Dichtflächen in Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe (HBV-Anlagen)

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Transkript:

1 Stand: 06.06.2001 Dichtflächen in Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe (HBV-Anlagen) Inhaltsverzeichnis: 1. Ausgangssituation 2. Bewertung von Dicht- und Auffangflächen in HBV-Anlagen 2.1 Nutzungsart 2.2 Belastung von Dichtflächen 2.3 Beaufschlagungsdauer 2.4 Kontrollierbarkeit von Dichtflächen 2.5 Herstellung von Dichtflächen 2.6 Eignungsnachweise 2.7 Zustand von Dichtflächen 3. Materielle Anforderungen an Dichtflächen von Neuanlagen 4. Bewertung bestehender Dichtflächen in Altanlagen 4.1 Einsehbare Dichtflächen 4.2 Nicht einsehbare Dichtflächen 4.3 Spezielle Regelungen für vorhandene Dichtflächen 4.4 Anforderungen an Fugenabdichtungen 5. Zusammenfassung 6. Literaturverzeichnis

2 Stand: 06.06.2001 1. Ausgangssituation Dichtflächen sind sehr häufig der zentrale Punkt im Sicherheitskonzept für HBV- Anlagen. Obwohl mit der Einführung der neuen VAwS in den Bundesländern die Forderung bestand, HBV-Anlagen mit dichten und ausreichend beständigen Auffangflächen bzw. -räumen abzudichten, gab es keine detallierten Aussagen bezüglich der Anforderungen an die Ausführung von Dichtflächen für Anlagen, die vor Mitte 1997 errichtet wurden. Erst mit Erscheinen und Einführung der Technischen Regel wassergefährdende Stoffe des Deutschen Verbandes für Wasser und Kulturbau e. V. TRwS 132/1997 (1) wurde mehr Klarheit auf diesem Gebiet geschaffen. Betrachtet man den Zustand von Altanlagen, so müssen immer wieder folgende Mängel festgestellt werden: - Risse und Schadstellen im Dichtungsaufbau - Abrieb durch mechanische Belastungen - ungeeignete Abdichtung der Fugen - Vorschädigung durch Produktangriff oder Eindringen in vorhandene Abdichtungen - Bauausführung, die eine Zustandskontrolle nicht zulässt - Einsatz ungeeigneter Abdichtsysteme - Schäden im Abwassersystem Obwohl diese Mängel in allen Bereichen der Industrie zu finden sind, soll aber durch die Auflistung nicht der Eindruck erweckt werden, dass sich alle Dichtflächen in einem katastrophalen Zustand befinden

3 Stand: 06.06.2001 2. Bewertung von Dicht- und Auffangflächen in HBV-Anlagen Für Dichtflächen gelten grundsätzliche Anforderungen und spezielle Anforderungen aufgrund länderspezifischer Anforderungskataloge. Dichtflächen und Auffangräume müssen ausreichend beständig gegen chemische, biologische, thermische und mechanische Beanspruchung und ausreichend dimensioniert sein. Um Abdichtungen auswählen und bewerten zu können, muss das gesamte Sicherheitskonzept einer Anlage betrachtet werden (2), denn nur wenn bekannt ist, wo welche Stoffe austreten können und wie lange die Flächen beaufschlagt werden, können Aussagen zur Beständigkeit der gewählten Variante getroffen werden. Wenn bei Neuanlagen geeignete Ausführungsvarianten für Dichtflächen ausgewählt oder Dichtflächen in Altanlagen bewertet werden sollen, ist es erforderlich, ein Konzept für den Beanspruchungsfall zu erstellen. Voraussetzung dafür ist die Erfassung aller Einflussfaktoren, die auf die Fläche wirken können oder bereits gewirkt haben. In Bild 1 sind die entscheidenden Faktoren für die Beurteilung der Eignung von Dichtflächen dargestellt. Belastungsart Nutzungsart Belastungsdauer Systemaufbau Dichtflächen Kontrollierbarkeit Herstellung baulicher Zustand Eignungsnachweis Bild 1 Bewertungskriterien für Dichtflächen in HBV-Anlagen

4 Stand: 06.06.2001 Wenn in Anlagen unterschiedliche Belastungen durch verschiedene Stoffe von unterschiedlich langer Dauer zu erwarten sind oder Dichtflächen in variierenden Ausführungen innerhalb einer Fläche vorhanden sind, kann es sinnvoll sein, Dichtflächen in verschiedene Bereiche zu unterteilen. In der TRwS 132/1997 (1) sind die Einflussfaktoren auf die Auswahl von Dichtflächen zusammengefasst und Ausführungsvarianten aufgeführt. 2.1 Nutzungsart Dichtflächen können nach ihrer Nutzung in folgende Arten eingeteilt werden: - Ableitfläche: Einrichtung zum Ableiten wassergefährdender Flüssigkeiten über Gefälle (in der Regel = 2 %). - Auffangraum: Einrichtung zum Aufnehmen wassergefährdender Flüssigkeiten für einen begrenzten Zeitraum. - Tiefpunkt: Einrichtung, in der sich wassergefährdende Flüssigkeiten zuerst ansammeln. Werden Tiefpunkte wie z. B. Ablaufrinnen und Sümpfe ständig mit wassergefährdenden Stoffen beaufschlagt, so sind diese keine Dichtflächen im Sinne von sekundären Barrieren, sondern Behältern für wassergefährdende Stoffe (Primärschutz) gleichgestellt. Wenn eine Fläche als Ableitfläche eingestuft wird, ist darauf zu achten, dass die Fläche auch im Schadensfall nicht langfristig beaufschlagt wird. 2.2 Belastung von Dichtflächen Dichtflächen können einmalig, mehrmalig oder ständig beaufschlagt werden. Bei der einmaligen Beaufschlagung müssen Belastungen durch Tropfleckagen oder belastete Abwässer, wie sie beispielsweise in Bereichen unter Pumpen oder Einfüllstutzen vorkommen können, ausgeschlossen sein. Bei mehrmaligen Beaufschlagungen können vereinzelte Stoffaustritte oder Beaufschlagungen über begrenzte Zeiträume vorkommen. Ständige Beanspruchungen sind jedoch zu vermeiden. Tiefpunkte mit ständiger Beaufschlagung sind ohnehin von der TRwS 132 ausgenommen, da sie Primärschutzcharakter besitzen.

5 Stand: 06.06.2001 2.3 Beaufschlagungsdauer Für die Ermittlung der Beaufschlagungsdauer sind in der TRwS 132 (1) folgende 3 Beanspruchungsklassen definiert: - gering kurzzeitige Beanspruchung - mittel begrenzte Beanspruchung - hoch langzeitige Beanspruchung Beaufschlagungsdauer maximal 8 Stunden 8 Stunden < Beaufschlagungsdauer = 72 Stunden 72 Stunden < Beaufschlagungsdauer = 3 Monate Um Dichtflächen in eine dieser Beanspruchungsklassen einordnen zu können, müssen die infrastrukturellen Maßnahmen, d. h. die zeitlichen Abläufe von der Erkennung von Leckagen durch Betriebsrundgänge, Leckanzeigegeräte oder sonstige Störungsmelder bis zur Entfernung der Stoffe von den betroffenen Flächen, bekannt sein. Die Einstufung in eine höhere Beanspruchungsklasse kann erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung eines Eignungsnachweises für die Beaufschlagungsdauer besonders in Altanlagen haben. 2.4 Kontrollierbarkeit von Dichtflächen Dichtflächen müssen auf ihren Zustand kontrollierbar sein. Finden Geschossdecken als Dichtflächen Verwendung, so sind diese meistens von unten einsehbar. Bauliche Beschädigungen oder Durchtritt von Stoffen ist hier leicht zu erkennen. Sind die Flächen nicht von unten einsehbar, muss der Zustand der eigentlichen Dichtschicht (z. B. Beschichtung,) visuell oder in beschränkt einsehbaren Bereichen mit Hilfsmitteln (z. B. Endoskop) feststellbar sein. Kann der Zustand der Dichtschicht nicht ausreichend eingeschätzt werden, kann es erforderlich werden, die Dichtflächen doppelwandig mit Leckanzeigegerät auszurüsten.

6 Stand: 06.06.2001 2.5 Herstellung von Dichtflächen Um die Eignung von Dichtflächen beurteilen zu können, ist es erforderlich, grundlegende Daten über den Schichtaufbau zu kennen. Bauunterlagen Qualitätsnachweise Aufbau von Dichtflächen Ausführungsprotokoll Ergebnisse von Beprobungen Bild 2 Ausführungsnachweise über die Herstellung von Dichtflächen Die wesentlichen Daten können den - Bauunterlagen (Zeichnungen, Lieferscheine von Betonherstellern, oder anderen Materiallieferanten usw.) - Ausführungsprotokollen (z. B. Aufzeichnungen der Fachbetriebe, Baustellenprotokolle) - Ergebnissen von Beprobungen (Schmidt`sche Hammer, Bohrkerne usw.) - Qualitätsnachweisen (z. B. Festigkeitsuntersuchungen von Beton, Werkszeugnisse für Stahl, Prüfung von Schweißnähten) entnommen werden. Zur Bewertung der Flächen müssen nicht alle der oben genannten Unterlagen für jede Fläche vorliegen. Welche Unterlagen benötigt werden muss im Einzelfall entschieden werden. Wichtig ist, dass die vorhandenen Nachweise zur Bauausführung einzelnen Flächen bzw. Teilbereichen zugeordnet werden können.

7 Stand: 06.06.2001 2.6 Eignungsnachweise Dichtflächen müssen gegen die zu erwartenden Belastungen ausreichend widerstandsfähig sein. Für die Auswahl von geeigneten Materialien bzw. Schichtaufbauten muss eine Aussage zur Beständigkeit getroffen werden. Bei Neuanlagen ist die Erbringung des Beständigkeitsnachweises relativ einfach, wenn Belange des Wasserrechtes schon bei der Planung von Anlagen berücksichtigt werden und eine entsprechende Dokumentation bei der Bauausführung erfolgt. Bei Altanlagen ist der Nachweis in der Regel schwieriger zu erbringen. Aber gerade in diesem Punkt ist es für den Betreiber wichtig, die ganze Bandbreite der Nachweismöglichkeiten zu kennen und zu nutzen, um übertriebene Anforderungen an die Sanierung von Flächen zu vermeiden. Werden in Anlagen nur Mineralölprodukte eingesetzt, liegen in der Praxis relativ gute Erfahrungen über die Beständigkeit der verschiedenen Abdichtungen vor. Als sehr positiv erweist es sich bei anderen Anlagen, wenn von Betreibern Schichtaufbauten gewählt wurden, für die eine baurechtliche Zulassung auf der Grundlage von Beständigkeitsuntersuchungen erteilt wurde, die in der TRwS 132 (1) als geeignet ausgewiesen oder die über eine DIN-Norm entsprechend den Regelungen der Bundesländer eingeführt worden sind. TRwS 132 Betriebserfahrungen Baurechtliche Zulassungen Referenzanlagen Beständigkeitsnachweise für Dichtflächen Resistenzlisten DIN z. B. 6601 Laboruntersuchungen Bild 3 Beständigkeitsnachweise für Dichtflächen

8 Stand: 06.06.2001 Wenn diese Erfahrungen bzw. Nachweise nicht vorliegen, kann der Beständigkeitsnachweis für das jeweilige System auf verschiedene Art und Weise erbracht werden. Die wesentlichen Möglichkeiten sind nachfolgend aufgelistet: - Betriebserfahrungen Abdichtungen, die über längere Zeiträume nachvollziehbar ähnlichen Belastungen ausgesetzt waren, können über die Bewährung im Betrieb den Eignungsnachweis erbringen. - Referenzanlagen Anlagen mit ähnlichem Aufbau und gleichartigen Belastungen, für die der Beständigkeitsnachweis bereits geführt wurde. Hierfür müssen Prüfprotokolle von Sachkundigen bzw. Sachverständigen vorliegen. - Laboruntersuchungen Zum Nachweis der Beständigkeit können zusätzliche Laboruntersuchungen durchgeführt werden, die aufgezeichnet sind und deren Ergebnisse bei erneuten Untersuchungen in gleicher Art erzielt werden können (reproduzierbare Untersuchungen). Genutzt werden können auch Erfahrungen von Herstellern. - Resistenzlisten Für einige Werkstoffe existieren allgemein anerkannte Resistenzlisten, deren Randbedingungen bekannt und durch Laboruntersuchungen nachprüfbar sind, z. B. für unbeschichteten Beton und Stahl. Hinweis: Die Beständigkeitsnachweise sind für den jeweils betroffenen Bereich der Dichtfläche und die im Leckagefall austretenden Stoffe bzw. Stoffgruppen zu erbringen. Bei der Beurteilung können die tatsächlich in der Praxis zu erwartenden Belastungen (z. B. Beaufschlagungsdauer) angenommen werden. Diese Vorgehensweise erweist sich als sinnvoll, wenn Dichtflächen die Anforderungen, die sich z. B. auf der Grundlage von Resistenzlisten ergeben, nicht erfüllen und die in der Praxis zu erwartenden Belastungen aber deutlich geringer sind. Um überzogene Anforderungen an Dichtflächen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, einen Beaufschlagungsplan, indem auch Teilbereiche von Flächen gesondert betrachtet werden können, zu erstellen. Im Beaufschlagungsplan sollten beispielsweise folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden: - Stoffe bzw. Stoffgruppen, die im Leckagefall austreten können, - betroffene Bereiche der Fläche (z. B. Teilbereiche von Ableitflächen die entsprechend dem Gefälle im Leckagefall beaufschlagt werden), - Zeitdauer bis zur Leckageerkennung, - Entsorgungszeiträume bis zur Beseitigung von Leckagen, - Häufigkeit der Beaufschlagung.

9 Stand: 06.06.2001 Nachfolgend sollen einige Beispiele für die Erbringung von Beständigkeitsnachweisen für verschiedene Materialien aufgeführt werden. Beton: - Eindringtiefe nach DAfStb- Richtlinie (3) oder der Anlage zur TRwS 132/97 (1) - Resistenzlisten z. B. DECHEMA (4) Stahl: - nach DIN 6601 (5) - Eindringversuche an der betroffenen Dichtfläche - Laboruntersuchungen zur Korrosionsbeständigkeit - Referenzobjekte mit Nachweisen über durchgeführte Prüfungen durch Sachverständige und Sachkundige z. B. nach Druckbehälterverordnung oder an Lageranlagen nach VAwS Beschichtungen: - baurechtliche Prüfzeugnisse, Bauartzulassungen, - Laboruntersuchungen des Herstellers - Betriebserfahrungen 2.7 Zustand von Dichtflächen Bei der Bewertung von Dichtflächen muss der tatsächlich vorhandene Zustand betrachtet werden, denn es ist auch bei Neuanlagen nicht auszuschließen, dass sich in der Bauphase Ausführungsfehler bzw. Änderungen gegenüber den Projektunterlagen ergeben haben. Insbesondere muss dabei beachtet werden: - dass die Bauausführung entsprechend den Planungsunterlagen erfolgte, - dass keine Risse, fehlerhafte Schweißnähte und Beschädigungen oder sonstige Fehler in der Ausführung aufgetreten sind, - ob Vorschädigungen durch Medieneinwirkung vorhanden sind, - ob die vorgegeben Materialqualität erreicht bzw. eingesetzt wurde, - dass Fugen bzw. Anbindungen zu anderen Bauteilen ordnungsgemäß ausgeführt wurden.

10 Stand: 06.06.2001 3. Materielle Anforderungen an Dichtflächen von Neuanlagen Die TRwS 132/1997 (1) wurde auf der Grundlage der Muster VAwS der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) vom 8./9.11.1990 (6) entwickelt. Wenn sie in den Bundesländern per Erlass eingeführt ist, ist sie als Technische Regel der nach Landesrecht eingeführten VAwS untergeordnet, d. h. weitergehende bzw. abweichende Forderungen nach Landesrecht sind einzuhalten. Diese Technische Regel ist eine allgemein anerkannte Regel der Technik und repräsentiert den derzeitigen Wissensstand. In einigen Bundesländern ist sie zudem eingeführt worden. Wenn von der Technischen Regel abgewichen wird, ist eine Prüfung im Einzelfall erforderlich. Bei der Ausführung von Dichtflächen muß grundsätzlich zwischen Alt- und Neuanlagen unterschieden werden. Unter Neuanlagen sind Anlagen zu verstehen, die nach Einführung der VAwS in dem jeweiligen Bundesland errichtet bzw. genehmigt wurden. Neuanlagen können nach der TRwS errichtet werden, wenn keine landesrechtlichen Regelungen dagegensprechen. Wurde keines der in der TRwS 132 (1) beschriebenen Dichtsysteme verwendet bleibt der Einsatz von Abdichtungsvarianten deren Gleichwertigkeit nachgewiesen wurde. Auswahl von Dichtsystemen Neuanlagen Altanlagen TRwS 132/97 oder gleichwertige Lösungen TRwS 132/97 Beurteilung der Eignung im Einzelfall Bild 4 Auswahl von Dichtsystemen In der TRwS 132/1997 Ausführung von Dichtflächen Tabelle 1 Bauausführung für Neuanlagen sind die Ausführungsvarianten für Dichtflächen in Neuanlagen aufgeführt.

11 Stand: 06.06.2001 Hinweis: Den vollen Text der TRwS 132 finden sie im Modul Recherche/Regelwerkservice von netinform unter der Rubrik Hilfsmittel und Werkzeuge. Mit Hilfe der Tabelle 2 Ausführung von Dichtflächen beim Lagern, Herstellen, Behandeln und Verwenden in Abhängigkeit von WGK und Beanspruchung können die Einsatzmöglichkeiten der einzelnen Abdichtvarianten gem. der lfd. Nr. der Tabelle 1 Bauausführung für Neuanlagen in Abhängigkeit von der Wassergefährdungsklasse und der Beanspruchung sowie der Zuordnung nach Ableitfläche, Auffangraum oder Tiefpunkt bestimmt werden. Für die Bauweisen aus Asphalt lagen dem Arbeitskreis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine ausreichenden Beständigkeitsnachweise und Konstruktionsbeschreibungen (z. B. für Flächen, Bauwerksanschlüsse) vor. 4. Bewertung bestehender Dichtflächen in Altanlagen Bestehende Dichtflächen sind geeignet, wenn sie den Anforderungen an Neuanlagen nach der TRwS 132 (1) entsprechen. Ist das nicht der Fall oder ist die Ausführung nicht nachvollziehbar, können sie auf der Grundlage der VAwS und nach der TRwS 132 (1) auf ihre Eignung überprüft werden. Ergänzend zur visuellen Prüfung des Zustandes der Fläche müssen für die Abschätzung der Eignung Unterlagen zum Aufbau der Dichtfläche und die zu erwartenden Belastungen bewertet werden. Grundsätzlich wird bei der Vorgehensweise zwischen einsehbaren und nicht einsehbaren Dichtflächen unterschieden. 4.1 Einsehbare Dichtflächen Der Zustand einsehbarer Dichtflächen muss durch eine visuelle Prüfung bewertet werden. Ergeben sich bezüglich des Zustandes der Fläche keine Beanstandungen, ist sie als geeignet anzusehen, wenn die materiellen Anforderungen an das spezielle Abdichtsystem erfüllt sind. Werden Mängel festgestellt, müssen die Flächen instandgesetzt oder weitere Untersuchungen zum Nachweis der Eignung durchgeführt werden. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise Risse in Flächen aus Beton vorhanden sind und durch weitere Untersuchungen nachgewiesen werden muss, dass es sich nicht um Trennrisse handelt. Entscheidend für die Bewertung von Rissen ist, dass der noch zur Verfügung stehende ungeschädigte Bereich für die Übernahme der Dichtfunktion ausreichend dick ist. Grundsätzlich sollte bei Untersuchungen von Dichtflächen zerstörungsfreien Methoden (z. B. Schmidt sche Rückprallhammer, Ultraschall) der Vorrang eingeräumt werden. Erst wenn aus den vorhandenen Bauunterlagen und Messungen z. B. des Oberflächenabtrages keine ausreichenden Informationen zu gewinnen sind, können zerstörende Untersuchungen ( z. B. Bohrkernuntersuchungen) durchgeführt werden. Natürlich müssen die entstandenen Beschädigungen der Dichtflächen nach der Probennahme wieder abgedichtet werden.

12 Stand: 06.06.2001 4.2 Nicht einsehbare Dichtflächen Nicht einsehbare Dichtflächen sind Dichtflächen, die mit einem Schutzbelag versehen sind und Dichtflächen unter Anlagen bzw. -teilen. Nicht einsehbar können auch Wände von Auffangräumen sein, in denen Anlagen oder -teile mit zu geringen Wandabständen aufgestellt sind. Bei Dichtflächen, die unter einem Schutzbelag verlegt sind und bei denen ein fester Verbund zwischen den Schichten besteht, setzen sich Risse oder Beschädigungen häufig in der Dichtschicht nach oben fort. Diese Flächen können im allgemeinen wie einsehbare Flächen behandelt werden. Im Zweifelsfall sind weitere Untersuchungen erforderlich. Besteht keine Verbindung zwischen den Dichtschichten bzw. Folien und der Abdeckung, sind die Abdeckungen stichprobenweise zu entfernen und die freigelegten Teilbereiche zu bewerten. Können bei Dichtflächen unter Anlagen bzw. -teilen aus dem Zustand des einsehbaren Teils Schlussfolgerungen auf den Zustand des nicht einsehbaren Teils gezogen werden, so ist dies zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass beide Teile gleichartig aufgebaut und gleichen Belastungen ausgesetzt sind. Ist dies nicht der Fall, sind weitere Untersuchungen erforderlich. 4.3 Spezielle Regelungen für vorhandene Dichtflächen Die Bewertung vorhandener Dichtflächen erfordert bei den unterschiedlichen Bauweisen eine differenzierte Vorgehensweise. In der TRwS 132 (1) sind die materiellen Anforderungen an vorhandene Dichtflächen für folgende Bauweisen beschrieben: - Dichtflächen aus unbeschichtetem Beton - Auskleidungen aus Kunststoff - Auskleidungen aus Stahl - Dichtflächen aus Asphalt - Dichtschichten aus bindigem Boden

13 Stand: 06.06.2001 4.4 Anforderungen an Fugenabdichtungen Fugen müssen genauso dicht und beständig sein wie die anderen Teile von Dichtflächen. Weil die Schwierigkeiten bei der Abdichtung von Fugen bekannt sind, sollen Dichtflächen möglichst ohne Fugen ausgeführt werden. Diese Forderung aus vielen Regelwerken spiegelt eher ein Wunschdenken wieder als die Kenntnis der in der Praxis vorkommenden Ausführungsvarianten. Gerade im Bereich von Dichtflächen in HBV-Anlagen müssen sehr häufig Verbindungen zu Maschinen- und Behälterfundamenten, Einläufen, Rohrdurchführungen und sonstigen Teilen hergestellt werden. Bei Neuanlagen kann die Anzahl der Fugen auf ein Minimum reduziert werden, aber bei Altanlagen muss mit den vorhandenen Fugen gelebt werden. Fugen sind ganz klar einer der anfälligsten Punkte im Bereich der Flächenabdichtung. Nicht zu verkennen ist aber auch, dass es gerade auf diesem Gebiet in letzter Zeit einen erheblichen Innovationsschub gegeben hat. In den ersten Prüfbescheiden für Beschichtungen für den Bereich des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen wurden oft Fugenlösungen vorgegeben, die sich in der Praxis nur mit erheblichem Aufwand oder gar nicht umsetzen ließen. Oft wurden die Fugen deshalb nur mit Vergussmassen gefüllt. Beständigkeits- und Dichtheitsnachweise in Form von Zulassungen lagen in der Regel nicht vor. Mit der Einführung der Merkblätter 1 Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Fugendichtungsmassen (5/89 neu 1/97) (7) und 6 Abdichten von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen im befahrbaren Bereich an Abfüllanlagen von Tankstellen ( 10/92) (8) und der Einführung der Neufassung der DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (9/96) (3) wurden die Anforderungen an Fugendichtstoffe, Ausführung und Prüfung beschrieben. Wesentliche Angaben zu Detaillösungen sind auch in den Merkblättern AGI S 10 (9) und S 20 (10) der Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V. enthalten. Grundsätzlich muss die Fugenabdichtung immer auf das Gesamtsystem abgestimmt werden. Geprüfte Fugenlösungen innerhalb von Beschichtungssystemen lassen sich z. B. nicht einfach durch Fugen mit elastischen Fugenmassen ersetzen. Fugen müssen gegen die anstehenden Medien unter den zu erwartenden mechanischen, chemischen, biologischen und thermischen Belastungen ausreichend dicht und beständig sein.

14 Stand: 06.06.2001 Die Dichtheit und Beständigkeit hängt im wesentlichen von folgenden Einflussfaktoren ab: - Auswahl geeigneter Fugenaufbauten - Auswahl geeigneter Dichtstoffe - ausreichende Dimensionierung der Fugenbreite und -höhe in Abhängigkeit von den zu erwartenden Dehnungen bzw. Stauchungen im Bauteil durch Temperaturschwankungen - Festlegung der Fugenhöhe bzw. der Breite von Überlappungen in Abhängigkeit vom Eindringverhalten (Hinterläufigkeit) - Widerstandsfähigkeit gegen mechanische und thermische Belastung - Haftung an den Bauteilflanken bzw. einzubindender Bauteile z. B. Rohrdurchführungen, Behälterfüße Um diese Anforderungen berücksichtigen zu können, muss für die Auswahl des Dichtsystems ein Beaufschlagungsplan und für die Ausführung ein Fugenplan erstellt werden. Hinweis: In der Zulassung von vielen Dichtstoffen wird für die Verarbeitung zusätzlich zur Fachbetriebszulassung eine spezielle Autorisierung durch den Hersteller des Dichtstoffes gefordert. Für die Ausführung von Fugen als Bestandteile von Beschichtungssystemen bzw. Auskleidungen sind die Anforderungen an das spezielle System oder Material zu beachten. Hinweise dafür können den Prüfbescheiden bzw. Ausführungsrichtlinien der Hersteller, den AGI- Merkblättern oder den DIN- Normen entnommen werden Ergänzend zu den oben aufgeführten Quellen sei auf die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) entwickelten Zulassungsgrundsätze für Fugenabdichtungssysteme in Anlagen aus Beton zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (LAU-Anlagen) (11) verwiesen. Die darin formulierten Anforderungen müssen zwar nicht auf HBV-Anlagen angewendet werden, enthalten aber sehr weitgehende Informationen zu Materialeigenschaften von elastischen Dichtstoffen und Fugenbändern.

15 Stand: 06.06.2001 5. Zusammenfassung Dichtflächen sind häufig der zentrale Teil des Sicherheitskonzeptes für HBV- Anlagen. Mit der TRwS 132 wurden die Grundlagen für die Bewertung vorhandener Flächen und die Ausführung von Neuanlagen zusammengefasst. Voraussetzung für die Auswahl bzw. Bewertung von Flächen ist die Erfassung des Zustandes und der zu erwartenden Beanspruchungen auf der Grundlage des vorhandenen Konzeptes zur Erkennung und Beseitigung von Leckagen unter Berücksichtigung des Sicherheitskonzeptes für die Gesamtanlage (2). 6. Literaturverzeichnis 1 Technische Regel wassergefährdende Stoffe (TRwS) 132/1997 Ausführung von Dichtflächen Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und Kulturbau e. V. (DVWK), Gluckstraße 2, D-53115 Bonn 2 Sicherheitskonzepte für Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe (HBV-Anlagen) expert verlag, 71272 Renningen-Malsheim, ISBN 3-8169-1692-9 3 Richtlinie des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (September 1996, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton - DAfStb im DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Scharrenstraße 2-3, D-10178 Berlin Mitte 4 DECHEMA - Werkstofftabelle DECHEMA Deutsche Gesellschaft für Chemisches Apparatewesen, Chemische Technik und Biotechnologie e. V., Theodor-Heuss-Alle 25 60486 Frankfurt 5 DIN 6601 (Oktober 1991) Beständigkeit der Werkstoffe von Behältern/Tanks aus Stahl gegenüber Flüssigkeiten Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 4-10, 10787 Berlin 6 Musterverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Fachbetrieben 8./9.11.1990 Geschäftsstelle der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser am MUNR, Potsdam 7 Merkblatt Nr. 1 Abdichten von Bodenfugen mit elastischen Fugendichtungsmassen Mai 1989 (ersetzt durch Ausgabe Januar 1997) Industrieverband Dichtstoffe e. V., Wahlerstraße 16, 40472 Düsseldorf 8 IVD-Merkblatt 6 Abdichten von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen im befahrbaren Bereich an Abfüllanlagen von Tankstellen Industrieverband Dichtstoffe e. V., Wahlerstraße 16, 40472 Düsseldorf

16 Stand: 06.06.2001 9 AGI S 10 Schutz von Baukonstruktionen mit Plattenbelägen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau) Teil 1 11/91, Teil 2 11/95, Teil 3 11/95, Teil 4 11/91 Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., Lülsdorfer Straße 206, 51143 Köln Porz-Langel 10 AGI S 20 Schutz von Baukonstruktionen mit Beschichtungssystemen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau) Teil 1 1/93, Teil 2 10/93, Teil 3 5/94 Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., Lülsdorfer Straße 206, 51143 Köln Porz-Langel 11 Zulassungsgrundsätze Fugenabdichtungssysteme in Anlagen aus Beton zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (LAU Anlagen) Teil 1 Fugenabdichtungssysteme - Fugendichtstoffe Teil 2 Fugenabdichtungssysteme - Fugenbänder Deutsches Institut für Bautechnik (DIBT), Kolonnenstrasse 30, 10829 Berlin