Verfassungs-/Änderungsdatum: Über das vorgeschriebene, obligatorische Tragen von Augenschutz in Halle I

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Transkript:

Seite: 1/6 Erstellt von: DRIENYOVSZKI Krisztián Unterschrift: Kontrolliert von: TAMÁS István Unterschrift: Genehmigt von: KENYERESNÉ V. Unterschrift: Änderungen: Index Vers.nr Änderung Datum Erstellt von Bestätigt von 00 0 Erstellen des Dokuments 09-01-2012 TAMÁS István KENYERESNÉ V. AA 1 Präzisierung (3. Punkt: externe Mitarbeiter, 4. Punkt: Beschreibung) 28-03-2012 TAMÁS István KENYERESNÉ V. AB 2 5. Punkt: Verantwortung Einander aufmerksam machen 09-07-2012 TAMÁS István KENYERESNÉ V. AC 3 Jährliche Untersuchung 18-04-2014 TAMÁS István KENYERESNÉ V. Anlagen: Anlage Nr. 1 Tragen von Augenschutz in Halle I

Seite: 2/6 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck... 3 2. Gültigkeitsbereich... 3 3. Begriffe... 3 4. Beschreibung... 3 5. Ablauf und Zuständigkeiten... 5 6. Wissenswertes und Bemerkung... 6 6.1. Dazugehörende Dokumente... 6

Seite: 3/6 1. Zweck Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer und allgemeine Unfallvorbeugung mit Hilfe einer effektiv einhaltbaren und durchsetzbaren Regelung, die auf einem logischen, praktischen Ansatz beruht. Die Vorschrift ergänzt die Arbeitsschutzvorschrift nur und ersetzt sie nicht. 2. Gültigkeitsbereich Die vorliegende Regelung gilt für alle Angestellten, externen Mitarbeiter und Besucher der LuK Savaria Kft., die - an den in Punkt 4 genannten Produktionsarbeitsplätzen arbeiten bzw. sich dort aufhalten, - außerdem bei den in Punkt 4.1. aufgeführten Tätigkeiten in der Betriebshalle I in den zur Halle gehörenden Büros und Außenbereichen. Der geschäftsführende Direktor kann diese Arbeitsanweisung in Kraft setzen oder ändern lassen. Diese Arbeitsanweisung gilt für unbestimmte Zeit. 3. Begriffe Kontaktperson/Ansprechpartner: Der Angestellte von LuK, der Arbeit anordnet / bestellt oder eine Person zumindest der mittleren Leitungsebene, die die Arbeit für die arbeitenden Personen vorbereitet bzw. Besucher empfängt oder begleitet. Externer Mitarbeiter: ist kein Angestellter der LuK Savaria Kft., der mit einem gültigem Vertrag oder im Auftrag für die LuK Savaria arbeitet. Der externe Mitarbeiter kann Subunternehmer sein, wenn seine Arbeit direkt von der LuK Savaria angeleitet wird, er kann aber auch eine dritte Person sein, wenn sie ihre Arbeit - laut Rahmenbedingungen der LuK Savaria - aber nicht direkt von LuK Savaria angeleitet durchführt. 4. Beschreibung

Seite: 4/6 Das Tragen einer mechanischen Schutzbrille ist Pflicht (Verstellring Vormontageplatz und / oder zum Schleifen des Fehlercodes): - An den Vormontageplätzen für Verstellringe EK-Bereich - EK-Bereich an den Arbeitsplätzen der Ausführseite des SET NIO Bandes und des kleinen NIO Bandes bei Prozessen mit mechanischen Gefahren. Das Tragen einer mechanischen Schutzbrille ist Pflicht: - ZMS-Bereich MAG Schweißarbeitsplätze (nur zu dem Arbeitsgang Entgraten) - Zu den Arbeitsprozessen KS Nachbearbeitungsbereich bei Prozessen mit mechanischen Gefahren. Das regelmäßige Tragen einer chemikalienbeständigen Schutzbrille ist Pflicht (zu den Arbeitsgängen Waschen Reinigen mit Chemikalien): - EK-Bereich Ausführseite des SET NIO Bandes zu den chemischen Arbeitsgängen - Zu den Arbeitsprozessen mit Chemikalien des ZMS Schneideplatzes Über den Augenschutz der Besucher entscheidet (wenn erforderlich, unter Einbeziehung der Arbeitsschutzgruppe) die Kontaktperson. Im Normalfall muss diese Arbeitsanweisung befolgt werden. Die ausführliche Beschreibung der Pflicht für bestimmte Tätigkeiten nach Punkt 4.1. ist in Zusammenhang mit der Anwendung des Augenschutzes zu finden. 4.1. Pflicht zum Tragen von Augenschutz in Abhängigkeit von bestimmten Tätigkeiten Für bestimmte einzelne Arbeiten ist anstelle der mechanischen Schutzbrille das Tragen einer chemikalienbeständigen Schutzbrille Pflicht. In speziellen Situationen müssen auch die nachstehend erwähnten sonstigen Lösungen angewandt werden. Das Tragen einer mechanischen Schutzbrille ist Pflicht:

Seite: 5/6 - Bei allen Abläufen, die mit Bohren, Schneiden, Schleifen, Polieren, Pressen, Nieten, Schnellschneiden und Hämmern verbunden sind, also bei allen Tätigkeiten, bei denen Partikel oder Späne in die Arbeitsumgebung schnellen können, sowie - Bei alle Arbeiten mit Druckluft (z.b. mit Handpistole), wenn die Arbeit mit einem Mittel hoher Energie erfolgt und feste Partikel aufgewirbelt werden können. Das Tragen einer chemikalienbeständigen Schutzbrille ist Pflicht - Bei allen Arbeiten mit Chemikalien (maßgebendes Dokument ist das Sicherheitsdatenblatt), sowie - Bei allen Tätigkeiten, wenn die Arbeit mit einem (chemischen) Mittel hoher Energie erfolgt (Hochdruckreiniger ) und Chemikalien spritzen können bzw. sich unter Druck befindende Chemikalien aussprühen können. Für den Schutz gegen herumfliegende mechanische Teile muss ein Gesichtsschutz (entsprechend aus Kunststoff oder Metallgewebe), gegen das Spritzen von Flüssigkeiten und das Austreten von Dampf nach Abstimmung mit der Arbeitsschutzgruppe auch ein chemikalienbeständiges Sichtfeld verwendet werden. Die Pflicht zum Tragen des Augenschutzes gilt auch für die Personen, die sich im Wirkungsbereich der Gefahren der Tätigkeit aufhalten. Das obligatorische Tragen der Schutzbrille wird vor Ort auch an den betreffenden Stellen von Sicherheits- und Gesundheitsschutz- (Arbeitsschutz-) Kennzeichnungen angezeigt. 5. Ablauf und Zuständigkeiten Die Festlegung des auszugebenden Augenschutzes ist Aufgabe der Arbeitsschutzgruppe. Die Auswahl des konkreten Typs des Augenschutzes und die Bereitstellung eines ständigen Vorrates sind aufgrund der Festlegungen der Arbeitsschutzgruppe Aufgaben der Beschaffung. Der Augenschutz kann auf einem vom direkten Vorgesetzten gegengezeichneten Formular beantragt werden und in dem H&B- Lager in Empfang genommen werden. Die Bereitstellung des Augenschutzes in den Bereichen liegt im Verantwortungsbereich der direkten Vorgesetzten bzw. der Kontaktperson. Die externe Firma (ihr Dispatcher, Arbeitsleiter)

Seite: 6/6 stellt den Augenschutz für ihre Mitarbeiter zur Verfügung, sollte keine abweichende Vereinbarung vorliegen (z.b.: Humanoperator, Trenkwalder und die Arbeitnehmer ähnlicher Organisationen, die bei der LuK Savaria Arbeit verrichten). Die externe Firma (Einweiser und Leiter der Arbeit) beteiligt sich in ihrem Zuständigkeitsbereich an der Kontrolle hinsichtlich des Tragens der Schutzausrüstung. Die direkten Vorgesetzten (bei externen Mitarbeitern die Einweiser, Leiter der Arbeit und Kontaktpersonen) sind verantwortlich für die Einführung und Durchsetzung dieser Arbeitsanweisung. Die Ermahnung der Personen, die die Regeln brechen, ist auch Pflicht des Arbeitskollektivs. Die Verletzung der Arbeitsanweisung hat disziplinarische Maßnahmen zur Folge. Es liegt im Verantwortungsbereich der Arbeitsschutzgruppe und aller leitenden Mitarbeiter, Gefahren zu dem betreffenden Thema zu erkennen und auf gefährliche Arbeitsumgebungen aufmerksam zu machen, Vorschläge für Vorsichtsmaßnahmen zu unterbreiten und an den Kontrollen teilzunehmen. Die Vorschrift muss mindestens jährlich einmal überprüft werden bzw. die Sektorenleiter sind verpflichtet, die Arbeitsschutzgruppe über alle wesentlichen technologischen und / oder Arbeitsmethoden betreffende Änderungen zu informieren, um die Überprüfung der Vorschrift außer der Reihe vorzunehmen. 6. Wissenswertes und Bemerkung Siehe Punkt 6.1. 6.1. Dazugehörende Dokumente Arbeitsschutzvorschrift Abschnitt 6.5. sowie Anlage Nr. 3