Leitfaden zum CE-Zeichen

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Transkript:

Leitfaden zum CE-Zeichen Antworten auf die wichtigsten Fragen Weitere Informationen CLIMALIT-/SECURIT-PARTNER Marketing-Service Tel. +49 (0)24 04 /219 04 Fax +49 (0) 2404 / 82931 www.climalit.de www.securit-partner.de Starke Partnerschaften GlassInfo Tel. +49 (0)241 /51 6-22 21 Fax +49 (0) 241 / 516-2224 www.saint-gobain-glass.com 05/2006 m-gmbh.net Änderungen vorbehalten. Funktions-Isolierglas von den Experten mit diesem Zeichen Sicherheitsglas von den Experten mit diesem Zeichen

SAINT-GOBAIN GLASS Leitfaden zum CE-Zeichen Antworten auf die wichtigsten Fragen Ab September 2005 können Einscheiben-Sicherheitsgläser und teilvorgespannte Gläser mit einem CE- Zeichen ausgestattet werden ab dem September 2006 müssen sie es dann tragen. Auch bei Verbund- Sicherheitsgläsern und Isoliergläsern steht die Einführung des CE-Zeichens bevor. Für die Hersteller solcher Produkte führt also kein Weg an diesem Thema vorbei. Aber was ist damit eigentlich alles verbunden, und was sind die Konsequenzen? Die vorliegende kleine Broschüre gibt Antworten darauf. Sie zeigt detailliert den Ablauf und die Voraussetzungen für eine CE-Kennzeichnung und benennt die Hilfen, die SAINT-GOBAIN GLASS seinen Systempartnern bietet. 1. Was ist überhaupt das CE-Zeichen? steht für Communauté Européenne (französisch für Europäische Gemeinschaft ). Das Zeichen besagt, dass der Hersteller eines Produkts alle harmonisierten EU-Richtlinien und Normen beachtet hat, die für das Produkt gelten. Harmonisiert heißt: eine Richtlinie oder Norm gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten in derselben Form. Die CE-Kennzeichnung vereinheitlicht die Anforderungen an die Herstellung und Prüfungen sowie die Deklaration wesentlicher Produkteigenschaften. Damit ist eine Mindestanforderung an die Produktqualität verbunden. Das CE-Zeichen ist aber kein Qualitätssiegel! Es dient nur als "Warenpass" für die Marktaufsichtsbehörden: Waren mit diesem Zeichen dürfen in allen EU- Mitgliedsstaaten verkauft werden, ohne Einschränkung durch Behörden. Die Anwendung der CE-gekennzeichneten Produkte kann aber weiterhin national geregelt werden. 2. Wer muss mit CE kennzeichnen und warum? Die CE-Kennzeichung ist Pflicht für alle Produkte, für die es vollständig harmonisierte EU-Normen gibt, veröffentlicht im europäischen Amtsblatt. Die Regelung geht zurück auf einen Beschluss des EG-Ministerrats im Jahr 1985. Sie soll Handelshemmnisse abbauen und den freien Warenverkehr innerhalb der EU vereinfachen. Das CE-Zeichen ist schon länger bei Spielzeug oder Elektrogeräten eingeführt. In der Baubranche sind Produkte betroffen, die Bestandteil der Bauproduktenrichtlinie von 1992 sind. Produkte, die nicht darunter fallen oder für die (noch) keine harmonisierten EU-Normen vorliegen, müssen nicht (und dürfen auch nicht) mit dem CE-Zeichen versehen werden. Hersteller, die das CE-Zeichen anbringen, ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen, müssen mit Bußgeldforderungen rechnen! 2 Leitfaden zum CE-Zeichen 3 SAINT-GOBAIN GLASS

3. Ab wann ist ein CE-Zeichen erforderlich? Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung eines Produkts ist, dass die Norm für das Produkt veröffentlicht ist und durch Eintragung in das europäische Amtsblatt harmonisiert wurde. Damit wird aus der EN die hen. Nach Veröffentlichung der Norm (EN) beginnt eine Frist von 9 Monaten, innerhalb derer die einzelnen EU-Staaten ihre Vorschriften angleichen müssen. Nach Ablauf dieser Frist darf das CE-Zeichen erstmalig auf dem Produkt verwendet werden, muss es aber noch nicht. Es beginnt eine Koexistenzphase, die weitere 12 Monate dauert. In der Koexistenzphase dürfen Produkte sowohl mit dem Ü-Zeichen als auch mit dem CE-Zeichen vertrieben werden. Erst danach, also 21 Monate nach Verfügbarkeit der Norm, ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend ( Date of Withdrawal, d. h. alle vorherigen nationalen Normen werden zurückgezogen). Zeitplan für Glaserzeugnisse Produkt EN-Norm Ausgabe- CE freiwillig ab CE Pflicht ab datum (Ü-Zeichen weiterhin gefordert, Beginn Koexistenzperiode) Einscheiben-Sicherheitsglas 12150-2 01.01.2005 01.09.2005 01.09.2006 Teilvorgespanntes Glas 1863-2 01.01.2005 01.09.2005 01.09.2006 Beschichtetes Glas 1096-4 01.01.2005 01.09.2005 01.09.2006 Basisglas 572-9 01.01.2005 01.09.2005 01.09.2006 Verbund-Sicherheitsglas 14449 01.07.2005 01.03.2006 01.03.2007 Isolierglas 1279-5 01.08.2005 01.03.2006 01.03.2007 Heat-Soak-Glas 14179-2 01.08.2005 01.03.2006 01.03.2007 4. Was passiert dann mit dem Ü-Zeichen? Derzeit ist die Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen Pflicht: Darin bestätigt der Hersteller die Übereinstimmung seines Produkts mit den nationalen technischen Normen, die dafür gelten. Die Bauregelliste, veröffentlicht vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) Berlin, legt die Anforderungen fest. In der Koexistenz- phase sind beide Kennzeichnungen Ü und CE zulässig. Mit dem Date of Withdrawal wird das CE-Zeichen verpflichtend. Das Ende der Koexistenzphase ist somit wichtig: Bis dahin muss die Umstellung erfolgt sein. Der aktuelle Stand der Diskussion zeigt, dass über das Zurückziehen des Ü-Zeichens noch nicht das letzte Wort gesprochen worden ist. Es ist gut möglich, dass das Ü-Zeichen weiterhin eingesetzt werden muss. Der entsprechende Eintrag in die Bauregelliste steht noch aus. 5. Wer verleiht das CE-Zeichen? Der Hersteller bescheinigt die Konformität. Daher ist es grundsätzlich seine Aufgabe, die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen und die normativen Anforderungen umsetzen. Die europäische Kommission hat vier unterschiedliche Systeme der Konformitätsbescheinigung ( Levels ) festgelegt. System (Level) 1 oder 3 trifft auf die meisten Glasprodukte zu. Damit steht auch fest, welche Rolle ein externes Prüfinstitut (notifizierte Stelle) übernimmt. 6. Welche Anforderungen sind mit der Konformitätsbescheinigung (Level) verbunden? Je nach Sicherheitsrelevanz gelten verschiedene Konformitätslevel. Gläser mit feuer-, beschuss- und explosionswirkungshemmender Wirkung sind auf Level AoC-1 eingestuft (AoC = Attestation of Conformity = Konformitätserklärung). Hier ist ein Konformitätszertifikat sowie die Fremdüberwachung durch ein akkreditiertes Institut, die notifizierte Stelle, vorgeschrieben. 4 Leitfaden zum CE-Zeichen 5 SAINT-GOBAIN GLASS

Die meisten anderen Glasprodukte stehen auf Level AoC-3: Der Hersteller selbst kennzeichnet sein Produkt eigenverantwortlich mit dem CE-Zeichen. Unabhängig vom Level muss er über eine Systembeschreibung und eine werkseigene Produktionskontrolle verfügen. Sie muss sicherstellen, dass die Produkte tatsächlich der betreffenden EU- Norm entsprechen und die Eigenschaften aufweisen, die er im CE-Zeichen bestätigt. Zuvor sind allerdings eine Reihe von Maßnahmen erforderlich, die sich aus dem Konformitätsteil der Produktnorm ableiten. Zudem müssen Produkteigenschaften in einer Erstprüfung (ITT = initial type test) an einer notifizierten Stelle nachgewiesen werden. AoC-1 ist am ehesten vergleichbar mit dem bisherigen ÜZ (Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Prüfstelle). AoC-3 ist vergleichbar mit ÜHP (Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle). 7. Was ist für die CE-Kennzeichnung erforderlich? Das Verfahren der CE-Kennzeichnung stellt folgende Anforderungen: an die Organisation: zentraler CE-Verantwortlicher im Management, CE-Audit-Verantwortlicher, falls eine Erstprüfung für verschiedene Produktionslinien genutzt wird, Qualitätsverantwortlicher vor Ort für jede Filiale/Linie. an die Produktion: Qualitäts-Management-System QMS, Systembeschreibung, Werkseigene Produktionskontrolle, Erstprüfung, Systemaudit. Die Konformitätserklärung stellt der Hersteller aus. Bei sicherheitsrelevanten Produkten (AoC-1) ist ein Konformitätszertifikat einer notifizierten Stelle erforderlich, nicht jedoch bei Produkten für die Wärme- und Schalldämmung (AoC-3). Dem ausgelieferten Produkt müssen Angaben in der folgenden Form mitgegeben werden (Beispiel): Angaben zur CE-Kennzeichnung 01234 SECUGLAS GmbH, Mainstr. 370, D-97877 Wertheim 05 01234 BPR 00234 EN 12150-2 Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas zur Verwendung in Gebäuden und Bauten Eigenschaften Feuerwiderstand NPD Brandverhalten A1* Verhalten bei Beanspruchung durch Feuer von außen NPD Durchschusshemmung NPD Sprengwirkungshemmung NPD Einbruchhemmung NPD Pendelschlagwiderstand 1(C)2 Beständigkeit gegen plötzliche Temperaturwechsel und Temperaturunterschiede 200 K Widerstand gegen Schee-, Wind-, Dauerlasten bzw. sonstige Lasten 6 mm Direkte Luftschalldämmung 32 db Thermische Eigenschaften 5,6 W/(m² K) Stahlungsphysikalische Eigenschaften: Lichttransmissionsgrad und -reflexionsgrad 0,70/0,13 Sonnenenergieeigenschaften 0,55/0,11 CE-Konformitätskennzeichnung, bestehend aus dem CE-Zeichen nach der Richtlinie 93/68/EWG Kennnummer der Zertifizierungstelle (nur wenn relevant) Name oder Bildzeichen und eingetragene Anschrift des Herstellers Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die Kennzeichnung angebracht wurde Nummer des Zertifikats (nur wenn relevant) Nummer der Europäischen Norn Beschreibung des Produktes und Angaben zu den deklarierten Eigenschaften Beispiel zu den Angaben, die auf dem Produkt, dem Etikett, der Verpackung und/oder in den Begleitdokumenten aufzuführen sind. 6 Leitfaden zum CE-Zeichen 7 SAINT-GOBAIN GLASS

8. Welche Anforderungen werden an die Erstprüfung gestellt? Die Erstprüfung erfordert im Allgemeinen eine tatsächliche Prüfung an einem repräsentativen Produkt. Anstelle einer Erstprüfung können Eigenschaften unter Umständen auch berechnet oder aus Quellen entnommen werden, die allgemein anerkannte Werte nennen (z. B. Normen oder Tabellenwerke). Die Erstprüfung ist grundsätzlich für jede Produktionslinie bzw. jeden Produktionsstandort erforderlich. Betreibt ein Hersteller mehrere Produktionslinien, so kann eine mehrfache Erstprüfung entfallen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die technische Dokumentation für das Produkt erstreckt sich auf alle Standorte/Linien des Herstellers. Die Produktionskontrolle, Erstprüfung und betriebsinterne Stichprobenprüfung müssen verknüpft werden. Der Hersteller muss eine qualifizierte Person beauftragen, die Konformität sicherzustellen (einheitliches Qualitätsmanagement, Nachweis der Eigenschaften der an unterschiedlichen Linien hergestellten Produkte, Stichprobenprüfung, Auditierung). Ältere Prüfberichte auf Basis eines Entwurfs der EN können unter Umständen verwendet werden ( historische Daten ). 10. Welche Anforderungen gelten für die werkseigene Produktionskontrolle? Die werkseigene Produktionskontrolle umfasst regelmäßige Stichprobenprüfungen nach einem vorgeschriebenen Plan, eine Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle sowie eine ständige Überwachung dieser Kontrolle (Auditierung). Alle Zuständigkeiten, Anforderungen oder Vorschriften im Zusammenhang mit der werkseigenen Produktionskontrolle müssen systematisch schriftlich dokumentiert werden (Verfahrensanweisung). Damit ist ein Qualitätsmanagement-System (QMS) erforderlich. Falls eine Zertifizierung nach EN ISO 9001 vorliegt, besteht ein solches QMS bereits, es ist lediglich eine Anpassung vorzunehmen. 11. Was wird das kosten? Der Prozess der CE-Kennzeichnung kostet nicht nur viel Zeit und Aufwand er kostet auch Geld. Folgende Kostenblöcke fallen an: Erstprüfungen, Qualitätsmanagement, Dokumentationen, 9. Was ist die System- oder Produktbeschreibung? Die System- oder Produktbeschreibung ist das Dokument, in dem der Hersteller die maßgeblichen Parameter festlegt, um das Produkt laut Norm zu beschreiben. Die System- oder Produktbeschreibung muss einen normativen Teil und kann einen informativen Teil enthalten. Die Systembeschreibung nennt alle Normen, die erfüllt werden, und legt Produktfamilien fest. Fremdüberwachung*, Prüfmittel*, Beratung*, Zertifizierung*. Die Summe kann im ersten Jahr mehr als 50.000 Euro betragen, je nach Betriebsgröße und Produktspektrum. * Optional 8 Leitfaden zum CE-Zeichen 9 SAINT-GOBAIN GLASS

Auf einen Blick 12. Welche Hilfestellung bietet SAINT-GOBAIN GLASS? Partner von SAINT-GOBAIN GLASS DEUTSCHLAND erhalten umfangreiche Hilfestellung und Service. Einige Beispiele: SGGD stellt komplette, an die Norm angepasste Unterlagen zur Systembeschreibung und werkseigenen Produktionskontrolle zur Verfügung. Die Partner erhalten Unterstützung bei Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems. SGGD definiert die Produktqualität der Muster für die Erstprüfung und bietet Unterstützung im Kontakt mit den Prüfinstituten. SGGD schult die Mitarbeiter von Partner-Betrieben. SGGD berät zu Prüfmitteln und werkseigener Produktionskontrolle. Haben Sie weitere Fragen oder benötigen konkrete Hilfe? Hier sind Ihre Ansprechpartner: Für Isolierglas: Dr.-Ing. Nikolas Janke Telefon: 02 41 / 5 16-29 63 Telefax: 02 41 / 5 16-22 24 E-Mail: Nikolas.Janke@Saint-Gobain.com Was benötigt ein glasverarbeitender Betrieb für die CE-Kennzeichnung? Erstprüfung nach Kap. 5.2 der Konformitätsnorm Systembeschreibung (nach Kap. 4.1) Werkseigene Produktionskontrolle (nach Kap. 5.3 und Anhang A) Erstinspektion (nach Kap 5.4) Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (nach Kap. 5.5) Qualitäts-Management-System QMS (nach Anhang A) Kennzeichnung des Produktes (nach Kap. 6 und Anhang ZA) Prüfungen zum Nachweis deklarierter Eigenschaften (nach Kap 4.3 und 5.2.3) Prüfmittel (nach Anhang A) Für Sicherheitsglas: Dipl-Ing. Wolfgang Böttcher Telefon: 0 80 36 / 35 61 Telefax: 0 80 36 / 35 62 E-Mail: Wolfgang.Boettcher@Saint-Gobain.com 10 Leitfaden zum CE-Zeichen 11 SAINT-GOBAIN GLASS