folgenden namhaften Fachgesellschaften der deutschen Medizin getragen wird: 1. Deutsche Gesellschaft für Infektiologie 2. Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene

3. Deutsche Sepsis Gesellschaft 4. Deutsche Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin 5. Kompetenznetz Sepsis 6. Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin 7. Aktion Saubere Hände Wir weisen erneut auf die - nach unserer Auffassung - potentiell gefährliche Negativqualität dieses Positionspapiers hin. Das Papier birgt durch die Einbeziehung der namhaften deutschen Fachgesellschaften die Gefahr einer gewichtigen Beeinflussung des Ministers und des Gesetzgebers. Durch das Papier könnte die für eine Reduzierung der hohen Infektionsraten mit MRSA in Deutschland elementar wichtige, aktuell diskutierte Einführung der universellen Screeningpflicht auf MRSA vor Krankenhausbehandlungen scheitern. Viele Patientenleben und unendlich viel Leid infizierter Patienten könnten der Preis sein, der für schätzungsweise 100.000 nicht entdeckte MRSA Träger in Krankenhäusern und die daraus resultierenden Besiedelungen und Folgeinfektionen von Mitpatienten, Besuchern, Klinikpersonal und Angehörigen zu zahlen sein könnte. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit argumentiert zur Frage eines universellen MRSA Screenings nach unserer Auffassung leicht widerlegbar, teilweise contra legem und der Verdacht kommt auf interessenorientiert: Erwähnt werden muss dabei, dass das APS - in finanzieller Hinsicht auch von mächtigen Playern des Gesundheitswesens unterstützt wird, angefangen bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft, über das Bundesministerium für Gesundheit, über die AOK, Barmer Ersatzkasse, die Ärztekammer Berlin, den Deutschen Ärzteverlag, den ECCLESIA Versicherungsdienst bis hin zur Bundesärztekammer usw. Wir warnen nachdrücklich und erneut: Die Sichtweise des APS und damit der angeschlossenen Fachgesellschaften kann gegenüber der wissenschaftlich überlegenen Variante eines Vollscreenings auf MRSA zu vermeidbar höheren MRSA-Infektionen und damit zusätzlich zu vermeidbaren Todesfällen in Kliniken führen: Es sprechen alle Gründe und sogar grundsätzlich ethische Erwägungen für ein generelles Screening stationärer Patientenaufnahmen auf MRSA. Wir fassen die aus unserer Sicht tragenden Gründe im Sinne der Patientensicherheit in Deutschland noch einmal kurz wie folgt zusammen: Durch das generelle MRSA-Screening werden MRSA-Träger früh entdeckt. Die Patienten verbreiten die zähen Keime nicht in der Klinik und gefährden damit keine anderen Patienten. Sie können in den meisten Fällen vor dem Eingriff saniert und damit Infektionen bei ihnen selbst und bei dritten Patienten verhindert werden.

Durch die Sanierung - die in 60% bis 80% der Fälle von MRSA-Besiedelungen gelingt ist der Patient keine Gefahr mehr für sich, Bekannte und Angehörige. Nicht erkannte MRSA-Träger sterben häufiger an MRSA-Infektionen als sanierte Patienten. Das Gegenargument der APS, durch Isolationsmaßnahmen verschlechtere sich die Versorgungsqualität, ist keines. Zum einen ist die Verschlechterung der Versorgungsqualität nicht wissenschaftlich fundiert bewiesen. Zum anderen wäre dieses Problem sofort abzustellen, denn es ist eine Frage der organisatorischen Struktur in einer Klinik, wie isolierte Patienten versorgt werden. Personalmangel darf kein Argument für den vermeidbaren Tod von nicht erkannten MRSA-Trägern sein. Personalschlüssel sind ohne Spielraum einzuhalten, dies gilt auch für Krankenhäuser in Deutschland! Die strikte Isolierung bei entdeckten MRSA-Trägern entspricht der gesetzlichen Verpflichtung und ist in Deutschland ohne Wenn und Aber durchzuführen. Gesetzesverstöße als Argument? Die Sichtweise des APS und der Fachgesellschaften die sich bedauerlicherweise für dieses Papier mit hergegeben haben konterkariert die KRINKO-Empfehlung und damit die Gesetzeslage. Haben die namhaften Fachgesellschaften ausreichend nachgedacht? Tragen die Entscheider in diesen Gesellschaften die Sichtweise der APS zur Screeningfrage unisono? Das Gegenargument der Kosten zieht ebenfalls nicht: Die Kostenargumentation funktioniert nur, wenn das aktuelle, risikobasierte Screening schlampig durchgeführt wird, was nicht sein dürfte. Eine negative MRSA-Untersuchung kostet rund 5,00, bei positivem Nachweis sind etwa 40,00 fällig. Wenn ein risikobasiertes Screening korrekt durchgeführt wird, müssten etwa 50 % der jährlich rund 20 Millionen Krankenhauspatienten gescreent werden. Mit Kosten in einer Größenordnung von 30 bis 40 Millionen Euro könnten folgerichtig 100.000 MRSA-positive Patienten (!) entdeckt und saniert werden. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit und die ihm angeschlossenen Fachgesellschaften werden vorsorglich in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen werden, dass mit der Zahl von 100.000 zusätzlich entdeckten MRSA-positiven Patienten die Vermeidung von unendlich viel Leid verbunden ist. Wenn nur 4.000 stationäre Behandlungen von MRSA-Patienten verhindert werden, hätte das deutsche Gesundheitswesen bereits einen finanziellen Gewinn.

Wer die Ansicht vertritt, das risikoadaptierte Screening sei ausreichend, verkennt die Mechanismen der medizinischen Praxis in einigen deutschen Kliniken auf dem Gebiet der Hygiene oder aber er argumentiert ohne hinreichende Berücksichtigung der Belange der Patienten, Schutz vor MRSA. Etwa 16 % aller Deutschen sind je einmal jährlich im Krankenhaus. Demnach müssten 16 % der stationären Aufnahmen gescreent werden. Die Daten des - von uns wegen der nicht immer einwandfreien, tatsächlichen Umsetzung kritisch gesehenen Surveillance-Systems KISS belegen aber, dass 25 % der Krankenhäuser weniger als 8 % der Patienten screenen. In den von uns betriebenen Prozessverfahren argumentieren die verklagten Kliniken immer wieder mit der Teilnahme an KISS. Man nehme an KISS teil, was ein hervorragendes Hygienebewusstsein beweise. Die vorstehenden Zahlen erhellen, dass die bloße Teilnahme an Kiss ohne präzise Umsetzung der Vorgaben der Survelliance noch nichts beweist. Das risikoadaptierte Screening in Deutschland ist insgesamt betrachtet in hygienischen Problemkliniken eine Alibi-Veranstaltung. Die Erfassung der Risikofaktoren und die Befragung der Patienten kostet viel unnötige Zeit und funktioniert nicht immer. Wir regen dem APS und insbesondere den das Papier mit tragenden Fachgesellschaften gegenüber an, das Positionspapier schnellstens öffentlich zurück zu nehmen bzw. - bezogen auf die Fachgesellschaften - öffentliche Erklärungen abzugeben, wonach dieses Papier nicht mehr getragen wird. Wir hoffen im Sinne der Patienten, dass die in diesem Punkt der Patientensicherheit nicht verpflichtete Sichtweise des APS und der erwähnten Fachgesellschaften zur Frage der Notwendigkeit eines universellen MRSA-Screenings die aktuellen Bemühungen des Gesundheitsministers nicht beeinflussen wird. Just Say Yes! Das Vollscreening auf MRSA muss kommen. Die Einführung wäre neben der Schaffung geeigneter Kontrollmechanismen in den Kliniken im Hinblick auf die generelle Umsetzung der KRINKO-Empfehlungen ein elementar wichtiger Schritt zur Reduzierung der Infektionszahlen mit MRSA in Deutschland. Herrn Minister Gröhe fordern wir auf, trotz der Förderung des APS durch das Bundesministerium für Gesundheit und die erstaunliche Sichtweise selbst hygienenaher Fachgesellschaften wie der DGK einen der wichtigsten Schritte zur lange überfälligen Reduzierung der Infektionszahlen zu gehen. Im Hinblick auf die von uns betriebenen Prozessverfahren für Patienten weisen wir auf diesem Wege darauf hin, dass nach unserer Ansicht durch die Veröffentlichungen zur Thematik der überlegene Nutzen eines universellen Screenings bewiesen ist.

Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene sind juristisch verpflichtend. Kliniken müssen nach der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes über die Inhalte der KRINKO-Empfehlung hinausgehen, wenn die Empfehlung hinter den nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen zurückbleibt. Wir vertreten die Auffassung, dass ein universelles MRSA-Screening verpflichtend ist. Gleichwohl sollte eine gesetzgeberische Klarstellung auch im Sinne der Vermeidung von Haftungsfällen erfolgen. RA Dr. jur. Burkhard Kirchhoff Patientenanwalt Wilhelmstraße 9 35781 Weilburg / Lahn 06471 / 93 72-0 info@kirchhoff-anwalt.de www.mrsa-anwalt.de