Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie. Gutachten des WBP zur Humanistischen Psychotherapie vom

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Transkript:

Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie AGHPT AGHPT c/o Manfred Thielen Cosimaplatz 2 12159 Berlin Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie Univ.-Prof. Dr. Dr. Gereon Heuft 1.Vorsitzender, c/o Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstr. 64 10179 Berlin c/o Dr. Dipl.-Psych. Manfred Thielen Cosimaplatz 2 12159 Berlin web www.aghpt.de mail info@aghpt.de fon 030 7883278 Berlin, den 17.2.18 Gutachten des WBP zur Humanistischen Psychotherapie vom 19.01.2018 Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Gereon Heuft, sehr geehrter Prof. Dr. Günter Esser, nach Prüfung des von Ihnen zugestellten Gutachtens wurden von der AGHPT und unabhängigen Wissenschaftlern deutliche Mängel und Fehler festgestellt. Diese Mängel haben in der Fachöffentlichkeit erhebliche Zweifel an diesem Gutachten und den ihm zugrundeliegenden Kriterien hervorgerufen. Auch die seit langem geführte Kritik an dem Berufungsprocedere und der Zusammensetzung des WBP hat sich bestätigt. Die Mitglieder des WBP sind VertreterInnen der Richtlinienpsychotherapie, lediglich ein Mitglied vertritt zusätzlich die Neuropsychologie. Es gab keinen Experten für Humanistische Psychotherapie, obwohl über ihre wissenschaftliche Anerkennung befunden werden sollte. Die AGHPT widerspricht dem Fazit des Gutachtens, die Humanistische Psychotherapie nicht als Verfahren anzuerkennen und nicht zur vertieften Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zuzulassen. - Wir fordern den WBP auf, das Gutachten wegen der Mängel zurückzunehmen und den Antrag der AGHPT neu zu bewerten. - Allerdings erfordert diese Überprüfung eine Neubesetzung des WBP 2018, die durch Wahl erfolgen sollte. In ihm müssen alle vier Grundorientierungen gleichberechtigt mit 3 Haupt- und 3 stellvertretenden Mitgliedern vertreten sein. A.) Empirische Evidenz Zur Frage der empirischen Evidenz kommt der WBP zu der Einschätzung, dass sie nicht ausreichend sei. Die AGHPT widerspricht dieser Einschätzung und führt sie auf Mängel, Fehler und falsche Zuordnungen von Studien zurück. Im Verfahren zur Bewertung der wissenschaftlichen Anerkanntheit der Gesprächspsychotherapie hatte der WBP 2002 immerhin 32 Wirksamkeitsstudien anerkannt. Der Antrag der AGHPT von 2012 enthielt davon (wegen unterschiedlicher Zuordnungen) 27 Studien. 26 der 27 dieser vom WBP als Wirksamkeitsbelege anerkannten Studien wurden nun vom aktuellen WBP abgelehnt. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wieso Studien, die bereits vom WBP 2002 als wissenschaftlich anerkannt wurden jetzt abgelehnt wurden? Uns scheint dieses Vorgehen auch unter juristischen Gesichtspunkten mehr als problematisch zu sein, z.b. wird eine 1

Approbation, die nach wissenschaftlichen Ausbildungskriterien erfolgte, nicht entzogen, wenn sich die wissenschaftlichen Kriterien der Ausbildung verändern. Der Hinweis auf das Methodenpapier des WBP von 2010 kann nicht überzeugen, da er impliziert, dass die Kriterien von 2002 nach Ansicht des heutigen WBP unwissenschaftlich gewesen seien. Damit diskreditiert er den wissenschaftlichen Charakter des WBP von 2002. Der WBP hat der AGHPT im September 2017 eine vorläufige Studienbewertung (1) zugestellt. In der Stellungnahme dazu von Oktober 2017 (2) beanstandete die AGHPT die negativen Bewertungen von 9 Studien zum Anwendungsbereich Angst/Zwang 4 Studien zum Anwendungsbereich Affektive Störungen 1 Studie zum Anwendungsbereich Anpassungs- und Belastungsstörungen 4 Studien zum Anwendungsbereich Schlafstörungen 4 plus 2x2 Studien zum Anwendungsbereich Schizophrenie und problematisiert die Ablehnung sämtlicher Studien im Bereich gemischte Störungen Die AGHPT hatte ihren Beanstandungen weitestgehend Fakten und Daten zu Analysen und Bewertungen durch hinreichend neutrale, nicht mit der Humanistischen Psychotherapie assoziierten bzw. -orientierten Fachgruppen, zugrunde gelegt. Hierzu liegen schriftliche Dokumentationen zumindest in Bezug auf Studien vor, welche in den langjährigen Verfahren zur Gesprächspsychotherapie (GPT) analysiert und erörtert wurden. Diese wurden verfasst von: i) WBP 1999/2002 (Gutachten zur Gesprächspsychotherapie / Gutachten zum Nachtrag ) ii) der BPtK vom November 2007, welcher die Studien-Bewertungen der von der BPtK eingesetzten Expertenkommission zugrunde liegen. Mitglieder dieser Expertenkommission waren Prof. Dr. Bernhard Strauß (Universität Jena), Prof. Dr. Martin Hautzinger (Universität Tübingen) Prof. Dr. Harald J. Freyberger (Universität Greifswald), Prof. Dr. Jochen Eckert (Universität Hamburg) und Prof. Dr. Rainer Richter (Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf). iii) Original-Bewertungen der AG/TG GPT des G-BA aus 2005/2006 Alle Beanstandungen und damit die Bewertungen der neutralen Fachgruppen wie WBP 2002, BPtK-Expertenkommission oder der AG/TG GPT des G-BA - wurden vom aktuellen Gremium des WBP einfach ignoriert. Ein solches Vorgehen verstößt unseres Erachtens gegen Regeln der Wissenschaft. Denn seriöse Gutachten haben belegte Daten, Fakten und Fachmeinungen zu berücksichtigen. Entscheidungen, die zu getroffenen Feststellungen anderer Wissenschaftlergruppen und kompetenter Institutionen im Gegensatz stehen, sind zu begründen und nicht einfach zu ignorieren. Vielmehr hat der aktuelle WBP den Antrag der Humanistischen Psychotherapie an einer einzigen, aus seiner Sicht fehlenden Studie für den Indikationsbereich der Angststörungen und Zwangsstörungen scheitern lassen, für den Bereich Affektive Störungen sowie zwei weitere Indikationsbereiche lagen ausreichend Studien vor. In unserer Stellungnahme zum Vorbericht des WBP zu seiner Studienbewertung hatten wir insbesonders die Ablehnung von 9 RCT-Studien zum Angstbereich beanstandet. Ein Beispiel für die Unredlichkeit der Prüfung ist eine Studie von Ascher, 1986 (ebd., S. 7), die mit der Begründung abgelehnt wurde, sie hätte keine Humanistische Psychotherapie sondern Verhaltenstherapie untersucht. Die AGHPT legte in ihrer Stellungnahme ein Schreiben von Ascher vor, dass er als Ehrenmitglied der Wiener Existenzanalytiker die Vorgehensweise in dieser Studie persönlich mit Viktor Frankl, dem Begründer der Existenzanalyse, abgesprochen habe und der Kern der Interventionen sich an dessen Konzept "paradoxer Intention" orientiere. Gleichwohl hielt der WBP an seiner Sicht fest, in der Studie handle es sich um Verhaltenstherapie und ignorierte damit die Aussage des 2

Autors. Ein weiteres exemplarisches Beispiel für die Prüfungspraxis des WBP ist die Studie von Teusch/Böhme 1999. Sie wurde vom WBP ausgeschlossen, weil sie nicht randomisiert/kontrolliert sei und Reliabilität und Validität nicht überprüft worden wären. Der WBP von 1999/2000 hatte sie als Wirksamkeitsstudie für Gesprächspsychotherapie anerkannt. Die Studie ist darüber hinaus Teil der am Universitätsklinikum Essen eingereichten und verteidigten Habilitationsschrift des Erst-Autors. Sie durchlief daher eine sorgfältige wissenschaftliche Prüfung. Ferner wurde diese Studie von PSYCHOTHERAPY RESEARCH publiziert, einer wissenschaftlichen peer review-zeitschrift mit hohem impact factor (> 3). Die Expertengruppe der BPtK kommt in Bezug auf die Teusch-Studien zu folgender Einschätzung: Studie von Teusch et al. (1991), Evidenzstufe IV (BPtK S. 39). Studie von Teusch et al. (1997, 1999, 2001), Evidenzstufe IV (BPtK S. 40) und zu der Gesamt-Aussage: liegen Hinweise aus mehreren Studien vor, dass die Gesprächspsychotherapie auch im stationären Bereich bei der Behandlung von Angst- und Zwangsstörungen erfolgreich anwendbar ist (Stufe II). (BPtK S.40) Offensichtlich hat der WBP 2017 keinen einzigen Wirksamkeitsbeleg aus den zahlreichen Studien in stationären Settings der Gruppen um Teusch und Finke berücksichtigt, obwohl gerade diese oft in manualisierter Form durchgeführt wurden. Wenn neben den immerhin 29 vom WBP anerkannten Studien, auch noch die Studie von Ascher anerkannt worden wäre, hätte die Humanistische Psychotherapie ausreichend empirische Evidenz durch RCT-Studien nachgewiesen. Darüber hinaus gab es viele der über 300 vorgelegten Studien, die der WBP willkürlich entweder nicht der Humanistischen Psychotherapie zugeordnet oder als mit nicht ausreichender Effektivität eingeschätzt hat. Bei einer fairen Überprüfung hätte der empirische Nachweis der Humanistischen Psychotherapie anerkannt werden müssen. B.) Humanistische Psychotherapie als Verfahren Der WBP hat auf der Verfahrensebene zumindest festgestellt: Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie kommt daher zu dem Schluss, dass es sich bei der Humanistischen Psychotherapie um eine übergeordnete psychotherapeutische Grundorientierung handelt, die im internationalen Schrifttum repräsentiert ist. (Gutachten des WBP zur HP, S. 23) Die psychotherapeutischen Grundorientierungen gegenwärtig vier: Verhaltenstherapie, Psychodynamische Therapie, Systemische Therapie und Humanistische Psychotherapie - spielen in der gegenwärtigen Ausbildungsreformdiskussion eine große Rolle, da der Deutsche Psychotherapeutentag mehrfach beschlossen hat, dass sie in einem neu zu schaffenden Psychotherapie-Studium gleichberechtigt vermittelt werden müssen. Doch als Psychotherapieverfahren hat der WBP die Humanistische Psychotherapie nicht anerkannt: Jedoch weder die theoretischen Modelle zur Entstehung von psychischen Erkrankungen noch die Ausführungen über die Theorie der Veränderung und die daraus abgeleiteten Behandlungstechniken können im Sinne des Methodenpapiers als konsistent betrachtet werden. (ebd., S. 23) Die Bewertung als nicht konsistent wird behauptet aber leider nicht näher nachgewiesen, obwohl die AGHPT zu diesen Punkten sowohl schriftlich - Vorantrag, Antrag - durch entsprechende Literatur als auch persönlich bei einer Anhörung beim WBP am 21.09.2015 dazu ausführlich Stellung genommen hatte. Bereits im Vorantrag i von 2011 (3) hatten wir ausführlich begründet, warum die Humanistische Psychotherapie als EIN Verfahren anzusehen ist. Die Zerlegung der Humanistischen Psychotherapie in einzelne Ansätze ist sachwidrig (siehe u.a. Tabelle 3 auf S. 31 im Gutachtens) und steht im Gegensatz zur oben genannten Feststellung im Gutachten. Es erschließt sich keinerlei sachliche Grundlage, warum diese Spalten in der Tabelle gemacht wurden. Mit dieser Zerlegung setzt sich der WBP nicht nur 3

über die meisten Kriterien in seinem eigenen Methodenpapier hinweg sondern er ignoriert auch die seit 6 Jahren von der AGHPT umfangreich vorgelegten Argumente und Gründe. Diese sachwidrige Zerlegung wird so benutzt, um die einzelne Methoden einem Procedere zu unterziehen, das für ganze Verfahren (mit umfangreicher Indikationsbreite) vorgesehen ist. Die folgenden Ausführungen basieren auf einer Stellungnahme von Prof. Dr. Jürgen Kriz (5), der sich der Vorstand der AGHPT vollständig anschließt. Der Antrag der AGHPT ist dabei zentral auf der Strukturgleichheit der Humanistischen Psychotherapie mit der Psychodynamischen Psychotherapie (PP) und der Verhaltenstherapie (VT) ausgelegt. In einer mehrseitigen Tabelle im Antrag der AGHPT (S. 34-37) wurden die Methoden der Humanistischen Psychotherapie den 21 Methoden der PP und den über 50 Techniken der VT gegenübergestellt. Die AGHPT hat dargelegt, dass die Zuordnung von Methoden, Techniken oder Ansätzen zu einem Verfahren im deutschen Sinne in der internationalen Psychotherapie und ihrer Forschung eine anachronistisch irrelevante Frage Probleme aufwirft. Diese gelten allerdings für die Humanistische Psychotherapie ganz genau so wie für die beiden Richtlinienverfahren. So schreibt die BPtK in Abstimmung mit den Verbänden der VT in der Stellungnahme gegenüber dem G-BA (2009): Bei der Verhaltenstherapie handelt es sich nicht um ein homogenes Verfahren, sondern um eine Gruppe von Interventionsmethoden die jeweils auf spezifische Modifikationsziele gerichtet sind. In der 6-jährigen Arbeit an den Anträgen der AGHPT und im aktuellen Gutachten ist vom WBP nicht ein einziges Gegenargument vorgelegt worden. Selbst wenn man alle Argumente der AGHPT außer Acht ließe und sich nur an den Wortlaut des Methodenpapiers hält, ist die Ablehnung des WBP nicht nachzuvollziehen. Im Methodenpapier (S. 15) steht: Ein psychotherapeutischer Ansatz wird dann als ein Psychotherapieverfahren angesehen, wenn er von seinen Vertretern selber als ein Psychotherapieverfahren verstanden wird, wenn die theoretischen Erklärungen der Störungen und Methoden einheitlich bzw. auf der Basis gemeinsamer Grundannahmen erfolgen, wenn begründete Kriterien für die Indikationsstellung sowie Konzepte zur individuellen Behandlungsplanung und zur Gestaltung der therapeutischen Beziehung formuliert sind, wenn das Psychotherapieverfahren bzw. die Methoden des Psychotherapieverfahrens zur Behandlung von Störungen eines breiten Spektrums von Anwendungsbereichen der Psychotherapie eingesetzt werden, und wenn das Psychotherapieverfahren in dieser Breite in der Aus-, Weiter- oder Fortbildung gelehrt wird. In seinem Fazit (Gutachten S. 21f.) bestätigt der WBP:..lässt sich ebenfalls ein übergeordnetes Verfahren der Humanistischen Psychotherapie identifizieren (S.21)..liegen theoretische Erklärungen der Störungen und Methoden vor, die auf der Basis gemeinsamer Grundannahmen erfolgen (S.21) mit eigenständiger und von anderen Verfahren hinreichend klar abgrenzbarer Störungs- und Behandlungstheorie (s. 22) liegen teilweise begründete Kriterien für die Indikationsstellung sowie Konzepte zur individuellen Behandlungsplanung vor (S.22) Für die humanistischen Ansätze sind unterschiedliche Methoden zur Gestaltung der therapeutischen Beziehung formuliert. (S.22) 4

...lässt sich ein breites Spektrum von Anwendungsbereichen identifizieren in denen Humanistischen Psychotherapie zur Behandlung von Störungen eingesetzt wird (S.22) Damit sind selbst aus Sicht des WBP 4 der 5 Kriterien erfüllt. Hinsichtlich des letzten Kriteriums wird bemängelt, dass in der Aus-, Weiter- und Fortbildung nicht die vollständige Breite erkennbar sei, die in der internationalen Literatur definiert ist. Sondern dass basierend auf einem Grundmodul jeder der Ansätze unterschiedliche eigene Vertiefungen vermittelt. (S.22). Diese Kritik muss als tendenziös zurückgewiesen werden: Ein Blick in die Ausbildungsinstitute der PP zeigt, dass auch hier keineswegs alle 21 Methoden gelehrt, sondern Schwerpunkte gesetzt werden. Und auch in der (etwas stärker normierten) VT, werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Zudem ist es unredlich, ein Verfahren, das gerade seine Zulassung beantragt, nach der Umsetzung (S. 23) in der Lehre zu beurteilen, für deren Etablierung diese Zulassung wesentliche Voraussetzung ist. Die AGHPT hat ein klares Curriculum entsprechend der Richtlinien vorgelegt und realisiert schon jetzt davon nicht weniger als manches Ausbildungsinstitut der Richtlinienverfahren. Die Folgerung des Gutachtens auf S. 23, die mit daher... beginnt und in Abrede stellt, dass die Humanistischen Psychotherapie ein Verfahren sei, ist ein logischer Bruch und steht im Gegensatz zu den vorangegangenen Feststellungen. Die tendenziöse Vorgehensweise des Gutachtens wird auch hier sehr deutlich. Aus Platzgründen sei hier nur abschließend auf den Versuch des WBP eingegangen, durch die antragswidrige Zerlegung der Humanistischen Psychotherapie auch gleich die Gesprächspsychotherapie zu diskreditieren. Diese ist seit 2002 längst vom WBP als wissenschaftlich anerkannt und von den dafür zuständigen Landesbehörden als Verfahren zugelassen, in dem eine Approbationsausbildung erfolgen kann. Der WBP hatte somit weder einen Auftrag zur erneuten Prüfung noch besitzt er die Befugnis, in verwaltungsrechtliche Belange einzugreifen. Spekulationen über eine mögliche Revision von Entscheidungen der zuständigen Landesbehörden zur Gesprächspsychotherapie aufgrund des WBP-Gutachtens erscheinen zudem absurd: Selbst wenn die Kultusministerkonferenz und Universitäten neue Kriterien für Abitur-, Diplom- und Doktorgrade aufstellen, werden damit sicher nicht alle bisherigen akademischen Grade wieder entzogen. Analog ist ein "Entzug" der Approbationsausbildungen in Gesprächspsychotherapie noch weit weniger denkbar, nur weil sich ein dafür gar nicht zuständiges Gremium auf der Basis fehlerhafter Bewertungen dazu äußert. Denn auch das sei betont selbst der Diskreditierungsversuch des WBP gegenüber der Gesprächspsychotherapie konnte lediglich aus dem angeblichen Fehlen einer einzigen Studie im Angst-Bereich abgeleitet werden. In einem internen (!) Papier der BPtK und der BÄK (4) heißt es: Vor Aufnahme der Prüfung wurde die Gesellschaft für personenzentrierte Psychotherapie und Beratung (GwG) darüber informiert, dass eine erneute Prüfung durch den WBP anhand des aktuellen Methodenpapiers zu einem abweichenden Gutachtenergebnis führen kann. Die GwG hat einer erneuten Begutachtung der Gesprächspsychotherapie im Rahmen der Begutachtung HPT ausdrücklich zugestimmt. (S. 6) Nach Aussage der Vorsitzenden der GwG, Birgit Wiesemüller, wurde die GwG weder über eine erneute Einzelprüfung informiert, noch hat die GwG einer solchen Prüfung zugestimmt. Diese Behauptungen der BPtK und BÄK sind unrichtig. Problematisch ist auch, dass sich zeigen lässt, dass mit diesem Vorgehen des WBP auch die Richtlinienverfahren nicht mehr als wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren gelten könnten. Kaum eine Methode der PP oder Technik der VT würde dieses unsinnige Zerlegungsprozedere des WBP überstehen. Eine Diskussion über die Praxis der Bewertung von Psychotherapie in Deutschland ist 5

dringend geboten. Gutachten dürfen nicht allein von Vertretern konkurrierender Verfahren durchgeführt werden. Es ist in Zukunft sicherzustellen, dass ein Gremium mit der Bezeichnung WBP sich an essentielle Grundregeln der Wissenschaft hält. Fußnoten und Literatur: (1) WBP: Entwurf: Vorläufige Version Studienbewertung Stand 11.September 2017 (2) http://aghpt.de/texte/aghpt-stellungnahme-an-wbp--2017-10-16.pdf (3) http://aghpt.de/texte/antrag%20der%20aghpt%20an%20den%20wbp_2011-11-10.pdf (4) WBP, Methodenpapier, Version 2.8, http://www.wbpsychotherapie.de/downloads/methodenpapier28.pdf (5) Die Stellungnahme von Prof. Dr. Jürgen Kriz wird in der GwG-Zeitschrift: Gesprächspsychotherapie und Personzentrierte Beratung, 1/2018 erscheinen. http://www.wbpsychotherapie.de/downloads/gutachten-hpt.pdf BPtK (2009): Stellungnahme zur Prüfung der Richtlinienverfahren gemäß 13 bis 15 der Psychotherapie- Richtlinie, Verhaltenstherapie. Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom 10.11.2009 BPtK, BÄK, Interne Hintergrundinformation zum Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung der Humanistischen Psychotherapie, Stand 11.01.2018 Mit freundlichen Grüßen Dr. Dipl.-Psych. Manfred Thielen (1. Vorsitzender) Dipl.-Psych. Anatoli Pimenidou (2. Vorsitzende) Dip.-Psych. Ingo Zirks Dipl-Psych. Dorothea Bünemann Dipl.-Theol. und Dipl.-Soz. Arb. Wolfgang Scheiblich Vorstand der AGHPT 6