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1. wie der weitere Zeitplan im Hinblick auf die Realisierung des Bauprojekts einer JVA in Rottweil geplant ist;

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3373 21. Wahlperiode 01.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 22.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Immer höherer Druck bei der Untersuchungshaft Nachfragen Der Senat gibt in der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/3222, an, dass es am 12. Februar 2016 insgesamt 472 Untersuchungsgefangene in Hamburg gab, 300 in der Untersuchungshaftanstalt und 172 in der JVA Billwerder. Die tatsächliche Belegungsfähigkeit in der Untersuchungshaftanstalt beträgt zurzeit aufgrund der Sanierung des B-Flügels 288 Haftplätze, die festgesetzte Belegungsfähigkeit umfasst 411, Drs. 21/2684. Zum derzeitigen Stand würde die Untersuchungshaftanstalt selbst ohne sanierungsbedingte Kapazitätsbeschränkungen nicht in der Lage sein, alle männlichen Untersuchungsgefangenen Hamburgs aufzunehmen. Auch die JVA Billwerder befindet sich mit einer aktuellen Belegung von 88 Prozent am Limit; dies zeigt sich auch daran, dass Gefangene, die ausschließlich eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, in die JVA Fuhlsbüttel verlegt werden müssen. Die JVA Fuhlsbüttel ist indes ebenfalls mit 94 Prozent sehr gut ausgelastet. Zum Schutz der Bediensteten sowie der Gefangenen untereinander ist eine Binnendifferenzierung zwingend erforderlich. Der Senat gib an, dass dem Grundsatz der Binnendifferenzierung in den Justizvollzugsanstalten durch die entsprechende Belegung der Stationen unter Beachtung der vollzuglichen Erfordernisse Rechnung getragen wird. Bisher für Strafgefangene genutzte Stationen werden jetzt ausschließlich für Untersuchungshaft (JVA Billwerder) bzw. für Gefangene ausschließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe (JVA Fuhlsbüttel) genutzt. Eine den Schutz von Bediensteten und Gefangenen angemessene Binnendifferenzierung erfordert jedoch nicht nur eine Trennung zwischen Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen, sondern vielmehr auch eine Trennung zwischen Gefangenen rivalisierender Gruppen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie beurteilt die zuständige Behörde den Umstand, dass es aktuell 472 Untersuchungsgefangene gibt, die festgesetzte Belegungsfähigkeit der Untersuchungshaftanstalt jedoch nur 411 Haftplätze beträgt? a. Wie viele Haftplätze werden in der Untersuchungshaftanstalt nach Abschluss der Sanierung des B-Flügels zur Verfügung stehen? b. Wird nach derzeitigen Planungen der zuständigen Behörde auch nach Abschluss der Sanierung des B-Flügels in der Untersuchungs-

Drucksache 21/3373 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode haftanstalt die Durchführung von Untersuchungshaft an männlichen erwachsenen Gefangenen in der JVA Billwerder erforderlich sein? Die festgesetzte Belegungsfähigkeit der Untersuchungshaftanstalt beträgt 411 Haftplätze für Untersuchungsgefangene. Durch die Bereitstellung von derzeit weiteren 192 Haftplätzen für Untersuchungsgefangene in der JVA Billwerder stehen ausreichend Haftplätze zur Verfügung. Vorbehaltlich der endgültigen Festsetzung nach Beendigung der Baumaßnahmen ist vorgesehen, dass die Untersuchungshaftanstalt künftig eine Belegungsfähigkeit von 455 Haftplätzen aufweisen wird. Die zuständige Behörde beobachtet die Entwicklung der Belegungszahlen fortlaufend. Noch vor Beendigung der Baumaßnahmen in der Untersuchungshaftanstalt wird die zuständige Behörde die Belegungssituation analysieren und prüfen, ob die Unterbringung von Untersuchungsgefangenen auch außerhalb der Untersuchungshaftanstalt weiter erforderlich sein wird. 2. Der Senat gibt an, dass die tatsächliche Belegungsfähigkeit in der JVA Billwerder 638 Plätze umfasst, die aktuell mit 562 Gefangenen belegt sind. Dennoch verbüßen 26 Gefangene ihre Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Fuhlsbüttel, die mit 94 Prozent Auslastung noch höher belegt ist. a. Aus welchem Grund verbüßen 26 Gefangene ihre Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Fuhlsbüttel, wenn es doch 76 freie Haftplätze in der JVA Billwerder gibt? Aufgrund der derzeit hohen Anzahl von Untersuchungsgefangenen sollen vorübergehend Gefangene, die ausschließlich eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, neben der JVA Billwerder auch in der JVA Fuhlsbüttel untergebracht werden, damit in der JVA Billwerder eine weitere von Strafgefangenen getrennte Station für Untersuchungsgefangene eingerichtet werden kann. Siehe auch Drs. 21/1582. Die freien Haftplätze in der JVA Billwerder verteilen sich überwiegend auf die Aufnahmeabteilung und die Jungtäterstation. Beide Bereiche eignen sich aufgrund ihrer spezifischen Zweckbestimmung nicht für die Unterbringung anderer Gefangener. Außerdem gibt es einige freie Haftplätze in den für die Untersuchungsgefangenen vorgesehenen Haftbereichen, in denen Strafgefangene aus Trennungsgründen nicht untergebracht werden dürfen. Zudem sind einige wenige Hafträume kurzzeitig wegen erforderlicher Sanierungsarbeiten nicht belegbar. b. Umfassen die 638 Plätze in der JVA Billwerder auch die 102 Plätze für die künftige Teilanstalt für Frauen? Nein. c. Auf wie viele Hafthäuser sind die 638 Plätze verteilt? Sind alle Hafthäuser in Betrieb? Falls nicht, weshalb nicht? Die 638 Haftplätze sind auf fünf Hafthäuser verteilt, die alle in Betrieb sind 3. In der JVA Billwerder gibt es neben der Binnendifferenzierung einen differenzierten Stationsvollzug mit beispielsweise der Aufnahmeabteilung, einer Jungtäterstation, einer Therapievorbereitungsstation und einer Entlassungsvorbereitungsstation. a. Inwiefern ist die Durchführung des differenzierten Stationsvollzuges in Anbetracht der hohen Auslastung in der JVA Billwerder gewährleistet? b. Falls dieser nicht mehr in seiner üblichen Form durchgeführt werden kann, wie stellt sich die Situation aktuell dar? Der differenzierte Stationsvollzug mit Aufnahmeabteilung, Jungtäter-, Therapievorbereitungs- und Entlassungsvorbereitungsstation ist auch bei einer Verdichtung inner- 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3373 halb der Strafhaft wegen der Aufnahme von Untersuchungsgefangenen in der JVA Billwerder gewährleistet. Im Übrigen: entfällt. 4. Die Antwort des Senats auf meine Frage zur Sicherstellung der notwendigen Binnendifferenzierung in der Schriftlichen Kleinen Anfrage, Drs. 21/3222, ist etwas ausweichend formuliert und bietet in Anbetracht der hohen Auslastung Anhaltspunkte zu Nachfragen. a. Ist in der Untersuchungshaftanstalt, in der JVA Billwerder und in der JVA Fuhlsbüttel die für die Sicherheit der Bediensteten sowie der Gefangenen untereinander notwendige Binnendifferenzierung gewährleistet? Ja. b. Was sind die vollzuglichen Erfordernisse im Hinblick auf den Grundsatz der Binnendifferenzierung? Eine Binnendifferenzierung bei der Unterbringung der Gefangenen kann aus organisatorischen, rechtlichen und/oder konzeptionellen Gründen erforderlich sein. Das Aufnahmeverfahren bei neu aufgenommenen Gefangenen wird von den Anstalten in speziellen Zugangsbereichen durchgeführt. Die weiteren Vollzugsabteilungen weisen im Rahmen der jeweiligen Anstaltskonzeptionen unterschiedliche (Behandlungs-) Angebote auf. Die differenzierende Unterbringung der Gefangenen ist Bestandteil des Vollzugsplans, der regelmäßig überprüft und fortgeschrieben wird. Daneben können einzelne Bereiche auch bestimmten Haftarten (zum Beispiel Ersatzfreiheitsstrafen) vorbehalten bleiben, um unter anderem die Organisationsabläufe zu fördern. Im Untersuchungshaftvollzug wird im Rahmen der Binnendifferenzierung berücksichtigt, dass die Unterbringung von Gefangenen Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten zu anderen Gefangenen eröffnet; zum anderen müssen vom Gericht beschlossene Trennungsgebote umgesetzt werden. Schließlich verfügen die Anstalten über Sicherungsstationen für Gefangene, die aufgrund ihres Verhaltens oder ihres seelischen Zustandes befristet abgesondert oder in besonders gesicherten Hafträumen untergebracht werden müssen. c. Welche Binnendifferenzierung wird tatsächlich in der UHA, in der JVA Billwerder sowie in der JVA Fuhlsbüttel jeweils vorgenommen? In der Untersuchungshaftanstalt erfolgt grundsätzlich eine Differenzierung nach Neuzugängen, Transportgefangenen, arbeitenden Gefangenen, Erstinhaftierten, Gefangenen mit Drogenproblematik und Substituierten. In der JVA Billwerder wird neben den in der Antwort zu 3. a. und b. genannten Stationen noch nach Basis-, Entwicklungs- und Bewährungsstationen differenziert. In der JVA Fuhlsbüttel erfolgt grundsätzlich eine Differenzierung in die Stationen Sicherung, Basis, Aufnahme, Bewährung, Entwicklung, Betreuung für junge Erwachsene, Sicherungsverwahrung und Ersatzfreiheitsstrafen. d. Welche besonderen Sicherungsmaßnahmen werden gegenüber Untersuchungsgefangenen verschiedener Outlaw Motorcycle Clubs (OMC) angeordnet? Besondere Sicherungsmaßnahmen werden von der zuständigen Vollzugsanstalt bei Vorliegen der Voraussetzungen des 54 Hamburgisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls angeordnet und bei Fortfall der Voraussetzungen wieder aufgehoben. Die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen kann sich damit täglich ändern. Als besondere Sicherungsmaßnahmen sind nach 54 Absatz 2 HmbUVollzG zulässig: 1. der Entzug oder die Vorenthaltung von Gegenständen, 3

Drucksache 21/3373 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 2. die Beobachtung der Untersuchungsgefangenen, in besonderen Hafträumen auch mit technischen Hilfsmitteln, insbesondere auch durch den Einsatz von optisch-elektronischen Einrichtungen ( 102), 3. die Absonderung von anderen Gefangenen, 4. der Entzug oder die Beschränkung des Aufenthalts im Freien, 5. die Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände und 6. die Fesselung. Derzeit werden gegen einzelne Untersuchungsgefangene insbesondere Maßnahmen nach 54 Absatz 2 Nummer 3 HmbUVollzG angeordnet. e. Wie viele Untersuchungsgefangene welches OMC befinden sich zurzeit jeweils in der UHA und in der JVA Billwerder? Nach den vorliegenden Erkenntnissen besteht bei sieben der derzeit in der Untersuchungshaftanstalt befindlichen Untersuchungsgefangenen der Verdacht, dass sie dem Umfeld der sogenannten Hells Angels zuzurechnen sind. Bei drei der in der Untersuchungshaftanstalt untergebrachten Untersuchungsgefangenen besteht der Verdacht, dass sie dem Umfeld der sogenannten Mongols zuzurechnen sind. Darüber hinaus befinden sich zwei weitere Untersuchungsgefangene, bei denen nach den vorliegenden Erkenntnissen der Verdacht besteht, dass sie dem Umfeld der sogenannten Hells Angels zuzurechnen sind, sowie ein Untersuchungsgefangener, bei dem der Verdacht einer Anbindung an die sogenannten Mongols besteht, in anderen Justizvollzugsanstalten. Zur Verteilung der Untersuchungsgefangenen der jeweiligen Gruppen auf einzelne Haftanstalten werden aus Sicherheitsgründen keine Angaben gemacht. 5. Wie hat sich die Anzahl körperlicher Auseinandersetzungen der Gefangenen untereinander seit dem Jahre 2013 in der JVA Billwerder, der JVA Fuhlsbüttel sowie in der UHA entwickelt? Bitte pro Jahr und JVA darstellen; ab 2015 bitte monatsweise. JVA Billwerder JVA Fuhlsbüttel Untersuchungshaftanstalt 2013 18 10 11 2014 24 11 12 Januar 2015 5 0 1 Februar 2015 0 0 1 März 2015 3 0 0 April 2015 2 0 1 Mai 2015 1 0 0 Juni 2015 3 0 2 Juli 2015 3 0 0 August 2015 6 0 1 September 2015 3 1 1 Oktober 2015 6 2 0 November 2015 2 1 0 Dezember 2015 6 0 0 Januar 2016 2 1 0 Februar 2016 3 0 0 Stand: 29. Februar 2016 6. Wie hat sich die Anzahl der Übergriffe von Gefangenen auf Bedienstete seit dem Jahre 2013 in der JVA Billwerder, der JVA Fuhlsbüttel sowie in der UHA entwickelt? Bitte pro Jahr und JVA darstellen; ab 2015 bitte monatsweise. 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3373 JVA Billwerder JVA Fuhlsbüttel Untersuchungshaftanstalt 2013 1 1 2 2014 0 2 4 Januar 2015 0 1 1 Februar 2015 1 1 1 März 2015 0 0 1 April 2015 1 0 0 Mai 2015 0 0 0 Juni 2015 0 1 1 Juli 2015 1 0 0 August 2015 0 0 1 September 2015 0 0 0 Oktober 2015 0 0 0 November 2015 0 0 0 Dezember 2015 1 0 0 Januar 2016 0 1 1 Februar 2016 0 0 0 Stand: 29. Februar 2016 5