Anforderungsdokument a

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Transkript:

AD Nr. 0001-2016 Anforderungsdokument a für Normalmauermörtel nach EN 998-2 Das Produkt entspricht den anerkannten Regeln der Technik für die Verwendung in Deutschland, wenn es die nachfolgenden Anforderungen erfüllt. 1 Normalmauermörtel nach EN 998-2:2010 2 Normalmauermörtel nach Eignungsprüfung zur Verwendung in Wänden, Pfeilern und Trennwänden aus Mauerwerk (Innen- und Außenbauteile), die Anforderungen an die Standsicherheit unterliegen 3 Eigenschaften für die Verwendung in Deutschland, die in der Leistungserklärung entsprechend der CE-Kennzeichnung mindestens deklariert sein müssen Wesentliches Merkmal Druckfestigkeit Verbundfestigkeit Anforderungskategorien Mörtelklasse M1; M2,5; M5; M10; M15 oder M20 [Anmerkung: Die deklarierte Mörtelklasse muss der bestellten entsprechen]] Mörtelklasse Charakteristische Anfangsscherfestigkeit (Haftscherfestigkeit) geprüft nach EN 1052-3 - Verfahren B M1 M2,5 0,04 N/mm² M5 0,08 N/mm² M10 0,10 N/mm² M15 0,11 N/mm² M20 0,12 N/mm² Zusätzlich ist eine Herstellerangabe erforderlich, mit welchen Steinen die deklarierte Verbundfestigkeit erreicht wurde. [Anmerkung: Der zu der jeweiligen Mörtelklasse gehörende Wert muss deklariert sein] a Die Mitgliedsstaaten der EU stellen unterschiedliche Anforderungen an Bauwerke. Hersteller von Bauprodukten benötigen diese Informationen, um ihre Produkte auf dem Binnenmarkt anbieten zu können (vgl. Art. 10 BauPVO), da die Verwender und Besteller die Erfüllung dieser Anforderungen regelmäßig erwarten. Dieses Anforderungsdokument dient dazu, die sich in Deutschland aus der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke ergebenden Bestimmungen an die Verwendung von Normalmauermörtel in transparenter Form für alle Akteure des (Binnen-) Marktes, insbesondere Hersteller, Planer, Verwender und Besteller bereitzustellen. Hierzu wurde das Anforderungsdokument von den beteiligten Kreisen erarbeitet und allen Marktakteuren für Informationszwecke zur Verfügung gestellt. Die Ersteller übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Die Verwendung des Anforderungsdokumentes ist den Marktakteuren, vor allem den Herstellern, freigestellt. 1

Chloridgehalt 0,1 % (Massenanteile) bezogen auf die Trockenmasse des Mörtels Brandverhaltensklasse A 1 Wasseraufnahme Beanspruchung Keine Schlagregenbeanspruchung Mittlere oder geringe Schlagregenbeanspruchung Wasseraufnahme 0,40 kg/(m² min 0,5 ) 0,20 kg/(m² min 0,5 ) Starke Schlagregenbeanspruchung Wasserdampfdurchlässigkeit Mauermörtel für Innenbauteile: Mauermörtel für Außenbauteile (der Witterung ausgesetzt): Trockenrohdichte Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl µ 200 1.400 5/20 1.600 2.000 15/35 Wärmeleitfähigkeit Dauerhaftigkeit Möglich ist auch eine Deklaration unter Bezugnahme auf die in der EN 998-2 Anhang B angegebenen Umgebungsbedingungen: stark angreifende Umgebung mäßig angreifende Umgebung nicht angreifende Umgebung (z. B. "Aufgrund vorliegender Erfahrungen bei sachgerechter Anwendung geeignet für stark angreifende Umgebung nach EN 998-2 Anhang B".) Gefährliche Substanzen 2

4 Zusätzliche Eigenschaften für die Verwendung in Deutschland, die kein Bestandteil der Leistungserklärung oder CE-Kennzeichnung sind Ausgangsstoffe müssen für die Herstellung eines Mauermörtels, der den Anforderungen der EN 998-2:2010 genügt, geeignet sein. Für die nachfolgend aufgeführten Ausgangsstoffe gilt die Eignung als nachgewiesen, für andere Ausgangsstoffe muss der Hersteller die Eignung feststellen. Ausgangsstoff Gesteinskörnungsarten nach DIN EN 13139 Leichte Gesteinskörnungen nach DIN EN 13055-1 Bindemittel Eignung gilt als nachgewiesen für Natürliche Gesteinskörnungen Industriell hergestellte Gesteinskörnungen: Kristalline Hochofenstückschlacke, ungemahlener Hüttensand nach DIN 4301 und Schmelzkammergranulat Natürliche leichte Gesteinskörnungen: Lava (Lavaschlacke), Naturbims, Tuff Aus natürlichen Rohstoffen und/oder aus industriellen Nebenprodukten hergestellte leichte Gesteinskörnungen: Blähglas, Blähglimmer (Vermikulit), Blähperlit, Blähschiefer, Blähton, Calciumsilikathydrat, gesinterte Steinkohlenflugasche-Pellets, Ziegelsplitt aus ungebrauchten Ziegeln Zemente nach EN 197-1, die nach DIN 1045-2 für die Expositionsklasse XF 3 verwendet werden dürfen und Zemente nach DIN 1164 Putz- und Mauerbinder nach EN 413-1 Baukalke nach EN 459-1 Zusatzstoffe Baukalke nach EN 459-1 Gesteinsmehle nach EN 13139 Trass nach DIN 51043 Flugasche nach EN 450 Pigmente nach EN 12878 3

NACHWEIS DER ÜBEREINSTIMMUNG Die Einhaltung der Anforderungen nach EN 998-2 erklärt der Hersteller durch die CE- Kennzeichnung und die darauf bezogene Leistungserklärung. Der Hersteller kann darüber hinaus den Nachweis der Übereinstimmung seines Produkts mit diesem Anforderungsdokument freiwillig erklären (Herstellererklärung) und damit die Erfüllung der Anforderungen bescheinigen, die der Besteller in Deutschland regelmäßig erwartet. Die Voraussetzungen dafür sind: Erfüllung der Anforderungen nach diesem Anforderungsdokument im Rahmen der Erstprüfung ('Feststellung des Produkttyps anhand einer Typprüfung') und der werkseigenen Produktionskontrolle Bestätigung der nach EN 998-2 eingeschalteten notifizierten Zertifizierungsstelle, dass die Anforderungen nach diesem Anforderungsdokument im Rahmen der Erstprüfung und der werkseigenen Produktionskontrolle erfüllt wurden (im Rahmen der nach EN 998-2 ohnehin erforderlichen Bescheinigung der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle oder zusätzlich dazu). Liegen die Voraussetzungen vor, erklärt der Hersteller durch Ausstellen einer Herstellererklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit diesem Anforderungsdokument. Zusätzlich kann er die Übereinstimmung mit dem nachfolgenden Zeichen erkennbar machen: AD Nr. 0001-2016 HINWEIS: Das abgebildete Zeichen "Qualität und sichere Verwendung harmonisierter Baustoffe in Deutschland" ist geschützt. Mit der Verwendung des Zeichens unterwirft sich der Nutzer den geltenden Nutzungsbedingungen. GELTUNGSDAUER Das Anforderungsdokument wurde veröffentlicht am: 09.05.2016 Das Anforderungsdokument gilt bis zum: 08.05.2019 4 Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e. V. Düsseldorfer Straße 50 47051 Duisburg www.iwm.de Stand: 09.05.2016

ERLÄUTERUNGEN (informativ) In der Vergangenheit wurden ergänzend zur harmonisierten europäischen Norm für Mauermörtel EN 998-2 die folgenden deutschen (Vor-)Normen angewendet: Vornorm DIN V 18580:2007-03 Mauermörtel mit besonderen Eigenschaften DIN 18581:2008-09 Anleitung zur werkseigenen Produktionskontrolle für die CE-Kennzeichnung (Konformitätsnachweisverfahren 2+) von Mauermörteln nach Eignungsprüfung Vornorm DIN V 20000-412:2004-03 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 412: Regeln für die Verwendung von Mauermörtel nach DIN EN 998-2:2003-09 Dieses Anforderungsdokument schreibt den Stand der Technik fort und bezieht sich nur noch auf die geltende harmonisierte europäische Norm EN 998-2. Durch den wegfallenden Bezug auf die o.a. deutschen Normen ergeben sich die folgenden Änderungen: - Wegfall der alten deutschen Bezeichnungen für die Mörtelgruppen (I, II, IIa, III, IIIa) - Anforderung, dass Luftporenbildner nur in einer solchen Menge zugeführt werden dürfen, dass die Trockenrohdichte des Mörtels um höchstens 300 kg/m³ vermindert wird, entfällt - Für Zusatzmittel entfällt der explizite Verweis auf DIN EN 934-2 und DIN V 20000-100 sowie die Zulassungsrichtlinien des DIBt - Aufnahme von Calciumsilikathydrat in die Aufzählung geeigneter leichter Gesteinskörnungen nach DIN EN 13055-1 - Nachweis der Fugendruckfestigkeit mit Kalksand-Referenzsteinen entfällt - Nachweis der Verbundfestigkeit (Haftscherfestigkeit) auch mit anderen Steinen als dem Kalksand-Referenzstein möglich - Anforderung, dass die Trockenrohdichte im Alter von 28 Tagen mindestens 1.500 kg/m³ betragen muss, entfällt 5