Possehl-Kunstpreis. Richtlinie vom für den Internationalen Possehl-Kunstpreis. und den Possehl-Kunstpreis für Lübecker Künstler.

Ähnliche Dokumente
2015 würdigt eine neue Ausgabe des ikob-preises mit Unterstützung der Deutschsprachigen Gemeinschaft wieder junge Kreative aus der ganzen Welt.

Künstlerförderwettbewerb 2014

Kulturstiftung Rostock e.v. Auslobung des Unternehmenspreises 2016 Kulturpate der Hansestadt Rostock

Kultur und Medien September K /22 -

Dead- line 16.Juni 2014

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform

mikado IT-Security-Award Jugend 2011

ECHO Klassik 2015 Einreichungsregularien

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Vorstand der Einstein Stiftung Berlin

22. Karlsruher Künstlermesse bis 26. April 2015

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen

Verfahren Was soll eingereicht werden Wo soll eingereicht werden

Deutsche Morbus Crohn/ Colitis ulcerosa Vereinigung 2014

Satzung für den Kundenbeirat der Berliner Wasserbetriebe

Stiftung Bildung und Gesellschaft Die Stiftung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft Satzung in der Fassung vom

Verordnung über den «Heinrich und Martha Streuli-Fonds für die Kulturförderung»

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom

Teilnahmebedingungen zur Verleihung des APPLAUS Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger

Ordnung zur Verleihung des Christlieb-Ehregott- Gellert-Preises an der TU Bergakademie Freiberg

Geschäftsordnung. 1 Zuwahl von Mitgliedern

ÜBER DEN ZAYED FUTURE ENERGY PRIZE

Vereinssatzung Stadt-Marketing Wetzlar e. V.

FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v.

Geschäftsordnung des MTV Hohenkirchen von 1867 e.v.

Thema: GEWALT MACHT HERRSCHER

Künstler-Haus Bethanien

Geschäftsordnung. Präambel

Der Schüler¹ besucht eine Grundschule, eine Gesamtschule oder ein Gymnasium in der Region Bonn.

Sehr geehrter Herr Botschafter Dr. Cuntz, sehr geehrter Herr Abgeordneter Fleckenstein, sehr geehrte Künstler, sehr geehrte Damen und Herren,

Selbständige fromme Stiftungen Bischof-Moser-Stiftung Satzungsänderung

Geschäftsordnung des Vorstandes des Fördervereins German Garrison e.v.

Bibliothek & Information Deutschland (BID) Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände e.v. GESCHÄFTSORDNUNG

3.2) Die Mitgliedschaft in der AG ist auf Schulen in Nordrhein-Westfalen begrenzt.

Besuchen Sie uns auch auf:

MEDIENKOMPETENZPREIS MITTELDEUTSCHLAND 2015

Ausschreibung. Teilnahmeberechtigt sind KünstlerInnen, die das 35. Lebensjahr zum Stichtag 1. Juni 2015 noch nicht beendet haben.

fest, welche Kindern und Jugendlichen die Mitwirkung am öffentlichen Leben ermöglicht (Art. 33 GO 2 ).

Porträt Verband Schweizer Galerien

Impulstag Kunst und Internet Überblickveranstaltung für Bildende Künstler

Heilbronner Bürgerpreis 2015 Jetzt bewerben: Preisgeld Euro

Der GründerCup Kiel Region startet wieder ab dem 01. März

Stiftungssatzung Stiftung Stadt- und Industriegeschichte Troisdorf vom 24. Mai 2012

Foto: Jürgen Pletterbauer

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Berufungsordnung der Hochschule für Bildende Künste Dresden (BerufungsO) Vom

DIE ZIELE DES NEUEN B2B-AWARDS

Satzung der Stiftung Stuttgarter Brünnele

(3) Das Kreisjugendwerk ist überparteilich, unabhängig und konfessionell nicht gebunden.

Chefärzte -Gesellschaft des Kantons Zürich. Statuten Chefärzte-Gesellschaft des Kantons Zürich

Schwerpunktthema 2015: "Selfie-Mania - Digitale Selbstdarstellung als medienpädagogische Herausforderung und Chance"

FORD ST _ST_Range_V2_ MY.indd FC1-FC3 27/06/ :24:01

Satzung der Fachhochschule

KUNST TRIFFT GESUNDHEIT

Ulmer Marketing Preis

PRESSE-INFORMATION HOHE EHRUNGEN FÜR LEISTUNG, INNOVATION LÜNENDONK GMBH UND MALEKI GROUP VERGEBEN SERVICE- UND PERFORMANCE-AWARDS 2012

Stipendienprogramm Museumskuratoren für Fotografie Richtlinien

European Lighting Expert Prüfungsordnung und Qualitätsmanagement

Verwaltungs- und Benutzungsordnung. für die Sozialforschungsstelle der Universität Dortmund (sfs)

SCHIEDSRICHTERORDNUNG (SRO) (stand Verbandstag 2015)

Die Gemeinschaft führt den Namen Fernwärme-Gemeinschaft Hamburg, im folgenden FG genannt. Sie hat ihren Sitz in Hamburg.

Esche Schümann Commichau Stiftung

BESTIMMUNGEN FÜR DIE. VERANSTALTUNG FÜR ZEITGENÖSSISCHE KUNST mulhouse 015 IM JUNI 2015

Satzung. Präambel. 1 - Name, Rechtsform, Sitz


Ausschreibung. Vorsitzende/r des Aufsichtsgremiums. Europäische Zentralbank

Kodex der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.v (DGS) für den Deutschen Schmerz- und Palliativtag

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen

Börsenordnung der Hamburger Getreidebörse. I. Abschnitt: Organisation

Studienreglement für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern Design & Kunst

S A T Z U N G. Schulverein der Lottenschule Städtische Katholische Grundschule, Lottenstraße, Monheim am Rhein e.v.

STIPENDIUM WIR FÖRDERN ARCHITEKTURTALENTE! ALLE BEWERBER ERHALTEN ALS DANKESCHÖN EIN KOSTENLOSES JAHRESABONNEMENT DES SCHÜCO PROFILE MAGAZINS.

1. Der Verein führt den Namen freundeskreis-jazz e.v. und ist in das Vereinsregister eingetragen. 2. Der Sitz des Vereins ist Illingen.

Satzung des KSD Katholischer Siedlungsdienst e. V.

BT Fine Art Service Division

Verbindliche Hinweise zur Projektförderung STIBET I und Vergabekriterien DAAD-Preis für das Jahr 2015

Richtlinie zur Festlegung von inhaltlichen und strukturellen Merkmalen von Zentren der Georg-August-Universität Göttingen (ohne UMG)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Toepfer-Stipendium. 1. An wen richtet sich das Alfred-Toepfer-Stipendium?

Statuten der Societas Studentium Vallensium Bernensis

I N S O L V E N Z B E R A T U N G B A Y E R N

Pressemitteilung Kommunikation, Presse, Öffentlichkeit Berlin,

STATUTEN. Verein Spitex Richterswil/Samstagern

Aufruf für die Mitarbeit im BETROFFENENRAT beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

DIE LUST AM SPIEL KUNST UND GAMES

Satzung der Paulz-Stiftung

FAQ Frequently Asked Questions - Ausstellungsförderung

Frühjahr Kandidaten für die Vorstandswahl Zeitraum

S A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.)

Richtlinien Schüler-Partizipation. (vom 16. August 2010)

Bayerischer Energiepreis Bayerischen Energiepreis 2016

Teilnahmebedingungen. und als Hauptpreis einen Mercedes-Benz Vito gewinnen! Einsendeschluss

Die Jugendvertretung

Institutsordnung des Instituts für Medien und Kommunikationswissenschaft (IfMK)

Förder-Richtlinien der Harald Huppert Stiftung

Satzung des Pferdezuchtvereins Melle e.v.

Satzung des Verbandes für landwirtschaftliche Fachbildung vlf Kreisverband Fürth-Erlangen e.v.

Satzung des Kindermissionswerks Die Sternsinger e.v.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

Deutscher Brückenbaupreis 2016 Wettbewerbsunterlagen

Transkript:

Possehl-Kunstpreis Richtlinie vom 8.12.2017 für den Internationalen Possehl-Kunstpreis und den Possehl-Kunstpreis für Lübecker Künstler Präambel Die Lübecker Possehl-Stiftung, gegründet vom Lübecker Unternehmer und Senator Emil Possehl ( 1919), dient der Förderung alles Guten und Schönen in Lübeck. Im Rahmen dieses Stifterauftrags vergibt sie bereits seit 1963 den Possehl-Musikpreis und seit1983 den Possehl Ingenieur-Preis. Ab 2019 wird sie im Bereich Kunst alle drei Jahre den Internationalen Possehl- Kunstpreis stiften. Darüber hinaus wird sie einen Possehl-Kunstpreis für Lübecker Künstler stiften, der beginnend ab 2018 in den Jahren vergeben wird, in denen kein Internationaler Possehl-Kunstpreis vergeben wird. 1

1. Der Internationale Possehl-Kunstpreis 1.1. Mit dem ab 2019 alle drei Jahre vergebenen Internationalen Possehl-Kunstpreis sollen lebende Künstlerinnen und Künstler mit nationalem und internationalem Renommee für ihr Lebenswerk oder eine herausragende Arbeit beziehungsweise Werkgruppe ausgezeichnet werden. Für die Würdigung steht eine außerordentliche künstlerische Auseinandersetzung mit internationaler Reputation und mindestens über ein Jahrzehnt hinaus andauernde kontinuierliche Leistung im Vordergrund, die eine besondere Anerkennung verdienen. 1.2. Der Internationale Possehl-Kunstpreis wird für die Sparten Skulptur, Installation, Neue Medien und Performance sowie Formen des künstlerischen Aktionismus vergeben. Intermediale Bezüge vielfältiger künstlerischer Ausdrucksformen im Gesamtwerk werden verstärkt bei einer Preisvergabe berücksichtigt. 1.3. Für den Internationalen Possehl-Kunstpreis stellt die Possehl-Stiftung alle drei Jahre ein Preisgeld von 25.000,00 EURO (i. W. fünfundzwanzigtausend) zur Verfügung. Der Internationale Possehl-Kunstpreis wird ungeteilt vergeben, es sei denn, es wird eine langjährig zusammenarbeitende Künstlergruppe ausgezeichnet, die dauerhaft aus mindestens zwei Personen besteht. 1.4. Dem Preisträger wird i. d. R. in der Kunsthalle St. Annen eine Ausstellung ausgerichtet, die direkt im Anschluss an die Verleihung eröffnet wird. Die Possehl- Stiftung übernimmt hierfür im Vorfeld die Finanzierung des Transports, der Versicherung, des zu erstellenden Katalogs zur Ausstellung in deutscher und englischer Sprache, der Werbung und für eventuell anfallendes Zusatzpersonal bei der Durchführung der Ausstellung. 1.5. Die Ausstellung und Herausgeberschaft der begleitenden Publikation anlässlich der Verleihung des Internationalen Possehl-Kunstpreises obliegt einem ständigen Mit- 2

glied der Jury (wahlweise ist dies entweder der Künstlerische Leiter der Kunsthalle St. Annen oder der Direktor der Overbeck-Gesellschaft). 2. Possehl-Kunstpreis für Lübecker Künstler 2.1. Ab 2018 wird in den Jahren, in den der Internationale Possehl-Kunstpreis nicht vergeben wird, auf lokaler Ebene der Possehl-Kunstpreis für Lübecker Künstler vergeben, der ein Preisgeld zur Unterstützung der künstlerischen Arbeit einer Lübecker Künstlerin oder eines Lübecker Künstlers beinhaltet, die/der in Lübeck aktiv sind. Ausgezeichnet werden kann auch die Realisierung eines für die Hansestadt Lübeck relevanten Kunst-Projektes. 2.2. Bei der Vergabe des Possehl-Kunstpreis für Lübecker Künstler werden alle künstlerischen Medien berücksichtigt. 2.3. Die Fördersumme beträgt je 8.000,00 EURO (i. W. achttausend) und setzt sich wie folgt zusammen: Die ausgewählte Künstlerin / der ausgewählte Künstler erhält die Möglichkeit für zwei Monate 3.000 für Lebensunterhaltskosten anzufordern (pro Monat 1.500 ). Die Restsumme von 5.000 ist zweckgebunden für Werkserstellung beziehungsweise Projektkosten. Das Preisgeld wird ungeteilt vergeben. 2.4. Die Würdigung des Künstlers erfolgt durch die Publizierung der Preisvergabe. Eine gesonderte Würdigung erfolgt während der Verleihung des nächsten Internationalen Possehl-Kunstpreises. 2.5. Die Förderung einer Ausstellung und Publikation ist mit dieser Auszeichnung explizit nicht verbunden, kann aber vom Preisträger eigenständig durchgeführt werden. Darüber hinaus behält sich der Preisgeber das Recht und die Möglichkeit vor, das erstellte Kunstwerk auszustellen. Das Kunstwerk bleibt Eigentum des Künstlers. 3

3. Jury-Zusammensetzung 3.1. Der Internationale Possehl-Kunstpreis und der lokale Possehl-Kunstpreis für Lübecker Künstler werden durch dieselbe Jury ermittelt. Die Jury besteht aus - bis zu vier ständigen Lübecker Mitgliedern (bis zu zwei davon mit Stimmrecht) und - drei nicht ständigen, Externen Mitgliedern (alle mit Stimmrecht) 3.2. Die Possehl-Stiftung beruft zur Jury a) bis zu vier ständige Lübecker Mitglieder: Dies sind in der Regel - der/die Vorsitzende des Stiftungsvorstands der Possehl-Stiftung oder ein vom Stiftungsvorstand delegiertes Stiftungsvorstandsmitglied (beratende Funktion, ohne Stimmrecht), - der/die Leitende DirektorIn der Kulturstiftung Lübecker Museen oder vertretungsweise ein von ihm/ihr delegierter Stellvertreter (beratende Funktion, ohne Stimmrecht) - der/die Künstlerische(n) LeiterIn der Kunsthalle St. Annen (mit Stimmrecht) - der/die DirektorIn der Overbeck-Gesellschaft (mit Stimmrecht) b) drei nicht ständige Externe Mitglieder: Sie werden durch die unter (a) genannten ständigen Lübecker Mitglieder der Jury der Possehl-Stiftung vorgeschlagen und von der Stiftung benannt. Sie sollen in ihrer Funktion als Leiter von renommierten Kunstinstitutionen nationales wie internationales Ansehen genießen. Auch kann ein namhafter Künstler oder ein Kunstkritiker oder an einer Kunsthochschule lehrender Vertreter der Kunst-Theorie in die Jury berufen werden. 4

Die Mitgliedschaft in der Jury ist für die nicht ständigen Externen Mitglieder auf drei Preisvergaben, i.d.r. also drei Jahre begrenzt. Eine erneute Benennung als Jurymitglied ist frühestens drei Jahre nach dem Ausscheiden aus der Jury wieder möglich. Jury-Zusammensetzung Externes Mitglied Externes Mitglied VS Possehl- Stiftung (ohne Stimmrecht) Ltd. Direktor Kulturstiftung (ohne Stimmrecht) Externes Mitglied Direktor Kunsthalle St. Direktor Annen Overbeck- Gesellschaft 3.3. Die Jury wählt aus ihren Reihen einen Sprecher. Dieser beruft die Sitzungen ein und leitet sie. 3.4. Bei der Vergabe des Internationalen Possehl-Kunstpreises tagt die Jury mindestens zwölf Monate vor der Preisverleihung und Ausstellungseröffnung. 3.5. Die Entscheidungen der Jury sind unwiderruflich und unanfechtbar. 3.6. 5

Den auswärtigen Jury-Mitgliedern werden durch die Possehl-Stiftung Fahrtkosten und eine Übernachtung in einem Hotel erstattet sowie eine pauschal festzulegende Aufwandsentschädigung erstattet. 3.7. Zur Errichtung der ersten Jury werden alle Jurymitglieder durch die Possehl-Stiftung berufen (siehe unter 8. Ingangsetzung). 4. Vorschlags- und Auswahlverfahren für den Internationalen Possehl-Kunstpreis 4.1. Die Wahl einer Kandidatin / eines Kandidaten für den Internationalen Possehl- Kunstpreis durch die Jury erfolgt aus insgesamt maximal zwölf Vorschlägen eines Vorschlagsgremiums. 4.2. Die Vorschläge werden eingebracht von einem Vorschlagsgremium, das aus bis zu sieben national und international renommierten Fachleuten besteht. Sie müssen/sollen in ihrer Funktion als Leiter von Kunstinstitutionen ein nationales wie internationales Ansehen genießen. Bis zu zwei Mitglieder des Vorschlagsgremiums können auch ein namhafter Künstler oder ein Kunstkritiker oder ein an einer Kunsthochschule lehrender Vertreter der Kunst-Theorie sein. 4.3. Jedes Mitglied kann ein oder zwei Vorschläge einreichen. 6

4.4. Zur Errichtung des ersten Vorschlagsgremiums werden alle Jurymitglieder durch die Possehl-Stiftung berufen (siehe unter 8. Ingangsetzung). Danach erfolgt die Benennung der Mitglieder des Vorschlagsgremiums durch die Jury. Eine Wiederbenennung für die Mitgliedschaft im Vorschlagsgremium ist höchstens zweimal möglich 5. Bewerbungs- und Auswahlverfahren für den Possehl-Kunstpreis für Lübecker Künstler 5.1. Jeder in Lübeck lebende Künstler und jeder Künstler, der in Lübeck ausgewiesener Weise seinen Arbeitsmittelpunkt hat (Atelier, Werkstatt, Gemeinschaftswerkstatt o. ä.), kann sich mit einem Projekt für den Possehl-Kunstpreis für Lübecker Künstler bewerben. 5.2. Aus allen eingehenden Bewerbungen wählen die vier ständigen Lübecker Jurymitglieder gemäß 3.2. (a) die sieben besten Bewerbungen aus und nominieren sie für die Juryentscheidung gegenüber der gesamten Jury. 5.3. Die Entscheidung über den Preisträger des Possehl-Kunstpreis für Lübecker Künstler trifft die gesamte Jury. 5.3. Die Aufforderung zur Einreichung von Projekten erfolgt in einer stark verbreiteten Lübecker Publikation. (Tageszeitung, Internet-Portal o. ä.) 7

7. Wiederholte Preisverleihung 7.1. Hat eine Künstlerin oder ein Künstler den Internationalen Possehl-Kunstpreis einmal erhalten, kann er ihr / ihm in der Zukunft nicht erneut zugesprochen werden. 7.2. Hat eine Künstlerin oder ein Künstler den Possehl-Kunstpreis für Lübecker Künstler erhalten, hat er/sie mindestens fünf Jahre keinen Anspruch auf ein weiteres Preisgeld. Sollten er/sie sich in einer Gruppenkonstellation für ein Projekt innerhalb dieses Zeitraumes erneut bewerben, wird über eine Zulassung am Auswahlverfahren von Fall zu Fall entschieden. 8

8. Ingangsetzung 8.1. Für die Ingangsetzung des neuen Preises beruft die Possehl-Stiftung mit Erlass dieser Richtlinie einmalig alle Gremienmitglieder und setzt folgende Personen in die nachstehenden Funktionen ein: 8.2. Mitglieder der ersten Jury gemäß 3.: Ständige Lübecker Jurymitglieder gemäß 3.2.(a): 1) Max Schön Vorsitzender des Vorstands der Possehl-Stiftung 2) Prof. Dr. Hans Wißkirchen Leitender Direktor der Kulturstiftung Lübecker Museen 3) Dr. Oliver Zybok Direktor der Overbeck-Gesellschaft 4) z. Zt. nicht besetzt Künstlerische(r) LeiterIn der Kunsthalle St. Annen Nicht Ständige Externe Jurymitglieder gemäß 3.2.(b): 5) Dr. Stefan Berg, Direktor Kunstmuseum Bonn 6) Hannah Firth, Direktorin Chapter, Cardiff 7) Dr. Anette Hüsch, Direktorin Kunsthalle zu Kiel 8.3. Mitglieder des ersten Vorschlagsgremiums gemäß 4.: 1) Achim Borchardt-Hume, Director of Exhibitions, Tate Modern, London 2) Roman Budak, Chefkurator Nationalgalerie Prag 3) Fanni Fetzer, Direktorin Kunstmuseum Luzern 4) Karola Kraus, Direktorin Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig, Wien 5) Roland Nachtigäller, Direktor Marta Herford 6) Dr. Renate Wiehager, Direktorin Haus Huth, Daimler Art Collection, Berlin 9