Gemeinde Kiedrich im Rheingau Der Gemeindevorstand Gemeinde Kiedrich, Rathaus, 65399 Kiedrich IngridSabiSabinKKerstin R Beantragung von Ausweisdokumenten Passamt Gemeinde Kiedrich Personalausweis: Information: Zum 01. November 2010 wird der Neue Personalausweis (npa) in Scheckkartenformat eingeführt. Der bisherige Personalausweis wird damit abgelöst, ausgestellte Personalausweise bleiben natürlich weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig. Weitere Informationen zum npa erhalten Sie im Internet unter www. Personalausweis.portal.de des Bundesministerium des Innern. Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Doppelstaatler/innen ( die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit haben) müssen sich in Deutschland mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument ausweisen können. Sie müssen den Ausweis persönlich beantragen und das Antragsformular eigenhändig unterschreiben. Können Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen, lassen Sie sich bei der Abholung durch eine bevollmächtigte Person vertreten. Diese muss sich ausweisen und Ihr altes Ausweisdokument mitbringen. Bitte beachten Sie, das die Online- Ausweisfunktion nur bei persönlicher Abholung freigeschaltet werden darf. Fachbereich I Hausadresse: Marktstr. 27 65399 Kiedrich Postadresse: Postfach 11 20 65397 Kiedrich Internetadresse: www.kiedrich.de e-mail: cornelia.beler@kiedrich.de Sachbearbeiter/in: Frau Beler/Frau Kriegsmann Telefon: 06123 / 90 50-18 Telefax: 06123 / 905050 Öffnungszeiten: Mo - Do 8.00-12.00 Uhr Mi 13.00-18.00 Uhr Fr 8.00-12.30 Uhr Erstantrag Personalausweis: - 1 aktuelles biometrisches Lichtbild - Kinderausweis mit aktuellem Bild, Kinderreisepass oder Reisepass - Ggfl. Vorsprache der/des Sorgeberechtigten, falls die Beantragung des Dokuments bereits vor der Dreimonatsfrist erforderlich wird. - In der 3-monatsfrist ist die Beantragung ohne das Einverständnis der Erziehungs oder - Sorgeberechtigten möglich. Konten der Gemeindekasse Kiedrich: Wiesbadener Volksbank (BLZ 510 900 00) Kto.-Nr. 54016107 Nassauische Sparkasse (BLZ 510 500 15) Kto.-Nr. 468 000 601 BIC WIBADE5WXXX BIC NASSDE55XXX IBAN DE22510900000054016107 IBAN DE34510500150468000601
2 Die Verwaltungsgebühr beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahr 22,80, danach 28,80. Es gibt keine Gebührenbefreiiung für den ersten Personalausweis. Neuantrag Personalausweis: - Identitätsausweis (alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis /Kinderreisepass Die Verwaltungsgebühr beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahr 22,80, danach 28.80. Bei Änderung des Familienstandes (Eheschließung) besteht die Möglichkeit den Personalausweis 4 Wochen vor dem Eheschließungstermin zu beantragen. Einbürgerung Personalausweis: - Original-Pass oder beglaubigte Kopie vom Pass - Letzte Personenstandsurkunde im Original (bei Ledigen Geburtsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung. - Ausländische Urkunden müssen von einem vereidigten Dolmetscher, der von einem deutschen Gericht vereidigt wurde, übersetzt werden. - Oder wenn möglich internationale Urkundsdokumente. - Wenn deutsche Urkunden vorhanden sind, werden nur diese anerkannt. - Original Einbürgerungsurkunde - 1 aktuelles biometrisches Lichtbild. Die Verwaltungsgebühr beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahr 22,80, danach 28.80. Verlust Diebstahl Personalausweis Tipp: Lassen Sie 4 Wochen vergehen bevor Sie einen neuen Personalausweis beantragen: Vielleicht findet er sich wieder. - Identitätsausweis (Reisepass, Führerschein) falls vorhanden - Original Geburts- oder Heiratsurkunde (wenn kein Reisepass vorhanden) - Verlustanzeige im Passamt erhältlich - Strafanzeige bei Diebstahl Die Verwaltungsgebühr beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahr 22,80, danach 28.80. Vorläufiger Personalausweis: Sie möchten in das europäische Ausland verreisen und benötigen sofort einen vorläufigen Personalausweis. Dieser kann nur persönlich beantragt werden.
3 - Bisheriger Personalausweis Die Verwaltungsgebühr beträgt für einen vorläufigen maschinenlesbaren Personalausweis 10,00. Personalauweis (Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft) Sie haben geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen, und Ihr Familienname hat sich geändert. - Bisheriger Personalausweis - Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung - Lebenspartnerschaftsurkunde mit Namensführung Die Verwaltungsgebühr beträgt vor Vollendung des 24. Lebensjahr 22,80 danach 28.80. Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar oder mit EC-Karte zu zahlen. Reisepass: Der Reisepass ist ein besonderes Ausweisdokument, das Deutschen zur Ausreise und Einreise nach Deutschland und zum Aufenthalt im Ausland dient. Der Reisepass wird auf 10 Jahre ausgestellt, bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahr auf 6 Jahre. - bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass Beantragung vor Vollendung des 18. Lebensjahr ggfl. Vorsprache der/des Sorgeberechtigten Die Gebühren für einen Reisepass betragen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50, danach 59,00. Expressreisepass: Wenn Sie kurzfrist verreisen wollen und keinen gültigen Reisepass besitzen, können Sie einen Expressreisepass beantragen. Die unterscheidet sich nicht von einem normalen Reisepass, kann im Idealfall jedoch innterhalb von 3 4 Werktagen ausgestellt werden.
4 Voraussetzung hierfür ist, dass weder ein Wochenende noch ein Feiertag dazwischen liegen. Die Gebühren für Expessreisepass: - Vor Vollendung des 24. Lebensjahr (32 Seiten) 69,50 - Nach Vollendung des 24. Lebensjahr (32 Seiten) 91,00 - Vor Vollendung des 24. Lebensjahr ( 48 Seiten) 91,50 - Nach Vollendung des 24. Lebensjahr ( 48 Seiten) 113,00 Die Gebühren sind in bar bei Antragstellung oder EC-Karte zu zahlen. Kinderreisepass: Ein Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Je nach Reiseziel kann bei Bedarf auch schon vorher ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden. Er wird am Ort der Hauptwohnung beantragt und gleich ausgestellt. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen und ist auch nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten anerkannt. Bei AAmt in Berlin können Einreisebestimmungen erfahren werden. Hinweise zu Kinderreisepässen, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden: Der Kindereisepass behält grundsätzlich die eingetragene Gültigkeit, längstens bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Kinderreisepass kann nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Eine Aktualisierung des Dokumentes, wie z.b. die Einbringung eines aktuellen Lichtbildes oder Änderung des Wohnortes ist auch weiterhin möglich. Benötigte Unterlagen zur Beantragung und Verlängerung: - 1 aktuelles biometrisches Lichtbild - Angabe zur Körpergröße Augenfarbe des Kindes - Geburtsurkunde
5 - Nachweis der Eigenschaft als Deutsche/ (r) (durch Vorlage der deutschen Ausweisdokumente der Eltern Mitteilung des Geburtenstandesamtes über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Ausweisdokument der vorsprechenden gesetzlichen Vertreter. Der Antrag ist in der Regel von beiden Elternteilen soweit sorgeberechtigt zu stellen. Stellt nur ein Elternteil den Antrag, so ist die schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils mit dessen Ausweis erforderlich (Kopie ausreichend) Entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben, oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist. Wichtig: von ledigen Vätern wird die Bestätigung über die Sorgeerklärung vom Jugendamt oder Notar benötigt. Zur Antragstellung und jeder Aktualisierung, müssen selbst Minderjährige bis hin zum Baby anwesend sein. Ist eine persönliche Vorsprache der Elternteile nicht möglich, muss eine schriftliche von einer Behörde bestätigte Einverständniserklärung vorgelegt werden, ein Vollmacht reicht nicht aus. Die Gebühr beträgt 13,00 Hinweis und Tip: Bitte bei Buchung einer Reise und Ferienbeginn die Ausweisdokumente zu überprüfen, da mit längeren Bearbeitungszeiten in der Bundesdruckerei Berlin zu rechnen ist. Passamt Gemeinde Kiedrich Fachbereich II Cornelia.Beler@kiedrich.de Tel: 06123 905018 Ulrike.kriegsmann@kiedrich.de Tel. 06123 905023