eine Unternehmensgruppe stellt sich vor
Seit 1957 steht ROLAND als Namenspatron der ROLAND-Unternehmensgruppe mit Sitz in Köln zur Seite: ROLAND Rechtsschutz 1957 ROLAND Schutzbrief 1961 ROLAND Assistance 1988 ROLAND ProzessFinanz 2001 Jurpartner Rechtsschutz 2001 ROLAND Rechtsschutz Platz 4 von 50 Rechtsschutz-Anbietern in Deutschland Mit ca. 1,2 Mio. Kunden in Deutschland, Österreich und Italien Seite 1
TOP-Manager - unkalkulierbares Risiko?
Risiko des Managements Managementfehler Die Folgen der (angeblichen) Verletzung von Pflichten können sein: Folgen für das Folgen für den Manager Unternehmen Finanzielle Verluste Einleitung von Strafverfahren gegen die Verantwortlichen im Unternehmen Geltendmachung von Vermögensschäden durch Unternehmen / Dritte gegenüber dem Vorstand bzw. Geschäftsführer Kündigung des Anstellungsvertrages Seite 3
Strafrechtliche Risikobereiche der unternehmerischen Tätigkeit Die klassischen Risikobereiche Betriebsstättenrisiko: Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit von Arbeitnehmern Produktrisiko: Konsumentenschutz, Patientenschutz Umweltrisiko: Schutz von Boden, Wasser und Luft Wirtschaftsrisiko: Schutz der Interessen von Anteilseignern, Gläubigern und Geschäftspartnern Seite 4
Verantwortung der Manager Seite 5
Vorwurf: gewerkschaftsfreundliches Verhalten FTD März 2007 Seite 6
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr 333 StGB Vorteilsgewährung gegenüber Amtsträgern 334 StGB Bestechung von Amtsträgern Seite 7
Die Strafrechts- Klassiker im Gesundheitswesen Umfeld Patient Umfeld Mitarbeiter Umfeld wirtschaftl. Handeln Körperverletzung Tötungsdelikte Freiheitsberaubung Nötigung Verletzung von Privatgeheimnissen unterl. Hilfeleistung ArbeitszeitG Körperverletzung Tötungsdelikte Sozialabgaben Gerätesicherheit Abrechnungsbetrug Steuerdelikte Untreue Bestechlichkeit Bilanzfälschung Seite 8
Die Ursachen für ein Strafverfahren Das Minenfeld durch immer neue gesetzliche Regelungen wächst die Gefahr einer Strafverfolgung ständig Unwissenheit schützt nicht vor Strafe der bloße Verdacht einer Straftat genügt/ermittlungszwang der Staatsanwaltschaft die Methoden der Ermittlungsbehörden werden immer professioneller Auslöser sind (oft anonym) Konkurrenten, ehemalige Mitarbeiter, Geschädigte die Grenzen zwischen Geschäftstüchtigkeit und Strafrecht werden immer fließender Seite 9
Anonyme Hinweise Meldung per Mausklick Seite 10
Die Folgen Seite 11
Die Folgen eines Strafverfahrens können existenzbedrohend für das Unternehmen und die Betroffenen sein: Rufschaden ( negative Presse ) Gewinnabschöpfung ( 73 ff StGB) psychische Belastung für die Betroffenen Entzug der Gewerbeerlaubnis / Berufsverbot ( 70 StGB) Bußgelder, Geld- und Freiheitsstrafen Verfahrenskosten Seite 12
Besonderheiten des Kostenrechts Kosten des Strafverfahrens sind persönliche Kosten des Betroffenen - kein Freistellungsanspruch gegen den Arbeitgeber Jeder Betroffene benötigt seinen eigenen Anwalt Professionelle Strafverteidiger arbeiten nicht zu den RVG-Gebühren, sondern verlangen Stundensätze zwischen 200 und 450 Bei Einstellung des Verfahrens: Keine Kostenerstattung durch die Staatskasse Bei Freispruch: Kostenerstattung nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren (entspricht ca. 1/10 der Kosten) Seite 13
Die Kosten als Teil des Risikos Seite 14
Das Kostenrisiko ist enorm! Seite 15
Das Kostenrisiko kann existenzgefährdend sein 771 319,71 Seite 16
Die Absicherung Der Universal-Straf-Rechtsschutz für Manager und Unternehmen entbindet nicht von strafrechtlicher Verantwortung, aber er garantiert optimalen Schutz durch Empfehlung qualifizierter Strafverteidiger und Sachverständiger sowie umfassende Kostenübernahme in jedem Stadium des Verfahrens inkl. Honorarvereinbarungen mit Strafverteidigern und Sachverständigen Seite 17
Welche Kosten sind versichert im Universal-Straf-Rechtsschutz? Empfehlung: Deckung nicht nur für das Management, sondern für alle Mitarbeiter Kosten des Rechtsanwaltes im Straf- und Verwaltungsverfahren (einschl. Honorarvereinbarungen) Gerichtskosten (einschl. gerichtlicher Sachverständigen- und Zeugenkosten) Kosten selbst beauftragter Sachverständiger zur Unterstützung der Verteidigung (einschl. Honorarvereinbarungen) Zeugenbeistandskosten Strafkaution Nebenklagekosten Deckungssumme: frei wählbar bis 2,5 Mio. u.v.m. Seite 18
Risiko des Managements Managementfehler Die Folgen der (angeblichen) Verletzung von Pflichten können sein: Risiko des Unternehmens Folgen für den Manager Finanzielle Verluste Einleitung von Straf- Vorfahren gegen die Verantwortlichen im Unternehmen Geltendmachung von Vermögensschäden durch Unternehmen / Dritte gegenüber dem Vorstand bzw. Geschäftsführer Kündigung des Anstellungsvertrages Seite 19
I. Das Risiko (Beispiel 1) Sorgfaltspflichtverletzungen haben oft katastrophale Folgen: Falsche Einschätzung der Marktchancen für ein neues Produkt Einstellung eines ungenügend qualifizierten Leiters der Finanzbuchhaltung Warenverkauf auf Kredit ohne Bonitätsprüfung des Käufers Kauf von Investitionsgütern ohne Marktanalyse Verluste durch fehlgeleitete Entwicklungskosten und Investitionen Verluste durch mangelhafte Überwachung des Zahlungsverkehrs, Verjährung von Forderungen etc. Verluste durch mangelnde Zahlungsfähigkeit, Konkurs des Käufers Verluste durch überteuerten Einkauf, veraltete Produkte Seite 20
II. Die Haftung des Top-Managers Vermögensschaden infolge Sorgfaltspflichtverletzung beim Unternehmen bei Dritten (z.b. Lieferanten) beim Fiskus bzw. bei Sozialversicherungsträgern persönliche Haftung des Top-Managers (mit gesamten Privatvermögen) Seite 21
Die Lösung: Vermögensschaden-Rechtsschutz (als Individual- oder Unternehmenspolice) Versichert ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, wenn versicherte Personen in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied, Vorstandsmitglied, Geschäftsführer oder Leiter einer juristischen Person des Privatrechts (GmbH, AG, OHG, KG, Genossenschaft) von der juristischen Person (Innenverhältnis) oder einem Dritten (Außenverhältnis) wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen werden auch in Kombination mit einer D + O-Police möglich! Seite 22
Risiko des Managements Managementfehler Die Folgen der (angeblichen) Verletzung von Pflichten können sein: Folgen für das Folgen für den Manager Unternehmen Finanzielle Verluste Einleitung von Strafverfahren gegen die Verantwortlichen im Unternehmen Geltendmachung von Vermögensschäden durch Unternehmen / Dritte gegenüber dem Vorstand bzw. Geschäftsführer Kündigung des Anstellungsvertrages Seite 23
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Risiko Anstellungs-Vertrag Seite 25
Risiko Anstellungsvertrag Besonderheiten bei Organen jur. Personen kein Schutz durch das Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzgesetz hohe Streitwerte erhöhtes Prozesskostenrisiko Eine Privat-Rechtsschutz-Versicherung bietet keinen Versicherungsschutz!!! Seite 26
Risiko Anstellungsvertrag Ursachen für Auseinandersetzungen Strafrechtliche Ermittlungen gegen den Manager Vorwurf einer finanziellen Fehlentscheidung (Vermögensschaden) Nichtzahlung bzw. Kürzung der Bezüge Streitigkeiten über Gewinnbeteiligung, Abfindungen, Ruhegehälter Streitigkeiten wegen angeblichen Verstoßes gegen Wettbewerbsverbote Veränderung des Aufgabenbereiches Übernahmen / Fusionen Seite 27
Lösung: Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (als Individualpolice) Die Leistungen Übernahme der Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Interessenwahrnehmung eigene Anwaltskosten Gerichtskosten gerichtliche Sachverständigenkosten Kosten der Gegenseite Deckungssummen: 300.000 und 500.000 Seite 28
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Rechtsanwalt Thomas H. Mock Geschäftsleitung Industriedirektion thomas.mock@roland-rechtsschutz.de Tel.: +49 221 8277-2050 Fax: +49 221 8277-2077