Merkblatt der IHK Hannover mit ergänzenden Hinweisen des Prüfungsausschuss MBT zur Abschlussprüfung Winter 2017/2018 : 1. Allgemein Die zur Auswahl stehenden redaktionellen Vorschläge sowie Vorgaben zur Erstellung des Prüfungsstücks sind zentral durch die PAL vorgegeben. Diese Informationen finden Sie unter: https://www.stuttgart.ihk24.de/pal/gestalterische_berufe_konstruktionsberufe/pruefungsunterlagen_fuer _den_pruefling/winter-2017_18 Dieses Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen der IHK Hannover ist ein Zusatz zum PAL-Informationsblatt Bild-Ton-Produktion bzw. Tonproduktion Redaktionelle Vorgabe Winter 2017/2018. Es dient dem Prüfling als Grundlage für die Abschlussprüfung und konkretisiert die PAL-Vorgaben sowie die in der Verordnung zum Berufsbild festgelegten Regelungen vom 26. Mai 2006. Im Merkblatt enthalten sind auch detaillierte Informationen zum Zeitplan und den Prüforten der IHK Hannover. 2. Termine Zur Einhaltung der Termine für die Prüfungen der IHK Hannover gilt der beiliegende Terminplan. Laut PAL-Informationsblatt Bild-Ton-Produktion bzw. Tonproduktion Redaktionelle Vorgabe Winter 2017/2018 hat die Abgabe des Konzeptpapiers für Anträge der IHK Hannover bis zum 23. November 2017 zu erfolgen. 3. Konzeptantrag Die Umsetzbarkeit des Konzepts wird vorausgesetzt (z.b. Drehgenehmigungen, Verfügbarkeit der Produktionsmittel und der Protagonisten etc.). Das dem Prüfungsausschuss vor Anfertigung des Prüfungsstückes vorzulegende Planungspapier ist in seiner Form vorgeschrieben (Anlage 1 7). Eine Downloadmöglichkeit besteht unter http://www.hannover.ihk.de (Dokumentennummer: 10081810). Dem Prüfungsausschuss sind bis zum 23. November 2017 die vom Prüfling und Ausbildungsbetrieb unterschriebenen genehmigungsfähigen Unterlagen in zweifacher Ausfertigung vollständig ausgefüllt, insbesondere mit Angabe der Dreh- und Schnittorte sowie Genre und Zielgruppe, zur Genehmigung einzureichen. Handschriftliche Ausarbeitungen des Exposé sowie der begleitenden Ausführungen (filmische Umsetzung, Drehbuch, Manuskript) können nicht berücksichtigt werden (bitte direkt im Formular ausfüllen oder hineinkopieren). Alle anderen Eintragungen können auch in leserlicher Druckschrift erfolgen. 1
Die Abgabe muss geheftet und gelocht nicht im Hefter oder mit Büroklammern - erfolgen. Original und Kopie sind deutlich zu kennzeichnen. Alle Unterlagen sind in einem geschlossenen, mit Name und Prüfungsnummer beschrifteten Umschlag abzugeben. Es zählt der Eingang beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bzw. der Eingangsstempel der Multimedia BBS am Kronsberg. Die Anschrift lautet: Multi-Media Berufsbildende Schulen Prüfungsausschuss Mediengestalter Bild und Ton Expo Plaza 3 30539 Hannover Zusätzlich ist das vollständige Konzept (inkl. aller Anlagen) als eine zusammenhängende PDF-Datei (maximale Dateigröße: 4 MB) per E-Mail an den Prüfungsausschuss zu übersenden. Im Betreff sind der Name und Vorname des Antragstellers und die Prüflingsnummer zu nennen. E-Mail-Adresse: pruefungsausschuss-mbt@ndr.de 4. Vorgaben Durchführung Das Prüfungsstück ist nach der allgemein gebräuchlichen Arbeitspraxis (z.b. ARD/ZDF-Pflichtenheft) zu erstellen. Das Prüfungsstück soll eine möglichst große Bandbreite bewertbarer technischer und gestalterischer Fertigkeiten beinhalten. Die vorgesehenen Produktionszeiten dürfen auf max. zwei Tage für den Dreh bzw. bei einem Tonprodukt für die Tonaufzeichnung und zwei Tage für die Nachbearbeitung/Postproduktion verteilt werden. Ausnahmen sind begründet zu beantragen. Während der Herstellung des Prüfungsstücks muss der Prüfungsausschuss zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, der Erstellung beizuwohnen, d. h., dass der dem Prüfling benannte Ansprechpartner des Prüfungsausschusses (Betreuer) rechtzeitig mindestens zwei Tage vor Produktionsbeginn einen genauen Arbeitsplan mit konkreter Orts- und Zeitangabe erhalten muss (unter Nutzung der Anlagen 8/8a und 9). Der Ausbildungsort im Geltungsbereich der Kammer ist auch Herstellungsort für das Prüfungsstück. Die Nachbearbeitung hat im ausbildenden Betrieb oder der Berufsschule MMBBS zu erfolgen. Eine Ausnahme ist nur mit Einverständnis des Prüfungsausschusses zulässig. Beginn und Ende jedes Prüfungsteils sind dem Betreuer per SMS mitzuteilen. Sämtliche Änderungen, die während der Dreh- bzw. Schnittzeiten auftreten, sind dem Betreuer sofort telefonisch mitzuteilen (Erkrankung von Helfern, wetterbedingte Pausen, andere Verzögerungen, die nicht vom Prüfling zu verantworten sind). Erfolgt dies nicht, können diese Zeiten nicht von der Produktionszeit abgezogen werden. Das Einrichten der Scheinwerfer und Kamera ist keine Aufbauzeit und zählt zur Prüfungszeit, ebenso wie das Einspielen von Rohmaterial. 2
Als Aufbauzeit gilt z. B. das Be- und Entladen von Fahrzeugen, das Transportieren von Material zum Set, der Wechsel zwischen Räumlichkeiten, das Herrichten des Drehortes (Möbel rücken, Molton hängen etc.). 5. Technische Vorgaben Produktion Bei einem Bild- und Tonprodukt ist eine Bild- und Tonaufnahme sowie eine Bild- und Tonbearbeitung zwingend vorgeschrieben. Es sind nur Kameras mit einem Bildseitenverhältnis von 16:9 zugelassen. Die Kamera muss die EBtypischen Merkmale einer Broadcast-Kamera besitzen und bei laufender Aufnahme den sicheren und unmittelbaren manuellen Zugriff auf Blende, Zoom und Fokus ermöglichen. Die Aufzeichnung soll ausschließlich in einem HD-Format (4:2:2, ITU-R BT.709) erfolgen. Der Einsatz von Zweitkameras (Gopro etc.) kann begründet beantragt werden. Eine Genehmigung ist nur möglich, wenn die Filmlänge ohne die Bilder der Zweitkamera mindestens 2,5 Minuten beträgt. Die Bilder der Zweitkamera dürfen eine Gesamtlänge von 20 Sekunden nicht überschreiten. Die Länge wird auf die evtl. Nutzung von Archivmaterial angerechnet. Eine Verwendung von nicht genehmigten Zweitkameras führt zur Nichtannahme der Produktion. Dem Betreuer muss bei seinem Besuch ermöglicht werden, die Aufzeichnung auf einem Kontrollmonitor zu verfolgen. Der Ton muss für alle Prüfungsstücke manuell ausgesteuert und mit externen Mikrofonen aufgezeichnet werden. 6. Vorgaben Abgabe des Prüfungsstücks Nach Fertigstellung des Prüfungsstücks ist das Ergebnis laut technischer Vorgaben (siehe unten) auf Daten- DVD/CD als Master (mit Kennzeichnung als Master), sowie jeweils eine Daten-DVD/CD-Kopie und zusätzlich eine Video-DVD bzw. Audio-CD dem Prüfungsausschuss bis zum Abgabetermin laut Terminliste zu übergeben. Die DVD-/CD-Erstellung der Master gehört zur Postproduktion und somit zur Prüfungszeit von 18 Stunden. Dem Prüfungsstück sind Unterlagen unter Nutzung der Anlagen 10 14 beizulegen. Alle Medien sind zu beschriften und die marktüblichen Medienbegleitdaten in papierform beizulegen. Eine weitere Ansichts- Video-DVD bzw. Audio-CD ist dem Betreuer unmittelbar nach Fertigstellung des Prüfungsstücks, innerhalb von 48 Stunden, direkt zukommen zu lassen. Bild-Ton-Produktion: Die Technischen Richtlinien von ARD/ZDF sind in der aktuellsten Fassung zu beachten! Die Tonmischung des Master-Prüfungsstücks muss jedoch nicht nach EBU R128 erfolgen. In den technischen Begleitpapieren ist eine mögliche Tonmischung nach EBU R128 zu vermerken. Ansonsten findet die Bewertung auf Basis der Peak-Aussteuerungsmessung mit maximalem Vollaussteuerungspegel von +6 dbu bzw. -9 dbfs statt. 3
Beachten Sie, dass ein Upscale von nativen SD-Produktionen auf HD nicht gestattet ist und zu Punktabzug führen kann. Bild: Audio: HD (720p50, 1080i50), 4:2:2, Recommendation ITU-R BT.709 2-Kanal mono oder stereo s. Technische Anlage Abgabeformate des Prüfungsstücks: 1. Daten-DVD in zweifacher Ausführung (DVD-R/DVD-5) des Prüfungsstücks. Master und Kopie sind zu kennzeichnen. Die technischen Spezifikationen entnehmen Sie der Technischen Anlage. 09:59:00:00 Farbbalken (CB 100/75) und Pegelton bei -18dBFS, 997 Hz auf A1-A2 09:59:30:00 schwarz und stumm 09:59:40:00 Hinweistafel mit folgenden Informationen: - Prüflings-Nummer - Nachname, Vorname 09:59:50:00 schwarz und stumm 10:00:00:00 Programmbeginn nach Programmende 30 Sekunden schwarz und stumm 2. Video-DVD Die Video-DVD ist mit eingeblendetem Timecode abzuliefern. Der Timecode muss identisch zum abgegebenen Master sein. Hierbei handelt es sich um eine Redaktionskopie. Das zu bewertende Medium ist die Datei auf der Master-Daten-DVD. Das Authoring der DVD muss im Fernsehformat 16:9 erfolgen. Der Ton soll unkomprimiert (PCM) oder in Dolby-Digitial 2.0 auf der DVD vorliegen. Tonproduktion: 1. Daten-DVD in zweifacher Ausführung (CD oder DVD-R/DVD-5) mit WAV-File mit 48 khz und 16 Bit, 20 Bit oder 24 Bit des Prüfungsstücks. Master und Kopie sind zu kennzeichnen. Stereo-Tonformat: WAV-File, Aussteuerung max. -1dBFS Zur Aussteuerungskontrolle ein Vorspann-WAV-File (15 sec) mit -9dBFS Pegelton, 997 Hz 4
2. Audio-CD in Standard Audio CD-Ausführung Stereo-Tonformat: CD-Audio, Aussteuerung max. -1dBFS Zur Aussteuerungskontrolle ein Vorspann-Track (15 sec) mit -9dBFS Pegelton, 997 Hz Aus den technischen Begleitpapieren hat hervorzugehen, ob die Mischung nach EBU R128 Standard erfolgt ist oder nicht. 7. Rohmaterial Das Rohmaterial eines Bild-/Tonprodukts ist zusammen mit dem fertigen Prüfungsstück im Original einzureichen. Das Rohmaterial eines Tonprodukts, auch bei Mehrspurproduktionen, ist in einzelnen Spuren auf DVD/CD im wav-format abzugeben. In begründeten Fällen können Sie beantragen, das Original-Rohmaterial bei dateibasierter Aufzeichnung auf Daten-DVD oder Festplatte abgeben zu dürfen. Hierbei ist zu beachten, dass die Daten mit den original aufgezeichneten und verwendeten Kameradaten einschl. Ordnerstruktur zu kopieren sind. Nicht ordnungsgemäße Rohmaterialkopien führen zur Nichtannahme der Produktion. Bei bandgestützter Aufzeichnung sind grundsätzlich die Bänder im Original abzugeben. 8. Sonstiges Alle eingereichten Prüfungsunterlagen verbleiben im Rahmen der Aufbewahrungspflicht für 12 Monate in der MMBBS. Danach besteht für sechs Monate die Möglichkeit, das Kassetten-/Video-/Tonträgermaterial dort abzuholen. Nach 18 Monaten wird der Bestand vernichtet. Prüfungsausschuss der Mediengestalter Bild und Ton Der Prüfungsausschussvorsitzende gez. Rainer Hasse Anlagen: Terminplan Technische Anlage 5
Terminplan Für die unten angegebenen Abgabetermine zählt der Eingang beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bzw. der Eingangsstempel der Multimedia BBS am Kronsberg. Einreichung der Planungspapiere unter Nutzung der beiliegenden Vordrucke (Anlagen 1 7) an den Prüfungsausschussvorsitzenden bis 23. November 2017, 12:00 Uhr, über das Sekretariat der Multimedia BBS. Mitteilung des Prüfungsausschusses, ausschließlich bei erforderlichen Nachbesserungen am Planungspapier, am 27. November 2017 schriftlich an den Prüfling durch die IHK. Abgabe der nachgebesserten Planungsunterlagen (nur bei Aufforderung) für das Prüfungsstück an den Prüfungsausschussvorsitzenden bis 07. Dezember 2017, 12:00 Uhr, über das Sekretariat der Multimedia BBS. Die Freigabe der Planungsunterlagen sowie Bekanntgabe des Ansprechpartners des Prüfungsausschusses (Betreuer), der direkt über die konkrete Disposition bzw. über deren Änderungen unterrichtet werden muss, erfolgt schriftlich über die IHK am 08. Dezember 2017. Wenn Ihnen bis zum 12. Dezember 2017 keine Nachricht vorliegt, bitte telefonische Rückfrage bei der IHK Hannover, Herrn Helbrecht, Tel.: 0511/3107-355. Nach Freigabe der Planungsunterlagen kann nach Kontakt mit dem Ansprechpartner (Betreuer) des Prüfungsausschusses (Vorlauf 2 Tage) und Vorlage der Anlagen 8, 8 a und 9 mit der Anfertigung des Prüfungsstücks im Produktionszeitraum 12. Dezember 2017 bis 21. Januar 2018 begonnen werden. Abgabe des Prüfungsstücks (mit Anlagen 10 bis 15) bis 22. Januar 2018, 12:00 Uhr, an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Sekretariat der Multimedia BBS. Schriftliche Prüfung am 06. Dezember 2018, 08:00 Uhr, in der Multimedia BBS Das Fachgespräch findet am 25. Januar 2018 in der Multimedia BBS ab 12:30 Uhr statt. Praktische Prüfung (Arbeitsprobe) am 25. Januar 2018, 09:00 Uhr in der Multimedia BBS. Die Einladung mit Datum und Uhrzeit hierzu erhalten Sie bis spätestens Mitte Dezember 2017 schriftlich durch die IHK. Evtl. mündliche Prüfung am 25. Januar 2018 (Bekanntgabe erfolgt am Tag der Arbeitsprobe). Ergebnisbekanntgabe am 25. Januar 2018 (Zeitpunkt wird am Tag der Arbeitsprobe bekannt gegeben.) Die Zeugnisse werden postalisch durch die IHK verschickt. 6
Technische Anlage Spezifikationen für HD-Produktionen GENERAL Container File Name File suffix Material Exchange Format Prüflingsnummer_Nachname_Vorname.mxf.mxf VIDEO Video signal compilance ITU-R BT.709 (HD) Video coding XDCAM HD 422 Video datarate 50 MBit/s Resolution 720p/50, 1080i/25 Interlacing Top field first Aspect ratio 16:9 Pixel Aspect Ratio Square Pixel AUDIO channels Audio coding Sampling rate Depth Stereo Linear PCM 48 khz 16/20/24 bit AUDIO CHANNEL CONFIGURATION A1 A2 Sendeton (L oder MONO) Sendeton (R oder MONO) 7