Telefon: Nr. im Notfall: Mobil: Mutter: Vater: 1. Aufnahme Das Kind Vor- und Zuname:

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Transkript:

Betreuungsvertrag zwischen dem Bauernhofkindergarten Aschwarden e.v. vertreten durch: und Name der Mutter: Geb.datum: Name des Vaters: Geb.datum: Anschrift der Eltern/Erziehungsberechtigten: Telefon: Nr. im Notfall: Mobil: Mutter: Vater: e-mail: [im Folgenden Eltern genannt] 1. Aufnahme Das Kind Vor- und Zuname: Geburtsdatum: Geburtsort: wird zum im Bauernhofkindergarten Aschwarden unbefristet aufgenommen. Das Kind hatte bisher folgende Kinderkrankheiten: Folgende Impfungen wurden vorgenommen: Bei Aufnahme des Kindes muss ein bestehender Tetanusschutz per Impfausweis oder gleichgestellten Nachweis vorgelegt werden. Eine Kopie des Impfausweises wird dem Vertrag angehängt. www.bauernhofkindergarten-aschwarden.de Seite 1 von 5

2. Pädagogik Der Bauernhofkindergarten Aschwarden ist eine Waldorfinitiative und arbeitet auf der Grundlage der Waldorfpädagogik im Einklang mit natur- und tiernaher Erziehung im Sinne der tiergestützten Pädagogik. Eltern, die ihre Kinder im Bauernhofkindergarten Aschwarden betreuen lassen sind damit einverstanden, dass ihre Kinder Umgang mit Tieren haben. Sich daraus ergebende Gefahren (Ängste, Verletzungen oder Erkrankungen) werden pädagogisch begleitet. Kindergartenunfälle werden durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Der Bauernhofkindergarten Aschwarden ist christlich ausgerichtet, aber nicht konfessionell. Grundbedingung der Kindergartenarbeit ist die enge Zusammenarbeit mit den Eltern durch Elternabende und Vorträge, die vom Bauernhofkindergarten Aschwarden veranstaltet werden. Die Teilnahme der Eltern an solchen Abenden wird im Interesse einer sinnvollen Arbeit mit den Kindern als notwendig angesehen. Wir möchten mit den Eltern gemeinsam daran arbeiten, die Kinder im ersten Jahrsiebt in einer geborgenen und liebevollen Atmosphäre aufwachsen zu lassen. Die Eltern sind sich bewusst und erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind im Bauernhofkindergarten Aschwarden einen Kindergarten besonderer pädagogischer Prägung besucht. Die pädagogische Grundlage ist die allgemeine Menschenkunde Rudolf Steiners, anhand derer mit den Kindern gearbeitet wird. Im Bauernhofkindergarten Aschwarden werden auch Kinder mit Behinderungen aufgenommen. Desweiteren erklären sich die Eltern bereit, das Bildungs- und Erziehungsangebot des Bauernhofkindergarten Aschwarden zu achten und nach Kräften dazu beizutragen, es zu verwirklichen. 3. Kindergartenjahr & Beiträge a) Das Kindergartenjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. b) Für jeden Monat diesen Jahres ist zum 1. des Monats der Elternbeitrag im voraus gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung auf folgendes Konto zu entrichten: Bauernhofkindergarten Aschwarden e.v. Volksbank OHZ (BLZ: 291 623 94) GENODEF1OHZ Kto: 504899002 IBAN:DE20291623940504899002 c) Ein Anspruch auf Erstattung von Kostenbeiträgen wegen Fehlzeiten des Kindes oder Ferienzeiten besteht nicht. Auch bei einer vorübergehenden Schließung des Bauernhofkindergarten Aschwarden aus Anlässen wie z.b. höherer Gewalt, baulicher Mängel, etc. ist der Kindergartenbeitrag weiter zu zahlen. Der Kindergarten kann auf behördliche Anordnung oder aus anderen zwingenden Gründen geschlossen werden. d) Im Fall veränderter Kalkulationsgrundlagen für die Elternbeiträge kann der Vorstand die jeweiligen Kostenbeiträge, auch mit Wirkung für das laufende Kindergartenjahr an die veränderte Situation angemessen anpassen. www.bauernhofkindergarten-aschwarden.de Seite 2 von 5

4. Neuaufnahme a) In den Bauernhofkindergarten Aschwarden können Kinder von 0-7 Jahren (Schulbeginn) aufgenommen werden, soweit das notwendige Fachpersonal und freie Plätze vorhanden sind. Sollten die Kindergartenplätze erschöpft sein, so wird das Kind auf eine Warteliste aufgenommen, die nach der Anmeldereihenfolge bearbeitet wird. Ausschlaggebend für die Anmeldung ist zudem das Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Aufnahme. 5. Öffnungszeiten, Krankheiten, Fehlzeiten a) Der Kindergarten ist mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage von Montag bis Freitag geöffnet. Die Betreuungszeit beginnt um 7.30 Uhr und endet um 12.30 Uhr. b) Die Kinder werden der Erzieherin persönlich übergeben und beim Abholen in die Obhut der Abholberechtigten entlassen, die den Erzieherinnen von den Eltern benannt wurden. c) Die Ferienzeiten richten sich nach den niedersächsischen Schulferien und werden durch einen Ferienplan bekannt gegeben. Eine Ferienbetreuung kann bei einer Mindestgruppengröße von fünf Kindern stattfinden. d) Bei jeglichem Fernbleiben der Kinder bitten wir um Nachricht. e) Infektionskrankheiten wie z.b. Keuchhusten, Masern, Scharlach, Windpocken, etc. sind dem Kindergarten unverzüglich mitzuteilen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Infektionsschutzgesetz. Bei anderen ansteckenden Krankheiten (z.b. Magen-Darm-Infekt) bitten wir darum, die Kinder im Interesse der anderen Kinder und Erzieherinnen nicht in den Kindergarten zu bringen. 6. Elternarbeit a) die Besonderheiten eines selbstverwaltenden Kindergartens erfordern die aktive Elternmitarbeit. Die Eltern sollen einen angemessenen Anteil hierzu leisten. b) Regelmäßig finden Elternabende und pädagogische Veranstaltungen, sowie Feste statt, die nach Möglichkeit von mind. einem Elternteil besucht und mitgestaltet werden. c) Die Eltern bestimmen einen Elternbeirat bestehend aus zwei Personen, die die Elternschaft vor dem Vorstand vertreten. Der Elternbeirat wird zu Beginn des Kindergartenjahres für eben dieses im Rahmen eines Elternabends gewählt. d) die Eltern haben für den Vertrag bedeutsame Änderungen wie die des Namens, der Wohnanschrift, etc. umgehend dem Bauernhofkindergarten Aschwarden schriftlich mitzuteilen. e) die Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme aller Mitteilungen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergehen. www.bauernhofkindergarten-aschwarden.de Seite 3 von 5

7. Kündigungsfristen a) Für die Kontinuität der Kindergartenarbeit ist es wünschenswert, wenn die Kinder während des gesamten Kindergartenjahres anwesend sind. Sollte dies nicht möglich sein, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, in denen der Kindergartenbeitrag auch dann weiterhin zu entrichten ist, wenn das Kind den Kindergarten bereits verlassen hat. b) Anmeldungen sind verbindlich. Es gibt nicht die Möglichkeit eines Probedienstverhältnisses. c) die Kündigung bedarf der Schriftform. Wird die Kündigung durch den Kindergarten ausgesprochen, muss sie schriftlich begründet werden. d) Der Kindergarten kann den Vertrag fristlos kündigen und das Kind vom Besuch der Einrichtung ausschließen, wenn - die Eltern trotz wiederholter Aufforderung ihren Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen; - wiederholt gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Grundsätze, Bestimmungen und Regelungen oder die Kindergartenordnung der Einrichtung verstoßen wird; - das Kind über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 4 Wochen unentschuldigt fehlt. e) Der Vertrag endet spätestens mit der Einschulung des Kindes (zum 1. August), ohne dass es einer Kündigung bedarf. f) Der 627 (Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung) wird abgedungen. 8. Trägerverein a) Der Bauernhofkindergarten Aschwarden wird getragen durch den Verein Bauernhofkindergarten Aschwarden e.v. b) Mindestens ein Elternteil sollte dem Trägerverein als Mitglied angehören. Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch mit der Beendigung des Kindergartenverhältnisses, sondern muss gesondert gekündigt werden. 9. Sonstiges a) Die jeweils aktuelle Kindergartenordnung und die jeweils aktuelle Gebührenordnung sind Bestandteil des Vertrages. Sie liegen dem Vertrag als Anlagen bei. b) Die Haftung des Bauernhofkindergartens Aschwarden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände oder auf Gegenstände, die auf dem Kindergartengelände liegengelassen werden. Für Schäden, die Kinder verursachen, haften diese bzw. ihre Erziehungsberechtigten im Rahmen der www.bauernhofkindergarten-aschwarden.de Seite 4 von 5

gesetzlichen Bestimmungen. Die Eltern erklären, dass für ihr Kind eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. c) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. d) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt., den (Ort) (Datum) (Unterschrift beider Erziehungsberechtigten) (Vorstand) Anlagen: - Kindergartenordnung - Gebührenordnung www.bauernhofkindergarten-aschwarden.de Seite 5 von 5