Rhein-Neckar-Kreis Allgemeine Nutzungsbedingungen und Entgeltverzeichnis des Medienzentrums

Ähnliche Dokumente
Stadtrecht der Stadt Mannheim

Landkreis Ravensburg

Der Gemeinderat der Stadt Ulm hat am 18. Dezember 1996 folgende Benutzungsordnung der Kreismedienstelle Ulm beschlossen:

Benutzungs- und Entgeltordnung des Medienpädagogischen Zentrums der Kontakt Kultur ggmbh Kreis Freiberg 1 vom

Landkreis Emmendingen. Entgeltordnung. für die Benutzung kreiseigener Einrichtungen

1 Allgemeines. Die Benutzung der Bibliothek ist gegen eine Gebühr möglich.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem anliegenden Gebührentarif.

Landkreis Heilbronn. Tarif für die Benutzung kreiseigener Einrichtungen

Kreis- und Stadt- Bibliothek

Miete Service. Preisliste. ab BUOCHS Ennetbürgerstrasse 10 Telefon

Entgeltordnung zur Benutzungssatzung der Stadtbibliothek der Stadt Hirschberg. 1 Benutzungsentgelte

Entgeltordnung / Medienzentrum Stadt Wuppertal Seite 1/5

Bibliothek im Bürgerhaus. Benutzungsordnung. Gebührenordnung. vom

Nutzungsentgeltsatzung für Säle und Räume der Stadt Eschborn

Entgeltordnung für die Volkshochschule Dülmen Haltern am See - Havixbeck

Veranstaltungstechnik

Benutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich

G E B Ü H R E N O R D N U N G der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg

MEDIENZENTRUM NORDEN. Gerätekatalog

Verleih/Verwaltung/Information Helmut Bents, Johann Betten, Tanja Meyer- Auszubildende Tel /

Gebührensatzung des Landkreises Freudenstadt. vom 21. Juli 2008 in der Fassung vom 12. Oktober 2015

GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn. Inhaltsverzeichnis

Gebührensatzung zur Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen

Benutzungs- und Gebührensatzung der Bibliothek der Stadt Hagenow

2 Mahngebühren Die Mahngebühren bei Überschreitung der Leihfrist betragen je Band bzw. Stück

Elternbeitragssatzung ab 1. April 2016 mit Anlage zu 4 und 5 der Satzung 4.2.2

Stadt Chemnitz. Entgeltordnung der Volkshochschule Chemnitz. Inhalt

Benutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom i.d.f. der 1. Änderung vom

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kitzingen. vom

Kostenordnung zu 7 der Benutzungsordnung für die Stadt- und Universitätsbibliothek Frankfurt am Main.

Seite 2. Daten- /Video Projektor

Multimedia. Bildplayer. Plasma-Display

Benutzungs- und Entgeltordnung für die StadtBibliothek Köln

Satzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Langenhagen (Benutzungsordnung) vom in der Fassung vom

Satzung der Stadt Chemnitz über Gebühren für die Nutzung kommunaler öffentlicher Grünanlagen (Grünanlagengebührensatzung)

Bildungszentrum Landkreis Wolfenbüttel Bildstelle. AV - Geräte

(2) Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen erhebt die Stadt Meißen Elternbeiträge.

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung)

S a t z u n g der Stadt Hachenburg über die Benutzung der Bücherei der Stadt Hachenburg (Stadtbücherei) vom

Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt

Satzung der Gemeinde Grabenstätt. (Friedhofsgebührensatzung)

Beitragsordnung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Sachsen-Anhalt e. V.

B e n u t z u n g s o r d n u n g

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen. Kindertageseinrichtung der Gemeinde Demen

Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeindebibliothek Bannewitz vom

Satzung. über die Gebühren der Ortsbücherei Altbach

G e b ü h r e n s a t z u n g für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Ahrensburg

1. Begriffsbestimmungen, Entgelt und Umsatzsteuer 2. Raumnutzungsentgelt, zusätzliches Raumnutzungsentgelt, Nutzungsentgelt (1) Raumnutzungsentgelt

S a t z u n g. über die Benutzung der Grundschulkindbetreuung und der Ferienbetreuung an der Friedrich-Kammerer-Schule Ehningen Gemeinschaftsschule

Friedhofgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom 16. Juli 2003

Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Neuss vom 19. Dezember 1997 (in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2013)

1 Geltungsbereich. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß 4 Abs. 7 bis 9 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.

Satzung ( Benutzungsordnung ) für die Stadtbücherei der Stadt Mölln

StadtbüchereiS 184. Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Anleitung. Nutzung verschiedener Geräte mit dem Beamer

Friedhofsgebührensatzung. der. Ev. Luth. Kirchengemeinde. Altenkrempe

Benutzungsordnung. für die Stadtbibliothek Ettlingen. (Benutzungsordnung Stadtbibliothek) Inhaltsverzeichnis

Schreibutensilien 3-Gang-Mittagessen mit 3 Hauptspeisen zur Wahl. 1 Alkoholfreiem Getränk pro Person WLAN kostenfrei

Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Datteln

Einführung Touchscreen

KONFERENZPAUSCHALEN. Ganztags. Halbtags

Ordnungs-Nr.: 2/0. Entgeltordnung für die Überlassung von schulischen und anderen Einrichtungen der Stadt Goslar zur Benutzung durch Dritte

Stadt Kellinghusen. Ortsrecht und weitere Regelungen

DDR-GESCHICHTE UND MEDIENNUTZUNG IM UNTERRICHT

Benutzungsordnung und Gebührenssatzung für die Stadtbücherei Fröndenberg

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Brunsbüttel für die Stadtbücherei

MANÜ! / photocase.com BIBLIOTHEKS- LEITFADEN

1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner

Benutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden

Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Markt Schwaben

Gemeinde Ötisheim Enzkreis. Gebührenordnung für die Vermietung und Nutzung von öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Ötisheim Neufassung 2012

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 303. Sitzung des Senats am 19. Januar 2011 verabschiedet.

ENTGELTREGELUNG FÜR DIE BENUTZUNG DER BAYERISCHEN LANDESHÄFEN REGENSBURG UND PASSAU. Stand:

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Satzung. der Stadt Oberursel (Taunus) über die Benutzung der Stadtbücherei (Benutzungsordnung)

Tarifordnung. des Landkreises Bodenseekreis

Weimarer Ortsrecht 42.9 Seite 1 Entgeltordnung Stadtmuseum i. d. F. d. 2. Änderung

über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems)

Gebührenordnung. für die. Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche Plätze,

Technische Ausstattung. Matrikelnummer

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Ortsgesetz über die Archivbenutzungsgebühren der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Gelenau

STADT. GR-Beschluss: TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: Inkrafttreten: Az.-K: ;

S a t z u n g. der kommunalen Volkshochschule der Gemeinde Damp

1 Aufwendungs- und Kostenersatz

Gebühren- und Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Crivitz

Tarifordnung. für die Benutzung der Stadthalle, Gemeinschaftshäuser, Sporthallen und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Volkmarsen

Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Benutzung der Stadtbücherei (Benutzungsordnung)

Neue Entgeltordnung Milchwerk Radolfzell

Gebührenverzeichnis für die Erteilung einer Veröffentlichungsgenehmigung und von Fotografieroder Filmerlaubnissen an Dritte. Stand:

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbücherei Lünen

Präambel. 4. Eine Aufrechnung des Entgeltes mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

Rechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren und die Erstattung von Auslagen für die Benutzung von kirchlichem Archivgut (Archivgebührenordnung)

Satzung über die Bestattungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Graben (mit Änderungen 2014 und 2015)

2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3

Bibliothekssatzung- Satzung der Großen Kreisstadt Crimmitschau über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren der Stadtbibliothek

Transkript:

Rhein-Neckar-Kreis Allgemeine Nutzungsbedingungen und Entgeltverzeichnis des Medienzentrums gültig ab 01.07.2013 1

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme des Medienzentrums nach dem Beschluss des Ausschusses für Soziales, Schulen und Kultur vom 18.06.2013 1. Benutzung des Medienzentrums Heidelberg 1.1 Für eine gewerbliche Nutzung oder die Inanspruchnahme des Medienzentrums durch Privatpersonen erhebt der Landkreis privat-rechtliche Entgelte nach dem nachstehenden Verzeichnis. Öffentliche Schulen, gemeinnützige Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie kommunale Einrichtungen sind von der Entrichtung der privat-rechtlichen Nutzungsentgelte - ausgenommen die Inanspruchnahme des Reparaturdienstes nach Ziffer 6 und das Entleihen von Großbildprojektoren nach Ziffer 3.9 bis 3.11 des Verzeichnisses - freigestellt. Dies gilt auch für Privatschulen, die den für jedes Schuljahr festgelegten Betrag je Schüler an das Landesmedienzentrum entrichtet haben. Die im Verzeichnis festgelegten Säumnisentgelte werden bei Überschreitung der vereinbarten Ausleihzeit von allen Benutzern des Medienzentrums erhoben. 1.2 Soweit Umsatzsteuerpflicht gegeben ist, wird die Steuer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich erhoben. 1.3 Die Entgelte werden nicht nach der Dauer der tatsächlichen Benutzung, sondern nach der Dauer der Abwesenheit der Gegenstände vom Medienzentrum bemessen. Jeder angefangene Arbeitstag zählt voll. Arbeitsfreie Tage (z.b. Samstag, Sonn- und Feiertage) sowie der Rückgabetag, soweit die Rückgabe vormittags erfolgt, werden nicht angerechnet. 1.4 Transport und Versand der Gegenstände gehen zu Lasten und auf Gefahr des Entleihers. Dies gilt auch, wenn kein Nutzungsentgelt nach Punkt 1.1 erhoben wird. 1.5 Das Entgelt wird mit der Bekanntgabe der Kostenrechnung an den Schuldner zur Zahlung fällig. Es ist an die Kreiskasse zu entrichten. 2

2. Inkraftreten Diese Regelung tritt am 01.07.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Regelung vom 21.11.2006 außer Kraft Heidelberg, den 18.06.2013 Stefan Dallinger 3

II. V E R Z E I C H N I S der privat-rechtlichen Entgelte Entgelt je Tag EURO 1. Projektionsgeräte 1.1 Diaprojektoren 8,-- Euro 1.2 Episkope 15,-- Euro 1.3 Filmprojektor 31,-- Euro 1.4 Overheadprojektor 15,-- Euro 1.5 Sofort-Presenter 4,-- Euro 2. Bildwände, Zubehör 2.1 Leinwand bis 2 x 2 m 10,-- Euro 2.2 Leinwand 3,20 x 2,40 m 16,-- Euro 2.3 Leinwand 3,60 x 2,80 m 17,-- Euro 3. Video-Geräte, Fotokameras, Computer und Zubehör 3.1 Videokamera digital 3CCD 14,-- Euro 3.2 Video-Player VHS 11,-- Euro 3.3 Casablanca, digitales Videoschneidegerät bis 10 GB 21,-- Euro 3.4 Casablanca, digitales Videoschneidegerät bis 20 GB 25,-- Euro 3.5 DVD-Player / Blue-Ray-Player 11,-- Euro 3.6 Fernsehgerät 55 cm Bilddiagonale 7,-- Euro 3.7 Fernsehgerät 72 cm Bilddiagonale 9,-- Euro 3.8 Plasma Bildschirm 100 cm Bilddiagonale 25,-- Euro 3.9 Daten-Großbildprojektor bis 2500 ANSI-Lumen 18,-- Euro * 3.10 Daten-Großbildprojektor über 2500 ANSI-Lumen 44,-- Euro * 3.11 Daten-Projektor Full HD >= 6000 ANSI-Lumen 109,-- Euro ** 3.12 Kamera-/Video-Stativ 4,-- Euro 3.13 Verstärkerbox 10,-- Euro 3.14 Notebook Dell 26,-- Euro 3.15 Notebook Apple 27,-- Euro 3.16 externe Festplatte 7,-- Euro 3.17 DVD-Brenner, extern 8,-- Euro 3.18 Funk-Set 2fach 9,-- Euro 3.19 Funk-Set 4fach 16,-- Euro 3.20 Reportageset 15,-- Euro 3.21 FWU-Audiobox (Mischpult, Mikrofone) 16,-- Euro 3.22 Fotokamera, digital 8,-- Euro 3.23 Fotokamera, digital, Spiegelreflex 13,-- Euro 3.24 Video-Mischer, 4 Eingänge 30,-- Euro 3.25 Verstärker-Anlage Fohhn 14,-- Euro 3.26 Audio-CD-Recorder 13,-- Euro 4

3.27 Handy-Recorder 8,-- Euro 3.28 Navigations-Geräte einzeln 8,-- Euro 3.29 Navigations-Geräte 5er-Set 19,-- Euro 3.30 ipad 13,-- Euro * Die nach Nr. 1.1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen entgeltbefreiten Einrichtungen zahlen anstelle des ausgewiesenen Entgeltes ein Entgelt für die Lampenabnutzung in Höhe von 10,-- Euro pro Tag. ** Die nach Nr. 1.1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen entgeltbefreiten Einrichtungen zahlen anstelle des ausgewiesenen Entgeltes ein Entgelt für die Lampenabnutzung in Höhe von 50,-- Euro pro Tag. 4. Medien Filme, Videobänder VHS, Diareihen, Tonbänder, Kassetten, Software (DVD, CD-ROM) 7,-- Euro 5. Säumnisentgelt Bei Überschreitung der vom Medienzentrum festgesetzten Ausleihzeit für nach Abs. 1.11 der allgemeinen Nutzungsbedingungen entgeltbefreiten Einrichtungen werden ab dem Zeitpunkt der 2. Mahnung für jeden weiteren Tag 50 % des Entgeltes für private und gewerbliche Nutzung als Säumnisentgelt erhoben. Die erste Mahnung erfolgt als Rückgabeerinnerungsschreiben am ersten Tag der Säumnis. 6. Reparaturdienst und sonstige technische Dienstleistungen Je angefangene Viertelstunde 10,-- Euro Kosten der Ersatzteile werden nach den tatsächlichen Preisen berechnet. 7. Bildhonorare Für Bildhonorare und Entgelte im Bereich des Fotoarchivs des Medienzentrums finden die Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsarbeitsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Die aktuellen Honorare sind im Entgeltverzeichnis des Landesmedienzentrums ausgewiesen. 8. Zuschlag bei unterlassenem Urheberrechtsvermerk: 50 % des Bildhonorars. 5

9. Schadensersatz Für Geräte, Filme, Diapositive, Tonträger und andere Gegenstände, die beschädigt zurückgegeben werden oder bei der Entleihung in Verlust geraten sind, werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten des Medienzentrums sowie ein Verwaltungsaufwand von mindestens 10,-- in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt auch für Entleiher, die von der Entgeltregelung freigestellt sind. 10. Sonstiges 10.1 Das Medienzentrum ist nicht umsatzsteuerpflichtig, Vorsteuerabzug deshalb nicht möglich. 10.2 Für die Ausleihe von Bildmaterial, das der Öffentlichkeitsarbeit des Rhein- Neckar-Kreises oder der Stadt Heidelberg dient, wird kein Entgelt erhoben. 6