Reglement Eltern Café Vorderthal Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDLAGEN UND ZIELSETZUNGEN... 2 1.1 Einleitung... 2 1.2 Geltungsbereich... 2 1.3 Ziel und Zweck... 2 2. ORGANISATION... 3 2.1 Struktur und Mitglieder... 3 2.2 Wahlen und Amtsdauer... 3 2.3 Aufgaben und Kompetenzen... 3 2.3.1 Die Klasseneltern... 3 2.3.2 Das Leistungsteam 3 2.3.3 Das Eltern Café 4 2.3.4 Arbeits- und Projektgruppen 4 3. ABGRENZUNGEN... 5 4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN... 5 5. REGLEMENTSÄNDERUNGEN... 5 6. INKRAFTSETZUNG... 5 7. ZUSAMMENFASSUNG. 8. ANHANG... 6 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Reglement auf die Unterscheidung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. 1
1. GRUNDLAGEN UND ZIELSETZUNGEN 1.1 Einleitung Die Schule Vorderthal setzt die Elternmitwirkung durch die Einführung von regelmässig stattfindenden Eltern Cafés um. Die Elternmitwirkung ist konfessionell, politisch und kulturell unabhängig. Eine Mitarbeit ist ehrenamtlich und freiwillig. Der Begriff Eltern steht stellvertretend für alle Erziehungsberechtigten der Schule Vorderthal. 1.2 Geltungsbereich Das vorliegende Reglement regelt die Zusammenarbeit zwischen Eltern mit Kindern im Kindergarten und der Primarschule im Rahmen der Elternmitwirkung. 1.3 Ziel und Zweck Das Eltern Café hat den Zweck, die gegenseitigen Kontakte zwischen Eltern und Schule mittels partnerschaftlicher Zusammenarbeit zu vertiefen. hilft, durch Kontakte zur Elternschaft, allfällige Probleme und Anliegen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. ermöglicht den Eltern eine Mitarbeit an der Entwicklung der Schule und ihrem Umfeld. realisiert Projekte unter Mitwirkung von Eltern und Schule im Interesse der Kinder und zur Unterstützung der Schule. fördert einen sachlichen Austausch zwischen Eltern und Lehrpersonen. 2
2. ORGANISATION 2.1 Struktur und Mitglieder Klasseneltern: Leitungsteam: Schulleitung: Lehrervertretung: Schulrat: Arbeits- und Projektgruppen: Alle Eltern sind eingeladen. mind. 5 bis max. 7 gewählte Eltern organisieren die Eltern Cafés und pflegen den regelmässigen Kontakt mit der Schule. Die Schulleitung vertritt die Anliegen der Schule. Die Lehrpersonen entsenden eine Lehrervertretung. Mitglieder des Schulrats können bei Bedarf eingeladen werden. Können eingesetzt werden. 2.2 Wahlen und Amtsdauer Die Wahl des Leitungsteams erfolgt demokratisch anlässlich eines Eltern Cafés. Das Leitungsteam darf dabei nicht aus Personen aus dem gleichen Haushalt bestehen. Mitarbeitende der Schule und Mitglieder des Schulrats sind nicht wählbar. Die Wahl gilt für zwei Jahre. Wiederwahlen sind möglich. Vorzeitiger Austritt ist im Ausnahmefall möglich. Der Präsident und der Vizepräsident sollten nicht gleichzeitig ihre Amtsdauer beenden. Es ist wünschenswert, dass das Leitungsteam alle Klassen repräsentiert, wobei die gleiche Person mehrere Klassen vertreten kann. Wahlen werden mit relativer Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Personen entschieden. Die Einzelheiten zur Wahl sind im Anhang dargestellt. 2.3 Aufgaben und Kompetenzen 2.3.1 Die Klasseneltern wählen das Leitungsteam. bringen Themenwünsche für die Eltern Cafés und Anliegen bei den Mitgliedern des Leitungsteams mind. zwei Monate vor dem nächsten Termin ein und können in Arbeits- und Projektgruppen sowie bei Anlässen mitwirken. 2.3.2 Das Leitungsteam hält mindestens 2 Sitzungen pro Jahr ab. An diesen Sitzungen nehmen die Schulleitung und die Lehrervertretung in beratender Funktion teil. ernennt: Präsidium: Dieses vertritt das Eltern Café nach aussen, bereitet Sitzungen vor und leitet diese. Vizepräsident: Er ist verantwortlich für die Finanzen und Budgetierung. Aktuar: Er ist verantwortlich für Administration, Protokollierung und Verfassung des Jahresberichts zuhanden der Schulleitung. Er protokolliert die Sitzungen und Eltern Cafés. Das Protokoll wird an alle Teilnehmenden verteilt. organisiert zwei Eltern Cafés: eines im Herbst, (bis spätestens November) und eines im Frühjahr (bis spätestens Mai). nimmt Anliegen und Anträge in die Traktanden auf, welche durch Eltern, die Schulleitung oder die Lehrervertretung eingebracht werden. 3
teilt am Eltern Café den nächsten Termin für das nächste Eltern Café mündlich mit. lädt spätestens 30 Tage vor dem bereits festgelegten Termin in schriftlicher Form, unter Bekanntgabe der Traktanden zum Eltern Café ein. kann Anliegen bei der Schulleitung einbringen. Bei deren Behandlung kann eine Vertretung des Leitungsteams an der Teamsitzung teilnehmen. ist verantwortlich für die Durchführung der Wahlen. fällt Beschlüsse durch relative Mehrheit. setzt bei Bedarf Arbeits- und Projektgruppen ein und entscheidet über die definitive Umsetzung der Vorschläge aus den Arbeits- und Projektgruppen und koordiniert die Aktivitäten. ernennt eine Ansprechperson des Leitungsteams für die Projektgruppe. lädt bei Bedarf den Schulrat oder andere Personen ohne Stimmrecht zu den Sitzungen ein. informiert über Beschlüsse und Aktivitäten in Absprache mit der Schulleitung. 2.3.3 Das Eltern Café steht allen Eltern offen. Alle anwesenden Erziehungsberechtigten haben ein Stimmrecht. Schulleitung und Lehrervertretung haben beratende Funktion. findet mind. zwei Mal pro Jahr statt, im Herbst bis spätestens November, im Frühling, bis spätestens Mai. schlägt Themen für Arbeits- und Projektgruppen vor. wählt das Leitungsteam. Lehrpersonen sind eingeladen, an den Eltern Cafés ohne Stimmrecht teilzunehmen. 2.3.4 Arbeits- und Projektgruppen stehen allen Eltern und interessierten Personen offen und können schulhaus-, stufenund themenspezifisch arbeiten. definieren einen Ansprechpartner innerhalb der Arbeits- und Projektgruppen. informieren das Leitungsteam regelmässig mittels kurzem Protokoll und/oder einem Projektplan. 4
3. ABGRENZUNGEN Das Leitungsteam übt keine Aufsichts- und Kontrollfunktion aus. Auf folgende Bereiche hat es keine Einflussmöglichkeiten: pädagogische, methodische und didaktische Entscheidungen. Themen wie Promotion, Klassenzuteilung, Wahl der Lehrmittel sowie Methoden und Inhalte des Unterrichts. gesamter Personalbereich: Anstellung, Führung und Beurteilung von Lehrpersonen und übrigen Mitarbeitenden. Bewältigung von Schulproblemen einzelner Kinder sowie die Vermittlung in individuellen Konflikten zwischen Eltern und Vertretern der Schule. Diese Bestimmungen gelten auch für die Aktivitäten, die im Rahmen des Eltern Cafés stattfinden. 4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Die Schule stellt dem Eltern Café kostenlos Räumlichkeiten für Sitzungen und Veranstaltungen zur Verfügung. Die Auslagen für Kopien und Porti werden von der Schule übernommen. Dem Leitungsteam stehen finanzielle Mittel innerhalb des genehmigten Budgets zur Verfügung. 5. REGLEMENTSÄNDERUNGEN Reglementsänderungen werden vom Leitungsteam erarbeitet und von der Schulleitung sowie der Lehrerschaft gutgeheissen und vom Schulrat genehmigt. Sie bedürfen der Schriftform. 6. INKRAFTSETZUNG Dieses Reglement wurde von der Spurgruppe Elternmitwirkung ausgearbeitet, von der Schulleitung und der Lehrerschaft gutgeheissen sowie am 02.09.2015 vom Schulrat genehmigt. Es tritt auf den 1. Oktober 2015 in Kraft. Vorderthal, Schulpräsidentin 5
ANHANG Wahl des Leitungsteams 1. Das amtierende Leitungsteam ist verantwortlich für die Durchführung der Wahlen anlässlich des Eltern Cafés im Herbst und bestimmt eine Wahlleitung. Ausserordentliche Demissionen können auch im Frühjahr stattfinden, somit auch ausserordentliche Wahlen. 2. Alle anwesenden Eltern sind stimmberechtigt. 3. Wählbar sind nur Eltern, die entweder am Wahlabend persönlich anwesend sind oder sich vorher schriftlich beim Leitungsteam für eine Kandidatur beworben haben. Ausgenommen sind Lehrpersonen, Angestellte der Schule und Mitglieder des Schulrats. Es können nicht mehrere Personen aus einem Haushalt gewählt werden. 4. Es sollten möglichst alle Klassen im Leitungsteam vertreten sein. Ein Elternteil kann mehrere Klassen repräsentieren. 5. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, Wiederwahlen sind möglich, solange ein Kind die Schule Vorderthal besucht. Die laufende Amtsperiode kann beendet werden, auch wenn kein Kind der betroffenen Person mehr die Schule Vorderthal besucht. Ablauf - Wahl des Leitungsteams 1. Die Eltern werden in der Einladung zum Eltern Café auf die Wahl des Leitungsteams aufmerksam gemacht. 2. Die Wahlleitung erklärt den Zweck und das Ziel der Elternmitwirkung, die Organisation des Eltern Cafés sowie das Wahlprozedere. Sie erstellt ein Wahlprotokoll. 3. Die Eltern nominieren die Kandidaten schriftlich. Der eigene Name darf ebenfalls aufgeführt werden. 4. Die Namen aller vorgeschlagenen Kandidaten werden visualisiert. Alle Kandidaten werden über ihre Bereitschaft zur Kandidatur befragt. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. 5. Die interessierten Kandidaten stellen sich und ihre Beweggründe zur Kandidatur vor. 6. Die Eltern erhalten einen Wahlzettel, auf dem sie 5 bis 7 Kandidaten benennen. Pro Kandidat kann nur eine Stimme vergeben werden. Es gilt das relative Mehr. Im Falle einer Stimmengleichheit werden Stichwahlen durchgeführt. Führt dies trotzdem zu keinem Entscheid, wird gelost. 7. Das erstellte Wahlprotokoll wird dem Aktuar des Leitungsteams des Eltern Cafés Schule Vorderthal zugestellt. 6