Invasive Neophyten auf Baustellen

Ähnliche Dokumente
Neophyten auf Baustellen

Neophyten auf Baustellen und an Verkehrswegen

Invasive Neophyten die ungebetenen Gäste. Tipps für den richtigen Umgang mit exotischen Problempflanzen

Gemeindehaus Meiersmaadstrasse Sigriswil 3657 Schwanden. Praxishilfe Neophytenbekämpfung

Exotische Problempflanzen wirksam bekämpfen. Tipps für Ihren Garten. Ambrosia Meter hoch, blüht von Juli bis Oktober

KAFIN Tagung 18. März 2016 Neophyten und Umgang mit biologisch belastetem Boden

Japanknöterich auf Bauland

Merkblatt. Umgang mit Erdmaterial, das mit Ambrosia oder anderen Problempflanzen belastet ist

Praxishilfe Neophyten

«Invasive Neophyten in der UVP» Das neue Merkblatt des Kantons Bern. sanu-tagung «Umweltschutz auf Baustellen» vom 14. Mai 2009

Neophytenbekämpfung in der Gemeinde Bubikon. Manuel Restle, Stv. Geschäftsführer Verein Konkret

verbotene Pflanze Problempflanze

Invasive Neophyten auf Baustellen

Gemeindeinformation 24. Oktober 2012

Weiterbildung educompost Erfahrungsaustausch vom 6. Sept in Grenchen Umgang mit Neophyten Martin Huber, BSB + Partner Biberist

Problempflanzen im Garten

Neophytenmanagement: die Rolle der Deponien. Sascha Gregori, gregeco.ch,

Invasive Neophyten und UVP. 7. UVP-Workshop BE/SO vom 7. November 2007 Hotel Ambassador, Bern

Invasive Neophyten: Bekämpfungsmethoden Auszug aus dem Konzept «Pilotbach 1»

Neophyt: Exot, nicht heimisch Invasiv: Kann sich stark und unkontrolliert ausbreiten

Neophyten. Pflanzenschutz - Sachkundefortbildung. z.b. Kartoffel Mais Tomate Rosskastanie. z.b. Kulturapfel Birne Pflaume Weizen Gerste Esskastanie

Kurs vom 9. Juni Invasive Neophyten im Bezirk Wasseramt: Kurs der repla espacesolothurn.

Invasive Neophyten Konzept für den Umgang mit gebietsfremden invasiven Pflanzen in der Gemeinde Meikirch

Quartierverein Lürlibad 23.März 2015 Ruedi Zuber, dipl. Forsting. ETH. Foto Ruedi Zuber. Invasive Neophyten

UVP-Workshop Oktober Invasive Neobiota in der UVP

Aufruf zur Mithilfe bei der Meldung und Bekämpfung von Neophyten

Problempflanzen. Weiterführende Links und Quellen:

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die seit 1500 bei uns eingeschleppt wurden

Exoten im Garten Was tun?

Kanton Zürich AWEL / SBS Vollzug der Freisetzungsverordnung, Arbeitsgruppe Invasive Neobiota (AGIN)

Sommerflieder Buddleja davidii

Merkblatt invasive Neophyten

Problempflanzen im Garten

Steckbrief Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica)

Problempflanzen im Garten

Verlauf arbeitete die Gruppe aber selbständig. Die Betreuung erfolgte später fast ausschliesslich durch den Projektleiter der Asylkoordination.

Neophyt: Exot, nicht heimisch Invasiv: Kann sich stark und unkontrolliert ausbreiten

Bekämpfung von Schadorganismen

Neophyten-Konzept. Neophyten-Konzept Gemeinde Bätterkinden. 1. Problemanalyse

Gewässerschutzkontrollen auf den Thurgauer Landwirtschaftsbetrieben

Neobiota im Kanton Zürich

Merkblatt Invasive Neophyten

Staudenknöteriche - eine unterschätzte Problempflanze oder gar die Pflanzliche Pest dieses Jahrhunderts?

G E M E I N D E R A P P E R S W I L B E. Invasive Neophyten

Japanischer Staudenknöterich

Neophyten Timon Inderbitzin / 2. Lehrjahr

Neophyten am Neckar! (nicht heimische, eingeführte Pflanzen / Neubürger unserer Flora )

Birchmeier Kies + Deponie AG

Muoler Alternativen. Sommerflieder Buddleja davidii. Pfaffenhütchen Euonymus europaeus

Praxishilfe Neophyten

Neophyten INVASIVE NEOPHYTEN. Problematik. Problematik

Praxishilfe Neophyten

Verbreitung und Bekämpfung invasiver Neophyten

NEOPHYTEN in TIROL Rechtliche Überlegungen Herzlich Willkommen!

Gefahr am Wegesrand! Riesen-Bärenklau Herkulesstaude

Abgesägt- und dann? Überlegungen für eine effektive Gehölzpflege auf Böschungen

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die seit 1500 bei uns eingeschleppt wurden

Herzlich willkommen. Zur. 83. Generalversammlung vom 27. Februar 2016

Nr. 717 Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen * vom 19. Dezember 1989 (Stand 1. Januar 2010)

Zierpflanzen in der Landschaft - Problem oder Chance?

NEOPHYTEN IM APPENZELLERLAND

Regionale Beispiele und Erfahrungen zu Neophyten im Vogtlandkreis. Riesenbärenklau

Esther Bräm Marco Lanfranchi. Information BBB 28. April 2016 Chemische Bodenbelastungen Anwendung des Prüfperimeters

Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich. Weisung zum Umgang mit ausgehobenem Bodenmaterial (Weisung Bodenaushub, WBa)

Vortragstitel. ERFA Abfallwirtschaft 21. März 2015, Gratkorn. Bundesluftreinhaltegesetz:

Pflanzenschutzmittel im Grundwasser

Bekämpfungsempfehlung Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)

Das Drüsige Springkraut

Praxishilfe Neophyten. Problempflanzen erkennen und richtig handeln

Treffen der Neobiotabeauftragten des Fürstentums Liechtenstein Vorstellung des neuen Neophyten Web-GIS

Exotische Problem pflanzen im Garten und einheimische Alternativen

Erfahrungsbericht Greifensee - Praxis-Bericht zum Umgang mit Kreuzkra utern und Neophyten

Neophyten: Fragestellungen und Erfahrungen in den Wäldern im Osten des Kantons Waadt. Waldinspek<on des 3. Kreises CTF 2.

Gebietsfremde Pflanzen an Fließgewässern. Neophyten als Problem für Naturschutz und Gewässerschutz

Neophytenstrategie Kanton St.Gallen: Zusammenfassung

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen

ÖBB & Neophyten. Seminar: Neophyten ein unterschätztes Problem? Universität Innsbruck, Institut für Botanik 29. September 2009.

Dokumentation invasive Neophyten (gebietsfremde Pflanzen, Problempflanzen)

Exotische Problem pflanzen im Garten und einheimische Alternativen

Bodenschutz beim Bauen

Beispiel: Aufrechte Ambrosie Beispiel: Riesenbärenklau Herkunft: Nordamerika Schäden im Bereich Gesundheit: Allergien, Asthma Herkunft: Kaukasus Schäd

Information über Neophyten

Praxishilfe Neophyten Problempflanzen erkennen und richtig handeln

Neue Richtlinie Ende 2015 herausgegeben

Strategie Invasive gebietsfremde Arten : Umsetzung und konkrete Massnahmen

Neophyten und Neozoen

Private Kontrolle im «Fachbereich Rück- und Umbau» «Das Entsorgungskonzept wird flügge»

Neobiota. Marco Lanfranchi, Amt für Natur und Umwelt

VVEA: Einheitliche Vorgabe, einheitliche Umsetzung?

Umgang mit invasiven Neophyten im Kanton Obwalden

Ackerbaustellen-Tagung

DEM KIRSCHLORBEER AUF DER SPUR

Neophytenkonzept. Hilterfingen. Staatsstrasse 18 Hüneggweg Hilterfingen 3652 Hilterfingen. 16. Dezember 2015

Ackerbaustellen-Tagung

Bekämpfung invasiver Neophyten Fakten & Zahlen

Entsorgung und Verwertung von Rückbaustoffen und Bauabfällen bei Bauvorhaben (Hochbau)

LiLa Living Lahn. Umgang mit invasiven Pflanzenarten an Fließgewässern im Rahmen des EU-LIFE-Projektes Living-Lahn

Neophyten als Spiegel von Globalisierung und Klimaveränderung

Invasive Neophyten an Zürcher Fliessgewässern

Transkript:

Verkehr und Infrastruktur (vif) Invasive Neophyten auf Baustellen Gemeinsames Merkblatt der Stadt Luzern und des Kantons Luzern NATURGEFAHREN Baustelle 938_001 Status freigegeben Ausgabe 2012 Erstellungsdatum 03.11.2011 Freigabedatum 03.11.2011 Version 1.0 Seite 1 / 1

MERKBLATT INVASIVE NEOPHYTEN AUF BAUSTELLEN Invasive Neophyten auf Baustellen Ein Merkblatt für Bauherrschaften, Projektierende und Baubehörden. Der richtige Umgang mit Japanischem Knöterich und weiteren invasiven Neophyten auf Baustellen. Bild: S. Herfort Ist ein Projektperimeter mit invasiven Neophyten belastet, wie dem Japanischen Knöterich, gelten besondere Vorschriften. Problematik auf Baustellen Bautätigkeiten und die damit verbundene Verschiebung von Erdmaterial begünstigen die Verbreitung von invasiven Neophyten massgeblich. Die häufigsten Probleme auf Baustellen verursacht der Japanische Knöterich. Weitere wichtige unerwünschte Arten sind: Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut, Nordamerikanische Goldruten und Sommerflieder. Neophyten sind gebietsfremde Pflanzenarten, die sich heute bei uns etabliert haben. Einige dieser Pflanzen breiten sich so rasch aus, dass sie einheimische Arten verdrängen sie verhalten sich invasiv. Gleichzeitig können sie gesundheitliche Probleme hervorrufen, Bauwerke schädigen oder landwirtschaftliche Kulturen beeinträchtigen. Die Hauptvorkommen von invasiven Neophyten finden sich im Bereich des Bahn- und Strassenbegleitgrüns, im Siedlungsgebiet (u. a. Brachflächen), an Gewässerufern und in anderen naturnahen Lebensräumen wie Feuchtgebieten und Wäldern. Verursacherprinzip Die eidgenössische Freisetzungsverordnung (FrSV; Art. 15 Abs. 1b und 3) verlangt, dass Massnahmen gegen die unkontrollierte Verbreitung invasiver Neophyten ergriffen werden. Entstehen Schäden durch Neuauftreten von invasiven Neophyten und kann eindeutig nachgewiesen werden, dass diese eine direkte Folge des unsachgemässen Umgangs mit entsprechendem Pflanzenmaterial sind, so trägt gemäss Freisetzungsverordnung (FrSV; Art. 53) der Verursacher die Kosten für die Abklärungen und die Behebung der Folgeschäden. Empfänger von Pflanzen oder Bodenaushub sind zu informieren, dass es sich um Material aus einem Neophytenbestand handelt. Kontaktadresse Deponien Kanton Luzern Kanton Luzern, Umwelt und Energie (uwe), Abteilung Boden und Abfall, Ruedi Baumeler Tel. 041 228 60 76, ruedi.baumeler @ lu.ch Wichtige Links Informationen Kanton Luzern: www.neophyten-luzern.ch Freisetzungsverordnung: www.admin.ch/ch/d/sr/814_911/index.html Weitere Informationen zu invasiven Neophyten: www.cps-skew.ch

MERKBLATT INVASIVE NEOPHYTEN AUF BAUSTELLEN Tangieren Bauprojekte Neophytenbestände an Uferzonen, ist besondere Vorsicht geboten. Vorgehen bei Bauvorhaben Es ist Aufgabe der Baubehörden, in den jeweiligen Bewilligungsverfahren Auflagen zum Umgang mit invasiven Neophyten zu machen. Vor allem bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, eine geeignete Fachperson (Umweltbaubegleitung) beizuziehen, welche die erforderlichen Massnahmen plant und deren Umsetzung überwacht. Planungsphase Bestandesaufnahme: Welche invasiven Neophyten kommen vor? Wie ist die Verbreitung innerhalb des Projektperimeters? Massnahmenplan ausarbeiten. Falls Nachbargrundstücke betroffen sind, deren Eigentümer informieren und Massnahmen koordinieren. Bauphase Bekämpfungsstrategien umsetzen. Belastetes Bodenmaterial richtig behandeln. Verschleppung von invasiven Neophyten verhindern. Flankierende Massnahmen (Reinigung Baumaschinen usw.) beachten. Bauabschluss Unterhalts- und Pflegekonzept mit den entsprechenden Zuständigkeiten definieren. Periodische Kontrollen während mindestens 5 Jahren durchführen. Jeweils im Sommer wieder aufkommende invasive Neophyten gezielt bekämpfen. Auch wenn keine invasiven Neophyten auf der Baustelle vorhanden waren, muss eine Nachkontrolle durchgeführt werden, um allenfalls eingeschleppte Pflanzen frühzeitig zu erkennen und bekämpfen zu können. Redaktion: ökomobil, Umwelt & Kommunikation, Luzern Im Auftrag und mit fachlicher Begleitung der Koordinationsgruppe Problempflanzen Kanton Luzern Gestaltung: hellehase.com, Luzern Obligatorische Grundregeln bei Bauvorhaben mit invasiven Neophyten Neophyten vorgängig mähen und das Pflanzenmaterial via Kehricht/Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) entsorgen. Herbizideinsätze zur Bekämpfung invasiver Neophyten auf Baustellen sind nur dann sinnvoll, wenn damit eine vollständige Eliminierung der Vorkommen vor Beginn der Bauarbeiten erreicht wird. Herbizideinsätze bedingen den Beizug einer Fachperson. Im Gewässerbereich, in Wäldern, Hecken und Naturschutzgebieten sind Herbizideinsätze verboten (vgl. ChemRRV Anhang 2.5). Während der Bauarbeiten kein mit Neophyten belastetes Bodenmaterial mit unbelastetem vermischen. Aushubmaterial, das mit invasiven Neophyten belastet ist, muss so entsorgt werden, dass eine Weiterverbreitung dieser Arten ausgeschlossen ist. Belastetes Aushubmaterial korrekt deklarieren und auf geeigneter Deponie entsorgen (vgl. Kontaktadresse Deponien) oder im Baustellenbereich wieder verwerten. Es ist jeweils eine ausreichende Überdeckung zu gewährleisten. Für die Eliminierung von Beständen invasiver Neophyten im Zuge eines Bauvorhabens ist von folgenden Richtwerten auszugehen: Japanischer Knöterich: Abtrag > 1 (bis 5) m, Überdeckung > 6 m. Goldruten, Drüsiges Springkraut, Riesenbärenklau, Sommerflieder: Abtrag > 20 cm, Überdeckung > 1 m. Bodendepots mit einheimischen Arten begrünen, temporäre Rohböden überwachen. Baumaschinen, Transportfahrzeuge regelmässig vor Ort reinigen und anfallendes Material fachgerecht behandeln. Sicherstellen, dass neu angeliefertes Boden- und Aushubmaterial frei von invasiven Neophyten ist. Pflege- und Baumassnahmen im Bereich von Gewässern erfordern besondere Sorgfalt. Weder Samen oder Pflanzenteile von invasiven Neophyten noch damit belastetes Bodenmaterial dürfen wegen der Verdriftungsgefahr in Gewässer gelangen.

MERKBLATT INVASIVE NEOPHYTEN AUF BAUSTELLEN ANHANG 1 Die wichtigsten Problempflanzen Japanischer Knöterich Rasches Wachstum und effiziente Ausbreitung durch unterirdische Ausläufer führen zu dominierenden Reinbeständen. Das dichte Blätterdach und Wurzelwerk verdrängen einheimische Pflanzen. Der Knöterich breitet sich pro Jahr um ca. einen Meter aus. Die Wurzeln reichen bis drei Meter in den Boden und können Strassenbeläge, Beton und Mauern durchbrechen. Ein Wurzelstück von einem Zentimeter genügt, um einen neuen Bestand zu bilden. Bild: S. Rometsch Riesenbärenklau Der Riesenbärenklau bildet mehr als 10 000 Samen, die im Boden etwa sieben Jahre keimfähig bleiben. Er bildet dichte Bestände und beschattet mit seinen riesigen Blättern den Unterwuchs. Einheimische Arten werden verdrängt. Der Saft des Riesenbärenklaus kann zusammen mit Sonneneinstrahlung auf der Haut zu Verätzungen führen. Drüsiges Springkraut Das schnelle und dichte Wachstum konkurrenziert einheimische Pflanzen. Im Wald verhindert es das Aufkommen von Bäumen und Sträuchern. Entlang von Gewässern verdrängt das Drüsige Springkraut die einheimische Ufervegetation und begünstigt Erosionen. Nordamerikanische Goldruten Die Goldruten bilden mit ihren unterirdischen Ausläufern extrem dichte Bestände und verdrängen die einheimischen Arten auf grossen Flächen. Besonders problematisch ist ihre Ausbreitung auf extensiv genutzte Flächen und Naturschutzflächen. Bild: M. Bolliger Sommerflieder Pro Pflanze bildet der Sommerflieder bis zu drei Millionen Samen. Diese werden mit dem Wind weit verbreitet. Als Pionierstrauch besiedelt er gerne Kiesbänke und offene Flächen. Er bildet dichte Bestände und verhindert das Aufkommen der einheimischen Vegetation. Essigbaum Durch die intensive Bildung von Wurzelbrut breitet sich der Essigbaum rasant aus, bildet Dickichte und verdrängt so andere Arten. In den 60er und 70er Jahren wurde der Essigbaum oft als Ziergehölz angepflanzt. Über Wurzelsprossen wurde er aus den Gärten in die freie Natur verschleppt. Links: Informationen Kanton Luzern: www.neophyten-luzern.ch Freisetzungsverordnung: www.admin.ch/ch/d/sr/814_911/index.html Pflanzeninformationen: www.cps-skew.ch

MERKBLATT INVASIVE NEOPHYTEN AUF BAUSTELLEN ANHANG 2 Massnahmenplan Bauphase Je nach Vorkommen und Verbreitung der invasiven Neophyten muss unterschiedlich vorgegangen werden. Tangieren Bauprojekte Neophytenbestände an Uferzonen, ist besondere Vorsicht geboten. Ausmass der Belastung des Projektperimeters und der Baustelle mit invasiven Neophyten Wie stark ist der Projektperimeter mit invasiven Neophyten belastet? einzelne, isolierte Bestände flächendeckende Verbreitung Kann der Bestand nachhaltig ausgegraben oder überdeckt werden? Wie gross ist die effektive Baustelle? ja nein grossräumig kleinräumig M3 Tangiert die Baustelle den Bestand? M1 M2 ja nein Projektperimeter invasive Neophyten Baustelle M4 M5

MERKBLATT INVASIVE NEOPHYTEN AUF BAUSTELLEN ANHANG 2 Bei einer grossräumigen Baustelle in einem ausgedehnten Neophytenbestand soll das belastete M1 Bodenmaterial wenn möglich vor Ort wieder verwertet werden. Invasive Neophyten vor der Samenreife mähen und via Kehricht/Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) entsorgen, kein Pflanzenmaterial ablagern oder kompostieren. Mit invasiven Neophyten belastetes Bodenmaterial vor Ort wieder verwerten. Wenn es die Baustelle zulässt, das belastete Material möglichst hoch überdecken (Japanischer Knöterich: > 6 m; Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut, Nordamerikanische Goldruten, Sommerflieder: > 1 m). Bei Bodenüberschuss belastetes Material korrekt deklarieren und auf geeignete Deponie bringen (Tel. 041 228 60 76). Bei kleinräumigen Arbeiten innerhalb eines ausgedehnten Neophytenbestandes machen spezielle M2 Vorkehrungen keinen Sinn ausser es fällt überschüssiges Bodenmaterial an. Eine Überdeckung mit unbelastetem Material ist infolge der starken Ausbreitung in der Nachbarschaft nicht sinnvoll. Auf Nachkontrollen kann verzichtet werden. Bei Bodenüberschuss belastetes Material korrekt deklarieren und auf geeignete Deponie bringen (Tel. 041 228 60 76). Bei einzelnen, isolierten Beständen soll generell M3 eine Eliminierung der invasiven Neophyten angestrebt werden. Invasive Neophyten vor der Samenreife mähen und via Kehricht/Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) entsorgen, kein Pflanzenmaterial ablagern oder kompostieren. Bei Japanischem Knöterich den Boden möglichst tief abtragen (> 1 bis 5 m), belastetes Material korrekt deklarieren und auf geeignete Deponie bringen (Tel. 041 228 60 76). Bei Nordamerikanischen Goldruten, Drüsigem Springkraut, Riesenbärenklau und Sommerflieder den Boden zirka 20 cm abtragen, belastetes Material kann vor Ort wieder eingebaut werden (Überdeckung von > 1 m notwendig). Kein belastetes Bodenmaterial ausserhalb der Baustelle ablagern und nicht mit unbelastetem Bodenmaterial mischen. Die Baustelle tangiert nur einzelne Neophytenbestände. Diese Situation trifft auch häufig auf M4 kleinräumige Unterhaltsarbeiten entlang von Gewässern oder im Wald (Strassenbau) zu. Die Verschleppung invasiver Neophyten muss innerhalb des Projektperimeters verhindert werden. Invasive Neophyten vor der Samenreife mähen und via Kehricht/Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) entsorgen, kein Pflanzenmaterial ablagern oder kompostieren. Kein belastetes Bodenmaterial auf unbelasteten Böden ablagern und verwenden. Belastetes Bodenmaterial nicht mit unbelastetem Material vermischen. Belastetes Bodenmaterial entweder direkt in der Neophytenzone wieder verwenden (keine Überdeckung mit unbelastetem Material notwendig) oder bei Materialüberschuss korrekt deklarieren und auf geeignete Deponie bringen (Tel. 041 228 60 76). Die Baustelle tangiert keinen Neophytenbestand. M5 Es besteht kein obligatorischer Handlungsbedarf. Trotzdem ist es sinnvoll, benachbarte Bestände bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu eliminieren (vgl. M3). Die Pflanzen zumindest bekämpfen, damit keine weitere Verbreitung über Samen möglich ist. Pflanzen vor der Samenbildung mähen und das Pflanzenmaterial via Kehricht/Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) entsorgen, kein Pflanzenmaterial ablagern oder kompostieren. Bei Herbizideinsatz (zum Beispiel gegen den Japanischen Knöterich) unbedingt Fachperson beiziehen. Redaktion: ökomobil, Umwelt & Kommunikation, Luzern Im Auftrag und mit fachlicher Begleitung der Koordinationsgruppe Problempflanzen Kanton Luzern Gestaltung: hellehase.com, Luzern