Freigabe zur Abfrage: 0048 Verlautbarung Nr.: 6/0 Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verlautbart gemäß 31 Abs. 8 ASVG: 139. Änderung des Erstattungskodex Der Erstattungskodex, Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 110/004, zuletzt geändert durch die Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 48/0, wird wie folgt geändert: (), (3), U IND L3, L4, L5,... Zeichenerklärung = Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Erstattungskodex beschränkt sich auf die in der Klammer angegebene Menge an Originalpackungen, die maximal abgegeben werden dürfen (z. B.: 0 g () Maximalmenge Packungen zu je 0 g). Erfolgt keine Angabe, darf nur eine Packung abgegeben werden. = Facharzt/Fachärztin für Urologie Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Grünen Bereich des Erstattungskodex bezieht sich auf eine oder mehrere ärztliche Fachgruppen. Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch den angegebenen Facharzt/die angegebene Fachärztin kann die Verordnung auch durch einen Arzt/eine Ärztin für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen jedoch regelmäßig angegebenen Facharzt/von der angegebenen Fachärztin durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chefund kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. = Die Arzneispezialität ist nur für die angegebenen Voraussetzungen in den jeweiligen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Das Vorliegen der angegebenen Voraussetzungen muss verordnenden Arzt/von der verordnenden Ärztin durch den Vermerk IND am Rezept bestätigt werden. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. = Eine Langzeitbewilligung ist für die als Nummer angegebenen Monate möglich (z.b. L3 Langzeitbewilligung für 3 Monate möglich, L4 Langzeitbewilligung für 4 Monate möglich) A. Grüner Bereich des Erstattungskodex A1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Grünen Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge OP ATCCode dung Entschei Pregabalin "Genericon" 5 mg Pregabalin "Genericon" 50 mg Pregabalin "Genericon" 75 mg Pregabalin "Genericon" 100 mg N03AX 1.5.0 1.3.0 Abschnitt IV/3479 N03AX 1.5.0 1.3.0 Abschnitt IV/3480 N03AX 1.5.0 1.3.0 Abschnitt IV/3481 N03AX 1.5.0 1.3.0 Abschnitt IV/356 0 www.ris.bka.gv.at 1 von 7
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 6/0 139. Änderung des Erstattungskodex EKO U Pregabalin "Genericon" 0 mg Pregabalin "Genericon" 00 mg Pregabalin "Genericon" 300 mg Rasagilin HCS 1 mg Tabl. vormals Rasagilin "Krka" 1 mg Tabl. Rasagilin "ratiopharm" 1 mg Tabl. Tamsulosin "Genericon" 0,4 mg Retardtabl. 14 St. 8 St. N03AX 1.5.0 1.3.0 Abschnitt IV/355 0 N03AX 1.5.0 1.3.0 Abschnitt IV/354 0 N03AX 1.5.0 1.3.0 Abschnitt IV/353 0 N04BD0 1.5.0 1.3.0 Abschnitt IV/3495 N04BD0 1.5.0 1.3.0 Abschnitt IV/3489 G04CA0 1.5.0 1.3.0 Abschnitt IV/3494 A. Änderung der Packungsgröße von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: rensnum Verfah Arzneispezialität Menge OP ATCCode IND Abilify Maintena 400 mg Fertigspr. Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmäßig ist Streichung der im EKO angeführten Packungsgröße Abilify Maintena 400 mg Plv. und Lsgm. zur Herst. einer DepotInj.susp. per 1.6.0 Norfloxacin "Sandoz" 400 mg Filmtabl. Streichung der Pkg. mer 1 St. N05AX1 1.5.0.3.0 Abschnitt VPG/58 J01MA06 1.5.0 4..0 Abschnitt VIII/97 A3. Änderung der Bezeichnung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: rensnum Verfah Arzneispezialität Menge OP ATCCode Vobaderm 1 mg/g + 0 mg/g Creme vormals Vobaderm Creme g mer g D01AC0 1.5.0 A4. Streichung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge OP ATCCode Amlodipin "Sandoz" 5 mg Tabl. C08CA01 30.4.0 14.7. Abschnitt VII/68 www.ris.bka.gv.at von 7
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 6/0 139. Änderung des Erstattungskodex EKO Amlodipin "Sandoz" 7,5 mg Tabl. C08CA01 30.4.0 14.7. Abschnitt VII/69 Amlodipin "Sandoz" 10 mg Tabl. C08CA01 30.4.0 14.7. Abschnitt VII/70 Indobene retard 75 mg Kaps. M01AB01 1.5.0 4..0 Abschnitt VIII/9714 Olanzapin "ratiopharm" 7,5 mg Schmelztabl. Venaxibene 0 mg Retardtabl. Zantac 0 mg Filmtabl. Zantac 300 mg Filmtabl. 7 St. 8 St. 50 St. N05AH03 1.5.0 3.3.0 Abschnitt VIII/983 N06AX 1.5.0 3.3.0 Abschnitt VIII/985 A0BA0 1.5.0 3.3.0 Abschnitt VIII/9510 A0BA0 1.5.0 3.3.0 Abschnitt VIII/9511 B. Gelber Bereich des Erstattungskodex B1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Gelben Bereich des Erstattungskodex: L6 Arzneispezialität Menge OP ATCCode Rivastigmin "ratiopharm" 13,3 mg/4 h transdermales Pflaster N06DA03 1.5.0 1.3.0 Abschnitt IV/3467 Die Diagnose DAT (Demenz Alzheimertyp) ist von einem Facharzt/einer Fachärztin für Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie oder Psychiatrie zu stellen. Zu Therapiebeginn muss das Ergebnis der MMSE (MiniMental State Examination) größer bzw. gleich 10 betragen. Vergewisserung für das Vorhandensein einer Betreuungsperson zur Sicherung der Compliance. Eine Kontrolluntersuchung durch den/die o.a. Facharzt/Fachärztin ist nach Erreichung der Erhaltungsdosis durchzuführen. Die Behandlung ist nur bei Ansprechen auf die Therapie weiterzuführen. Alle 6 Monate ist eine Kontrolluntersuchung durch den/die o.a. Facharzt/Fachärztin mittels einer MMSE durchzuführen. Die Therapie mit Rivastigmin ist zu beenden, wenn das Ergebnis der MMSE kleiner 10 ist. Rivastigmin darf nicht mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz kombiniert werden. Rivastigmin eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). B. Streichung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge OP ATCCode L6 Donepezil "ratiopharm" 5 mg Schmelztabl. N06DA0 1.5.0 3.3.0 Abschnitt VIII/981 www.ris.bka.gv.at 3 von 7
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 6/0 139. Änderung des Erstattungskodex EKO L6 Die Diagnose DAT (Demenz Alzheimertyp) ist von einem Facharzt/einer Fachärztin für Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie oder Psychiatrie zu stellen. Zu Therapiebeginn muss das Ergebnis der MMSE (MiniMental State Examination) größer bzw. gleich 10 betragen. Vergewisserung für das Vorhandensein einer Betreuungsperson zur Sicherung der Compliance. Eine Kontrolluntersuchung durch den/die o.a. Facharzt/Fachärztin ist nach Erreichung der Erhaltungsdosis durchzuführen. Die Behandlung ist nur bei Ansprechen auf die Therapie weiterzuführen. Alle 6 Monate ist eine Kontrolluntersuchung durch den/die o.a. Facharzt/Fachärztin mittels einer MMSE durchzuführen. Die Therapie mit Donepezil ist zu beenden, wenn das Ergebnis der MMSE kleiner 10 ist. Donepezil darf nicht mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz kombiniert werden. Donepezil eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). Donepezil "ratiopharm" 10 mg Schmelztabl. N06DA0 1.5.0 3.3.0 Abschnitt VIII/98 Die Diagnose DAT (Demenz Alzheimertyp) ist von einem Facharzt/einer Fachärztin für Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie oder Psychiatrie zu stellen. Zu Therapiebeginn muss das Ergebnis der MMSE (MiniMental State Examination) größer bzw. gleich 10 betragen. Vergewisserung für das Vorhandensein einer Betreuungsperson zur Sicherung der Compliance. Eine Kontrolluntersuchung durch den/die o.a. Facharzt/Fachärztin ist nach Erreichung der Erhaltungsdosis durchzuführen. Die Behandlung ist nur bei Ansprechen auf die Therapie weiterzuführen. Alle 6 Monate ist eine Kontrolluntersuchung durch den/die o.a. Facharzt/Fachärztin mittels einer MMSE durchzuführen. Die Therapie mit Donepezil ist zu beenden, wenn das Ergebnis der MMSE kleiner 10 ist. Donepezil darf nicht mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz kombiniert werden. Donepezil eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). L6 Zemplar 1 mcg Weichkaps. 8 St. H05BX0 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VSTR/ 557 Als Zusatztherapie bei sekundärem Hyperparathyreoidismus (shpt) dialysepflichtiger PatientInnen (Hämo oder Peritonealdialyse) ab einem SerumPTH größer als 300 pg/ml, wenn mit herkömmlichen Therapien (Phosphatbinder, Vitamin D Präparate) aus dem Grünen Bereich nachweislich der Serum PTHWert nicht in den Zielbereich für DialysepatientInnen (0300 pg/ml) gesenkt oder gehalten werden kann. Die Behandlung mit Zemplar darf nur bei PatientInnen verlängert werden, die auf die Therapie angesprochen haben (Senkung des Serum PTHWertes um größer 30 % nach einer Behandlungsdauer von 1 Wochen). Bei PatientInnen, die auf die Behandlung mit Zemplar im obigen Sinne angesprochen haben, ist eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitgenehmigung für 6 Monate möglich (L6). Diagnosestellung und regelmäßige Kontrollen in entsprechender Fachabteilung bzw. ambulanz. Anmerkung: Im Einzelfall ist bei entsprechender Begründung eine Kombination mit einem Phosphatbinder aus dem Gelben Bereich möglich. www.ris.bka.gv.at 4 von 7
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 6/0 139. Änderung des Erstattungskodex EKO L6 Zemplar mcg Weichkaps. 8 St. H05BX0 1.5.0 1.3.0 Abschnitt VSTR/ 558 Als Zusatztherapie bei sekundärem Hyperparathyreoidismus (shpt) dialysepflichtiger PatientInnen (Hämo oder Peritonealdialyse) ab einem SerumPTH größer als 300 pg/ml, wenn mit herkömmlichen Therapien (Phosphatbinder, Vitamin D Präparate) aus dem Grünen Bereich nachweislich der Serum PTHWert nicht in den Zielbereich für DialysepatientInnen (0300 pg/ml) gesenkt oder gehalten werden kann. Die Behandlung mit Zemplar darf nur bei PatientInnen verlängert werden, die auf die Therapie angesprochen haben (Senkung des Serum PTHWertes um größer 30 % nach einer Behandlungsdauer von 1 Wochen). Bei PatientInnen, die auf die Behandlung mit Zemplar im obigen Sinne angesprochen haben, ist eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitgenehmigung für 6 Monate möglich (L6). Diagnosestellung und regelmäßige Kontrollen in entsprechender Fachabteilung bzw. ambulanz. Anmerkung: Im Einzelfall ist bei entsprechender Begründung eine Kombination mit einem Phosphatbinder aus dem Gelben Bereich möglich. C. Roter Bereich des Erstattungskodex C1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge ATCCode Linezolid HCS 600 mg Filmtabl. J01XX08.03.0 Pregabalin "Mylan" 5 mg 14 St. N03AX.03.0 Pregabalin "Mylan" 50 mg 1 St. N03AX.03.0 84 St. Pregabalin "Mylan" 75 mg 14 St. N03AX.03.0 Pregabalin "Mylan" 100 mg 1 St. N03AX.03.0 84 St. Pregabalin "Mylan" 0 mg 14 St. N03AX.03.0 Pregabalin "Mylan" 00 mg 1 St. N03AX.03.0 84 St. Pregabalin "Mylan" 300 mg 14 St. N03AX.03.0 Rasagilin "Sandoz" 1 mg Tabl. N04BD0 4.3.0 Rasagilin "1A Pharma" 1 mg Tabl. N04BD0 4.3.0 Lixiana 30 mg Filmtabl. 14 St. B01AF 5.3.0 8 St. Lixiana 60 mg Filmtabl. 14 St. B01AF 5.3.0 8 St. Cresemba 100 mg 14 St. J0AC05 8.3.0 NovoEight 50 IE Plv. u. Lsgm. zur 1 St. B0BD0 9.3.0 Herst. einer Inj.lsg. NovoEight 500 IE Plv. u. Lsgm. zur 1 St. B0BD0 9.3.0 Herst. einer Inj.lsg. NovoEight 1000 IE Plv. u. Lsgm. 1 St. B0BD0 9.3.0 zur Herst. einer Inj.lsg. NovoEight 00 IE Plv. u. Lsgm. zur Herst. einer Inj.lsg. 1 St. B0BD0 9.3.0 www.ris.bka.gv.at 5 von 7
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 6/0 139. Änderung des Erstattungskodex EKO NovoEight 000 IE Plv. u. Lsgm. 1 St. B0BD0 9.3.0 zur Herst. einer Inj.lsg. NovoEight 3000 IE Plv. u. Lsgm. 1 St. B0BD0 9.3.0 zur Herst. einer Inj.lsg. Brilique 60 mg Filmtabl. 14 St. B01AC4 1.4.0 Eplerenon "Pharmathen" 5 mg C03DA04 1.4.0 Filmtabl. Eplerenon "Pharmathen" 50 mg C03DA04 1.4.0 Filmtabl. Lisam 10 mg/5 mg Tabl. C09BB03 5.4.0 Lisam 0 mg/5 mg Tabl. C09BB03 5.4.0 Lisam 0 mg/10 mg Tabl. C09BB03 5.4.0 Linezolid "Accord" 600 mg J01XX08 7.4.0 Filmtabl. Pregabalin "Accord" 5 mg 14 St. 1 St. N03AX 8.4.0 Pregabalin "Accord" 50 mg 1 St. N03AX 8.4.0 Pregabalin "Accord" 75 mg 14 St. N03AX 8.4.0 Pregabalin "Accord" 100 mg 1 St. N03AX 8.4.0 Pregabalin "Accord" 0 mg 14 St. N03AX 8.4.0 Pregabalin "Accord" 00 mg 1 St. N03AX 8.4.0 Pregabalin "Accord" 300 mg 14 St. N03AX 8.4.0 Temozolomid "Accord" 5 mg 5 St. L01AX03 8.4.0 Temozolomid "Accord" 0 mg 5 St. L01AX03 8.4.0 Temozolomid "Accord" 100 mg 5 St. L01AX03 8.4.0 Temozolomid "Accord" 140 mg 5 St. L01AX03 8.4.0 Temozolomid "Accord" 50 mg 5 St. L01AX03 8.4.0 Briviact 10 mg Filmtabl. 14 St. N03AX3 10.4.0 Briviact 5 mg Filmtabl. 14 St. N03AX3 10.4.0 Briviact 50 mg Filmtabl. 14 St. N03AX3 10.4.0 Briviact 75 mg Filmtabl. 14 St. N03AX3 10.4.0 Briviact 100 mg Filmtabl. 14 St. N03AX3 10.4.0 Briviact 10 mg/ml Lsg. zum Einnehmen 300 ml N03AX3 11.4.0 Temozolomid "Accord" 180 mg 5 St. L01AX03.4.0 Buccolam,5 mg Lsg. zur Anw. in 4 St. N03AE.4.0 der Mundhöhle Buccolam 5 mg Lsg. zur Anw. in der 4 St. N03AE.4.0 Mundhöhle Buccolam 7,5 mg Lsg. zur Anw. in der Mundhöhle 4 St. N03AE.4.0 www.ris.bka.gv.at 6 von 7
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) Verlautbarung Nr.: 6/0 139. Änderung des Erstattungskodex EKO Buccolam 10 mg Lsg. zur Anw. in 4 St. N03AE.4.0 der Mundhöhle Amlodipin "Sandoz" 5 mg Tabl. C08CA01 1.5.0 Amlodipin "Sandoz" 7,5 mg Tabl. C08CA01 1.5.0 Amlodipin "Sandoz" 10 mg Tabl. C08CA01 1.5.0 C. Streichung von im Roten Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge ATCCode CycloPel 300 mg Kaps. Pylera 140 mg/ mg/ mg 14 St. 8 St. J01AA04 1.4.0..0 Abschnitt IV/3360 1 A0BD08 8.4.0 Abschnitt IV/343 Tradocomp 37,5 mg/35 mg Tabl. N0AX5 1.5.0..0 Abschnitt IV/3361 Vesomni 6 mg/0,4 mg Tabl. mit veränderter Wirkstofffreisetzung Victoza 6 mg/ml Inj.lsg. in einem Fertigpen G04CA53 1.5.0 0.7. Abschnitt IV/305 St. A10BX07 1.5.0..0 Abschnitt IV/394 * Die Aufnahmen der Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten ex lege mit dem Zeitpunkt des Vorliegens des vollständigen Antrags, wenn ein Antrag auf Aufnahme in den Grünen oder Gelben Bereich des Erstattungskodex gestellt wurde. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Vobaderm 1 mg/g + 0 mg/g Creme (vormals Vobaderm Creme g) erfolgte auf Grund des aktuellen Standes der Fachinformation November 0. Die Streichungen der Arzneispezialitäten Amlodipin "Sandoz" 5 mg Tabl., Amlodipin "Sandoz" 7,5 mg Tabl. und Amlodipin "Sandoz" 10 mg Tabl. erfolgte auf Grund der des Bundesverwaltungsgerichtes 31.3.0, GZ: W118 113671/10E. Die Streichung der Arzneispezialität CycloPel 300 mg Kaps. aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte auf Grund der Zurückziehung der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht durch das vertriebsberechtigte Unternehmen. Die Streichung der Arzneispezialität Pylera 140 mg/ mg/ mg aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte wegen Zurückziehung des Antrages des vertriebsberechtigten Unternehmens auf Aufnahme in den Grünen oder Gelben Bereich des Erstattungskodex. Die Streichung der Arzneispezialität Tradocomp 37,5 mg/35 mg Tabl. aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte, weil das vertriebsberechtigte Unternehmen von seinem Recht, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht nach 351h ASVG gegen die des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger 7.3.0, wonach die ebengenannte Arzneispezialität aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex zu streichen ist, innerhalb der in Abs 3 leg cit normierten Frist einzubringen, keinen Gebrauch machte. Die Streichung der Arzneispezialität Vesomni 6 mg/0,4 mg Tabletten mit veränderter Wirkstofffreisetzung erfolgte auf Grund der des Bundesverwaltungsgerichtes 4.4.0, GZ: W147 1135441/6E. Die Streichung der Arzneispezialität Victoza 6 mg/ml Inj.lsg. in einem Fertigpen aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte, weil das vertriebsberechtigte Unternehmen von seinem Recht, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht nach 351h ASVG gegen die des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger 6.0.0, wonach die ebengenannte Arzneispezialität aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex zu streichen ist, innerhalb der in Abs 3 leg cit normierten Frist einzubringen, keinen Gebrauch machte. Für den Hauptverband: RabmerKoller Hagenauer www.ris.bka.gv.at 7 von 7