Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz. Vollzugshinweise zum Schutz von Brutvogelarten in Niedersachsen

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Transkript:

Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz Vollzugshinweise zum Schutz von Brutvogelarten in Niedersachsen Wertbestimmende Brutvogelarten der EU-Vogelschutzgebiete mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Rohrdommel (Botaurus stellaris) (Stand November 2011) (gleichzeitig wertbestimmende Gastvogelart mit höchster Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen) Inhalt 1 Lebensweise und Lebensraum 1.1 Lebensraumansprüche der Brutvögel 1.2 Brutökologie 1.3 Nahrungsökologie 1.4 Zugstrategie 1.5 Lebensraumansprüche der Gastvögel 2 Bestandssituation und Verbreitung 2.1 Verbreitung in Niedersachsen 2.2 Bestandssituation in Niedersachsen und Deutschland 2.3 Schutzstatus 2.4 Erhaltungszustand 2.5 Beeinträchtigungen und Gefährdungen 3 Erhaltungsziele 4 Maßnahmen 4.1 Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen 4.2 Gebiete für die Umsetzung mit Prioritätensetzung 4.3 Bestandsüberwachung und Untersuchungsbedarf 5 Schutzinstrumente Abb. 1: Rohrdommel (Foto: S. Pfützke) Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 1

1 Lebensweise und Lebensraum 1.1 Lebensraumansprüche der Brutvögel Brutvogel ausgedehnter Verlandungszonen (Schilfröhrichte) an Gewässern (Seen und Flüsse, aber auch z.t. Teiche, Kanäle und Gräben) mit mehrjährigen, strukturreichen, durchfluteten Schilfbeständen, z.t. auch in Rohrkolben. Zu dichte und verlandete Röhrichtbestände werden gemieden. Zur Nahrungssuche sind flach durchflutete Röhrichte mit lückigen, lichten Beständen und offenen Wasserstellen erforderlich. 1.2 Brutökologie Neststandort im Röhricht, an oder auf umgebrochenen Stängeln, in der Regel schwimmend oder knapp über der Wasserlinie, über knöchel- bis knietiefem Wasser Nestplattform aus Pflanzenmaterial der Umgebung Bezug der Brutreviere ab Mitte Februar Legebeginn: Mitte April/Mitte Mai Eier: 5-6, eine Jahresbrut Bebrütungszeit: ca. 25-26 Tage Nestlingsdauer: 4-5 Wochen, flügge ab 8 Wochen: ca. 50-55 Tage. 1.3 Nahrungsökologie Nahrung: hauptsächlich Fische, daneben Frösche, Molche, Wasserinsekten, Würmer, Krebstiere, mitunter auch Kleinsäuger und Kleinvögel oder Reptilien Nahrungserwerb tagsüber, meist watend oder vom Anstand aus im Seichtwasser, manchmal auch langsam pirschend zu Land. 1.4 Zugstrategie Teilzieher, in Niedersachsen auch Standvogel, sofern die Gewässer eisfrei sind Kälteflucht: Abzug aus Norddeutschland dann nach SSW-WSW nach West- und Südeuropa sowie nach Nordafrika. 1.5 Lebensraumansprüche der Gastvögel Zur Zugzeit und im Winter tritt die Rohrdommel oft auch an kleinen und lückigen Schilfbeständen sowie an Fließgewässern, offenen Gräben und vegetationsarmen Ufern auf. 2 Bestandssituation und Verbreitung Die Rohrdommel ist in Niedersachsen Brut- und Gastvogel. 2.1 Verbreitung in Niedersachsen Brutverbreitung in Niedersachsen Vorkommen v.a. an Stillgewässern, z.t. auch an Fließgewässern Als Vogel der Niederungen kam die Rohrdommel ursprünglich mit Ausnahme des Berglandes und des Harzes in allen Naturräumlichen Regionen Niedersachsens vor. Ehemalige Verbreitungsschwerpunkte waren große Binnengewässer mit ausgedehnten Röhrichten wie die ostfriesischen Meere, der Dümmer und das Steinhuder Meer. Aktuelle Vorkommen (1998-2008) gibt es noch auf den Inseln, in ehemaligen Kleipütten und Spülflächen der ostfriesischen Halbinsel, an der Unterweser und Mittelelbe, am Dümmer und Steinhuder Meer, an den Meißendorfer Teichen und anderen Gewässern im östlichen Niedersachsen. Gastvogelvorkommen in Niedersachsen Im Winter Zuzug von nordeuropäischen und ostmitteleuropäischen Vögeln Auftreten in fast allen Naturräumlichen Regionen Die Wintervorkommen sind stark abhängig von Witterungsfaktoren; sie konzentrieren sich bei Gewässervereisung an offenen Wasserstellen. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 2

2.1.1 Verbreitung in EU-Vogelschutzgebieten Tab. 1: EU-Vogelschutzgebiete, in denen die Rohrdommel als Brutvogel wertbestimmend ist 1 V01 Nr. Name Nr. Name Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer 7 V47 Barnbruch 2 V18 Unterelbe 8 V49 Riddagshäuser Teiche 3 V27 Unterweser 9 V50 Lengeder Teiche 4 V31 Ostenholzer Moor und Meißendorfer Teiche 10 V51 Heerter See 5 V37 Niedersächsische Mittelelbe 11 V61 Voslapper Groden Süd 6 V39 Dümmer 12 V62 Voslapper Groden Nord Tab. 2: EU-Vogelschutzgebiete, in denen die Rohrdommel als Brutvogel vorkommt (jedoch nicht wertbestimmend) Nr. Name Nr. Name 1 V10 Emsmarsch von Leer bis Emden 2 V42 Steinhuder Meer Mehr als 80 % des Bestandes kommen in Vogelschutzgebieten vor. Tab. 3: EU-Vogelschutzgebiete, in denen die Rohrdommel als Gastvogel wertbestimmend ist Nr. Name keine 2.1.2 Quantitative Kriterien für die Bewertung von Gastvogellebensräumen Zur Bewertung von Gastvogellebensräumen werden in Niedersachsen quantitative Kriterien in regionaler Differenzierung zu Grunde gelegt. Dazu werden Kriterienwerte verwendet, die sich aus den Bestandsgrößen der Arten in den jeweiligen Bezugsräumen ableiten. Dies schafft die Voraussetzungen für eine differenzierte Einstufung der Vogelbestände. Der Gastvogelbestand eines Gebietes wird dabei in fünf Stufen bewertet (international, national, landesweit, regional, lokal). Z. B. ist ein Gebiet dann von internationaler Bedeutung, wenn es regelmäßig mindestens 1 % der Individuen der biogeographischen Population einer Vogelart beherbergt oder von landesweiter Bedeutung, wenn dort regelmäßig mindestens 2 % des landesweiten Rastbestandes einer Wasservogelart vorkommen. Grundsätzlich gilt für alle Bewertungsstufen, dass ein Gebiet nur dann eine bestimmte Bedeutung erreicht, wenn mindestens für eine Art das entsprechende Kriterium in der Mehrzahl der untersuchten Jahre registriert wurde. Tab. 4: Quantitative Kriterien zur Bewertung von Gastvogellebensräumen in Niedersachsen. W/M = Watten und Marschen, T = Tiefland, B/B = Bergland mit Börden international national landesweit regional lokal W/M T B/B W/M T B/B W/M T B/B Rohrdommel 65 20 10 5 5 10 5 5 10 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 3

2.2 Bestandssituation in Niedersachsen und Deutschland Brutpaare bzw. Bestandseinheit sind in der Regel rufende Männchen. In Deutschland ca. 580-640 Brutpaare (2005) In Niedersachsen ca. 13 Brutpaare (2005) Rückgang des Bestandes in Mittel- und Westeuropa In Deutschland starke Bestandsabnahme in Niedersachsen sehr starke Bestandsabnahme (1900-2005), von 1980 bis 2005 keine Veränderung des Bestandes, Stabilisierung auf geringstem Niveau. Gastvogelvorkommen in Niedersachsen Über die Gastvogelvorkommen gibt es nur wenige, lückenhafte Angaben, die es nicht erlauben, einen Landesbestand anzugeben. Dieser wird behelfsweise über die Anzahl der Brutpaare mal durchschnittlich einem Jungvogel pro Brutpaar taxiert und liegt damit bei ca. 40 Individuen. Im Rahmen des stark witterungsabhängigen Zuzugs von nordeuropäischen und ostmitteleuropäischen Vögeln dürfte er (in manchen Jahren) jedoch deutlich höher liegen. 2.3 Schutzstatus EU-Vogelschutzrichtlinie: Bundesnaturschutzgesetz: AEWA (Afrikanisch-Eurasisches Wasservogel-Übereinkommen: Jagdrecht: Art. 4, Abs. 1: Anhang I - Art Art. 4, Abs. 2: Zugvogelart 7, Abs. 2, Nr. 13: besonders geschützte Art 7, Abs. 2, Nr. 14: streng geschützte Art Art der Anlage 2 Art mit AEWA Aktionsplan Art unterliegt BJagdG oder NJagdG Jagdzeit festgesetzt 2.4 Erhaltungszustand Erhaltungszustand der Art in Niedersachsen In Niedersachsen ist der Erhaltungszustand der Art (Brutvögel) als ungünstig zu bewerten. Der Erhaltungszustand der Gastvögel ist aufgrund der Datenlage nicht zu beurteilen. 2.5 Beeinträchtigungen und Gefährdungen Gefährdungsgrad: Rote Liste Deutschland (2007): 2 Stark gefährdet Rote Liste Niedersachsen (2007): 1 Vom Erlöschen bedroht Verlust geeigneter Lebensräume und Brutplätze durch Regulierung und technischen Ausbau von Fließ- und Stillgewässern sowie durch Grundwasserabsenkungen und Entwässerungen von Flussauen, Sumpf- und Feuchtgebieten, Röhrichten und Verlandungszonen Verlandung und Verbuschung von Schilfröhrichten infolge von Entwässerung und fehlender natürlicher Gewässerdynamik und / oder übermäßiger Verschlammung und Sedimenteintrag (Eutrophierung, Erosion) oder natürlicher Sukzession Allgemeines Schilfsterben infolge von Gewässerregulierungen, -belastungen und -nutzungen (z.b. Eutrophierung mit Faulschlammbildung und Algenwatten, Schadstoffe, Wellenschlag durch Schiffsverkehr, ganzjährig gleiche Wasserstände oder auch extrem angestiegener Tidenhub durch Flussvertiefungen) Verlust der Nahrungsgrundlagen (Fische, Amphibien) Intensive und großflächige Schilfnutzung Störungen durch intensive Freizeitnutzung (Baden, Angeln, Bootfahren), Fischwirtschaft oder Lärmimmissionen (Straßen, Industrieanlagen). Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 4

3 Erhaltungsziele Ziel ist die Erhaltung und ggf. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des Lebensraumes und die Aufrechterhaltung und ggf. Wiederherstellung einer stabilen, langfristig sich selbst tragenden Population sowie des Verbreitungsgebietes der Art. Bezogen auf die Brutvogelpopulation Sicherung und Entwicklung der bestehenden Vorkommen Sicherung hoher Reproduktionserfolge, die auch eine Expansion ermöglichen Erhöhung der Siedlungsdichte in den aktuellen Kerngebieten der Verbreitung Wiederbesiedlung ehemals besiedelter Gebiete Erhöhung des Bestandes zur Stabilisierung der Population auf mindestens 40 Brutpaare Vernetzung der isolierten Einzelvorkommen mit den Hauptvorkommen und Förderung des Austausches der Populationen untereinander. Bezogen auf die Lebensräume der Brutvögel Erhalt und Entwicklung von naturnahen störungsfreien Still- und Fließgewässern mit gehölzarmen, großflächigen, buchtenreichen Verlandungszonen und wasserdurchfluteten, vitalen Röhrichten mit hohen Wasser-Röhricht-Grenzlinienanteilen und mit guter Wasserqualität Erhalt und Entwicklung von großflächigen naturnahen, gehölzarmen Sumpf- und Feuchtgebieten mit Blänken, Tümpeln, Flutmulden, Altwässern, Überschwemmungsbereichen und strukturreichen Grabensystemen, schwerpunktmäßig in den Niederungen entlang der größeren Tieflandflüsse Erhalt und Entwicklung auch kleinflächigerer Gewässer und Feuchtbiotope mit wasserdurchfluteten Röhrichtbeständen innerhalb von intensiv genutzten Kulturlandschaften Erhalt und Entwicklung von störungsfreien Brutplätzen Erhalt und Entwicklung einer vielfältigen und ausreichenden Nahrungsgrundlage (v.a. Fischund Amphibienfauna). Bezogen auf die Gastvogelpopulation Sicherung und Förderung der bestehenden Vorkommen. Bezogen auf die Lebensräume der Gastvögel Erhalt und Entwicklung von großflächigen naturnahen, gehölzarmen Sumpf- und Feuchtgebieten mit Blänken, Tümpeln, Flutmulden, Altwässern, Überschwemmungsbereichen und strukturreichen Grabensystemen, schwerpunktmäßig in den Niederungen entlang der größeren Tieflandflüsse Erhalt und Entwicklung auch kleinflächigerer Gewässer und Feuchtbiotope mit wasserdurchfluteten Röhrichtbeständen innerhalb von intensiv genutzten Kulturlandschaften Erhalt und Entwicklung einer vielfältigen und ausreichenden Nahrungsgrundlage (v.a. Fischund Amphibienfauna). Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 5

4 Maßnahmen Für den Erhalt der Art sind Maßnahmen innerhalb und außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten durchzuführen. 4.1 Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen Aufhebung der Entwässerung und Wiedervernässung ehemaliger Feuchtgebiete bzw. zusätzliche Vernässung tief liegender ungenutzter Flächen und Einrichtung ungenutzter Gewässerrandstreifen zur Bildung von Röhrichten Anlage bzw. naturnaher Ausbau von Gewässern (Seen, Tümpel, Gräben, Kanäle) mit breiten, buchtenreichen Flachwasser- und Verlandungszonen zur Entwicklung von wasserdurchfluteten Röhrichten sowie mit Tiefwasserzonen (mindestens 1 m Wassertiefe) zur Förderung der Fischbestände Revitalisierung bestehender verlandeter Röhrichte durch zusätzliche Vernässung oder partielles flaches Abgraben und Vertiefen trocken gefallener Röhrichtbeete (Anlage neuer flacher Wasserflächen und Erhöhung der Röhrichtgrenzlinien) Spezielle Optimierung bzw. Neuanlage von Röhrichten als Bruthabitat durch Schaffung ausreichend großer (zusammenhängender) durchfluteter Röhrichtbestände > 1 ha, besser > 4 ha, Mindestwasserstand 30 bis 50 cm, Nestanlage befindet sich in geflutetem Röhricht 10 bis 95 cm über Grund, sowie Schaffung hoher Anteile an das Röhricht angrenzender, offener Wasserflächen (ca. 30 %) mit hohen Grenzlinienanteilen (Wasser-Röhricht-Säume; ideal 400 m/ha) Belassen von mehrjährigen Schilfbeständen, günstig sind Röhrichte mit reicher Struktur (freie Wasserstellen, unterschiedliche Röhrichtdichte, unterschiedliche Altersstruktur). Daher Schilfnutzung nur in Form eines auf die Ansprüche der Art abgestimmten partiellen, mosaikartigen, rotierenden Schnittes in größeren Beständen (partielle Schilfmahd kann unter Umständen zur Strukturbereicherung vorteilhaft sein) Reduzierung der Verlandungsgeschwindigkeit von Röhrichten durch Reduzierung von Sediment- und übermäßigen Nährstoffeinträgen Entfernung von Gehölzen bei einer übermäßigen Verbuschung der Röhrichte, Verlandungsund Uferbereiche Förderung der Vitalität des Schilfes durch Verbesserung der Wasserqualität (sonstige Schadstoffe), Vermeidung von Wellenschlag durch Schiffsverkehr, Zulassen unterschiedlicher Wasserstände im Jahresgang (Trockenfallen der Röhrichte im Spätsommer / Frühherbst fördert die Ausbreitung in die Wasserzone) Schutz der Brutplätze vor Störungen (Befahrens-, Betretungs- und Badeverbote während der Brutzeit) Schaffung/Förderung eines ausreichenden, vielfältigen Nahrungsangebots (v. a. Fische und Amphibien) durch Anschluss an Gewässer mit Fischvorkommen, Verbesserung der Wasserqualität, Schaffung von Tiefwasserbereichen und ggf. Aussetzen von Kleinfischarten Schutz vor erhöhten Verlustraten von Gelegen und Küken durch gezieltes Prädatorenmanagement (Schutz vor Beutegreifern durch Reduzierung der Prädationsdichte durch jagdliche Maßnahmen, z. B. Kunstfuchsbau-Bejagung) In Kältewintern Einrichtung temporärer Schutzzonen an eisfreien Gewässern mit Rohrdommel-Vorkommen; hier insbesondere Leinenzwang für Hunde und Wegesperrungen / -verlegungen In Extremwintern ggf. Einrichtung von Futterstellen bei bekannten Rohrdommel- Vorkommen. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 6

4.2 Gebiete für die Umsetzung mit Prioritätensetzung (s. Karte 1) 1. EU-Vogelschutzgebiete mit der Rohrdommel als wertbestimmende Art sowie die Gebiete mit aktuellen Brutvorkommen (Zeitraum 1998 bis 2008, dargestellt als TK25 Quadranten) 2. Gebiete mit geeigneten Habitaten und Lebensräumen der Rohrdommel in den Bereichen der unteren Naturschutzbehörden mit regelmäßigen Vorkommen (Zeitraum 1985 bis 2008): Aurich, Braunschweig, Celle (Landkreis und Stadt), Cuxhaven (Landkreis und Stadt), Diepholz, Emden, Friesland, Gifhorn, Region Hannover, Leer, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg, Osnabrück, Osterholz, Peine, Salzgitter, Schaumburg, Soltau-Fallingbostel, Stade, Vechta, Wesermarsch, Wilhelmshaven, Wittmund, Wolfsburg 3. Gebiete mit geeigneten Habitaten und Lebensräumen der Rohrdommel in den Bereichen der unteren Naturschutzbehörden mit weiteren Vorkommen bzw. potenziell geeignetem Lebensraum: Ammerland, Cloppenburg, Emsland, Grafschaft Bentheim, Harburg, Helmstedt, Lingen, Oldenburg (Landkreis und Stadt), Rotenburg (Wümme), Verden, Wolfenbüttel. Rohrdommel Botaurus stellaris Aurich Oldenburg Lüneburg Osnabrück Hannover Gebiete mit Priorität für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen für die Rohrdommel in Niedersachsen 1. Priorität EU-Vogelschutzgebiete in denen die Art wertbestimmend ist Bereiche mit aktuellen Vorkommen dargestellt auf der Basis von TK25-Quadranten 2. Priorität Geeignete Habitate in den Landkreisen/Städten mit regelmäßigen Vorkommen 3. Priorität Geeignete Habitate in den Landkreisen/Städten mit weiteren Vorkommen bzw. potentiell geeignetem Lebensraum Stand 10/2009 Göttingen 0 10 20 40 Kilometer NLWKN Karte 1: Gebiete für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 7

4.3 Bestandsüberwachung und Untersuchungsbedarf Die Datenlage zur landesweiten Bestandssituation und Bestandsentwicklung der Rohrdommel in Niedersachsen besteht aus Einzelmeldungen und einer landesweiten Erfassung von 2004. Vordringlich ist die Fortführung landesweiter Erfassungen in einem 6-jährigen Turnus. Regelmäßige Erfassung der Brutbestände in EU-Vogelschutzgebieten im Rahmen des Gebietsmonitorings und in repräsentativen Kerngebieten der Schwerpunktvorkommen außerhalb der EU-Vogelschutzgebiete Regelmäßige Erfassung der Winterbestände, insbesondere bei Vereisung der Gewässer zur Einrichtung temporärer Schutzzonen Entwicklung weiterer geeigneter Maßnahmen zur optimalen Lebensraumgestaltung. 5 Schutzinstrumente Investive Maßnahmen zur Sicherung und Wiederherstellung großflächiger Feucht- und Sumpfgebiete z.b. im Rahmen von Großprojekten (LIFE+, GR, E+E, F+E) vorzugsweise in den unter Priorität 1 genannten Gebieten (vgl. Kap. 4.2) Investive Einzelmaßnahmen zur Sicherung und Wiederherstellung kleinerer Lebensräume (Gewässer, Röhrichte) oder Habitatstrukturen im Rahmen von Pflege- und Entwicklungsoder Kompensationsmaßnahmen oder im Rahmen der PROFIL Förderrichtlinie Natur- und Landschaftsentwicklung (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie zur Qualifizierung für Naturschutzmaßnahmen in den Ländern Bremen und Niedersachsen, RdErl. d. MU v. 28.5.2008 53-04036/02/16/01 VORIS 28100 ) Spezielle Artenhilfsmaßnahmen der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN bzw. einzelner unterer Naturschutzbehörden Hoheitlicher Schutz zur Sicherung und Beruhigung von Brutplätzen und wichtigen Habitatelementen bzw. -strukturen. Impressum Herausgeber: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Fachbehörde für Naturschutz Postfach 91 07 13, 30427 Hannover www.nlwkn.niedersachsen.de > Naturschutz Ansprechpartner für diesen Vollzugshinweis: Staatliche Vogelschutzwarte Zitiervorschlag: NLWKN (Hrsg.) (2011): Vollzugshinweise zum Schutz von Brutvogelarten in Niedersachsen. Wertbestimmende Brutvogelarten der EU-Vogelschutzgebiete mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Rohrdommel (Botaurus stellaris) (Brut- und Gastvogelart). Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, 8 S., unveröff. A08 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 8