%*)5HGX]LHUXQJ Bei ausgebauten Dachräumen wird die anteilige Bruttogeschoßfläche wie folgt ermittelt: BGF DG = BRI DG / h DG h DG ist die Brutto-Geschoßhöhe des Dachraumes gemessen von Oberkante Fußboden bis Oberkante oberste Geschoßdecke. Falls der Dachraum nach oben hin nur von Schrägen begrenzt wird, ist für h DG eine fiktive Höhe von 2,9 m anzusetzen. Zur Erfassung der BGF-Reduzierung gehen Sie bitte wie folg vor: - im Hauptmenü den Menüpunkt BGF/BRI wählen - auf DG klicken - auf BGF-Reduzierung DG klicken.hlqh5hgx]lhuxqjehl.qlhvwrfn! P 3) OLFKWH.QLHVWRFNK KHLQQHQ>P@ Falls die lichte Kniestockhöhe innen (gemessen von Oberkante Fußboden bis Unterkante Dachschräge) gleich oder größer 1,2 m ist, entfällt die Reduzierung der BGF. DXWRPDWLVFKH%*)5HGX]LHUXQJ Standardeinstellung PDQXHOOH%*)5HGX]LHUXQJ In Sonderfällen können Sie die BGF-Reduzierung manuell eingeben (z.b. wenn das Dachgeschoß keine einheitliche Geschoßhöhe aufweist). Benutzerhandbuch Energieausweis GEQ / Stand: Frühjahr 2005 Seite: 1
'DFKUDXPPLW=DQJHQGHFNH %UXWWR.QLHVWRFNK KHDX HQ>P@ Die Brutto-Kniestockhöhe außen (von Oberkante Fußboden bis Oberkante Dämmung) beträgt 1,25 m. Da die lichte Kniestockhöhe innen (von Oberkante Fußboden bis Unterkante Dämmung) 1,19 m beträgt, ist die BGF-Reduzierung durchzuführen. %UXWWR*HVFKR K KH>P@ Die Brutto-Geschoßhöhe (lichte Raumhöhe + Dicke der Zangendecke) beträgt im vorliegenden Beispiel 2,79 m OLFKWH.QLHVWRFNK KHLQQHQ>P@ Die BGF-Reduzierung ist durchzuführen, da die lichte Kniestockhöhe innen (gemessen von Oberkante Fußboden bis Unterkante Dachschräge) niedriger ist als 1,2 m. Hinweis: die lichte Kniestockhöhe innen wird vom Benutzer erfasst. + KHZLH'**UXQGIRUP Zur Ermittlung der anteiligen BGF wird die Brutto-Geschoßhöhe lt. DG-Grundform herangezogen. Geben Sie eine andere Höhe ein, wenn der Dachraum keine einheitliche Raumhöhe aufweist. Benutzerhandbuch Energieausweis GEQ / Stand: Frühjahr 2005 Seite: 2
'DFKUDXPQDFKREHQKLQYRQVFKUlJHQ)OlFKHQEHJUHQ]W %UXWWR.QLHVWRFNK KHDX HQ>P@ Die Brutto-Kniestockhöhe außen (von Oberkante Fußboden bis Oberkante Dämmung) beträgt 1,25 m. Da die lichte Kniestockhöhe innen (von Oberkante Fußboden bis Unterkante Dämmung) 1,19 m beträgt, ist die BGF-Reduzierung durchzuführen..qlhvwrfnk KHLQQHQ>P@ Die BGF-Reduzierung ist durchzuführen, da die lichte Kniestockhöhe innen (gemessen von Oberkante Fußboden bis Unterkante Dachschräge) niedriger ist als 1,2 m. Hinweis: die Kniestockhöhe innen wird vom Benutzer erfasst. ILNWLYH+ KHP Da der Dachraum nach oben hin nur von schrägen Flächen begrenzt wird, ist zur Ermittlung der anteiligen BGF eine fiktive Raumhöhe von 2,9 m anzunehmen. Benutzerhandbuch Energieausweis GEQ / Stand: Frühjahr 2005 Seite: 3
'DFKUDXPPLW=DQJHQGHFNHXQG'HFNHQGXUFKEUXFK %UXWWR.QLHVWRFNK KHDX HQ>P@ Die Brutto-Kniestockhöhe außen (von Oberkante Fußboden bis Oberkante Dämmung) beträgt 1,25 m. Da die lichte Kniestockhöhe innen (von Oberkante Fußboden bis Unterkante Dämmung) 1,19 m beträgt, ist die BGF-Reduzierung durchzuführen. %UXWWR*HVFKR K KH>P@ Die Brutto-Geschoßhöhe (lichte Raumhöhe + Dicke der Zangendecke) beträgt im vorliegenden Beispiel 2,79 m 4) 5) 3) OLFKWH.QLHVWRFNK KHLQQHQ>P@ Die BGF-Reduzierung ist durchzuführen, da die lichte Kniestockhöhe innen (gemessen von Oberkante Fußboden bis Unterkante Dachschräge) niedriger ist als 1,2 m. Hinweis: die lichte Kniestockhöhe innen wird vom Benutzer erfasst. + KHZLH'**UXQGIRUP Zur Ermittlung der anteiligen BGF wird die Brutto-Geschoßhöhe lt. DG-Grundform herangezogen. Geben Sie eine andere Höhe ein, wenn der Dachraum keine einheitliche Raumhöhe aufweist. Benutzerhandbuch Energieausweis GEQ / Stand: Frühjahr 2005 Seite: 4
)OlFKHGHV'HFNHQGXUFKEUXFKV>Pð@ PLWWOHUH+ KH EHU*DOHULH>P@ gemessen von der fiktiven Fußboden-Oberkante bis Oberkante Zangendecke %UXWWR9ROXPHQ EHU*DOHULH errechneter Wert Das Brutto-Volumen über Galerie zählt zum Lüftungsvolumen, wird jedoch für die Ermittlung der Bruttogeschoßfläche vom Bruttorauminhalt des Dachgeschoßes abgezogen. Benutzerhandbuch Energieausweis GEQ / Stand: Frühjahr 2005 Seite: 5
8QEHKHL]WH5lXPHLP'*LQQHUKDOEGHUJHGlPPWHQ+ OOH Im vorliegenden Beispiel gehen wir davon aus, dass ein Teil des Dachgeschoßes unbeheizt ist. Die Länge des Gebäudes beträgt 11 m, die Breite des Gebäudes beträgt 10 m. Der beheizte Teil des Dachgeschoßes hat eine Länge von 6 m und eine Breite von 10 m. Der unbeheizte Teil des Dachgeschoßes hat eine Länge von 5 m und eine Breite von 10 m. Hinweis: Die an dieser Stelle beschriebene Vorgangsweise bezieht sich auf Fälle in denen die Innenwand zwischen beheizt und unbeheizt wenig bis nicht gedämmt ist und der Fußboden des unbeheizten Bereiches wenig bis nicht gedämmt ist. /lqjh>p@xqg%uhlwh>p@ghv*helxghv Da sich der unbeheizte Teil innerhalb der gedämmten Hülle befindet, wird das Dachgeschoß mit den Gebäude- Aussenmaßen erfasst. Im Hauptmenü wählen Sie bitte den Menüpunkt XQEHKHL]WH5lXPH. /lqjh>p@xqg%uhlwh>p@ghvxqehkhl]whq'dfkudxphv Brutto-Maße (inkl. Wandstärken) %UXWWR+ KH>P@ Brutto-Höhe des unbeheizten Dachraumes Im vorliegenden Beispiel: gewichtetes Mittel zwischen der Brutto-Kniestocköhe außen (1,25 m) und der Brutto- Geschoßhöhe (2,79 m). Die im Menüpunkt unbeheizte Räume erfasste Brutto-Geschoßfläche zählt nicht zur Gesamt-Brutto- Geschoßfläche des Gebäudes. Das Brutto-Volumen der unbeheizten Räume zählt nicht zum Lüftungsvolumen und wird somit auch nicht in die Ermittlung der Lüftungsverluste einbezogen. Benutzerhandbuch Energieausweis GEQ / Stand: Frühjahr 2005 Seite: 6
Die Ermittlung der anteiligen BGF wird im Ausdruck Geometrie dokumentiert: Die anteilige BGF ergibt sich aus der Division des Bruttorauminhaltes des beheizten Bereiches (152,98 m³) durch die Brutto-Geschoßhöhe (2,79 m). +HL]XQG7HFKQLNUDXPLQQHUKDOEGHVEHKHL]WHQ:RKQXQJVYHUEDQGHV Nebenräume innerhalb des beheizten Wohnungsverbandes werden der beheizten Zone zugezählt. Darunter fallen u.a. Heiz- u. Technikräume, die im gleichen Geschoß wie die zugehörigen Wohnräume liegen (= keine Reduzierung der Bruttogeschossfläche u. des Bruttorauminhaltes). Für einzelne Büroräume, d.h. gewerblich und nicht zum Wohnen genutzte Räume, gilt derzeit analoges. Nebenräume außerhalb der beheizten Zone (z.b. im Keller oder im unbeheizten Dachgeschoß) zählen weder zur Bruttogeschoßfläche noch zum Bruttorauminhalt. Benutzerhandbuch Energieausweis GEQ / Stand: Frühjahr 2005 Seite: 7
(UOlXWHUXQJHQ]XUDQUHFKHQEDUHQ%UXWWRJHVFKR IOlFKH Auszug aus dem Protokoll Informationstag Energieausweis NÖ 10. März 2005, Donau-Universität Krems, Stand 12.4.2005 $QUHFKHQEDUH%UXWWRJHVFKR IOlFKH Die anrechenbare Bruttogeschoßfläche (BGF B ) wird aus der Wohnnutzfläche ermittelt. Die Wohnnutzfläche umfasst alle Wohnräume und die im Wohnungsverband liegenden Nebenräume (sh. 2.1.5), die sich in der thermischen Hülle befinden ( beheizte Zone ). Für die Definition als Wohnraum gelten sämtliche Kriterien eines Aufenthaltsraumes laut den Ausführungen der NÖ BO und NÖ BTV in der aktuellen Fassung. Wohnräume (und die angeschlossenen Nebenräume und Verkehrswege) in Haupt- und ausgebauten Dachgeschoßen zählen demnach bei der Ermittlung der Energiekennzahl zur BGF B, Kellerräume jeglicher Art und nicht ausgebaute Dachböden demnach nicht. Kellergeschoße und nicht ausgebaute Dachböden sind als unbeheizt im Energieausweis abzubilden; Rechenregel dazu sh. 2.1.6. 5HGXNWLRQGHU%UXWWRJHVFKR IOlFKHLQ'DFKJHVFKR HQ Die Dachraumformel (3) des NÖ Leitfadens ist in ausgebauten Dachräumen dann anzuwenden, wenn in diesen Dachräumen infolge Dachverschneidungen entlang mindestens einer Wand eine lichte Wandhöhe (Kniestockhöhe) von weniger 1,20m auftritt. 1HEHQXQG% URUlXPH - Nebenräume innerhalb des beheizten Wohnungsverbandes werden der beheizten Zone (sh. 2.1.3) zugezählt. Darunter fallen Verkehrsflächen, Abstell-, Wirtschafts- und Heiz- und Technikräume, und sonstige in Wohnbezug stehende Nebenräume, die im gleichen Geschoß wie die zugehörigen Wohnräume liegen. Nebenräume außerhalb der beschriebenen beheizten Zone (d.h. im Keller und im nicht ausgebauten Dachgeschoß) werden nicht zur anrechenbaren BGF B und nicht zum beheizten Volumen gerechnet; Rechenregel dazu sh.2.1.6. - Für einzelne Büroräume, d.h. gewerblich und nicht zum Wohnen genutzte Räume, gilt derzeit Analoges..HOOHUXQGQLFKWDXVJHEDXWH'DFKUlXPHLQQHUKDOEGHUWKHUPLVFKHQ+ OOH Keller- und nicht ausgebaute Dachbodenräume dürfen der BGF B bei der Ermittlung der Energiekennzahl nicht zugerechnet werden. Die Rechenvorschrift zur Berechnung der Leitwerte mittels Temperaturkorrekturfaktor fi=0,5 liefert bei gut zur Außenluft gedämmten, unbeheizten und teilbeheizten Räumen unrealistisch hohe Wärmeverluste. Typische Beispiele sind Räume oder Raumverbände in umdämmten, unbeheizten oder teilbeheizten Dach- oder Kellergeschoßen. Es gilt in solchen Fällen die optionale Rechenregel, die Wärmeverluste des betreffenden Raumes bzw. Geschoßes über seine Außenflächen zu berücksichtigen als wäre er beheizt, seine BGF und sein Volumen aber nicht der BGF B und nicht dem VB zuzurechnen..hoohuxqg'dfkerghqvwlhjhq Bei Deckenöffnungen für Keller- und Dachbodenstiegen darf die Geschoßdecke (zur Ermittlung der BGFB und bei der Berechnung der Wärmeverluste) durchgerechnet werden, unter der Voraussetzung, dass die Deckenöffnung nicht größer ist als die projizierte Stiegenfläche einschließlich der Podeste. Diese Festlegung gilt auch für Decken gegen unbeheizte Dach- oder Kellerräume. Bei größeren Deckenöffnungen gegen unbeheizte Dach- oder Kellergeschosse sind bei der Berechnung der Wärmeverluste die Hüllflächen des angeschlossenen Luftraumes im unbeheizten Dach- oder Kellergeschoß in Rechnung zu stellen. Benutzerhandbuch Energieausweis GEQ / Stand: Frühjahr 2005 Seite: 8