Amtliches Mitteilungsblatt der Regierung von Schwaben Jahrgang September 2017 Nr. 9 AKTUELLES Zahlenspiegel

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Transkript:

Amtliches Mitteilungsblatt der Regierung von Schwaben 134. Jahrgang September 2017 Nr. 9 INHALTSÜBERSICHT AKTUELLES...179 Zahlenspiegel... 180 13. Schulentwicklungstag 2017 in Schwaben... 183 STELLENAUSSCHREIBUNGEN...184 Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen... 184 Förderschulen... 187 Ausschreibung einer Fachberaterstelle für Sport an Förderschulen im Regierungsbezirk Schwaben187 Grundschulen und Mittelschulen... 188 Andere Regierungsbezirke... 192 NICHTAMTLICHER TEIL...193 Religionspädagogisches Seminar Augsburg... 193 BLLV Einladung zum Schwäbischen Lehrertag... 195 Einladung zur Berufsakademie der KEG... 196 Landessammlung für die Schullandheime in Bayern... 198

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 179 AKTUELLES Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wie bei einem Langstreckenlauf. Ein neues Schuljahr beginnt und damit für unsere Schülerinnen und Schülern eine neue Herausforderung auf ihrem schulischen Weg. Ich hoffe, dass auch Sie sich in den vergangenen Wochen in der Tapering-Phase zur Vorbereitung auf die anstehende Zeit erholen und neue Kräfte getankt konnten. Die Vorbereitungen auf ein erfolgreiches neues Schuljahr haben bereits vor dem Ende des vergangenen Schuljahres begonnen. Für uns galt es in der intensiven Planungsphase vieles in den Blick zu nehmen, damit der Start gelingen kann: Versetzungen und Neueinstellungen, die Klassenverteilung, die Zuteilung der Lehrkräfte stellen nur einige Beispiele dar, die auf der administrativen Ebene vollzogen werden mussten. Das Erstellen von Stundenplänen o- der Klassenlisten diente für Sie der Feinjustierung, um sich für die anstehenden ersten Schultage zu wappnen. Die Nervosität, die man kurz vor dem Start eines Laufs verspürt, fühlen die Kinder und Jugendlichen gleichermaßen wie Sie als Lehrkräfte. Was wird auf mich zukommen? Bin ich gut vorbereitet? Habe ich das nötige Durchhaltevermögen? Wie teile ich meine Kraftreserven ein, damit sie mich bis zum Zieleinlauf tragen? Bei all dem gilt es, zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen sowie dem gesamten Schulteam zu agieren, wobei unser pädagogisches Wirken nur gelingen kann, wenn wir ein gemeinsames Grundverständnis für unsere Arbeit oder die anstehenden Herausforderungen teilen. Wir die Schulabteilung der Regierung von Schwaben wünschen Ihnen allen ein gelingendes Schuljahr 2017/2018 und stets ausreichend Ressourcen, die notwendige Ausdauer und viele Motivationsschübe mit neuen Ideen und Anregungen. ADin Susanne Reif Leiterin des Bereichs Schulen Jahresberichte beeindruckende Visitenkarten der schwäbischen Schullandschaft Herzlich danke ich im Namen von uns allen an dieser Stelle für die vielen Jahresberichte, die uns zum Schuljahresende erreicht haben. Sie geben eindrucksvoll Zeugnis von der Bandbreite schulischen Wirkens der einzelnen Schulen und dokumentiert nachhaltig das dahinterstehende hohe Engagement aller Beteiligten eine beeindruckende Visitenkarte der schwäbischen Schulen!

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 180 Zahlenspiegel Staatliche Grund- und Mittelschulen Private Grund-, Haupt- und Mittelschulen Schüler- und Klassenzahlen 2017/18 Grundschulen Grundschüler/innen insgesamt 63387 davon Schulanfänger 15759 Grundschulklassen 3054 davon jahrgangskombinierte Klassen 276 durchschnittliche Klassenstärke 20,76 Mittelschulen Mittelschüler/innen insgesamt 32045 Mittelschulklassen 1667 durchschnittliche Klassenstärke 19,22 Grundschule und Mittelschule Schülerzahl gesamt 95432 Klassenzahl gesamt 4721 Klassenstärken* 2017/18 bis 20 Schüler/innen 2349 50,9% 21 bis 25 Schüler/innen 1944 42,1% 26 bis 28 Schüler/innen 293 6,3% 29 Schüler/innen 33 0,7% *Anmerkung: Praxis- und Übergangsklassen sind nicht berücksichtigt.

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 181 Förderzentren / Schulen für Kranke 2017/18 Schüler/innen insgesamt 7996 davon Schulanfänger/innen 698 davon Entlassschüler/innen 698 Klassen gesamt 762 Kinder in der SVE (Schulvorbereitende Einrichtung) 1243 Gruppen in der SVE 128 Besondere Förderung von Kindern und Jugendlichen Kinder/Jugendliche ohne und mit Migrationshintergrund Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen (Vorkurse) 606 Kinder/Jugendliche mit Migrationshintergrund Deutschförderklassen 98 Übergangsklassen 79 Berufliche Schulen Für die Beruflichen Schulen im Verantwortungsbereich der Regierung liegen uns noch keine konkreten Zahlen vor. Die Schülerprognose 2017 geht jedoch von einem leichten Anstieg der Schülerzahlen im Vergleich zum Schuljahr 2016/17 aus, als 51.397 Schülerinnen und Schüler eine der beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) in Schwaben besucht haben.

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 182 Gebundene Ganztagsschule Grundschulen (1. - 4. Jahrgangsstufe) Förderzentren (Grundschulstufe) Mittelschulen (5. - 10. Jahrgangsstufe) Förderzentren (Mittelschulstufe) Standorte 61 20 55 13 Klassen 209 62 230 48 Offene Ganztagsschule Grundschulen (1. - 4. Jahrgangsstufe) Förderzentren (Grundschulstufe) Mittelschulen (5. - 10. Jahrgangsstufe) Förderzentren (Mittelschulstufe) Standorte 97 13 92 14 Gruppen 253 29 168 25 Standard Mittagsbetreuung (12:00 Uhr bis 14:00 Uhr) Grundschulen (1. - 4. Jahrgangsstufe) Förderzentren (Grundschulstufe) Gruppen 370 6 Schülerzahl ca. 5825 ca. 89 Verlängerte Mittagsbetreuung (12:00 Uhr bis mind. 15:30 Uhr) Grundschulen (1.- 4. Jahrgangsstufe) Förderzentren (Grundschulstufe) Gruppen 103 - Schülerzahl ca. 1564 - Verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung (12:00 Uhr bis 16:00 Uhr) Grundschulen (1. - 4. Jahrgangsstufe) Förderzentren (Grundschulstufe) Gruppen 223 9 Schülerzahl ca. 3127 ca. 89 ADin Susanne Reif Leiterin des Bereichs Schulen

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 183 13. Schulentwicklungstag 2017 in Schwaben ADin Susanne Reif Leiterin des Bereichs Schulen

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 184 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 14. August 2017, Az. IV.9-BP4113-3.73 283 Zum 19. Februar 2018 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Stelle in der Organisationseinheit 4.7 Pädagogik und Didaktik der Mittelschule befristet auf sechs Jahre neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend den jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe A14 + AZ, ist möglich. Anforderungsprofil: Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen mit mehrjähriger Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation sowie ein Gesamtprädikat in der letzten dienstlichen Beurteilung von UB oder besser werden vorausgesetzt. Gute Kenntnisse in den Bereichen Ganztagsschule, Elternarbeit und Kooperation mit der Jugendsozialarbeit an Schulen werden vorausgesetzt. Erfahrungen in der Lehrerfortbildung und im Publikationswesen sowie mit Medieneinsatz im Unterricht und im Bereich der Lehrerfortbildung sind wünschenswert. Aufgabenbeschreibung: Planung, Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. eigener Lehrtätigkeit) und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen unter Berücksichtigung des aktuellen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung in folgenden Bereichen bzw. für folgende Zielgruppen: Planung und Durchführung von Fortbildungslehrgängen zum Fächerkanon der Mittelschule, vor allem im Fach Deutsch, Arbeit-Wirtschaft-Technik (künftig Wirtschaft und Beruf) sowie Geschichte / Sozialkunde / Erdkunde (künftig: Geschichte / Politik / Geogra-

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 185 phie) unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen Lehrgänge im Rahmen der Implementierung des LehrplanPLUS für die Mittelschulen Fachliche Initiierung, inhaltliche Mitgestaltung und Betreuung von E-Learning-Fortbildungen zum Fächerkanon der Mittelschule in enger Zusammenarbeit mit dem E-Learning- Kompetenzzentrum Initiierung und Erstellung von Akademieveröffentlichungen zu Mittelschulthemen Koordination von Fortbildungen mit außerschulischen Partnern Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Akademiereferenten/ der zukünftigen Akademiereferentin gehören unter anderem: Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online- Fortbildungen zu den o.g. Themen in enger Kooperation mit dem E-Learning- Kompetenzzentrum der ALP Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB) Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse Zudem werden folgende überfachliche Qualifikationen vorausgesetzt: ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend) Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben Sicherheit im Umgang mit gängigen Office-Programmen ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen ein hohes Maß an Teamfähigkeit Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete sowie akademiespezifische Anwenderprogramme und Verwaltungsabläufe einzuarbeiten

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 186 Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 Bay- GIG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)). Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089 / 2186-2138) gerne zur Verfügung. Aussagekräftige Bewerbungen (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopie der Zeugnisse der beiden Staatsprüfungen, Kopie der aktuellen dienstlichen Beurteilung) und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.73 283 bis spätestens sechs Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts (Erscheinungsdatum: 12.09.2017) auf dem Dienstweg zu richten an Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen Herrn Akademiedirektor Dr. Christoph Henzler Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7 89407 Dillingen sowie in Kopie an Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Referat IV.9 Salvatorstraße 2 80333 München. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zudem zeitgleich in digitaler Form per E-Mail an christian.hofrichter@stmbw.bayern.de.

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 187 Förderschulen Ausschreibung einer Fachberaterstelle für Sport an Förderschulen im Regierungsbezirk Schwaben Zum Schuljahr 2017/18 ist eine Fachberaterstelle für Sport an Förderschulen neu zu besetzen. Zum Aufgabenbereich der Fachberatung gehört in enger Zusammenarbeit mit den anderen Fachberatern für Sport an Förderschulen vor allem die Fortbildung von Lehrkräften, die Organisation von Wettkämpfen und die Beratung von Förderschulen. Es können sich Studienrätinnen/Studienräte im Förderschuldienst bewerben, die die Eignung im Fach Sport nachweisen können. Es wird Sport als studiertes Fach im Rahmen der Didaktik der Grundschule oder der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule vorausgesetzt. Voraussetzung ist außerdem eine mehrjährige unterrichtspraktische Erfahrung im Bereich des Sportunterrichts in der Förderschule, möglichst an einem Sonderpädagogischen Förderzentrum. Um das bestehende Fachberaterteam sinnvoll zu ergänzen, sind insbesondere weibliche Lehrkräfte aufgerufen, sich zu bewerben. Die Fachberatung erhält für ihre Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des zur Verfügung stehenden Stundenpools. Termin zur Vorlage der Bewerbung: Regierung von Schwaben 25. September 2017 ADin Susanne Reif Leiterin des Bereichs Schulen

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 188 Grundschulen und Mittelschulen Rektorinnen/Rektoren an Grundschulen und Mittelschulen Staatliches Schulamt Bezeichnung der Schule Schulort, Schulnummer Schülerzahl Klassenzahl Planstelle Besoldungsstufe im Landkreis Augsburg Grundschule Emersacker [Sch-Nr. 8633] 86 4 R/Rin A 13+AZ 1) Eine Weiterführung der Jahrgangsmischung Flexible Grundschule, der engen Kooperation mit dem Kindergarten sowie der Arbeitsgemeinschaft Haus der kleinen Forscher wird gewünscht. Erneute Ausschreibung; siehe dazu Punkt 10 bei Hinweise für die Bewerberinnen und Bewerber. im Landkreis Neu-Ulm Erhard-Vöhlin-Mittelschule Illertissen [Sch-Nr. 8748] 443 23 R/Rin A 14+AZ Die Erhard-Vöhlin-Mittelschule Illertissen verfügt über 10 Regelklassen, 6 M- Klassen, 6 Ganztagesklassen und 1 Übergangsklasse. 1) Amtszulage 198,39 Konrektorinnen/Konrektoren an Grundschulen und Mittelschulen Staatliches Schulamt Bezeichnung der Schule Schulort, Schulnummer Schülerzahl Klas senzahl Planstelle Besoldungsstufe im Landkreis Aichach- Friedberg Grundschule Kühbach [Sch-Nr. 8405] Mittelschule Kühbach [Sch-Nr. 8607] 274 14 KR/KRin A 13+AZ 1) Erfahrungen in der Grundschule werden vorausgesetzt. Erneute Ausschreibung; siehe dazu Punkt 10 bei Hinweise für die Bewerberinnen und Bewerber.

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 189 im Landkreis Aichach- Friedberg Grundschule Pöttmes [Sch-Nr. 8401] Mittelschule Pöttmes [Sch-Nr. 8613] 354 17 KR/KRin A 13+AZ 1) Erneute Ausschreibung; siehe dazu Punkt 10 bei Hinweise für die Bewerberinnen und Bewerber. im Landkreis Augsburg Grundschule Nordendorf [Sch-Nr. 8660] 183 8 KR/KRin A 13+AZ 1) Erneute Ausschreibung; siehe dazu Punkt 10 bei Hinweise für die Bewerberinnen und Bewerber. im Landkreis Dillingen a.d.donau Grundschule Höchstädt a.d.donau [Sch-Nr. 8815] Mittelschule Höchstädt a.d.donau [Sch-Nr. 8688] 557 28 KR/KRin A 13+AZ 2) im Landkreis Neu-Ulm Grundschule Nersingen [Sch-Nr. 8752] Grundschule Oberfahlheim [Sch-Nr. 8761] 258 12 KR/KRin A 13+AZ 1) Die Schulleitung der Grundschule Nersingen (8 Klassen) ist in Personalunion auch die Schulleitung der eigenständigen Grundschule Oberfahlheim (4 Klassen). in der Stadt Kaufbeuren Schrader-Grundschule Kaufbeuren [Sch-Nr. 8555] 220 10 KR/KRin A 13+AZ 1) Erneute Ausschreibung; siehe dazu Punkt 10 bei Hinweise für die Bewerberinnen und Bewerber. 1) Amtszulage 198,39 2) Amtszulage 256,18 Termine zur Vorlage der Bewerbungen Zuständiges Staatliches Schulamt des Bewerbers/der Bewerberin: Dienstag, 26.09.2017 Zuständiges Staatliches Schulamt für die ausgeschriebene Stelle: Freitag, 29.09.2017 Regierung von Schwaben: Montag, 09.10.2017 Hinweise für die Bewerberinnen und Bewerber 1. Von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarten wir, dass sie die erforderlichen EDV- Kenntnisse besitzen oder bereit sind, sämtliche für die Erfüllung der Dienstgeschäfte notwendigen EDV-Kenntnisse zu erwerben. Die Bereitschaft zur Schulentwicklung sowie Organisationsfähigkeit und die Zusammenarbeit im Team sind unabdingbar und werden vorausgesetzt.

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 190 2. Auf die mit Wirkung vom 01.02.2011 in Kraft getretenen Richtlinien für die Beförderung von Lehrkräften, Sonderschullehrkräften, Fachlehrkräften und Förderlehrkräften an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KMBek vom 18.03.2011 Nr. IV.5-5 P 7010.1-4.23 489) wird hingewiesen. 3. Für Funktionsstellen an einer Grundschule können sich Lehrkräfte der neuen Lehrerbildung nur mit Lehrbefähigung Grundschule bewerben. Für Funktionsstellen an einer Mittelschule gilt dies analog nur mit Lehrbefähigung Hauptschule/Mittelschule. Wer zusätzlich zur Lehrbefähigung Grundschule die Lehrbefähigung an Hauptschulen/Mittelschulen erworben hat, kann sich um eine Funktionsstelle sowohl an einer Grund- als auch an einer Mittelschule bewerben. 4. Gemäß den Beförderungsrichtlinien (Nr. 3.2) ist die Berücksichtigung der Bewerbung einer Lehrkraft um eine Funktion in der Schulleitung (Schulleiterin/Schulleiter, ständige Vertreterin/ständiger Vertreter und weitere Vertreterin/weiterer Vertreter der Schulleitung) ausgeschlossen, wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger im Sinne des Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz an der betreffenden Schule tätig ist. Sofern dies der Fall ist, ist im Bewerbungsschreiben ausdrücklich hierauf hinzuweisen. Der Bewerbung ist eine Erklärung beizufügen, falls sich die Angehörige oder der Angehörige für den Fall der Auswahl der Bewerberin/des Bewerbers mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt. 5. Nach Übernahme einer Funktionsstelle dürfen andere pädagogische Aufgaben, die durch Anrechnungsstunden abgegolten werden, spätestens ein Jahr nach der Ernennung nicht mehr ausgeübt werden. In Einzelfällen kann diese Frist bis zu höchstens zwei Jahren verlängert werden. 6. Auf die Möglichkeit einer voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung von Funktionsstelleninhaberinnen und Funktionsstelleninhaber wird verwiesen (siehe Schwäbischer Schulanzeiger, Mai 2007, S. 168). 7. Die Regierung von Schwaben strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Funktionsstellen an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). 8. Schwer behinderte Bewerberinnen und Bewerber haben Vorrang, wenn eine im Wesentlichen gleiche Eignung, Befähigung und fachliche Leistung vorliegt. 9. Die Regierung von Schwaben behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits inne haben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höherwertigen Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. 10. In Ziffer 12 der Beförderungsrichtlinien ist geregelt, dass die Regierungen Ausnahmen von den erforderlichen Bewertungsstufen der dienstlichen Beurteilung zulassen können, wenn auch nach wiederholter Ausschreibung keine entsprechenden Bewerbungen vorliegen und an der unverzüglichen Besetzung der Stelle ein dienstliches Interesse besteht und der Bewerber bzw. die Bewerberin für die Wahrnehmung der Funktion fachlich geeignet erscheint. Bei einer erneuten Ausschreibung können sich deshalb auch Lehrkräfte bewerben, die bei der Erstausschreibung den Beförderungsrichtlinien nicht entsprochen haben. Die Regierung behält sich vor, im Einzelfall eine entsprechende Ausnahme von den Beförderungsrichtlinien zuzulassen. 11. Richtet sich die Zuordnung des Amtes zu einer Besoldungsgruppe nach der Schülerzahl, kann die erfolgreiche Bewerberin oder der erfolgreiche Bewerber zum maßgeblichen Beförderungszeitpunkt nur dann entsprechend befördert werden, wenn diese Schülerzahl zum Zeitpunkt der Beförderung erreicht und im darauf folgenden Schuljahr noch gesichert ist. 12. Es wird erwartet, dass die Schulleiterin oder der Schulleiter ihre oder seine Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt (KMS vom 18. August 1988 Nr.

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 191 III/9-4/80284). Umzugskostenvergütung ist nach dem BayUKG vom 24. Juni 2005 (GVBl Nr. 12 vom 30. Juni 2005, S. 192) zu gewähren, wenn die Versetzung aus dienstlichen Gründen erfolgt. Die Zusage der Umzugskostenvergütung soll gleichzeitig mit der den Umzug veranlassenden Maßnahme oder Weisung erteilt werden. 13. Beförderungen oder Funktionsübertragungen, die einen Schulwechsel der Lehrkraft bedingen, sollen zu Schuljahresbeginn erfolgen (Beförderungsrichtlinien 2011 s.o.). 14. Die Regierung von Schwaben verweist auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 19.12.2006 Qualifikation von Führungskräften an der Schule (KWMBl I Nr. 2/2007 wiederabgedruckt im Schwäbischen Schulanzeiger 3/2009, S. 58 63), die am 01.08.2008 in Kraft getreten ist. Das Modul A (Vorqualifikation von Schulleiterinnen und Schulleitern) ist vor der Funktionsübertragung zu absolvieren. Es ergibt ein Portfolio (Nachweisliste ohne besondere Formalisierung) über die Qualifikation der Bewerberin/des Bewerbers für ein Führungsamt und ist von diesen selbst zu erstellen und zu führen. Dieses Portfolio ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf das im Rahmen des web-based Trainings (WBT) erschienene virtuelle Trainingsprogramm Neu in der Schulleitung Eine Starthilfe für pädagogische Führungskräfte und solche, die es werden wollen der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen hingewiesen (nähere Informationen: Schwäbischer Schulanzeiger 6/2009, S. 159-160). ADin Susanne Reif Leiterin des Bereichs Schulen

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 192 Andere Regierungsbezirke Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im eigenen amtlichen Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung veröffentlichten Funktionsstellen (Zweite Ausschreibung) stehen grundsätzlich Bewerberinnen und Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Internet aktuell veröffentlichten allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen. Die Amtlichen Schulanzeiger der einzelnen Regierungsbezirke finden Sie unter folgenden Internetadressen: Oberfranken http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/schulen/schulanzeiger Mittelfranken http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/serv/download/downabt1/schulanzeiger/schula nzeiger.htm Unterfranken http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/service/publikationen/13521/index.html Oberpfalz http://www.ropf.de/download/amtliche/index.php Oberbayern http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/bekanntmachung/osa Niederbayern http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/4/schulanzeiger/index.php

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 193 NICHTAMTLICHER TEIL Religionspädagogisches Seminar Augsburg

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 194 FACHBEREICH I: GRUND-, MITTEL- UND FÖRDERSCHULEN / RELIGIONSPÄDAGOGISCHES SEMINAR (RPS) BISCHÖFLICHES ORDINARIAT Hauptabteilung V - Schule Abteilung Schule und Religionsunterricht Hoher Weg 14, 86152 Augsburg Tel.: 0821 3166-5131

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 195 BLLV Einladung zum Schwäbischen Lehrertag Samstag, 21. Oktober 2017 Schulzentrum 86830 Schwabmünchen, Breitweg 16a 27. Schwäbischer Lehrertag Digital und medienkompetent für die Lebenswelt 4.0? Soziale Netzwerke: die (un-)heimlichen Miterzieher unserer Kinder Matthias J. Lange Journalist, Blogger, Social-Media-Experte bei redaktion42 Bis 13. Oktober 2017 anmelden www.bllv-lehrertag.de 40 Workshops aus der Praxis für die Praxis, wie z.b. Wem gehören unsere Daten? Die Big Data-Welle rollt auf uns zu Möglichkeiten der mündlichen Aktivierung in DaZ und Englisch StressReduziertes Lernen, SRL Cybermobbing Handlungsorientierter Mathematikunterricht in der Grundschule Lernförderliche Gestaltung von Kursen auf der mebis-lernplattform Nichtdeutschsprachige Kinder mit digitalen (Bildungs-)Medien fördern Verstehendes Zuhören im Lehrplanplus Upcycling Ein Lautsprecher für mein Smartphone Lesestrategien zur Erarbeitung von Textinhalten und vorbereitend motivierende Lesemethoden Möglichkeiten der Individuellen Unterstützung, des Nachteilsausgleichs und Notenschutzes an Fallbeispielen Keramikarbeiten farblich gestalten... Ausstellung von Schulbuchverlagen. BLLV-Mitglieder: freier Eintritt incl. Mittagessen Nichtmitglieder: 10 für Eintritt incl. Mittagessen. Kinder (3-9 J.) sind von 9-16 Uhr betreut. Teilnahmebestätigung erhältlich. Es finden alle Workshops mit mind. 8 Anmeldungen statt. Wir freuen uns auf Sie: BLLV Schwaben Gertrud Nigg-Klee, 1. Vorsitzende Dr. Ansgar Batzner, Programmzusammenstellung https://www.bllv.de/lehrertag.4983.0.html

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 196 Einladung zur Berufsakademie der KEG

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 197

Schwäbischer Schulanzeiger Nr. 09/2017 Seite 198 Landessammlung für die Schullandheime in Bayern Regierungsbezirk Schwaben Schullandheime in Schwaben: Balderschwang, Bliensbach, Dinkelscherben, Kienberg, Stoffenried, Thannhausen, Violau, Zusamzell Geändertes Verfahren: Zu Beginn des neuen Schuljahres starten wir die Sammlung mit einem Sammelaufruf, der online über den Dienstweg an die Schulen weitergeleitet wird. Es werden keine Sammelausweise mehr an die Schulen verschickt. Mit dem geänderten Verfahren sollen die Verwaltungen an den Schulen entlastet werden. Die Eltern können ganzjährig spenden. Die Schulen werden gebeten die bei ihnen eingegangenen Bar-Spenden bis Ende November zu überweisen. Mit der jährlichen Schulsammlung tragen Schüler, Eltern und Lehrer entscheidend dazu bei, dass die Spenden dem Erhalt und der Bildungsarbeit der Schwäbischen Schullandheime zugutekommen. Durch die Bereitstellung eines attraktiven Bildungsangebots - Umweltbildung, Naturwissenschaften, Demokratieerziehung, Gesundheitsprävention, Inklusion, Sport und Teamentwicklung - schafft das Schullandheimwerk Schwaben die Voraussetzungen für eine pädagogisch besonders wertvolle Arbeit - siehe Homepage. Wir bitten die Schulleitungen, den Spendenaufruf, den wir online über den Dienstweg zugeschickt haben, im ersten Elternbrief an die Eltern weiterzuleiten. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Monika Kohl Vorsitzende Schullandheimwerk Schwaben e.v. Tel.: 08 21 324-2591 st.max.gs.stadt@augsburg.de www.schullandheime-schwaben.de