Information Q2 am 14.09.2017 Terminplan Abiturzulassung Gesamtqualifikation Abiturprüfung
Terminplan Q2 10.11.2017 Ende Q2.1.1 (Quartalsende) 22.12.2017 Ende Q2.1 (Halbjahresende) 08.01.2018 Beginn Q2.2 19.01.2018 Zeugnisausgabe Q2.1 (nach der 6. Stunde) 20.02.2018 Vor-Abi-Klausur LK FSG (Kursfahrt-LK) 23.02.2018 Vor-Abi-Klausur Lk Koop 28.02.2018 Vor-Abi-Klausur 3. Abiturfach 22.03.2018 1. Sitzung des ZAA > Zulassung 23.03.2018 letzter Schultag Q2
Terminplan Q2 ab 11.04.18 Abi-Klausuren (Termine der Fächer unter www.standardsicherung.nrw.de) 16.05. und mdl. Prüfungen 4. Fach 17.05.2018 mdl. Prüfungen 4. Fach 19.06.2018 Notenbekanntgabe (1.-3.Fach) 20.06.2018 ggf. Anmeldung Prüfungen 1.-3. Fach 26./27.06.18 Prüfungen 1.-3. Fach (Bestehen, Abweichung, Notendurchschnitt) 06.07.2018 Zeugnisausgabe / Abi-Gala
Abiturzulassung 23.03.2018: Letzter Unterrichtstag Q2 Bekanntgabe der Beschlüsse des 1. ZAA (nach den Noten Q2) bzgl.zulassung / Nichtzulassung Ausgabe der Laufbahnbescheinigungen mit den bis dahin erreichten Punkten und Durchschnittsnoten (> Abweichung!) Belehrung der Schüler bzgl.rücktritt, Erkrankung,Versäumnissen in der Abiturprüfung, Folgen von Täuschungshandlungen und anderer Unregelmäßigkeiten Wer die Zulassung entgegennimmt, tritt in das Prüfungsverfahren ein! (evtl. Rücktritt muss vorher erfolgen!!!)
Gesamtqualifikation Der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife ist an die Gesamtqualifikation gebunden. Diese besteht aus Block I: Zulassung zur Abiturprüfung (bis zu den Osterferien) Block II: Abiturprüfung (nach den Osterferien)
Abiturzulassung G8 Block I: Zulassung zur Abiturprüfung 1. Schritt: 4 Voraussetzungen werden geprüft: Pflichtbelegungen gemäß 28 APO-GOSt B Belegung von mindestens 38 anrechenbaren Kursen (30 Grundkurse und 8 Leistungskurse) kein Kurs mit null Punkten in den Fächern mit Belegungsverpflichtung Feststellung der Defizite: - 35-37 Kurse: maximal 7 Defizite, darunter höchstens 3 in den Leistungskursen - 38-40 Kurse: maximal 8 Defizite, darunter höchstens 3 in den Leistungskursen
Abiturzulassung G8 2. Schritt: Festlegung von mindestens 35 anrechenbaren Kursen (27 Grundkurse und 8 Leistungskurse), darunter die Pflichtbelegungen 3. Schritt: Addition der Punkte in den 35 Kursen zu einer Gesamtpunktzahl: Lk-Punkte zählen doppelt, Gk-Punkte einfach
Abiturzulassung G8 4. Schritt: Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl bei 35 Pflichtkursen: Division der Gesamtpunktzahl durch 43 (27 Grundkurse + 2 x 8 Leistungskurse) Anwendung der Formel zur Ermittlung der vorläufigen Gesamtpunktzahl: EI = (P : S) x 40 EI : Ergebnis Block 1 P: erzielte Punkte in den Kursen S: Summe der eingebrachten Kurse
Abiturzulassung G8 5. Schritt: Schrittweise Ermittlung weiterer anrechenbarer Kurse, die über der Durchschnittspunktzahl liegen (maximal 5, da insgesamt maximal 40 Kurse) Addition der jeweiligen zusätzlichen Punkte zur bisherigen Gesamtpunktzahl bei 35 Kursen, Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl 6. Schritt: Ermittlung der endgültigen Gesamtpunktzahl für die Zulassung unter nochmaliger Anwendung der Formel1: EI = (P : S) x 40 Die Gesamtpunktzahl für Block I beträgt mindestens 200 und höchstens 600 Punkte.
Beispiellaufbahn G8
Abiturprüfung Block II: Abiturprüfung Die Abiturprüfung findet in vier Fächern statt: 2 Lk und 2 Gk (3.Fach schriftlich, 4. Fach mündlich) Jede Prüfungsnote wird 5-fach gewertet (mit besonderer Lernleistung 4-fach) Bei einer Mindestpunktzahl von 5 Punkten ergibt sich folgende Berechnung: 2 Lk je 5 P. x 5 = 25 P. = 50 P. 2 Gk je 5 P. x 5 = 25 P. = 50 P. =>100 Punkte Mit besonderer Lernleistung: 2 Lk je 5 P. x 4 = 20 P. = 40 P. 2 Gk je 5 P. x 4 = 20 P. = 40 P. bes. Ll. 5 P. x 4 = 20 P. = 20 P. =>100 Punkte So ergeben sich in der Abiturprüfung insgesamt mindestens 100 und höchstens 300 Punkte.
Abiturprüfung APO-GOSt 29(3): In mindestens zwei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungskursfach, müssen im Abiturbereich mindestens jeweils 25 Punkte erreicht sein. ( ) Im Abiturbereich müssen insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht sein. > es dürfen maximal 2 Prüfungen schiefgehen! > es darf maximal 1 Lk schiefgehen (d.h. < 5 Pkt.) > Minderleistungen (< 5 P.) müssen im Rahmen der Prüfung ausgeglichen werden!
Abiturprüfung Abweichungs- und / oder Bestehensprüfungen Die Note der mündlichen Prüfung im 1. - 3. Fach wird mit der schriftlichen Prüfungsnote in diesem Fach im Verhältnis 1:2 verrrechnet Wer abweicht, muss in die Mündliche! Wer in die Bestehensprüfung muss, legt vorher die Reihenfolge fest (max. 3 mündl. Prüfungen) Wer sich freiwillig meldet, muss antreten! Die Prüfungsnote im 4. Fach steht! Am Tag der Notenbekanntgabe sind wir zur Beratung für Euch da!
Abiturprüfung Abweichungs- und / oder Bestehensprüfungen Mündliche Prüfungen im 1. - 3. Fach können - angeordnet werden bei Abweichung um 4 P. o. mehr von der Durchschnittspunktzahl Q1 / Q2 ( Abweichungsprüfung ) - (freiwillig) angemeldet werden, um die zunächst nicht bestandene Prüfung doch noch zu bestehen ( Bestehensprüfung ) - freiwillig angemeldet werden, um den Abi- Durchschnitt zu verbessern ( Luxusprüfung )
Abiturprüfung Gesamtpunktzahl: Punkte Block I + Block II
Noch Fragen??? www.standardsicherung.nrw.de Zentralabitur > Gymnasiale Oberstufe > Fächer dort: thematisch Vorgaben, alte Abituraufgaben Broschüre Die gymnasiale Oberstufe (hat jeder am Anfang der Oberstufe bekommen ;-)) Oberstufenbüro: Jahrgangsstufenleiter (Herr van Wickern, Frau Kelzenberg) und / oder Oberstufenkoordinator (Herr Germes) Danke für Eure Aufmerksamkeit!