a.) Das Bundesprogramm Vielfalt tut gut, Kommunale Aktionspläne (Säule 1)



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Fachgespräch der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen zu Theorie und Praxis der Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus - eine Bestandsaufnahme" (Einleitungsbeitrag von Timo Reinfrank, Amadeu Antonio Stiftung) An erster Stelle möchte ich mich bei Monika Lazar und der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen bedanken, die erfreulicherweise die Initiative zu diesem Austausch übernommen hat. Wo sonst sollte so eine Austausch besser stattfinden, wenn nicht hier im Bundestag, der Ort, der der Bedeutung des Themas angemessen ist. Zudem trägt diese Anhörung natürlich auch zu einer Art der Anerkennung bei, die leider nicht selbstverständlich ist und die viele zivilgesellschaftliche Akteure für ihre Arbeit vor Ort häufig auch nicht bekommen. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir es nicht nur bei einer Bestandsaufnahme belassen würden, sondern am Ende auch über Forderungen an die weitere Umsetzung der Bundesprogramme diskutieren könnten. Rechtsextremismus und das ist in der wissenschaftlichen Forschung unumstritten, wird auf absehbare Zeit eine Herausforderung für die demokratische Gesellschaft bleiben. Insofern sollten wir es bei diesem Fachgespräch nicht nur bei dem Anlass belassen, die Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus zu diskutieren, sondern auch langfristige Strategien und Lösungsansätze berücksichtigen. Welche positiven und negativen langfristigen Effekte die neuen Bundesprogramme haben werden, muss sich noch in der Praxis herausstellen. Bis jetzt liegen nur wenige Informationen vor und es wäre vermessen, sich bereits jetzt ein endgültiges Urteil zu erlauben. Gewichtige Kritikpunkte an der Struktur des neuen Bundesprogramms sind bekannt. Für viele auch der hier Anwesenden sind die Erfahrungen und Erfolge der alten Bundesprogramme wie CIVITAS und entimon nicht merkbar in die Konzeption der neuen Bundesprogramme eingeflossen. Insbesondere der Aspekt der zivilgesellschaftlichen Aktivierung des Bundesprogramms CIVITAS ist nicht in den neuen Bundesprogrammen enthalten. Auch hat es keinen angemessenen Erfahrungstransfer der erprobten Konzepte und Projekte des Bundesprogramms entimon gegeben. Viele der Konzepte und Methoden verweilen in dicken Ordnern und schönen Broschüren. Die Erprobung der entwickelten Konzepte scheiterte nicht zuletzt an den Kommunen, die meistens eben nicht das Problem erkannt hatten, sondern Teil des Problems waren und sind. Ein weiterer, durch die Neuausrichtung der Programme entstandener und nicht zu unterschätzender Aspekt ist der Bruch in der personellen und organisatorischen Kontinuität der Arbeit: Erfolgreiche Projekte haben sich zurück gezogen, einzelne Aktive haben sich aus Frustration anderen Themenfeldern zugewendet, Dritte konnten schlicht die notwendige Kofinanzierung nicht aufbringen. Dies führte dazu, dass in vielen Kommunen ganz neue Initiativen wieder von vorne anfingen. Viele der aufgeschlossenen kommunalen Akteure haben sich abwendet, weil ihr Interesse an kurzlebigen Projekten gering ist - ebenso wie die Erfahrung immer wieder auf die gleichen Probleme hinweisen zu müssen. Oder eben die Menschen, die schon seit Jahren in der Kommune, ob mit oder ohne Geld arbeiten, es ertragen mussten, dass ihr Antrag abgelehnt wurde und nun erleben, dass andere Initiativen mit den gleichen

Ideen, aber finanziell durch Honorare und Stellen ausgestattet, die Mittel nur nutzen, um ihren Jugendclub weiterzubetreiben. Wenn es sich hier nur um einige Einzelfälle handeln würde, wäre das sicherlich zu vernachlässigen. Dies ist jedoch nicht mein Eindruck. Wenn wir hier jetzt also zusammen kommen, um uns über das Engagement der Arbeit gegen Rechtsextremismus zu verständigen und Resümee zu ziehen, sollten wir nicht vergessen, dass gerade die kleinen Projekte und die grassroot - Initiativen nicht mehr hier sind bzw. es viele auch nicht mehr gibt. Andere wiederum haben beschlossen keinerlei staatliche Gelder mehr anzunehmen und ohne diese zu arbeiten. Leider ist mit diesem Entschluss häufig auch eine Abkehr von der Zusammenarbeit mit allen Arten von staatlichen Akteuren verbunden, was ich außerordentlich bedaure und längerfristig für eine problematische Entwicklung halte. Frustrationserfahrungen und Abwendungen von der Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen hat es jedoch nicht nur vor Ort gegeben. Auch bei der Neukonzeption der beiden Bundesprogramme des Bundesjugendministeriums gab es keine Einbeziehung der zivilgesellschaftlichen Initiativen und Projekte mit ihren jahrelangen Erfahrungen vor Ort. Jedoch gerade deren Engagement und dem von Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker aus Bundestag und Landtagen, die sich für die Situation in ihrem Wahlkreis verantwortlich fühlen, haben wir es zu verdanken, dass es jetzt überhaupt zwei Programme gibt, die sich im Kern weiter mit dem Thema Rechtsextremismus auseinander setzen. Das Programm Vielfalt tut gut konnte durch das zweite Programm Beratungsnetzwerke ergänzt werden, dessen Ziel es hätte sein sollten, die Weiterführung von Mobiler Beratung und Opferberatung zu ermöglichen bzw. die Erfahrungen aus dem Osten auch für den Westen Deutschlands zu nutzen. a.) Das Bundesprogramm Vielfalt tut gut, Kommunale Aktionspläne (Säule 1) Die Ausgangsüberlegung der Säule eins, die kommunalen Aktionspläne, des Bundesprogramms Vielfalt tut gut ist sicher nicht falsch. Die Kommune wird immer mehr zum Ort des politischen Handelns und dieser Änderung der Bedeutung von Kommunen, auch im Kontext der Globalisierung und der neuen Tendenz zur Lokalisierung, durch das Bundesprogramm stärker in den Fokus zu nehmen, war sicherlich guter Schritt. Fraglich ist allerdings, ob es gut war, den Kommunen die alleinige Rolle und damit auch die Verantwortung bei der lokalen Arbeit gegen Rechtsextremismus zu zuweisen. Dankenswerterweise hat der Sächsische Landtagsabgeordnete Cornelius Weiss, bei einer Anhörung im Bundestag zur Bekämpfung von Antisemitismus der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa im Januar 2008, nochmals auf die besondere Rolle der Kommune bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus hingewiesen. Er hat jedoch auch noch mal in sehr deutlicher Weise auf die Rolle, die die Kommune bei der Entstehung und Dethematisierung des Rechtsextremismus gespielt haben, hingewiesen. Gerade die Sächsische Schweiz kann als Beispiel und Warnung gelten, wie über Jahre hinweg Kommunen durch Ignoranz und gezieltes Wegschauen den lokalen Rechtsextremismus gefördert haben. Zur mangelnden Sachkompetenz der lokalen Verwaltungen kommt das Problem, dass durch die Ausrichtung, hin auf eine kleinteilige Projektförderung mit der nur in seltenen Fällen erreichten Obergrenze von bis zu 20.000 Euro, vor allem sehr punktuelle Ansätze 2

verfolgt werden. Trotz des begleitenden Coachings zeichnet sich die Umsetzung kommunaler Aktionspläne bis jetzt nicht durch eine besondere Fachlichkeit aus. Die Berichterstattung in den lokalen Zeitungen zeichnet eher ein Niveau aus den 90er Jahren nach, als die Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus noch ganz am Anfang stand. In der breiteren Öffentlichkeit ist bisher wenig über die Umsetzung der Lokalen Aktionspläne bekannt. Die Hinweise zur Programmumsetzung und auch der zeitliche Ablauf lassen darauf schließen, dass vorwiegend die traditionellen, "top-down"- gesteuerten Beteiligungsformen das Handeln vor Ort bestimmen und die durchgeführten Projekte sich auf Vorzeige- und Konsensprojekte beschränken. Diese Praxis steht dem Grundsatz einer mehrjährigen, projektunspezifischen Mobilisierung im Sinne einer nachhaltigen Engagementförderung für demokratische Kultur entgegen. Die Grenzen der Mitsprache werden deutlich aufgezeigt: die Entscheidungsbefugnisse über die Auswahl von Projekten und die Verteilung der Mittel bleibt letztendlich den städtischen Organen vorbehalten. Die Anlage als klassisches Projektmanagement, das seine Aufgaben für einen befristeten Zeitraum mit einem vorher vereinbarten Ziel und entsprechenden Kriterien zur Zielerreichung bewältigt, lässt erhebliche Zweifel an der notwendigen Offenheit des Prozesses aufkommen, der Raum für Mitbestimmung und Mitgestaltung der Zivilgesellschaft als Koproduzenten ausdrücklich wünscht. Betrachtet man die Informationen zur Umsetzung auf den Websites der Lokalen Aktionspläne, dominierenden in der Praxis wieder die traditionellen Beteiligungsformen. Diese sind mittelschichtsorientiert ausgerichtet und schließen damit die Menschen, die sich nicht in der gewünschten Art und Weise artikulieren (können), aus, wie Opfer rechter Gewalt, Migranten und andere schwache Gruppen. Die "top-down"-steuerung verhindert echte Partizipation. Die Konkurrenz zwischen der Projektarbeit bestehender Organisationen und neuen zivilgesellschaftlichen Initiativen, die Stellvertreterpolitik von etablierten Trägern und schließlich bestehende Kooperationsstrukturen lassen eine Integration neuer, vor allem nicht organisierter Akteure kaum zu und erweisen sich als Hemmnisse für eine breite Beteiligung. Diese Kritikpunkte sollen ausreichen, um aufzuzeigen, dass das Programm geprägt ist von zahlreichen Ambivalenzen, die grundsätzliche Fragen nach sich ziehen, z.b. wie viel Selbstorganisation und Partizipation wirklich gewünscht ist. Dazu kommen die alten Probleme, dass auch die Kommunen die Aktionspläne in der kommunalen Jugendabteilung ressortieren, die sich in Vergangenheit und Gegenwart vor allem mit Jugendhilfeplanung profiliert und nicht durch besondere fachliche Kompetenz bei der Rechtsextremismusbekämpfung auszeichnen. Zu nennen ist auch der Charakter eines (befristeten) "Programms" mit Fristen für die lokale Aktionspläne, von denen jeder/e weiß, dass sie die Programmideologie einer "nachhaltigen, sich selbst tragenden menschenrechtsorientierten demokratischen Kultur in der Kommune" verfehlen müssen. 3

b.) Modellprojekte im Rahmen des Bundesprogramm Vielfalt tut gut (Säule 2) Zu den Modellprojekten ist bis jetzt wenig zu sagen, es gibt noch keine Übersicht, sie sind sehr unterschiedlich und es ist vollkommen unklar, inwieweit sie sich auf Vorläufererfahrungen beziehen bzw. diese weiterentwickeln. Durch den starken Modellcharakter sind hier ähnliche Probleme in der Anlage vorhanden, wie bei den Kommunalen Aktionsplänen, was langfristige Aktivierung und zivilgesellschaftliche Beteiligung angeht. Anders als bei den kommunalen Aktionsplänen, wo es sich um eine Vollfinanzierung durch den Bund handelt, ist bei den Modellprojekten die 50%ige Kofinanzierung das größte Problem. Der hohe Kofinanzierungsanteil bedeutete das faktische Aus vieler Initiativen oder zwingt diese, sich im Falle einer Bewilligung stärker auf die Finanzakquise zu konzentrieren statt auf die eigentliche inhaltliche Arbeit. Bei größeren Trägern wurde das Modellprojekt in einigen Fällen einfach auf ein bereits bestehendes Projekt aufgesetzt, in anderen Fällen wurden zwei Projekte kombiniert um die notwendigen Kofinanzierungmittel zu bekommen. Letztere Variante führt dazu, dass die Projekte äußerst schlecht ausgestattet sind. Zudem sind die Modellprojekte durch die hohen Kofinanzierungsanforderungen in vielen Fällen auf das Wohlwollen der Länder angewiesen, deren Interesse an innovativen Themen und Lösungen in der Regel gering ist. Die Auswahl der einzelnen Themen der Säule zwei der Modellprojekte sollte bei anderer Gelegenheit noch mal ausführlicher kommentiert werden. Im Bereich der Auseinandersetzung fällt auf, das die Beschäftigung mit aktuellem Antisemitismus der Herkunftsdeutschen nicht förderfähig ist. Dafür hat es in anderen Bereichen erfreuliche Innovationen gegeben, wie den Bereich Früh ansetzende Prävention mit den Unterpunkten Förderung von Partizipation bzw. die aktive Beteiligung an demokratischen Entscheidungsprozessen und Entwicklung und Erprobung von spezifischen Aus- und Fortbildungskonzepten für Erzieherinnen und Erzieher. Hier wird das Prinzip der klassischen Intervention verlassen und andere Bereiche, wie das Lernen von Anerkennung durch Beteiligung in den Vordergrund gestellt und auch in Rechnung gestellt, dass Multiplikatoren einer fundierten Ausbildung und Unterstützung bedürfen. c.) Bundesprogramm Beratungsnetzwerken und Mobile Interventionsteams Soweit, so gut, würde dieser Ansatz nicht der Ausrichtung des zweiten Bundesprogramms Beratungsnetzwerke und Mobile Interventionsteams widersprechen. Statt auf Prävention und prozesshafte, ganzheitliche Intervention, setzt das zweite Programm auf die Bekämpfung von Krisen durch kurzfristige Aktion. Während in der ersten Generation des Bundesprogramms CIVITAS Prävention und Intervention zumindest gleichberechtigt nebeneinander standen, wurde mit dem strukturellen Ansatz der Beratungsnetzwerke eine Engführung vorgenommen. Glücklicherweise gehen die Bundesländer, in deren Händen die Umsetzung weitestgehend liegt, in einigen Bundesländern kritisch und bewusst damit um und haben die Förderung der Beratungsnetzwerke sinnvoll durch eine Strukturförderung von mobiler Beratung und Opferberatung ergänzt. Aber auch hier stellt sich die Frage, wer definiert das Problem Rechtsextremismus und wer definiert die Lösungen? Wie offen und selbstkritisch die Bundesländer mit dieser Aufgabe umgehen, wird sich zeigen. Sicher ist jedoch, dass auch hier das Problem des offenen Zugang für zivilgesellschaftliche Akteure vorliegt, da die Beratungsnetzwerke 4

keine offenen Netzwerke sind, sondern es sich in der Regel um einen geschlossenen Kreis von Fachleuten handelt. Wenn wir hier und in Zukunft die Entwicklung der Bundesprogramme begleiten wollen, sollten wir neben der Forderung nach der angemessenen finanziellen Ausstattung der Programme auch berücksichtigen, welche Ansprüche wir an die Unsetzung haben. Dazu wäre es sinnvoll, sich in einer Diskussion verstärkt mit den Ursachen des Rechtsextremismus auseinanderzusetzen, die Opfer rechter Gewalt und schwache Gruppen stärker einzubeziehen sowie sich bewusst zu machen, dass die rechtsextremen Vorfällen auch eklatante Menschenrechtsverletzungen sind. Damit wäre verbunden, die Achtung der Menschenrechte und die Menschenrechtsbildung stärker in den Mittelpunkt unserer Arbeit zu stellen. Schließlich müssen wir uns fragen, ob wir die Auseinandersetzung mit dem Rechtextremismus weiterhin nur in Form von Projekten und Initiativen betreiben wollen, oder ob es eben nicht auch einer gesamtgesellschaftlichen Aktivierung bedarf, die dann im Mittelpunkt unser Arbeit stehen sollte, durch kollegiale Einbeziehung der Zivilgesellschaft, offene Netzwerke und breite Partizipation. Timo Reinfrank ist Diplom-Politologe und seit 2002 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Amadeu Antonio Stiftung. Er berät zivilgesellschaftliche Initiativen und Projekte im Bereich Projekt- und Organisationsentwicklung, Fundraising und Vernetzung. Seit 2007 arbeitet er im Modellprojekt Antisemitismus in Ost und West - Lokale Geschichte sichtbar machen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, das gefördert wird durch das Bundesprogramms Vielfalt tut gut!. Dabei wird die Wahrnehmung für alte und neue Formen von Antisemitismus geschult und gleichzeitig die Fähigkeit gefördert, sich argumentativ mit dem Antisemitismus auseinanderzusetzen. Kooperationspartner sind u.a. die Landeszentrale für politische Bildung in Sachsen- Anhalt, der Verein Miteinander und das Niedersächsische Amt für Verfassungsschutz. 5