DIE NUTZUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER FLÄCHEN DURCH DAMWILD

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Transkript:

- 30 - DIE NUTZUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER FLÄCHEN DURCH DAMWILD Hermann Bogner Wildfarmen zum Zwecke der Erzeugung von tierischem Eiweiß, auf Brachland oder in ursprünglichen Landschaftsräumen, haben sich vornehmlich in Afrika, Neuseeland, der UdSSR, in England und Schweden ausgebreitet. Auch in der Bundesrepublik Deutschland werden Versuche durchgeführt, geeignete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit Damwild zu besetzen. Es handelt sich dabei um eine alternative Haltung zu Haustieren, bei der das Wild ganzjährig im Freien gehalten und in der vegetationsarmen Zeit beigefüttert wird. Das Europäische Damwild wird schon seit mehreren hundert Jahren in Gehegen (Parks) zu Jagdzwecken gehalten. Die Selektion war in der Regel nur auf Trophäenstärke ausgerichtet. Die Anpassungsfähigkeit an den natürlichen Lebensraum wurde nicht beeinträchtigt, die für Nutztiere anzustrebende Entwicklung von Eigenschaften, die dem Menschen nützen, trat nicht ein. Das Damwild ist daher auch heute noch als Wild anzusprechen. Damwild, das in Gehegen gehalten wird, zählt aufgrund seines biologischen Status zu den gefangenen wilden Tieren. Dies trifft auch zu, wenn ausnahmsweise bei einzelnen Tieren der Zustand der Zahmheit erreicht wird. In der Bundesrepublik Deutschland werden nach amtlichen Unterlagen derzeit etwa 300 Gehege betrieben. In Bayern gibt es nach einer Erhebung (1978) insgesamt 137 Betriebe mit 2500 Stück Damwild, die eine Fläche von 345 ha beweiden. Im folgenden beziehe ich mich auf eigene Untersuchungen im Versuchsgut Romenthal und auf Erhebungen der BLT in zwei Erprobungsbetrieben. Bei der Anlage von Gehegen sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: Die Mindestgröße eines Geheges zur nutztierartigen Haltung von Damwild soll ein Hektar nicht unterschreiten. Unter aünstigen Futtervoraussetzungen können auf dieser Fläche in kleineren Gehegen etwa 10, in größeren Gehegen (etwa ab 10 ha) etwa 5-8

Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) 1 Das weibliche Damwild wird im Versuchsgehege Romenthal mit einem Plastikhalsband gekenn zeichnet. Die Plastikhalsbänder haben jahrgangsweise verschie dene Farben. 2 Die Anlage einer Desinfek tionswanne zwischen zwei Koppeln hat sich zur Desinfektion der Klauen bewährt. iü V*' 3 Die Pflanzenzusammensetzung und der Ertragszuwachs werden im Versuchsgehege Romenthal an verschiedenen Stellen ermittelt

I

- 32 - Tiere/ha gehalten werden. Von besonderer Bedeutung ist die Struktur des Geländes. Den Tieren muß auf jeden Fall natürlicher oder künstlicher Sicht- und Witterungsschutz zur Verfügung stehen. Am besten ist es, wenn etwa 5-10 des Geheges mit Bäumen oder Strauchgruppen bewachsen ist. Die Haltung von Damwild auf freiem Acker- oder Weideland ohne Baumbestand ist aus Gründen des Tierschutzes abzulehnen. Selbstverständlich müssen junge Kulturen ausgezäunt werden, da Verbiß- und Schälschäden unvermeidlich sind. Zur besseren Beweidung der Flächen (Umtriebsweide) ist es sinnvoll, eine Unterteilung in Koppeln vorzunehmen. Je Gehege sollten mindestens 3-4 Unterkoppeln geschaffen werden. Die Mindest fläche je Tier in einer Unterkoppel sollte aber keinesfalls 2 250 m unterschreiten. Außenzäune - am besten eignet sich ein Ursus-Geflecht - müssen eine Höhe von 1,80 m haben. Bei Innenzäunen genügt ein 1,60 m hoher Zaun. Das Damwild soll sich weitgehend von der natürlichen Äsung ernähren. Eine Beifütterung von gutem Wiesenheu, Silagen und gerin gen Mengen von Kraftfutter beschränkt sich auf die Winterzeit, die mit ca. 70-120 Tagen zu veranschlagen ist. Eine wichtige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung eines Wildgeheges ist die dauerhafte Kennzeichnung mittels Tätowierung und Ohrmarken bzw. Plastikhalsbänder, wie sie von der BLT zusammen mit der Firma Hauptner entwickelt wurden. Das Einfangen von Tieren kann entweder durch medikamenteile Immobilisation unter Zuhilfenahme von Narkosegewehren oder ähnlichen Hilfsmitteln oder durch geeignete Fangeinrichtungen vor sich gehen. Die medikamenteile Immobilisation ist nicht frei von Risiken und zudem nicht billig. Zudem müssen Waffen- und Arzneimittelbestimmungen eingehalten werden. Nach unseren Erfahrungen ist es am einfachsten, die Tiere über eine geeignete Fangeinrichtung einzufangen. Im Rahmen des Herd handlings spielt das Einfangen der Herde (März/April und Sept./Okt.) zum Zwecke des Wiegens, Kennzeichnens, der tierärztlichen Behandlung mittels Injektion gegen

- 33 - Magen/Darmwurmbefall und Lungenwürmer sowie des Separierens der männlichen ca. 9 Monate alten Kälber von der Mutterherde im Frühjahr eine große Rolle. Zu diesem Zweck wurde eine Fangeinrichtung in einer Größe von ca. 60 qm gebaut (BOGNER 1978). Die Fangeinrichtung liegt in der Nähe der Zentralfütterung, die im Winter (bei geschlossener Schneedecke) mit Maissilage, Grummet und Kraftfutter beschickt wird. Das Kraftfutter wird in einem Trog, der in der Fangeinrichtung steht, gegeben. Dadurch gewöhnen sich die Tiere an den Aufenthalt in der Fangeinrichtung. Aufgrund der langjährigen Erfahrungen in Romenthal wurde die Koppel Nr. 2 (ca. 1,3 ha), von der aus die Tiere in den Fang ge trieben werden, in vier Unterkoppeln unterteilt (Größe: 2a: 7200 qm. 2b : 3200 qm. 2c: 1300 qm. 2d: 700 qm). Zwischen 2b/2c bzw. 2c/2d befinden sich Tore, die von einer Beobachtungskanzel aus mit einer Zugvorrichtung fernbedient werden können(s. Abb. 4 ). Vor dem Einfangen der Herde sollten nach Möglichkeit die in der Herde befindlichen

- 34 - ge\i/eihtragenden Hirsche separiert werden. Gelingt dies nicht, so müssen die Hirsche im Fang unmittelbar nach dem Eintreiben immobilisiert und aus dem Fang gebracht werden, da sonst die sich beengt fühlenden Hirsche die in der Nähe stehenden Tiere durch Forkeln verletzen können. Geweihtragende Hirsche sind auch von immobilisierten weiblichen Tieren, die sich von der Herde absondern, fernzuhalten. Sie versuchen behandelte Herdenmitglieder zum Rudel zurückzutreiben. Die Gefahr des Forkelns ist dabei sehr groß. Das Treiben zur Fangeinrichtung ist so vorzunehmen, daß jede unnötige Erregung der Tiere vermieden wird. Besonders wichtig ist es dabei, die Reaktion des Leittieres zu beobachten, um ein "Anfliehen" des Zaunes und damit verbundene Verletzungen (z.b. Genickbruch) zu vermeiden. Für das Einfangen werden 3-4 Hilfskräfte benötigt. Der Vorgang dauert ca. 20 Minuten. Besonders bewährt hat sich die Anbringung einer sog. Falttüre (6 Felder ä 100 x 250 cm), wie sie K. Popp. Grub, konstruierte, zur Unterteilung der Herde in Gruppen von 10-15 Tieren. Die beim ersten Einfangen aufgetretenen Laufverletzungen, die bei einzelnen Tieren zu Nekrobazillose an den Hinterläufen führte, können vermieden werden, wenn in der Fangeinrichtung Sägemehl gestreut wird, das mit 5?Siger Formalinlösung befeuchtet wird. Zudem werden die Läufe der Tiere mit einem Antibiotikumspray behandelt. Auch während des Jahres können die Klauen der Tiere ggf. desinfiziert werden. Eine Desinfektionswanne befindet sich im Bereich der Zentralfütterung, eine weitere auf einem Wechsel zwischen Koppel 2a/2b (Abb. 4). Eine generelle Entfernung des Geweihes unter dem Gesichtspunkt der Erfordernisse des Nutzungszweckes ist, nach einem Gutachten über tierschutzgerechte Haltung von Damwild in Gehegen, nicht gestattet. Es ist vielmehr Sorge dafür zu tragen, daß die Haltungsbedingungen so beschaffen sind, daß Verletzungen und Schäden durch Geweihträger vermieden werden. Das Geweih hat eine wichtige Aufgabe im Sozialleben. Spezifische

- 35 - Verhaltensweisen des Hirsches, wie Imponieren, Drohen, Bodenwühlen, spielerisches Fegen, Körperpflege usw. sind vom Geweih abhängig. Ganzjährig geweihlose Hirsche unterliegen zweifelsohne Verhaltensänderungen. Für die Tötung von Damwild zum Zwecke der Wildbretnutzung gibt es drei Möglichkeiten: - Schlachtung nach Bolzenschußbetäubung Bei dieser Methode müssen die Tiere eingefangen werden und Zwangsmittel zur Fixierung des Kopfes zum Zwecke der Betäubung mit einem Bolzenschußapparat eingesetzt werden. Die hierzu erforderlichen Manipulationen sind mit großer Erregung der Tiere verbunden und müssen daher sowohl aus der Sicht des Tierschutzes als auch der Fleischhygiene abgelehnt werden. - Schlachtung nach medikamenteller Betäubung Diese Methode verbietet sich wegen der Rückstandsproblematik, da zwischen der Medikation und der Schlachtung je nach Art des Betäubungsmittels bestimmte Wartefristen von durchschnittlich etwa 5 Tagen einzuhalten sind. Immobilisation in Verbindung mit der Einhaltung der vorgeschriebenen Wartefristen setzt voraus, daß die Tiere mehrere Tage in besonderen Einrichtungen gefangengehalten werden und anschliessend die Schlachtung nach Bolzenschußbetäubung erfolgen müßte. Es ergeben sich also die schon oben aufgeführten Probleme. - Tötung durch Schuß Diese Methode ist für die in Gehegen gehaltenen Tiere das Mittel der Wahl im Sinne des Tierschutzgesetzes, sofern die Tötung wie beim praktischen Jagdbetrieb gehandhabt wird. Dieses Verfahren erspart den betreffenden Tieren Aufregung und Angst. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich die Verwendung geeigneter Waffen, Kaliber und Patronen in ausreichender Laborierung. Auf jeden Fall sind bei dieser Tötungsart die waffenrechtlichen bzw. jagdgesetzlichen Vorschriften zu beachten. Nach den bisherigen Erfahrungen ist das Damwild zweifelsohne eine Alternative zu den traditionell genutzten Tierarten. Der Dekkungsbeitrag je ha ist abhängig von der Höhe des Wildbretpreises. Setzt man für das Wildbret denselben Erlös ein wie für

- 36 - Schaf- und Lammfleisch, so ergibt sich für die beiden Tierarten ein in etwa gleich hoher Deckungsbeitrag. Da jedoch das Wildbret von Damwild um ca. 30 teurer ist als bei Schaffleisch, liegt der Deckungsbeitrag bei Damwild wesentlich höher als bei Schafen. Besteht auch die Möglichkeit, Zuchttiere zu verkaufen, so liegt der Deckungsbeitrag für das Damwild derzeit zwei bis dreimal so hoch wie bei der Schafhaltung (je nach Höhe der anzusetzenden Preise für Zuchtvieh). Trotzdem ist eine Damwild-Euphorie nicht angebracht. Die Möglichkeit, preisgünstig Zuchttiere zu erwerben, ist derzeit nicht gerade groß. Auch sind Hochrechnungen mit Zahlen aus Kleingehegen zwischen 5 und 10 Tieren nicht aussagefähig für Gehege mit 30 bis 200 Tieren. Allein in diesem Jahr beispielsweise verloren wir in Romenthal in Folge von Nässe und Kälte während der Setzzeit 80 der Kälber. Auch hier wachsen also die Bäume nicht in den Himmel. Schluöbemerkung Die extensive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen mit verschiedenen Tierarten und Produktionsverfahren kann sowohl im Voll- als auch im Nebenerwerb durchaus eine Alternative zur Milch Viehhaltung darstellen. Die Entscheidung, welche Tierart und welches Produktionssystem zu wählen ist, ist für den einzelnen Stand ort unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Betriebsleiters zu treffen. Anschrift des Verfassers: Prof. Dr. Hermann Bogner Bayer. Landesanstalt für Tierzucht Prof.-Dürrwaechter-Platz 1 8110 Grub