Kriterienkatalog zur Prüfung von stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach 9 SächsBeWoG

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Transkript:

Kriterienkatalog zur Prüfung von stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach 9 SächsBeWoG KSV Sachsen Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Sächsischen Betreuungsund Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG) Stand: 01.02.2016

II Kriterienkatalog Kriterienkatalog zur Prüfung von stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach 9 des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes Ältere Menschen, pflegebedürftige Volljährige oder volljährige Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit Behinderungen sind in unserer Gesellschaft besonders schutzwürdig, weil sie oftmals ihre Rechte und Interessen nicht oder nicht ausreichend selbst vertreten können. Menschen, die in eine stationäre Einrichtung umziehen, stellen sich unter den Schutz des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes (SächsBeWoG) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz, Heimmindestbauverordnung, Heimmitwirkungsverordnung). Zur Umsetzung des SächsBeWoG ist der Kommunale Sozialverband Sachsen, Fachdienst Heimaufsicht, zuständig. Die Heimaufsicht ist bestrebt, unter anderem die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen als Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität der Bewohner zu wahren und zu fördern, die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern und zu stärken, eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung zu sichern. Dazu führt die Heimaufsicht Sachsen angemeldete, vor allem aber auch unangemeldete Prüfungen, in stationären Einrichtungen durch. Um die möglichst einheitliche Durchführung und Transparenz der Prüfungen sicherzustellen, wurde ein Kriterienkatalog, welcher sich an den gesetzlichen Grundlagen des SächsBeWoG als auch den Anforderungen der Durchführungsverordnung zum SächsBeWoG orientiert, entwickelt. Der Kriterienkatalog enthält 5 Module, die mit Kriterien hinterlegt sind. Anhand derer sollen die Ergebnisse einer Prüfung unter Einbeziehung handlungsleitender Empfehlungen dargestellt werden. Der Kriterienkatalog gliedert sich in folgende Module: 1. Allgemeine Angaben zur Einrichtung und Prüfung 2. Personal 3. Qualitätsanforderungen an den Betrieb 4. Mitwirkung der Bewohner 5. Anforderungen an die Räumlichkeiten Es ist zu berücksichtigen, dass der Kriterienkatalog ein dynamisches Werk ist, das stets an die aktuellen fachlichen und rechtlichen Entwicklungen und Erkenntnisse aus der Praxis angepasst wird, und somit einer regelmäßigen Evaluation unterliegt. KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 01.01.2017

III Kriterienkatalog Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Angaben zur Einrichtung und Prüfung 1.1 Daten der Einrichtung 1.2 Befreiungen 1.3 Daten der Begehung 1.4 Strukturdaten der Einrichtung 2 Personal 2.1 Personalstruktur 2.2 Personalausstattung 2.2.1 Personaleinsatzplanung / Arbeitsorganisation 2.2.2 Personaleinsatz 2.3 Personalqualifizierung 3 Qualitätsanforderungen an den Betrieb 3.1 Zuverlässigkeit des Trägers 3.2 Qualitätsanforderungen 3.2.1 Soziale Betreuung 3.2.2 Freiheitsentziehende Maßnahmen 3.2.3 Umgang mit Gewalt 3.2.4 Förderung der Eingliederung und Teilhabe 3.2.5 Verpflegung und hauswirtschaftliche Versorgung 3.2.6 Förderpläne und Hilfepläne und deren Umsetzung 3.2.7 Hygiene / Infektionsschutz 3.2.8 Medikamentenmanagement 3.2.9 Qualitäts- und Beschwerdemanagement 4 Mitwirkung der Bewohner 4.1 Bewohnervertretung 4.2 Bewohnerfürsprecher 4.3 Mitwirkung der Bewohnervertretung / des Bewohnerfürsprechers 5 Anforderungen an die Räumlichkeiten 5.1 Allgemeine Anforderungen 5.2 Besondere Anforderungen Aushändigung folgender Unterlagen KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 01.01.2017

M1-1 Kriterienkatalog 1 Allgemeine Angaben zur Einrichtung und Prüfung 1.1 Daten der Einrichtung Aktenzeichen Name der Einrichtung Straße PLZ / Ort Landkreis Telefon Fax E-Mail Art der Einrichtung Wählen Sie ein Element aus. geförderte Einrichtung ja nein Betriebsaufnahme Anzahl der Außenwohngruppen Einrichtungsleitung Fachbereichsleitung Name des Trägers Straße PLZ / Ort Art des Trägers Wählen Sie ein Element aus. Vertretungsberechtigte Person(en) Telefon Fax E-Mail Homepage Spitzenverband Wählen Sie ein Element aus. KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 01.01.2017

M1-2 Kriterienkatalog 1.2 Befreiungen 21 Nr. 1 SächsBeWoG ; 22 Abs. 1 SächsBeWoGDVO Rechtliche Grundlage: 15 Abs. 1 SächsBeWoG i.v.m. 22 Abs. 2 SächsBeWoGDVO Wurde mittels Bescheid von räumlichen Anforderungen befreit? Datum des Bescheides: Inhalt des Bescheides: Rechtliche Grundlage: 3 Abs. 3 Nr. 2 Halbsatz 4 SächsBeWoG i.v.m. 22 Abs. 2 SächsBeWoGDVO 15 Abs. 1 Alt. 2 i. V. m. 22 Nr. 2 SächsBeWoGDVO Wurde mittels Bescheid von personellen Anforderungen befreit? Datum des Bescheides: Inhalt des Bescheides: Rechtliche Grundlage: 21 Nr.3 SächsBeWoG i.v.m. 11a HeimmwV Liegt eine abweichende Bestimmung bezüglich der Bewohnermitwirkung vor? Wovon wurde mittels Bescheid abgewichen? 1.3 Daten der Begehung Datum der Begehung von: von: bis: bis: Begehung wiederkehrend anlassbezogen Wählen Sie ein Element aus. Teilnehmer der Begehung Name Verantwortungsbereich KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 01.01.2017

M1-3 Kriterienkatalog Letzte Begehung durch Datum Heimaufsicht Brandverhütungsschau gemäß 22 SächsBRKG Landesdirektion Sachsen Abt. 5 Arbeitsschutz Besuchskommission nach PsychKG Sächsisches Landesamt für Mess- und Eichwesen Gesundheitsamt 1.4 Strukturdaten der Einrichtung Vereinbarungen der Einrichtung Vereinbarung nach: vom: 75 Abs. 3 SGB XII i.v.m. Rahmenvertrag 79 Abs. 1 SGBXII Kapazität der Einrichtung laut Anzeige am Tag der Begehung vollstationäre Plätze davon mit externer TS davon mit interner TS davon geschlossene Plätze Kurzzeitpflegeplätze Wohnpflegeplätze Anzahl der Zimmer Einzelzimmer Doppelzimmer KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 01.01.2017

M1-4 Kriterienkatalog Platzanzahl der Außenwohngruppen Adresse Laut Anzeige Tag der Begehung Bewohnerstruktur Hilfebedarfsgruppe 1: Hilfebedarfsgruppe 2: Hilfebedarfsgruppe 3: Hilfebedarfsgruppe 4: Hilfebedarfsgruppe 5: Zwischenangebot: Intensivpädagogisches Wohnangebot: Chronisch psychisch kranke Menschen: Chronisch mehrfachgeschädigte abhängigkeitskranke Menschen: Bewohnerstruktur nach Pflegegraden Pflegegrad 1: Pflegegrad 2: Pflegegrad 3: Pflegegrad 4: Pflegegrad 5: Erläuterungen zu diesem Modul KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 01.01.2017

M1-5 Kriterienkatalog KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 01.01.2017

Kriterienkatalog zur Prüfung von Außenwohngruppen der Eingliederungshilfe nach 9 SächsBeWoG KSV Sachsen Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Sächsischen Betreuungsund Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG)

II Kriterienkatalog Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Angaben zur Einrichtung und Prüfung 1.1 Daten der Einrichtung 1.2 Befreiungen 1.3 Daten der Begehung 1.4 Strukturdaten der Einrichtung 5 Anforderungen an die Räumlichkeiten 5.1 Allgemeine Anforderungen 5.2 Besondere Anforderungen Aushändigung folgender Unterlagen

M1-1 Kriterienkatalog 1 Allgemeine Angaben zur Außenwohngruppe und Prüfung 1.1 Daten der Einrichtung Aktenzeichen Name der Einrichtung Straße PLZ / Ort Landkreis Telefon Fax E-Mail Betriebsaufnahme Einrichtungsleitung Name des Trägers Straße PLZ / Ort Art des Trägers Wählen Sie ein Element aus. Vertretungsberechtigte Personen Telefon Fax E-Mail Homepage 1.2 Befreiungen Betrifft nur Einrichtungen mit maximal neun Plätzen: 23 SächsBeWoGDVO Ist der Träger aufgrund der o.g. gesetzlichen Anforderungen befreit?

M1-2 Kriterienkatalog Rechtliche Grundlage: 15 Abs. 1 Alternative 2 SächsBeWoG i.v.m. 22 Abs. 2 SächsBeWoGDVO 21 Nr. 1 SächsBeWoG i.v.m. 22 Abs. 1 SächsBeWoGDVO Wurde mittels Bescheid von räumlichen Anforderungen befreit? Befreiungsart Datum des Bescheides Inhalt des Bescheides Rechtliche Grundlage: 3 Abs. 3 Nr. 2 Halbsatz 4 SächsBeWoG i. V. m. 22 Abs. 2 SächsBeWoGDVO 21 Nr. 2 SächsBeWoG 15 Abs. 1 Alternative 2 i. V. m. 22 Abs. 2 SächsBeWoGDVO Wurde mittels Bescheid von personellen Anforderungen befreit? Datum des Bescheides Inhalt des Bescheides Rechtliche Grundlage: 21 S.1 Nr. 3 SächsBeWoG i.v.m. 11a HeimmwV Liegt eine abweichende Bestimmung bezüglich der Bewohnermitwirkung vor? Wovon wurde mittels Bescheid abgewichen? 1.3 Daten der Begehung Datum der Begehung: von: von: bis: bis: Anlass der Begehung wiederkehrend anlassbezogen Teilnehmer der Begehung Wählen Sie ein Element aus. Name Verantwortungsbereich

M1-3 Kriterienkatalog Letzte Begehung durch die Heimaufsicht am: 1.4 Strukturdaten der Einrichtung Vereinbarungen der Einrichtung Vereinbarung nach: 75 Abs. 3 SGB XII i.v.m. Rahmenvertrag 79 Abs. 1 SGBXII vom: Kapazität der Einrichtung Plätze Außenwohngruppen davon mit externer TS davon mit interner TS laut Anzeige am Tag der Begehung Bewohnerklientel Art der Behinderung geistig körperlich Mehrfachbehinderung cma cpk Andere Belegung der Bewohnerzimmer Zimmer-Nr. Größe (m²) Anzahl der Bewohner Einzelzimmer Doppelzimmer Weitere Räume zur Nutzung durch die Bewohner ohne Sanitärräume Bezeichnung der Räume Größe (m²) Anzahl Bemerkungen Küche Gemeinschaftsräume

M1-4 Kriterienkatalog Hauswirtschaftsraum Abstellräume Sanitäre Anlagen, die den Bewohnern zur Verfügung stehen Anzahl der Sanitärräume Duschen Toiletten Waschtische Wannen Betreuungskräfte und Betreuungszeiten Anzahl der Stellen für die Betreuungskräfte in VZÄ Betreuungszeiten Vormittag: Nachmittag: Abend: Wochenende / Feiertage: Organisation der Außenwohngruppe Welche Aufgaben nehmen die Bewohner wahr? Welche Beschäftigungsangebote stehen den Bewohnern zur Verfügung? Welche Versorgungsangebote können die Bewohner in der Wohnstätte in Anspruch nehmen? Wie ist die Regelung bei Mehrbettzimmern im Bezug auf das notwendige Zimmer zur besonderen Verwendung bei Einrichtungen mit mehr als 9 Plätzen? Welche Möglichkeit haben die Bewohner in Abwesenheit des Personals Hilfe zu rufen?

M1-5 Kriterienkatalog Erläuterungen zu diesem Modul

M2-1 Kriterienkatalog 2 Personal Ziel: Das Modul 2 umfasst drei Prüffelder. Diese sind unterteilt in Personalstruktur, Personaleinsatz und Personalqualifizierung. Unter dem Gesichtspunkt Personalstruktur werden Angaben wie zum Beispiel Qualifikationen der Mitarbeiter abgefragt. Bei der Prüfung des Personaleinsatzes wird darauf geachtet, dass eine ausreichende Fachkraftbesetzung gegeben ist und die Zahl der Mitarbeiter für die von ihnen zu leistenden Tätigkeiten ausreicht. Des Weiteren ist die Einrichtung verpflichtet, Aufzeichnungen über den Betrieb so zu machen, dass der ordnungsgemäße Betrieb festgestellt werden kann. Aus diesem Grund wird zur Überprüfung des Personaleinsatzes vor allem der Dienstplan herangezogen, da dieser als Nachweis für die Einsatzplanung dient. Mit dem Kriterium Personalqualifizierung soll festgestellt werden, ob für die Mitarbeiter notwendige Fort- und Weiterbildungen geplant, organisiert und auch durchgeführt werden. 3 SächsBeWoG 6 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 SächsBeWoG 14 bis 23 SächsBeWoGDVO 2.1 Personalstruktur Rechtliche Grundlage: 6 Abs. 1 Nr. 3 SächsBeWoG Liegt eine aktuelle Personalbestandsliste aller Beschäftigten der Einrichtung vor? Enthält die Personalbestandsliste für alle Beschäftigten folgende Angaben? Name, Vorname Qualifikation der Beschäftigten Arbeitszeit/Stellenanteile Dauer des Beschäftigungsverhältnis Besonderheiten z.b. Elternzeit, Befristung, etc. Einhaltung der Fachkraftquote 3 Abs. 3 Nr. 2 SächsBeWoG 18, 19 SächsBeWoGDVO

M2-2 Kriterienkatalog Berechnung Personal Förderung / Betreuung/ Pflege Hilfebedarfsgruppe 1 Hilfebedarfsgruppe 2 Hilfebedarfsgruppe 3 Hilfebedarfsgruppe 4 Hilfebedarfsgruppe 5 Wohnstätte für erwachsene Menschen mit geistiger /Mehrfachbehinderung Anzahl Vereinbarte Bewohner Personalrealtionen 1: SOLL-VZÄ IST-VZÄ 0 0,00 #DIV/0! 0 0,00 #DIV/0! 0 0,00 #DIV/0! 0 0,00 #DIV/0! 0 0,00 #DIV/0! interne Tagesstruktur 0 0,00 #DIV/0! Σ 0 #DIV/0! Bereich Betreuung FK gesamt HK gesamt gesamt FK-Anteil in % Mitarbeiter 0 0 0 VZÄ 0 0 0 #DIV/0! Berechnung Personal Sozialtherapeutischen Wohnstätten Bereich Anzahl Bewohner Vereinbarte Personalrealtionen 1: SOLL-VZÄ Erziehung/ Betreuung 0 0,00 #DIV/0! Σ 0 #DIV/0! Betreuung mit interner TS 0 0,00 #DIV/0! Betreuung mit externer TS 0 0,00 #DIV/0! Σ 0 #DIV/0! Bereich Betreuung FK gesamt HK gesamt gesamt FK-Anteil in % Mitarbeiter VZÄ 0 0 0 #DIV/0! Die Fachkraftquote beträgt %

M2-3 Kriterienkatalog Einhaltung der Personalausstattung in Bezug auf die geltenden Vereinbarungen SOLL-VZÄ: IST-VZÄ: 2.2 Personalausstattung 2.2.1 Personaleinsatzplanung / Arbeitsorganisation 6 Abs. 1 Nr. 3 SächsBeWoG 6 Abs. 3 SächsBeWoG Die Dienstplangestaltung erfolgt EDV geführte Dienstpläne EDV gestützt handschriftlich Werden Änderungen nur von Befugten vorgenommen? Sind die Zugriffsrechte klar geregelt? Handschriftlich geführte Dienstpläne Ist der Dienstplan mit einem dokumentenechten Stift erstellt? Erfolgt die Aufbewahrung so, dass Unbefugte keinen Zugriff haben? Nachträgliche Eintragungen im Dienstplan Sind Änderungen mit einem dokumentenechten Stift vorgenommen? Werden Überschreibungen, Überklebungen oder Retuschierungen vorgenommen? Werden Änderungen durch eine dazu berechtigte Person vorgenommen? Formale Anforderungen an einen Dienstplan Enthält der Dienstplan Angaben zu Arbeitsbereich und Geltungsbereich? Sind die Mitarbeiter mit Vor- und Nachnamen sowie der Qualifikation und deren Arbeitszeit angeben worden? Sind Zeiten für Schulungen, Weiterbildungen und Teambesprechungen ausgewiesen? Stimmen die Angaben der Personalliste mit den Angaben auf dem Dienstplan überein? Werden wohnbereichsübergreifende Tätigkeiten nachvollziehbar im Dienstplan dokumentiert?

M2-4 Kriterienkatalog Besitzt der Dienstplan eine einheitliche und vollständige Dienstplanlegende mit Dienstbezeichnungen und Pausenregelungen? Die angegebenen Dienstzeiten ermöglichen eine Dienstübergabe? Werden Dienstpläne mindestens 5 hre archiviert? 2.2.2 Personaleinsatz 3 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SächsBeWoG 18 SächsBeWoGDVO; 19 SächsBeWoGDVO Sind die im Dienstplan aufgestellten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Begehung tatsächlich anwesend? im Bereich Betreuung im Bereich der Therapie Wie viele Mitarbeiter sind zum Zeitpunkt der Begehung in den Tagdiensten im Bereich der Betreuung eingesetzt? Die Prüfung des Personaleinsatzes wurde stichprobenartig auf den folgenden Wohnbereichen / Wohngruppen durchgeführt: Frühdienst: Anzahl der anwesenden Bewohner: Mitarbeiter: davon Fachkräfte: Spätdienst: Anzahl der anwesenden Bewohner: Mitarbeiter: davon Fachkräfte: Wie viel Mitarbeiter werden im Durchschnitt im Nachtdienst eingesetzt? Anzahl der Bewohner: Mitarbeiter: davon Fachkräfte: Ist in stationären Einrichtungen mit pflegebedürftigen Bewohnern im Nachtdienst mindestens eine Pflegefachkraft ständig anwesend? Ist in Einrichtungen mit mehreren Gebäuden eine Pflegefachkraft in jedem Gebäude anwesend? Die personelle Besetzung an den Wochenenden und Feiertagen ermöglicht eine qualifizierte Pflege und Betreuung? Ist die Erreichbarkeit einer Fachkraft während der Einsatzzeiten von Hilfskräften gewährleistet?

M2-5 Kriterienkatalog Werden in der Einrichtung im Bereich Betreuung Auszubildende ausgebildet? Anzahl: Wie wird die fachliche Anleitung der Auszubildenden gewährleistet? Wird in der Einrichtung sonstiges Personal beschäftigt? FSJ ler Bundesfreiwillige Ehrenamtliche Personen Praktikanten Welchen Aufgaben werden von den sonstigen Beschäftigten übernommen? 2.3 Personalqualifizierung 3 Abs. 2 Nr.3 und 4 SächsBeWoG 3 Abs. 3 Nr.3 und 4 SächsBeWoG 20 SächsBeWoGDVO Kommt der Einrichtungsträger seiner Verpflichtung nach, der Leitung, der Pflegedienstleitung und den Fachkräften Gelegenheit zur Teilnahme an tätigkeitsbezogenen Fort- und Weiterbildungen zu geben. Es liegt ein Fortbildungsplan für das laufende Kalenderjahr vor? Die Teilnahme der Leitung und der Fachkräfte an internen oder externen Fort- und Weiterbildungen kann nachgewiesen werden? Haben Hilfskräfte die Möglichkeit, eine Weiterbildung zur Fachkraft zu absolvieren? Liegt ein Konzept zur Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den nachfolgend aufgeführten Bereichen vor? in der Betreuung und Therapie in der Hauswirtschaft Wie wird das Einarbeitungskonzept umgesetzt? Werden bei Bedarf die Supervision oder vergleichbare Maßnahmen für Mitarbeiter angeboten?

M2-6 Kriterienkatalog Wird bei Bedarf die interkulturelle Kompetenz der Pflege und Betreuungskräfte gefördert? Werden in der Biografiearbeit kulturelle Zugehörigkeiten der Bewohner berücksichtigt? Gibt es Regelungen für die Schulung aller Mitarbeiter hinsichtlich der interkulturellen Kompetenz bezogen auf die Bewohner? Gibt es Regelungen für die Einarbeitung der Mitarbeiter, welche anderen Kulturkreisen angehören, hinsichtlich der interkulturellen Kompetenz? Gibt es Mitarbeiter mit einrichtungsspezifischen Qualifikationen entsprechend der Bewohnerstruktur für: den Bereich trifft nicht zu Erläuterungen bzw. Anmerkungen zu diesem Modul

Kriterienkatalog M3-1 3 Qualitätsanforderungen Ziel: Das Modul 3 befasst sich mit den Anforderungskriterien die nach SächsBeWoG an eine Einrichtung und ihrem Träger gestellt werden. An Hand der nachfolgenden Kriterien sollen die Zuverlässigkeit und die Qualitätsanforderungen an den Betrieb geprüft werden. Diese sind unterteilt in Zuverlässigkeit des Trägers und Qualitätsanforderungen an den Betrieb. Das Prüffeld Qualitätsanforderungen an den Betrieb ist zusätzlich in 9 Abschnitte gegliedert. 3 SächsBeWoG 6 SächsBeWoG 3.1 Zuverlässigkeit des Trägers Rechtliche Grundlage 3 Abs. 1 SächsBeWoG Wirtschaftliche und finanzielle Lage der Einrichtung: Letzte Gewinn- und Verlustrechnung wurde vorgelegt? Anmerkungen (bzw. Grund): Nach 9 Abs. 1 S. 5 SächsBeWoG erfolgt die Nachreichung der nicht gemäß 6 Abs. 1 SächsBeWoG in der stationären Einrichtung vorzuhaltenden Gewinn- und Verlustrechnung bis zum: Ergebnis der letzten Gewinn- und Verlustrechnung: Wenn Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung negativ ist, erfolgt die Prüfung der insgesamt drei letzten Gewinn- und Verlustrechnungen. hr: hr: hr: Ergebnis: Ergebnis: Ergebnis: Sind dauerhafte Verluste feststellbar? Wenn ja, welche? 1. Beratung der Einrichtungsvertreter zur Aufnahme neuer Verhandlungen mit der Pflegekasse und dem KSV, Fachbereich Verhandlungsmanagement erfolgt am. 2. Informationsweiterleitung erfolgt mit Protokoll vom: KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 16.01.2017

Kriterienkatalog M3-2 3.2 Qualitätsanforderungen an den Betrieb 3.2.1 Qualität der pflegerischen und sozialen Betreuung 3 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3, 4 und 6 SächsBeWoG Pflegerische Betreuung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Bedarfe der Bewohner Werden die Bewohner in einem augenscheinlich gepflegten Zustand angetroffen? Wird dem Bewohner-Wunsch nach Baden oder Duschen Rechnung getragen? Können die Bewohner den Zeitpunkt des Badens bzw. Duschens selbst bestimmen? Werden die Wünsche der Bewohner bei der Wahl der Bekleidung berücksichtigt? Gibt es seitens der Einrichtung Unterstützung bei Terminvereinbarungen hinsichtlich Nagel- und Fußpflege? Haben die Bewohner die Möglichkeit Friseurleistungen in Anspruch zu nehmen? Ärztliche und gesundheitliche Betreuung der Bewohner Wird die ärztliche Versorgung ohne Einschränkung der freien Arztwahl sichergestellt? Wird bei Bedarf die fachärztliche Versorgung der Bewohner durch die Einrichtung sichergestellt? Wird bei Bedarf die physiotherapeutische und logopädische Versorgung sichergestellt? Wird bei Bedarf die Durchführung der medizinischen Fußpflege sichergestellt? Wie wird die notwendige Begleitung zu Arztbesuchen sichergestellt? Dokumentation ärztliche und gesundheitliche Betreuung der Bewohner KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 16.01.2017

Kriterienkatalog M3-3 Gibt es ein ärztliches Kommunikationsblatt um die Kommunikation zwischen Arzt und Personal zu sichern? Medikamentenverordnungsblätter sind aktuell und mit Handzeichen (FK / Arzt) versehen? Sterbebegleitung Ist das Thema Sterbebegleitung ist in einem Konzept oder ähnlichem (z.b. Standard) geregelt? Werden individuelle Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner berücksichtigt? Angehörige oder Freunde werden in die Sterbebegleitung einbezogen und können auf Wunsch bei dem Sterbenden bleiben? Gibt es eine Kooperation bzw. Kontakt zu einem Hospizdienst o. ä.? Bei Bedarf ist eine angemessene Schmerztherapie gewährleistet? (Absprache mit dem behandelnden Arzt) Gibt es für die Mitarbeiter Fortbildungen in Bezug auf Palliative Care und Sterbebegleitung? Angebote der internen und externen Tagesstruktur Wie viele Bewohner nehmen an einer externen Tagesstruktur teil? Wird für die Bewohner die keine externe Tagesstruktur haben, eine interne Tagesstruktur vorgehalten? Welche Angebote werden innerhalb der internen Tagesstruktur zu welchen Zeiten angeboten und durchgeführt? Gibt es seitens der Einrichtung Unterstützung, um den Bewohnern den Besuch an externen kulturellen Veranstaltungen zu ermöglichen? (z.b. Theater, Konzert, Ausflüge etc.) Wird in Bezug auf religiöse Bedürfnisse den Bewohnern die Teilnahme an Gottesdiensten bzw. Seelsorge ermöglicht? Werden dabei die Wünsche der Bewohner berücksichtigt? Sind die tagesstrukturierenden Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert? KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 16.01.2017

Kriterienkatalog M3-4 3.2.2. Freiheitsentziehende Maßnahmen 3 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 6 SächsBeWoG 6 Abs. 1 Nr. 9 SächsBeWoG 1906 BGB Werden in der Einrichtung freiheitsentziehende Maßnahmen angewandt? Wenn ja, welche? Anwendung der freiheitsentziehenden Maßnahmen mit richterlichem Beschluss? Anzahl der Bewohner, bei denen gemäß richterlichem Beschluss freiheitsentziehende Maßnahmen durchgeführt Werden d nur die in den vorliegenden Gerichtsbeschlüssen genehmigten Freiheitsentziehende Maßnahmen angewendet? Werden freiheitsentziehende Maßnahmen beendet, wenn die Voraussetzungen entfallen sind? Wurde bei kurzfristigen Maßnahmen (rechtfertigender Notstand) der Arzt miteinbezogen? Werden vor Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen Alternativen für die Bewohner geprüft? Wie erfolgt die Prüfung von Alternativen vor Anwendung einer freiheitsentziehenden Maßnahme und wird das Ergebnis dokumentiert? Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen mit Zustimmung des einwilligungsfähigen Bewohners Anzahl der Bewohner, bei denen auf eigenen Wunsch eine freiheitsentziehende Maßnahme angewandt wird: Liegt für diese Bewohner jeweils eine schriftliche Einwilligung vor? In welchem Zeitintervall werden die Einwilligungen evaluiert? Aufzeichnungspflicht zur Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 16.01.2017

Kriterienkatalog M3-5 Ist der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in einem Konzept oder ähnlichem (z.b. Standard) geregelt? Sind alle Anwendungen der freiheitsentziehenden Maßnahmen dokumentiert? Ist die Dokumentation der angewandten freiheitsentziehenden Maßnahmen nachvollziehbar? Werden die Mitarbeiter zum Thema Anwendung bzw. Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen nachweislich geschult? 3.2.3 Umgang mit Gewalt in der Betreuung und Pflege 1, 3, 9 und 14 SächsBeWoG Umgang mit Gewalt in der Betreuung Wird in der Einrichtung das Thema Gewalt in der Betreuung / Pflege thematisiert? Wie wird das Thema in der Einrichtung thematisiert? Fortbildungen Gruppengespräche Einzelgespräche Supervision Sonstiges Gibt es Anzeichen von Gewalt gegenüber Bewohnern (z.b. Unsachgemäße und unnötige Fixierung, unfreundlicher Umgangston,.etc.) Klagen die Mitarbeiter über Gewalt, die ihnen durch die Bewohner zugefügt wird? Wie sind die Mitarbeiter vor Gewalt durch die Bewohner geschützt? 3.2.4 Förderung der Eingliederung und Teilhabe 3 Abs. 2 Nr. 1, 4, 5 und 6 SächsBeWoG KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 16.01.2017

Kriterienkatalog M3-6 Teilhabeleistungen am Leben in der Gemeinschaft Unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Behinderung werden folgende Leistungen innerhalb und außerhalb der Einrichtung erbracht: Inanspruchnahme medizinischer Hilfen (Behandlungen, Therapien, Arztbesuche etc.) Inanspruchnahme sozialer Hilfen (Beratungsstellen, Initiativen, Gruppen) Gestaltung des Tages- und Wochenablaufs Hilfen bei Freizeitgestaltung (Veranstaltungen, Geselligkeit, Zeitgeschehen, kulturelle Zwecke) Wie erfolgt deren Umsetzung in der Einrichtung? 3.2.5 Verpflegung und hauswirtschaftliche Versorgung 3 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 6 und 7 SächsBeWoG Verpflegung Die Speiseversorgung in der Einrichtung erfolgt durch: Eigene Küche Externen Leistungsanbieter: Kochen in der Wohngruppe Teeküchen für individuelle Speisezubereitung Wer übernimmt die Zubereitung des Frühstückes und Abendbrotes? Speiseplangestaltung Speisepläne werden deutlich lesbar oder in einer anderen geeigneten Form den Bewohnern bekannt gegeben? (z.b. durch Vorlesen) Kann der Speiseplan durch die Bewohner mit gestaltet werden? Ist das Speisenangebot abwechslungsreich? Werden regelmäßig drei Hauptmahlzeiten angeboten? KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 16.01.2017

Kriterienkatalog M3-7 Bestehen bei dem Speisen- und Getränkeangebot Wahlmöglichkeiten? Hat der Bewohner die Möglichkeit Zwischenmahlzeiten einzunehmen? Erhalten die Bewohner bei Bedarf eine Schonkost? Wird den Bewohnern eine vegetarische Mahlzeit angeboten? Wird in der Einrichtung Frischkost angeboten? Werden Befragungen zur Bewohnerzufriedenheit hinsichtlich der Verpflegung in der Einrichtung durchgeführt? Speisezubereitung/Speiseversorgung Werden die Bewohner im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Wünsche in Verpflegungsaufgaben mit einbezogen? Haben die Bewohner die Möglichkeit Mahlzeiten selbstständig zuzubereiten? Mahlzeiteneinnahme Dürfen die Bewohner selbst bestimmen, wo sie ihre Mahlzeiten einnehmen? (Bewohnerzimmer, Gemeinschaftsraum, Speisesaal) Werden Zeitkorridore angeboten in welchen die Bewohner individuelle Essenszeiten wählen können? Stellt die Einrichtung ausreichend Hilfsmittel zur Verfügung, um die Selbstständigkeit der Bewohner beim Essen und Trinken zu unterstützen? Entspricht die Möblierung den Bedarfen der Bewohner? (z.b. ausreichende Tischgröße, Stühle standfest) Sind die Tische sorgfältig und ansprechend gedeckt? (z.b. saubere Tischoberfläche, Tischdecke/Deko, vollständiger Bestecksatz) Getränkeversorgung Welche Getränke werden kostenfrei angeboten? KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 16.01.2017

Kriterienkatalog M3-8 Stehen warme und kalte Getränke für die Bewohner zur Verfügung? Sind diese für die Bewohner erreichbar? Hauswirtschaftliche Versorgung Die Einkäufe (Möbel, Kleidung, Hygieneartikel, Unterhaltung, etc.) erfolgen: durch die Bewohner selbst im Rahmen der Eingliederungsplanung begleitend und unterstützend durch die Angehörigen stellvertretend für die Bewohner durch die Einrichtung Wäscheversorgung Die Reinigung der Bewohnerwäsche erfolgt: durch die Bewohner selbst im Rahmen der Eingliederungsplanung unterstützend durch die hauseigene Wäscherei durch eine externe Wäscherei Die Reinigung der Flachwäsche erfolgt: durch die Bewohner selbst im Rahmen einer individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung unterstützend durch die hauseigene Wäscherei durch eine externe Wäscherei Ist die Wäsche gekennzeichnet? Reinigung Die Reinigung der Bewohnerzimmer erfolgt: durch die Bewohner selbst im Rahmen einer individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung unterstützend KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 16.01.2017

Kriterienkatalog M3-9 durch das Betreuungspersonal durch eigenes Reinigungspersonal durch eine Fremdfirma Die Reinigung der Gemeinschaftsräume und Verkehrsflächen erfolgt: durch die Bewohner selbst im Rahmen einer individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung unterstützend durch das Betreuungspersonal durch eigenes Reinigungspersonal durch eine Fremdfirma Sind Reinigungsintervalle festgelegt? Sind Reinigungs- und Desinfektionsmittel verschlossen aufbewahrt? 3.2.6 Förderpläne und Hilfepläne und deren Umsetzung 3 Abs. 2 Nr. 1, 4, 6 und 9 SächsBeWoG Bewohnerdokumentation allgemein Am Tag der Begehung wurden bewohnerbezogene Betreuungsdokumentationen in die Prüfung einbezogen. Wird ein standardisiertes Betreuungsdokumentationssystem verwendet? System: Die Betreuungsdokumentation erfolgt: handschriftlich PC-gestützt Wird der Schutz privater Daten hinsichtlich der Betreuungsdokumentation gewährleistet? Liegt eine Handzeichenliste bzw. Kürzelliste der Mitarbeiter vor? Ist eine für die Förder- und Hilfeplanung zuständige Fachkraft bestimmt? KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 16.01.2017

Kriterienkatalog M3-10 Dokumentationsinhalte Enthält die Betreuungsdokumentation folgende Elemente: Stammdaten Biografieblatt Angaben zur rechtlichen Betreuungsperson Medizinische Anamnese Entwicklungsbericht Hilfe- und Förderplan Leistungsnachweise Wird die Biografie gemeinsam mit dem Bewohner bzw. Angehörigen / Betreuer erstellt? Sind die in den Förder- und Hilfeplänen genannten Ressourcen, Probleme, Ziele sowie Maßnahmen aufeinander abgestimmt? Die Durchführungen aller geplanten Maßnahmen können nachgewiesen werden? Erfolgt eine regelmäßige Evaluierung der Betreuungsbedürftigkeit der Bewohner? Werden bei Veränderung der Betreuungsbedürftigkeit die Ziele und Maßnahmen angepasst? Förder- und Hilfeplanung Die Förder- und Hilfeplanung der Einrichtung erfolgt: unter Beteiligung der Bewohner unter Beteiligung der gesetzlichen Betreuer unter Berücksichtigung von Ressourcen der Bewohner in einem standardisiertem Verfahren, in dem Ziele konkret festgelegt werden durch die Dokumentation von erbrachten Maßnahmen durch dokumentierte Evaluation der erbrachten Maßnahmen durch eine turnusgemäße Überarbeitung der Förderpläne KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 16.01.2017

Kriterienkatalog M3-11 3.2.7 Hygiene/Infektionsschutz 3 Abs. 2 Nr. 1, 4, 6 und 10 SächsBeWoG Allgemeiner Eindruck Sind folgende Räumlichkeiten in einem sauberen Zustand? Bewohnerzimmer Gemeinschaftsräume Funktionsräume Verfahrensweisen zur Infektionshygiene Gibt es einen einrichtungsbezogenen Hygieneplan? Gibt es einen Hygienebeauftragten? Verfahrensweisen zu Infektionskrankheiten Liegen Handlungsanweisungen für den Fall von Infektionskrankheiten vor? Personalhygiene Ist ein Handwaschbecken im Dienstzimmer vorhanden? Werden den Beschäftigten ausreichend Hygienesets zur Verfügung gestellt? (z.b. Waschlotion, Desinfektionsmittel, Hautpflegemittel) Werden Einmalhandschuhe in passenden Größen zur Verfügung gestellt? Gibt es für die Beschäftigten Umkleidemöglichkeiten? Pflegebad Werden die Pflegeartikel der Bewohner bewohnerbezogen aufbewahrt? Werden die Badewannen nach Benutzung entsprechend des Standards desinfiziert? 3.2.8 Medikamentenmanagement 3 Abs. 2 Nr. 1, 4, 6 und 11 SächsBeWoG 12a ApoG KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 16.01.2017

Kriterienkatalog M3-12 Wird die eindeutige Zuordnung der Medikamente gewährleistet? Werden Medikamente in einem abgeschlossenen Schrank aufbewahrt? Ist der Zugang zu den Medikamenten in der Einrichtung geregelt, sodass Unbefugte keinen Zugang haben? Werden Medikamente bewohnerbezogen aufbewahrt? Werden die Medikamente nach den Vorschriften des Herstellers gelagert? Die Prüfung der Medikamente wurde stichprobenartig auf folgenden Wohnbereichen / Wohngruppen durchgeführt: Alle Medikamente mit begrenzter Haltbarkeit sind mit Anbruchs- Datum versehen? Findet eine regelmäßige Kontrolle der Medikamente auf Verfall statt? Wird die Verfallskontrolle dokumentiert? Werden die Medikamente, die zu kühlen sind, sachgerecht im Medikamentenkühlschrank aufbewahrt? Wird die Temperatur des Medikamentenkühlschrankes von 2-8 C eingehalten? Wird die Temperatur des Medikamentenkühlschrankes regelmäßig kontrolliert? Umgang mit Betäubungsmitteln in der Einrichtung Die Prüfung des Betäubungsmittel wurde stichprobenartig auf folgenden Wohnbereichen / Wohngruppen durchgeführt: Werden die Betäubungsmittel in einem extra verschlossenem Fach/Schrank gelagert? Werden die Betäubungsmittel bewohnerbezogen gelagert? Wird der Bestand der Betäubungsmittel sachgerecht geführt bzw. dokumentiert? Umgang mit Medikamenten in der Einrichtung Wie erfolgt die Medikamentensetzung: durch die Einrichtung durch die Apotheke (z.b. Verblisterung oder Wochenboxen) KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 16.01.2017

Kriterienkatalog M3-13 Werden die Mitarbeiter im sachgerechten Umgang mit Medikamenten jährlich belehrt? Besteht ein Vertrag zwischen einer Apotheke und der Einrichtung? Die versorgende Apotheke führt regelmäßig Kontrollen zur Aufbewahrung von Medikamenten durch? Letztes Apothekenprüfprotokoll: 3.2.9 Qualitäts- und Beschwerdemanagement 3 Abs. 2 Nr. 1, 4, 6 und 12 SächsBeWoG 3 Abs. 3 Nr. 3 SächsBeWoG 6 Abs. 1 Nr. 8 SächsBeWoG Qualitätsmanagement Ist in der Einrichtung eine Person als Qualitätsbeauftragte/r benannt und tätig? Sind Strukturen, Abläufe und Methoden der Einrichtung im Rahmen eines Qualitätshandbuches beschrieben? Liegt eine aktuelle einrichtungsbezogene Konzeption vor? Enthält die Konzeption beispielsweise Aussagen zum betreuenden Personenkreis, Raumprogramm und Beschäftigungsangebot? Wird die Konzeption regelmäßig evaluiert und aktualisiert? Beschwerdemanagement Sind in der Konzeption Aussagen zur Beschwerdebearbeitung vorhanden? Ist die Zuständigkeit für Beschwerdeannahme, Beschwerdebearbeitung und Beschwerdereaktion lt? Sind seitens der Einrichtung Bearbeitungsfristen geregelt? Werden die Aufnahme und die Bearbeitung der Beschwerden dokumentiert? Werden die Beschwerden in regelmäßigen Abständen ausgewertet und ggf. daraus folgende Maßnahmen iff? KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 16.01.2017

Kriterienkatalog M3-14 Erläuterungen zu diesem Modul KSV Sachsen Fachdienst 350 Heimaufsicht Stand: 16.01.2017

M4-1 Kriterienkatalog 4 Mitwirkung der Bewohner Ziel: Gemäß 8 SächsBeWoG wirken die Bewohnerinnen und Bewohner durch eine Bewohnervertretung in Angelegenheiten der stationären Einrichtungen wie Unterkunft, Verpflegung, Aufenthaltsbedingungen, Betreuung oder Freizeitgestaltung mit. Ziel ist es, den Bewohnern Gelegenheit zu geben, an der Gestaltung ihrer persönlichen Lebensverhältnisse mitzuwirken. 8 SächsBeWoG 21 S. 1 Nr. 3 SächsBeWoG i.v.m. HeimmwV In welcher Weise nehmen die Bewohner ihre Mitwirkungsrechte wahr: Bewohnervertretung Bewohnerfürsprecher Ersatzgremium 4.1 Bewohnervertretung 21 Nr. 3 SächsBeWoG i.v.m. 4 bis 24 HeimmwV Wann wurde die Bewohnervertretung gewählt? Datum: Aus wie viel Mitgliedern setzt sich die Bewohnervertretung zusammen? 3 Mitglieder (1 bis 50 Bewohner) 5 Mitglieder (51 bis 150 Bewohner) 7 Mitglieder (151 bis 250 Bewohner) 9 Mitglieder (über 250 Bewohner) Name des Vorsitzenden: Name des Stellvertreters: 4.2 Bewohnerfürsprecher

M4-2 Kriterienkatalog 21 Nr. 3 SächsBeWoG i.v.m. 25 bis 28 HeimmwV Wann wurde der Bewohnerfürsprecher bestellt? Datum: Die Amtszeit des Bewohnerfürsprechers (4 hre): bis Name des Bewohnerfürsprechers: 4.3 Mitwirkungen der Bewohnervertretung / des Bewohnerfürsprechers 21 Nr. 3 SächsBeWoG i.v.m. 29, 32, 33 HeimmwV Wird die Bewohnervertretung bzw. der Bewohnerfürsprecher bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützt? Der Träger bzw. die Leitung der Einrichtung: bietet die zur Ausübung der Vertretung erforderlichen Informationen an stellt geeignete Räume zur Verfügung ermöglicht die Übermittlung an Informationen unterstützt Wahlvorbereitung und Wahldurchführung unterstützt die Vertretung auf Wunsch bei schriftlichen Arbeiten (z.b. Sitzungsprotokolle, Tätigkeitsberichte) 21 Nr. 3 SächsBeWoG i.v.m. 30, 33 HeimmwV Werden die Mitbestimmungsrechte der Bewohnervertretung bzw. des Bewohnerfürsprechers beachtet? Die Bewohnervertretung ist einbezogen in die: Aufstellung oder Änderung der Musterverträge sowie der Hausordnung

M4-3 Kriterienkatalog Änderung der Entgelte der Einrichtung Umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen der Einrichtung Planung oder Durchführung von Veranstaltungen, Alltags- und Freizeitgestaltung Mitwirkung an den Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen sowie an den Vergütungsvereinbarungen Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden von Bewohnern Eingliederung der Bewohner in die Einrichtung zu fördern 21 Nr. 3 SächsBeWoG i.v.m. 17, 19 HeimmwV Sitzungen der Bewohnervertretung gemäß 17 HeimmwV Tagt die Bewohnervertretung regelmäßig? In welchem Rhythmus tagt die Bewohnervertretung? Wer leitet die Sitzung der Bewohnervertretung? Sitzungsniederschrift gemäß 19 HeimmwV Wird zu jeder Sitzung eine Sitzungsniederschrift erstellt? Von wem ist die Sitzungsniederschrift unterzeichnet? 21 Nr. 3 SächsBeWoG i.v.m. 20 HeimmwV Hält die Bewohnervertretung eine Bewohnerversammlung ab? Die Bewohnerversammlung wird mindestens einmal im hr durchgeführt? Wird in der Bewohnerversammlung ein Tätigkeitsbericht abgegeben?

M4-4 Kriterienkatalog Gespräch mit der Bewohnervertretung Vorname, Name Gesprächsinhalt:

Kriterienkatalog M5-1 5 Anforderungen an die Räumlichkeiten Einrichtungen bis 9 Plätze Ziel: Im Rahmen der Begehung der Einrichtung sollen Erkenntnisse über den Zustand der Einrichtung, sowie auf Ausstattung und Wohnqualität der Bewohner gewonnen werden. Ebenfalls von großer Bedeutung ist die Feststellung, ob die Bewohner die Möglichkeit der individuellen Wohnraumgestaltung haben und ob ihnen die räumliche Struktur der Einrichtung die Möglichkeit eines würdevollen und angenehmen Wohnens eröffnet. 2 Abs. 2 SächsBeWoGDVO 3-4 SächsBeWoGDVO 10-13 SächsBeWoGDVO 5.1 Allgemeine Anforderungen 5.1.1 Allgemeine Grundsätze; Abstellflächen 3 SächsBeWoGDVO Wohnlichkeit Entspricht die räumliche Gestaltung der fachlichen Konzeption? Wird bei bettlägerigen Bewohnern auf eine anregende Gestaltung des Blickfeldes der Bewohner geachtet? Entsprechen die Gemeinschaftsräume in ihrer Gestaltung und Möblierung den Bedürfnissen der Bewohner? Sind die Bäder so ausgestattet, dass die Bewohner in einer ansprechenden Atmosphäre baden können? Raumangebot Gibt es Räume oder Nischen, in die sich Bewohner mit Besuchern ungestört zurückziehen können? Sicherheit Verfügen alle sanitären Anlagen über geeignete Haltegriffe? Sind die Türen zu den Wohnplätzen im Notfall von außen zugänglich? Ist die Einrichtung mit rutschfesten Böden ausgestattet? Sind Flucht- und Rettungswege gekennzeichnet? Sind die Flucht- und Rettungswege frei zugänglich? Ist ein aktueller Notfallplan vorhanden? Ist eine aktuelle Brandschutzordnung vorhanden? Barrierefreiheit

Kriterienkatalog M5-2 Das Kriterium wird unter Punkt 5.1.2 geprüft Möglichkeit zur Orientierung Sind die Bewohnerzimmer klar erkennbar? Sind alle Räumlichkeiten mittels Beschriftung gekennzeichnet? Sind Orientierungshilfen beispielsweise durch Farbgebung, Lichtgestaltung und strukturierende Elemente für demenziell erkrankte Bewohner gewährleistet? Selbstständigkeit Können sich die Bewohner unabhängig von ihrem körperlichen und gesundheitlichen Zustand in der gesamten Einrichtung weitgehend selbstständig und gefahrlos bewegen? Entspricht die Bedienbarkeit von Lichtschaltern und Rufanlagen den Fähigkeiten der Bewohner? Stehen Außenbereiche (Garten, Balkon) zur Verfügung, die von den Bewohnern auch selbstständig gefahrlos genutzt werden können? Privatsphäre Sind die Bewohnerzimmer abschließbar? Haben die Bewohner die Möglichkeit einen eigenen Zimmerschlüssel zu erhalten? Steht den Bewohnern ein abschließbares Wertfach zur Verfügung? Ist ein Telefon- und Fernsehanschluss vorhanden? Verfügen die Bewohnerzimmer über einen Internetzugang? Raumklima und Beleuchtung Entspricht das Raumklima in der Einrichtung den Bedürfnissen der Bewohner? Entspricht die Belichtung/Beleuchtung in der Einrichtung den Bedürfnissen der Bewohner? Entspricht die Belüftung/Entlüftung in der Einrichtung den Bedürfnissen der Bewohner? Abstellflächen Hält die Einrichtung ausreichend Abstellflächen für das Eigentum der Bewohner vor? 5.1.2 Barrierefreiheit 4 SächsBeWoGDVO Ist die Barrierefreiheit in der Einrichtung gewährleistet

Kriterienkatalog M5-3 Der Eingang und die Wohnbereiche sind stufenlos erreichbar? Sind rollstuhlgerechte Aufzüge vorhanden? Ist ein Transport von bettlägerigen Bewohnern im Aufzug möglich? Steht den Bewohnern sowie den Besuchern ein barrierefreies WC zur Verfügung? Sind für Rollstuhlbenutzer in ausreichender Zahl geeignete sanitäre Anlagen vorhanden? Sind die Sanitärräume den Bedürfnissen der Bewohner bzw. behindertengerecht ausgestattet? Sind die Flure und sonstigen Verkehrsflächen ausreichend breit, dass auch Rollstuhlfahrer diese uneingeschränkt nutzen können? Entsprechen die Ausstattung und die Bedienung z.b. von Aufzügen und Türöffnung den Fähigkeiten der Bewohner? 5.2 Besondere Anforderungen 5.2.1 Bauliche und räumliche Gestaltung 10, 23 Abs. 1 Nr.1 oder 2 SächsBeWoGDVO Stimmt die bauliche und räumliche Gestaltung mit dem ergänzten Leistungskonzept überein? Beantwortung der o.g. Frage mindestens unter Berücksichtigung folgender Fragen: Liegt der Einrichtung ein ergänztes Leistungskonzept vor? Enthält das ergänzte Leistungskonzept die in 3 Abs. 2 und 3 WBVG genannten Informationen? Gestaltung der Bewohnerzimmer Entspricht die Gestaltung der Bewohnerzimmer den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner? Können die Bewohner eigene Möbel mitbringen? 5.2.2 Individueller Wohnbereich 11 SächsBeWoGDVO Bewohnerzimmer

Kriterienkatalog M5-4 Einzelzimmer Doppelzimmer 5.2.3 Sanitäre Anlagen 12 SächsBeWoGDVO Verfügt die Einrichtung über angemessene Sanitärbereiche Sind die Sanitärräume mindestens mit einer Toilette, einem Waschtisch, einer Dusche oder Badewanne ausgestattet? Sind die Sanitärräume in erforderlicher Anzahl vorhanden? Sind die Sanitärräume abschließbar? Sind die Sanitärräume von außen zugänglich? 5.2.4 Küche, Gemeinschaftsraum und Hauswirtschaftsraum 13 SächsBeWoGDVO Bauliche und räumliche Gestaltung der Gemeinschaftsräume Ist eine Küche in der Einrichtung vorhanden? Ist ein Gemeinschaftsraum in ausreichender Größe vorhanden? Ist ein Hauswirtschaftsraum in ausreichender Größe vorhanden? Erläuterungen zu diesem Modul

Kriterienkatalog M5-1 5 Anforderungen an die Räumlichkeiten Einrichtungen mit mehr als 9 Plätzen Ziel des Modul 5: Im Rahmen der Begehung der Einrichtung sollen Erkenntnisse über den Zustand der Einrichtung, sowie auf Ausstattung und Wohnqualität der Bewohner gewonnen werden. Ebenfalls von großer Bedeutung ist die Feststellung, ob die Bewohner die Möglichkeit der individuellen Wohnraumgestaltung haben und ob ihnen die räumliche Struktur der Einrichtung die Möglichkeit eines würdevollen und angenehmen Wohnens eröffnet. 2 Abs. 1 SächsBeWoGDVO 3-9 SächsBeWoGDVO 5.1 Allgemeine Anforderungen 5.1.1 Allgemeine Grundsätze; Abstellflächen 3 SächsBeWoGDVO Wohnlichkeit Entspricht die räumliche Gestaltung der fachlichen Konzeption? Wird bei bettlägerigen Bewohnern auf eine anregende Gestaltung des Blickfeldes der Bewohner geachtet? Entsprechen die Gemeinschaftsräume in ihrer Gestaltung und Möblierung den Bedürfnissen der Bewohner? Sind die Pflegebäder so ausgestattet, dass die Bewohner in einer ansprechenden Atmosphäre baden können? Raumangebot Erleichtern Sitzecken und Rastmöglichkeiten die Bewegung im Haus? Gibt es Räume oder Nischen, in die sich Bewohner mit Besuchern ungestört zurückziehen können? Sicherheit Sind die Flure beidseitig mit Handläufen ausgestattet? Sind die Handläufe frei zugänglich? (nicht durch Deko-Materialien o.ä. verstellt) Sind die Türen zu den Wohnplätzen im Notfall von außen zugänglich? Ist die Einrichtung mit rutschfesten Böden ausgestattet? Sind Flucht- und Rettungswege gekennzeichnet? Sind die Flucht- und Rettungswege frei zugänglich? Ist ein aktueller Notfallplan vorhanden? Ist eine aktuelle Brandschutzordnung vorhanden?

Kriterienkatalog M5-2 Barrierefreiheit Das Kriterium wird unter Punkt 5.1.2 geprüft Möglichkeit zur Orientierung Sind die Bewohnerzimmer klar erkennbar? Sind alle Räumlichkeiten mittels Beschriftung gekennzeichnet? Sind Orientierungshilfen beispielsweise durch Farbgebung, Lichtgestaltung und strukturierende Elemente gewährleistet? Selbstständigkeit Können sich die Bewohner unabhängig von ihrem körperlichen und gesundheitlichen Zustand in der gesamten Einrichtung weitgehend selbstständig und gefahrlos b? Stehen Außenbereiche (Garten, Balkon) zur Verfügung, die von den Bewohnern auch selbstständig gefahrlos genutzt werden können? Privatsphäre Sind die Bewohnerzimmer abschließbar? Haben die Bewohner die Möglichkeit einen eigenen Zimmerschlüssel zu erhalten? Steht den Bewohnern ein abschließbares Fach zur Verfügung? Ist ein Telefon- und Fernsehanschluss vorhanden? Verfügen die Bewohnerzimmer über einen Internetzugang? Raumklima und Beleuchtung Entspricht das Raumklima in der Einrichtung den Bedürfnissen der Bewohner? Entspricht die Belichtung/Beleuchtung in der Einrichtung den Bedürfnissen der Bewohner? Entspricht die Be- und Entlüftung in der Einrichtung den Bedürfnissen der Bewohner? Abstellflächen Hält die Einrichtung ausreichend Abstellflächen für das Eigentum der Bewohner vor? 5.1.2 Barrierefreiheit 4 Abs. 1 SächsBeWoGDVO Ist die Barrierefreiheit in der Einrichtung gewährleistet Der Eingang und die Wohnbereiche sind stufenlos erreichbar?

Kriterienkatalog M5-3 Sind rollstuhlgerechte Aufzüge vorhanden? Ist ein Transport von bettlägerigen Bewohnern im Aufzug möglich? Steht den Bewohnern sowie den Besuchern ein barrierefreies WC zur Verfügung? Sind für Rollstuhlbenutzer in ausreichender Zahl geeignete Sanitärräume vorhanden? Sind die Sanitärräume behindertengerecht und den Bedürfnissen der Bewohner entsprechend ausgestattet? Sind die Flure und sonstigen Verkehrsflächen ausreichend breit, dass auch Rollstuhlfahrer diese uneingeschränkt nutzen können? Entsprechen die Ausstattung und die Bedienung z.b. von Aufzügen und Türöffnung den Fähigkeiten der Bewohner? 5.2 Besondere Anforderungen 5.2.1 Wohnplätze 5 SächsBeWoGDVO Werden die vorgeschriebenen Raumgrößen eingehalten? Einzelzimmer 12 m² Doppelzimmer 18 m² Gestaltung der Bewohnerzimmer Entspricht die Gestaltung der Bewohnerzimmer den Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner? Können die Bewohner eigene Möbel mitbringen? Zimmer zur besonderen Verwendung Wird bei Doppelzimmern ein Zimmer zur besonderen Verwendung (ZBV) vorgehalten? Ist das Zimmer zur besonderen Verwendung derzeit belegt? Zimmernummer: Wird ein Time-Out-Raum vorgehalten? Wird ein Krisenzimmer vorgehalten?

Kriterienkatalog M5-4 5.2.2 Gemeinschaftsräume 6 SächsBeWoGDVO Bauliche und räumliche Gestaltung der Gemeinschaftsräume Ist die vorgeschriebene Nutzfläche von mindestens 0,75 m² je Bewohner, mindestens jedoch 20 m² eingehalten? Ist für besondere Betreuungs- und Therapieangebote ein separater Gemeinschaftsraum vorhanden? Sind die Gemeinschaftsräume so konzipiert, dass auch bettlägerige Bewohner an Veranstaltungen bzw. Zusammenkünften teilnehmen können? 5.2.3 Funktions- und Arbeitsräume 7 SächsBeWoGDVO Ausstattung mit Funktions- und Arbeitsräumen Sind Dienstzimmer vorhanden? Sind ausreichende Räumlichkeiten zur Lagerung von Pflegehilfsmittel, Frischwäsche etc. vorhanden? Sind ausreichend Ausgussräume mit Fäkalienspüle vorhanden? Sind ausreichend Räume zur Zwischenlagerung von Gebrauchtwäsche vorhanden? Sind alle Funktions- und Arbeitsräume verschlossen? Erfolgt in der Einrichtung eine strukturierende Lagerhaltung? 5.2.4 Sanitäre Anlagen 8 SächsBeWoGDVO Verfügt die Einrichtung über angemessene Sanitärbereiche Ist jedem Bewohnerzimmer ein Sanitärraum räumlich zugeordnet? Sind die Sanitärräume jeweils mit einer Dusche, einer Toilette und einem Waschtisch ausgestattet? Sind die Sanitärräume abschließbar? Sind alle sanitären Anlagen mit geeigneten Haltegriffen ausgestattet?

Kriterienkatalog M5-5 Pflegebäder Ist die erforderliche Anzahl von Pflegebädern vorhanden? Stehen im Pflegebad mindestens eine Badewanne, eine Toilette und ein Waschtisch für die Bewohnern zur VSind f die Badewannen? an den Längsseiten und an einer Stirnseite freistehend aufgestellt? Werden die Pflegebäder zweckentsprechend genutzt? 5.2.5 Rufanlage 9 SächsBeWoGDVO Rufanlage Gibt es für die Bewohner geeignete Notrufsysteme? Entspricht die Bedienbarkeit der Rufanlage den Fähigkeiten der Bewohner? Können die Bewohner die Rufanlage vom Bett aus bedienen? Sind mobile Notrufsysteme (z.b. Funkfinger) eingesetzt, sodass die Bewohner unabhängig vom Aufenthaltsort den Notruf tätigen können? Sind alle Bewohnerzimmer, alle Sanitärräume und alle Gemeinschaftsräume, die von pflegebedürftigen Menschen genutzt werden, mit einer Rufanlage ausgestattet? Ist die Rufanlage funktionsfähig? Wie wird das Notrufsignal in der Einrichtung übermittelt? Wie lange dauert es, bis nach Betätigung der Rufanlage Unterstützung geleistet wird? Minuten Erläuterungen zum Modul