Schulordnung. Bildungsunternehmen Dr. Jordan Private Realschule Gemeinnütziger Schulverein e.v. Gutenbergstraße Fulda

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Transkript:

Schulordnung Bildungsunternehmen Dr. Jordan Private Realschule Gemeinnütziger Schulverein e.v. Gutenbergstraße 1 36037 Fulda Telefon 0661 90272-500 info@privathandelsschule.de www.privaterealschule.de

Besuchen Sie uns auch im Internet: www.privaterealschule.de Bildungsunternehmen Dr. Jordan Private Realschule Gemeinnütziger Schulverein e.v. Gutenbergstraße 1 36037 Fulda Telefon 0661 90272-500

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, unsere Private Realschule ist ein Lernort, der wie jede Gemeinschaft auf Vertrauen basiert, aber auch durch Rechte und Pflichten sinnvoll gestaltet ist. Für das Leben und Lernen in unserer Schulgemeinschaft ist es deshalb notwendig, dass sich alle an bestimmte Regeln und Vereinbarungen halten. Die folgende Schulordnung stellt verbindliche Verhaltensregeln dar, die dem reibungslosen Ablauf des täglichen Schulgeschehens dienen. Sie soll Schülern Schülerinnen und Pädagogen innen eine sichere Orientierung in unserer Privatschule bieten. Gleichzeitig geben die Regeln eine wichtige Hilfestellung zum Erreichen aller schulischen Ziele. Während es für die Lehrkräfte gemäß Hessischem Schulgesetz eine Dienstordnung gibt, deren Rechte und Pflichten in bestimmten Bereichen in unserer Privatschule analoge Anwendung finden, soll durch die Schulordnung ein verbindliches Regelwerk für die Schülerinnen und Schüler festgelegt werden, bei dem die Erziehungsberechtigten verantwortlich einzubeziehen sind. Ganz bewusst werden deshalb im zweiten Teil der Schulordnung bei den Verhaltensregeln die Schülerinnen und Schüler persönlich angesprochen und damit an ihr Verantwortungsbewusstsein appelliert. Wir erwarten von den Schülerinnen und Schülern unserer Privatschule und deren Erziehungsberechtigten, dass sie neben ihrer formalen Zustimmung die einzelnen Regeln auch aus innerer Überzeugung beachten. Dabei ist es wichtig, dass die Eltern Erziehungsberechtigten und die Lehrkräfte Klassenmentoren innen ihre Kinder bzw. ihre Schüler innen in angemessener Weise mit der vorliegenden Schulordnung vertraut machen und die Lehrkräfte dies zu Beginn eines jeden Schuljahres im Klassenbuch dokumentieren. Wir bitten, im Fall eines Konfliktes kooperativ (Erziehungsberechtige, Schüler innen, Lehrkräfte) zu handeln und mit uns gemeinsam Lösungen zu finden. Nur durch einen vertrauensvollen und fairen Umgang bleibt eine gute Gemeinschaft auf Dauer funktions- und leistungsfähig. Wir wünschen allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft ein gutes und erfolgreiches Miteinander und danken Ihnen für Ihre Unterstützung! Mit den besten Grüßen Für den Vorstand, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dr. Lothar Jordan Peter Vater Martin Langsch Larissa Martin Vorstand Direktion Direktion Rektor Leitung Päd. Organisation.

Schulordnung der Privaten Realschule A. Allgemeine Regeln I. Schulbesuch 1. Wir sind gemeinsam für ein gutes Schul- und Arbeitsklima verantwortlich. Das heißt vor allem, dass wir alle höflich und rücksichtsvoll miteinander umgehen. 2. Unsere schulische Ausbildung basiert auf staatlichen Verordnungen. Unterrichtsdauer und Schulferien werden auf der Grundlage der staatlichen Vorgaben und individuell von der Direktion den jeweiligen Erfordernissen entsprechend festgesetzt. 3. Dauerhaft gute Leistungen können nur erbracht werden, wenn der Schulbesuch regelmäßig stattfindet. Deshalb ist es unabdingbar, den Unterricht ohne Versäumnisse zu besuchen. 4. Es ist unverzichtbar, dass der Unterricht angemessen vorbereitet wird, d. h. dass die Hausaufgaben erledigt, die notwendigen Arbeitsmaterialien für den Fachunterricht mitgebracht werden und aktiv am Unterricht teilgenommen wird. Wiederholt vergessene Hausaufgaben und Arbeitsmaterialien werden durch schriftliche Mitteilungen an die Eltern Erziehungsberechtigten dokumentiert und haben Auswirkungen auf die Bewertung des Arbeitsverhaltens. 5. Es ist besonders darauf zu achten, dass unsere Schülerinnen und Schüler pünktlich zum Unterricht erscheinen. Regelmäßiges oder wiederholtes Zuspätkommen hat Auswirkungen auf die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens und wird mit fachbezogener Nacharbeit im Anschluss an den regulären Unterricht ausgeglichen. 6. Die Nichtteilnahme am Unterricht wegen Krankheit o.ä. muss der Schule grundsätzlich vor Beginn des Unterrichts gemeldet werden und bedarf einer schriftlichen Entschuldigung der Eltern Erziehungberechtigten. Erscheint der die Schüler in ohne vorherige Entschuldigung nicht pünktlich zum Unterricht, wird dies vom Lehrer der ersten Stunde unverzüglich an das Service Center gemeldet, das sich mit den Eltern in Verbindung setzt, um einen Wegeunfall o.ä. auszuschließen. Es ist darauf zu achten, dass krankheitsbedingte Fehltage, die sich über einen Zeitraum von mehr als 3 Unterrichtstagen erstrecken, durch ein ärztliches Attest nachzuweisen sind. In begründeten Einzelfällen und nach vorheriger Ankündigung kann auch die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangt werden. Verspätetes Erscheinen sowie stundenweise Versäumnisse sind ebenfalls von den Eltern Erziehungsberechtigten schriftlich zu entschuldigen. Freistellungen, die über einen Tag hinausgehen, werden ausschließlich von der Schulleitung genehmigt. Stundenweise Freistellungen können durch die entsprechenden Klassenmentoren innen erfolgen. 7. Wenn aus gesundheitlichen Gründen eine weitere Teilnahme am Unterricht nicht möglich ist, dann werden über das Service Center die Eltern Erziehungsberechtigten benachrichtigt. Aufgrund der vorliegenden Aufsichtspflicht unserer Schule ist es in diesem Fall nicht gestattet, dass Schüler Schülerinnen den Heimweg alleine antreten. Eine Abholung bzw. Begleitung muss durch die Eltern gewährleistet werden. 8. Freistellungen vom aktiven Schulsport können nur in besonderen Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern Erziehungsberechtigten und oder mit ärztlichem Attest erfolgen. Bei Befreiung vom Schulsport besteht Anwesenheitspflicht sowie die Pflicht, bestimmte, vom Fachlehrer von der Fachlehrerin übertragene Aufgaben zu übernehmen.

9. An unserer Privaten Realschule gilt ein festgelegter Dresscode: Das Tragen der Schulkleidung ist für die Dauer des gesamten Schultages inklusive aller Pausen verpflichtend. Ausgenommen werden können die 10. Klassen, die stattdessen ihren Schülerausweis verpflichtend und gut sichtbar tragen müssen. Es ist darauf zu achten, dass entsprechend der Witterung das Kleidungsstück mit unserem Schullogo immer zu oberst getragen wird. Das Tragen jeglicher Kopfbedeckungen innerhalb der Schulgebäude ist untersagt, es sei denn es ist religiös motiviert. Röcke bzw. kurze Hosen unserer Schülerinnen und Schüler müssen eine angemessene Länge haben, d.h., in einer aufrechten Standposition muss der Mittelfinger den Saum des Rockes der Shorts erreichen (Handbreite über dem Knie). Das Tragen bauchfreier Oberbekleidung ist nicht erlaubt. Wiederholte Verstöße gegen diesen Dresscode haben pädagogische Maßnahmen zur Folge. 10. Der Gebrauch von Mobiltelefonen und jeglicher elektronischer Abspielgeräte ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Werden Geräte mit in die Schule gebracht, müssen sie ausgeschaltet im Schulranzen verstaut werden. Bei Nichtbeachtung können die Geräte von Lehrern und Aufsichten jederzeit eingezogen werden, bei Wiederholung wird dies durch pädagogische Maßnahmen geahndet. 11. Zeugnisse werden grundsätzlich nur ausgehändigt, wenn der Unterrichtsbesuch regelmäßig war und alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Bildungsunternehmen erfüllt wurden. II. Allgemeine Haftungsfragen 1. Für alle durch Schüler innen verursachte Beschädigungen fremden Eigentums haften die Eltern Erziehungsberechtigten gesamtschuldnerisch. 2. Für Verluste und Schäden am Eigentum der Schüler innen innerhalb des Schulgebäudes übernimmt die Direktion Schulleitung, soweit kein Verschulden der Schule vorliegt, keine Haftung. 3. Geldbörsen oder sonstige Wertgegenstände dürfen nicht an der Garderobe bzw. in den Klassen gelassen werden. Verluste sind sofort dem der Klassenmentor in oder den Mitarbeitern im Service Center zu melden. Fundgegenstände werden unverzüglich an den Eigentümer zurückgegeben oder im Service Center abgegeben. Im Übrigen sollte grundsätzlich auf das Mitbringen von Wertgegenständen verzichtet werden. III. Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten 1. Die Direktion Schulleitung der Privaten Realschule e. V. wünscht und pflegt einen guten und verlässlichen Kontakt zu den Eltern Erziehungsberechtigten. Die Eltern werden dabei ausdrücklich gebeten, sich in regelmäßigen Abständen bei dem der Klassenmentor in bzw. der Schulleitung über Leistungen und Fortschritte ihrer Söhne Töchter selbständig zu informieren. Bei persönlichen Besuchen empfehlen wir eine vorherige Anmeldung. Die Eltern erhalten zweimal, jeweils in der Mitte eines Halbjahres von der Schule unaufgefordert eine Mitteilung über die mündlichen Noten ihrer Kinder. Ebenso erhalten die Eltern jeweils im April eines jeden Schuljahres eine Information über negative Noten, die eine eventuelle Versetzung bzw. den Abschluss gefährden. 2. Eltern Erziehungsberechtigte erhalten bei insgesamt unzureichenden Leistungen oder bei Fehlverhalten ihrer Kinder eine schriftliche Benachrichtigung. In diesem Fall ist eine umgehende Kontaktaufnahme mit dem der Fachlehrer in, dem der Klassenmentor in und oder der Schulleitung dringend geboten. 3. Davon unabhängig informieren wir Sie gern und regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen an unserer Schule sowie allgemeine Bekanntmachungen mit unserem Newsletter. Sollten Sie keinen Mailzugang besitzen, geben Sie uns bitte unbedingt Bescheid.

IV. Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Regeln und Vereinbarungen im Rahmen der Schulordnung. Wird gegen die Regeln und Vereinbarungen dieser Schulordnung verstoßen oder werden Anordnungen der Direktion und Schulleitung bzw. der Lehrkräfte nicht eingehalten, werden in Anlehnung an das Hessische Schulgesetz (HSchG) pädagogische Maßnahmen und oder Ordnungsmaßnahmen ergriffen (siehe auch 82 HSchG). Hierbei haben pädagogische Maßnahmen gegenüber Ordnungsmaßnahmen Vorrang. Folgende Aufstellung gibt eine Übersicht. 1. Pädagogische Maßnahmen Pädagogische Maßnahmen sollen der Entwicklung des Lernund Leistungswillens der Schülerin oder des Schülers und der Bereitschaft zu verantwortlichem sozialen Handeln nach den Grundsätzen der Toleranz, der Gerechtigkeit und der Solidarität dienen. Dazu gehören insbesondere 1.1 das Gespräch mit dem Schüler der Schülerin mit dem Ziel, eine Veränderung des Verhaltens zu erreichen, 1.2 die mündliche oder schriftliche Ermahnung, 1.3 Gruppengespräche mit Schülerinnen und Schülern, 1.4 die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, 1.5 die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, die Schülerin den Schüler das Fehlverhalten erkennen zu lassen, 1.6 Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts, 1.7 zeitweise Wegnahme von Gegenständen, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können. 2. Ordnungsmaßnahmen Ordnungsmaßnahmen sind die weitreichendste Sanktionsform und nachrangig in Verbindung zu erfolglos durchgeführten pädagogischen Maßnahmen (siehe oben) wie folgt anzuwenden: 2.1 Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages, erforderlichenfalls mit der Verpflichtung, am Unterricht einer anderen Klasse oder Lerngruppe teilzunehmen, 2.2 Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen, 2.3 Vorübergehende Zuweisung in eine Parallelklasse, falls dies organisatorisch möglich ist, 2.4 Dauerhafte Zuweisung in eine Parallelklasse, 2.5 Vorübergehender Ausschluss vom Schulbesuch bis zu einer Dauer von zwei Wochen, 2.6 Ordentliche und außerordentliche Kündigung (Schulverweis). Der Ausschluss von der Schule entbindet nicht von der Zahlung des Schulgeldes für die gesamte Vertragsdauer.

B. Verhaltensregeln für Schüler eine Anleitung zum guten Miteinander I. Wie verhalte ich mich in der Schule? 1. Verhalte Dich auf dem Schulweg verkehrsgerecht. An den Bushaltestellen und auf Bahnsteigen sowie in Bussen und Zügen musst Du umsichtig und rücksichtsvoll sein. 2. Verhalte Dich innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes diszipliniert. Gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und Höflichkeit gegenüber Mitschülern innen, Lehrern innen und Schulpersonal sollten selbstverständlich sein. Für uns alle gilt, dass wir die Meinung der Anderen respektieren, uns an Mehrheitsbeschlüsse halten und niemanden ausschließen bzw. aufgrund seiner Herkunft verurteilen. Wir machen niemanden lächerlich, beleidigen oder beschimpfen niemanden. Konflikte untereinander klären wir durch verbale Kommunikation, d. h. es wird weder geschubst, geschlagen oder getreten. Handgreiflichkeiten jeglicher Art führen unverzüglich zu verschärften Maßnahmen. 3. Du unterstehst der Schulaufsicht und hast allen Anordnungen der Direktion, der Schulleitung, der Lehrkräfte und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ServiceCenter Folge zu leisten. Bei Problemen, die Du nicht selbst lösen kannst, wende Dich vertrauensvoll an den die Klassensprecher in, den die Klassenmentror in, den die Vertrauenslehrer in und oder die Schulleitung. 4. Während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände sowie bei bestimmten Veranstaltungen auch außerhalb der Schule ist es für Dich selbstverständlich, die Schulkleidung bzw. den Schülerausweis zu tragen. 5. Halte Deinen Arbeitsplatz sauber. Papier und Abfälle kommen in die dafür vorgesehenen Behälter. Das Schulgebäude, die Klassenräume und alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. In den Klassenräumen wird nicht gegessen und auch kein Kaugummi gekaut. Besondere Sorgfalt ist im Umgang mit allen EDV-Geräten sowie insbesondere der technischen Ausstattung der Klassenräume erforderlich. In den EDV-Räumen ist das Essen und Trinken grundsätzlich nicht erlaubt. Für selbst verschuldete Schäden haften Deine Eltern Erziehungsberechtigten. 6. Das Betreten der Sporthalle ist nur mit Sportschuhen gestattet. Wertgegenstände sind vor Beginn des Sportunterrichts bei dem der Sportlehrer in abzugeben und unmittelbar nach den Sportstunden dort wieder abzuholen. Für nicht abgegebene Gegenstände kann nicht gehaftet werden. 7. Wenn Du Deine Hausaufgaben nicht angefertigt hast, musst Du sie selbstverständlich nacharbeiten. Trotzdem bleibt eine Nichtanfertigung ein Versäumnis, das sich in der Note für Arbeitsverhalten niederschlägt. Wenn Du Deine Hausaufgaben dreimal vergessen hast, bekommen Deine Eltern automatisch eine schriftliche Benachrichtigung. 8. Die Fachlehrer legen in Abstimmung mit Deiner Klasse die Termine der Klassenarbeiten fest und kündigen diese mindestens eine Woche vorher an (mündliche Bekanntgabe, Eintragung ins Klassenbuch). Du trägst den Termin in Dein Hausaufgabenheft ein. 9. Du musst zu den Klassenarbeiten pünktlich erscheinen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird die Klassenarbeit als Leistungsverweigerung mit der Note 6 (ungenügend) bewertet. 10. Solltest Du eine Klassenarbeit entschuldigt versäumen, so musst Du die Arbeit unverzüglich nachschreiben. In jedem Falle muss die Schule am Tag der Klassenarbeit telefonisch benachrichtigt werden. Das Nachschreiben erfolgt nachmittags nach dem regulären Schulunterricht. Die Terminfestsetzung erfolgt verbindlich durch den die Fachlehrer in. Den Termin trägst Du in Dein Hausaufgabenheft ein. 11. Der Gebrauch eines Mobiltelefons oder sonstiger elektronischer Abspielgeräte ist verboten. Diese musst du vor Betreten des Schulgeländes ausschalten und im Schulranzen verstauen. Bei Nichtbeachtung können die genannten Geräte von Lehrern und Aufsichten jederzeit eingezogen werden. In dringenden Fällen kannst Du Deine Eltern aus dem Service Center anrufen.

12. Alle Drogen (z.b. Alkohol, Zigaretten, Rauschgifte) sind auf dem Schulgelände verboten. Bedenke, dass Du vor allem Vorbild für jüngere Mitschüler innen sein sollst und zum guten Ruf der Schule beiträgst. Auch der Konsum von Energydrinks jeglicher Art ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. 13. Alle Arten von Gegenständen, die andere verletzen könnten und oder nicht zum Schulunterricht gehören, darfst Du nicht mitbringen. Die Schulleitung und die Lehrer innen sind grundsätzlich berechtigt, nicht erlaubte Gegenstände zeitweise oder uneingeschränkt abzunehmen ( 82 Abs. 2 HSchG). II. Wie verhalte ich mich in der Pause? 1. In den großen Pausen hältst Du Dich auf dem Schulhof auf, bei Regenwetter, Schneefall und Glätte auf den Fluren und in den Klassenräumen (Entscheidung durch die aufsichtsführenden Lehrer in Absprache mit der Schulleitung). Im Winter ist das Schneeballwerfen strikt untersagt, da es zu schweren Verletzungen führen kann. 2. Der Weg in den Pausen führt grundsätzlich über das Treppenhaus der Realschule und den Flur im Erdgeschoss vorbei am Service Center zum Hof. 3. Während der großen Pausen kannst Du in der Mensa etwas kaufen, das Du auch dort verzehren darfst. Ansonsten ist die Mensa kein Aufenthaltsort und vor allem kein Durchgangsort in den Pausenhof. 4. Auf dem Schulhof kannst Du spielen, soweit es andere nicht behindert oder gefährdet. Das Ballspielen ist aufgrund der hohen Unfallgefahr nur mit weichen Plastikbällen gestattet. Alle Bälle, die nicht dieser Vorgabe entsprechen, werden von den aufsichtsführenden Lehrkräften eingezogen und sind erst nach Schulschluss im Service Center der Realschule abzuholen. Das Verlassen des Schulhofes sowie der Aufenthalt im Handelsschulgebäude oder Raucherbereich sind strikt verboten. 5. Toiletten sind kein Aufenthaltsort für die Pause. 6. Wenn Du Fragen an eine Lehrkraft hast, kannst Du Dich gerne im Lehrerzimmer in der ersten Pause an sie wenden. Bitte beachte, dass die zweite Pause auch die Pause der Lehrer innen ist. Die Schulordnung ist verbindlich für die Private Realschule.

www.privaterealschule.de