Soziotherapie Stand der Dinge und Möglichkeiten der Umsetzung Petra Godel-Ehrhardt, Vorstand Dachverband Gemeindepsychiatrie e.v.
Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden. Hermann Hesse
SGB V 37a Soziotherapie 92 Richtlinien der Bundesausschüsse (Versorgung der Versicherten) 132b Versorgung mit Soziotherapie (Vertragsgestaltung)
37a Soziotherapie...schwerer psychischer Erkrankung......nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen......krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese geboten, aber nicht ausführbar ist......koordinierung der verordneten Leistungen sowie Anleitung und Motivation zu deren Inanspruchnahme......Der Anspruch besteht für höchstens 120 Stunden innerhalb von drei Jahren je Krankheitsfall...
132b Versorgung mit Soziotherapie (Vertragsgestaltung) Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gem. 132b Abs. 2 SGB V zu den Anforderungen an die Leistungserbringer für Soziotherapie vom 29. November 2001 Seit dem 01. August 2008 gehört der 132b Abs. 2 nicht mehr in dieser Form zum SGB V (1) Die Krankenkassen oder die Landesverbände der Krankenkassen können unter Berücksichtigung der Richtlinien nach 37a Abs. 2 mit geeigneten Personen oder Einrichtungen Verträge über die Versorgung mit Soziotherapie schließen, soweit dies für eine bedarfsgerechte Versorgung notwendig ist. (2) Im Fall der Nichteinigung wird der Vertragsinhalt durch eine von den Vertragspartnern zu bestimmende unabhängige Schiedsperson festgelegt. Einigen sich die Vertragspartner nicht auf eine Schiedsperson, so wird diese von der für die vertragsschließende Krankenkasse zuständigen Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Vorliegen der für die Bestimmung der Schiedsperson notwendigen Informationen bestimmt. Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Vertragspartner zu gleichen Teilen.
92 SGB V Gemeinsamer Bundesausschuss
Neufassung der Soziotherapie-Richtlinien (ST-RL) Zeitraum Stellungnahme des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie Überprüfungsfrist
1 Grundlagen und Ziele Abgestimmter Soziotherapeutischen Betreuungsplans Arbeit im sozialen Umfeld Koordination von Behandlungsmaßnahmen Verbesserter Zugang zur Erkrankung Einsicht in das Lebensumfeld der Patienten
2 Indikation und Therapiefähigkeit Schwere psychische Erkrankung Beeinträchtigung der Aktivität Störung des Antriebs, der Ausdauer und der Belastbarkeit Unfähigkeit zu strukturieren Einschränkung des planerischen Denkens und Handelns Einschränkung des Realitätsbezuges Eingeschränkte Kontaktfähigkeit und fehlende Konfliktfähigkeit Störung der kognitiven Fähigkeit, Konzentration, Merkfähigkeit Mangelnde Compliance wurde ersetzt durch krankheitsbedingte unzureichenden Zugang zur eigenen Krankheitssymptomatik... Erkennen von Krisen
2 Diagnosen zur Soziotherapie...eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis oder aus dem Bereich......affektiver Störungen (ICD10-Diagnosenummern F20.0-20.6, F21, F22, F24, F25, F31.5, F32.3, F33.3)...
2 Diagnosen zur Soziotherapie Erweiterte Diagnosen Schwer psychisch Erkrankte mit Diagnosen aus dem Bereich F00 bis F99...erhalten in begründeten Einzelfällen eine ärztliche Verordnung von Soziotherapie...
Globel Assessment of Functioning Scale (GAF) GAF 40 Orientierungswert Starke Beeinträchtigung in mehreren Bereichen
Globel Assessment of Functioning Scale (GAF) Höchstens 50 Ernsthafte Beeinträchtigung
Anforderung an die Patienten 2 Abs. 6..Ein notwendiges Maß... an Belastbarkeit an Motivierbarkeit Kommunikationsfähigkeit Einhalten einfacher Absprachen
3 Leistungsinhalt Soziotherapeutischer Behandlungsplan Koordination von Behandlungsmaßnahmen und Leistungen Selbsthilfe und Selbstbefähigung Arbeit im sozialen Umfeld Soziotherapeutische Dokumentation Motivations-(antriebs-)relevantes Training Training zur handlungsrelevanten Willensbildung Anleitung zur Verbesserung der Krankheitswahrnehmung Hilfe in Krisensituationen
4 Ärztliche Verordnung Genehmigungsverfahren Kassenärztliche Bundesvereinigung Kooperation mit Gemeindepsychiatrischer Verbund Fachärztin oder Facharzt für Neurologie Fachärztin oder Facharzt für Nervenheilkunde Fachärztin oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Neue Verordner Fachärztin oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Fachärztin oder Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs)
4 Ärztliche Verordnung Psychiatrische Institutsambulanzen ( 118 SGB V) Überweisung zur Indikationsstellung /...andere Vertragsärzte... 5 Probestunden Ambulante psychiatrische Pflege / spezifische Zielsetzung
Soziotherapie und Psychotherapie Das Verordnungsrecht für Psychotherapeuten hat der G-BA dem Umfang des ärztlichen Verordnungsrechts entsprechend ausgestaltet. Dabei hat er klargestellt, dass die Soziotherapie auch dazu dienen kann, die Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Leistungen zu ermöglichen...auch nichtärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können ihren Patienten Soziotherapie, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Krankenhausbehandlung sowie Krankentransport verordnen... In Kraft 7.7. 2017
5 Leistungsumfang 120 Stunden / 3 Jahre pro Krankheitsfall (individuelle Frequenz/Dauer) Wegfall der 3 Jahresfrist BSG Urteils vom 20.04.2010 (Az: B 1/3 KR 21/08 RL 11 KR 1171/08 (LSG Baden-Württemberg) S 2 KR 3235/06 (SG Reutlingen)
5 Leistungsumfang 5 Probestunden (30 Therapieeinheiten/ Verordnung) Soziotherapieeinheit 60 Minuten Gruppentherapie (90 Min./max. 12 Teilnehmer)
6 Vorbereitung, Planung und Erfolgskontrolle Planung der Zusammenarbeit Arzt / Ärztin oder Psychotherapeut*in/Patient*in und Leistungserbringer*in Betreuungsplan (gem. Vordruck) Abstimmung des Behandlungserfolges
7 Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus Entlassmanagement Weiterführung der Behandlung mit dem Ziel Krankenhausbehandlung zu verkürzten
8 Zusammenarbeit mit dem Soziotherapeutischen Leistungserbringer Zusammenwirken Vorordner, Leistungserbringer und Krankenkasse Therapieverlauf / Therapieziele abklären
9 Genehmigung von Soziotherapie Genehmigung der Krankenkasse / Medizinischer Dienst Vergütung festgelegt durch Vertrag gem 132b SGB V Entscheidung / 3.Arbeitstag
Entlassmanagement Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) Verordnung 7 Tage u.a. Soziotherapie Multimorbide Patient*innen Verbesserung Schnittstelle stationäre / ambulante Versorgung
Soziotherapie innerhalb der Sozialgesetzgebung SGB II (ALG I, ALG II, Arbeitsagentur, Jobcenter) SGB V (APP, HKP, Ergotherapie, Psychotherapie, Physiotherapie, AU, Reha) SGB VII (Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern) SGB IX (Anspruchsgrundlage zu Hilfen) SGB XI (Pflegeleistungen) SGB XII (Eingliederungshilfe) AsylBLG (Ausländerbehörde) Nachteilsausgleich/Schwerbehinderung
Soziotherapie und Gemeindepsychiatrie Ambulant statt stationär Aufsuchende Hilfe Multimorbide Patienten Nicht nur im häuslichen Umfeld, sondern in der Lebenswelt des Patienten Schnittstellenproblematik
Lebensweltorientierte ambulante sektorenübergreifende Hilfen Ergotherapie Krankenpflege (APP/HKP) Kontakt- und Beratungsstelle SPZ AT / BT Tagesstätte Betreutes Wohnen Integrationsfachdienst Arbeit (IFD) Werkstatt für Behinderte (WfB) Rehasport Arbeitsagentur Jobcenter Freizeitangebote Selbsthilfegruppen
Soziotherapie und integrierte Versorgung 140a SGB V Kernkompetenz Ausschluss
Abgrenzung zu anderen Hilfen Keine Psychotherapie Keine ambulante psychiatrische Pflege (APP) Kein betreutes Wohnen Case Management keine Einzelleistung
Umsetzungsproblematik Wirksamkeitsstudien S 3 Leitlinien ( Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen, Schizophrenie, Depression ) Vertragsgestaltung / Qualitätssicherung 132b SGB V Honorierung / Kostenkalkulation Auswirkung / Neuregelung Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Soziotherapie / APP des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie
Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Soziotherapie / APP des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie flexible und bedarfsgerechte Leistungserbringung in guter Qualität Dementsprechend ist die angemessene Vergütung Vergütung direkter und indirekter Leistungen sofortige Behandlungsaufnahme muss möglich sein durch ausreichende zugelassene Leistungserbringer Ausfallzeiten und Fahrzeiten werden berücksichtigt im Im Vergütungssatz müssen Vorhaltekosten z.b. für sofortige Versorgungsaufnahme enthalten sein Netzwerkgespräche müssen vergütet werden
Broschüren Factsheet Dachverband Gemeindepsychiatrie Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Soziotherapie Hinweise zur Verordnung www.kbv.de/html/soziotherapie.php Bundespsychotherapeutenkammer (bptk) Praxis-Info Soziotherapie http://www.bptk.de/publikationen/aktuell.html
Aus Mist Dünger machen. Virginia Satir
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ein Traum ist unerlässlich, wenn man die Zukunft gestalten will. Victor Hugo