Preisliste Kieswerk der Gemeinde Eschenbach

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Transkript:

Preisliste 2018 Kieswerk der Gemeinde Eschenbach

Inhaltsverzeichnis Öffnungszeiten Kieswerk 3 Feiertage / Werk geschlossen 3 Begrüssung 4 Preise Rundmaterial 5 Preise Produkte gebrochen 6 Preise Kies ab Wand 6 Preise ungebundene Gemische 6 Preise Aushubdeponie 7 SÜGB / FSKB 7 Geologie / Ökologie 8 Beton REB / RFB 8 Preise REB / RFB 9 Zahlungsbedingungen 14 Allgemeine Lieferbedingungen für Gesteinskörnung 14 15 Allgemeine Lieferbedingungen für Beton 16 18 2

Kieswerk der Gemeinde Eschenbach Rothenburgstrasse 24a 6274 Eschenbach info@kieswerk-eschenbach.ch www.eschenbach-luzern.ch Telefon Fax Mail Werk/Dispo 041 448 10 66 041 448 10 68 info@kieswerk-eschenbach.ch Beratung 041 448 10 66 041 448 10 68 n.fanger@kieswerk-eschenbach.ch Verwaltung 041 449 90 10 041 449 90 11 Öffnungszeiten 2018 Sommer 07.00 11.45 / 13.00 16.45 März Oktober Winter 07.30 11.45 / 13.00 16.45 November Februar ausgenommen am Freitag bis 16.00 Feier- und Brückentage 2018 (Werk geschlossen) Gemeindefeiertag 20. Jan. 2018 Güdisdienstag 13. Feb. 2018 Karfreitag 30. März 2018 Ostermontag 2. April 2018 Auffahrt 10. Mai 2018 Brücke Auffahrt 11. Mai 2018 Pfingstmontag 21. Mai 2018 Fronleichnam 31. Mai 2018 Brücke Fronleichnam 1. Juni 2018 Bundesfeiertag 1. Aug. 2018 Maria Himmelfahrt 15. Aug. 2018 Allerheiligen 1. Nov. 2018 Brücke Allerheiligen 2. Nov. 2018 Weihnacht / Neujahr 22. Dez. 2018 9. Jan. 2019 Das Werk öffnet ab 10. Januar 2019 die Tore wieder für Sie. Die Aushubdeponie der Gemeinde Eschenbach ist ab 14. Januar 2019 wieder in Betrieb. Bei schlechten Witterungsverhältnissen können sich die Öffnungszeiten ändern. 3

Qualität ist Einstellungssache Geschätzte Kundin Geschätzter Kunde Ein Jahr mit vielen Hochs und Tiefs in der Baubranche ist zu Ende. Wir hoffen, Sie konnten trotzdem Ihre Ziele erreichen und sind gut ins neue Jahr gestartet. Gerne möchten wir uns bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit, Ihre Treue und die vielen positiven Anregungen bedanken. Wir sind uns bewusst, dass der Baubranche schwierige Zeiten bevorstehen. Trotzdem haben wir 2017 eine neue Betonanlage errichtet unter dem Motto «das Bewährte erhalten und das Neue versuchen». Geschätzter Kunde, es freut uns, dass wir den Bau der Betonanlage erfolgreich abschliessen konnten und Ihnen zwei neue Produkte, Erdbeton und Flüssigboden anbieten können. Diese Produkte sind sehr vielseitig einsetzbar und sie werden Sie überzeugen. Probieren Sie s aus. Wir freuen uns auf weitere gemeinsame spannende Projekte im neuen Jahr und viele persönliche Kontakte. Wir wünschen Ihnen gute Geschäfte und persönlich alles Gute. Freundliche Grüsse Urs Koch Geschäftsführer Markus Kronenberg Gemeindeammann 4

Rundseite Zertifizierte Produkte Gesteinskörnungen für Beton SN EN 12620 : 2002 Rundmaterial, gewaschen und dosiert 11 Sand 0/4 CHF 38.80 31 Rundkies 4/8 CHF 33.10 41 Rundkies 8/16 CHF 35.80 51 Rundkies 16/32 CHF 34.95 Gesteinskörnungen ohne Normen Rundmaterial 12 Rundkies 1/4 CHF 36.90 21 Rundsand 0/8 CHF 36.25 53 Filterkies 4/32 CHF 34.60 54 Filterkies 8/32 CHF 35.35 61 Rundkies 32/45 CHF 25.65 71 Sickerschroppen 45/90 auf Anfrage CHF 24.65 81 Betonkies 0/16 CHF 35.30 82 Wasserleitungskies 0/16, auf Anfrage CHF 32.25 91 Betonkies 0/32 CHF 33.00 191 Gartenbollen 90/250 CHF 18.15 201 Findlinge ab 250, CHF 13.95 auf Anfrage, Verlad durch Bezüger Alle Preise beziehen sich auf Tonnen 5

Gesteinskörnungen ohne Normen Gebrochenes Material 141 Splittgemisch grob 20/63 auf Anfrage CHF 28.25 142 Splittgemisch fein 4/20 auf Anfrage CHF 28.60 13 Splitt 2/4 auf Anfrage CHF 33.25 16 Splitt 4/8 auf Anfrage CHF 33.25 Herkunft und Vorkommen Die kiesigen Schotter wurden vom Reussgletscher während der letzten Eiszeit als «Drumlin-Moräne» abgelagert. Das Kiesvorkommen erstreckt sich von Eschenbach bis Ballwil. Kies ab Wand 121 Kies ab Wand, I. Qual. undosiert CHF 13.65 131 Kies ab Wand, II. Qual. undosiert, auf Anfrage CHF 10.75 133 Auffüllmaterial, lehmig / siltig / kiesdurchsetzt auf Anfrage 211 Abdichtungsmaterial, Lehm ab Schlammpresse CHF 3.75 Ungebundene Gemische SN 670 119 NA Zertifiziertes Produkt 151 UG 0/45 OC 85 CHF 23.10 Ohne Zertifizierung 161 UG 0/22 OC 75 CHF 23.75 171 UG 0/45 OC 75 CHF 21.50 Alle Preise beziehen sich auf Tonnen 6

Deponie Die Annahme von Aushubmaterial ist ohne gleichzeitige Materialbezüge nur nach vorheriger Absprache möglich. Dem Kieswerk muss vorgängig eine Aushubdeklaration vorliegen, ansonsten werden die LKW abgewiesen. Die Aushubdeponie kann nicht mit Schlepperfahrzeugen befahren werden. Materialanlieferungen über 30 m 3 müssen vorgängig im Kieswerk Büro angemeldet werden. Alle Preise beziehen sich auf Tonnen. 501 Aushub trocken 10 cbar CHF 14.00 511 Aushub halbnass 6 10 cbar CHF 16.40 521 Aushub nass oder CHF 19.80 Aushub bei nasser Witterung bis 6 cbar auf Anfrage 532 Schlamm / verflüssigter Aushub, auf Anfrage CHF 23.50 541 B-Boden (Unterboden) Preis auf Anfrage 551 A-Boden (Humus) Preis auf Anfrage 601 Fels (Klassifikation durch Kieswerk) Preis auf Anfrage Mehrwertabgabe an den Kanton Luzern von CHF 0.35 pro Tonne auf die Positionen 501 / 511 / 521 / 532 / 541 / 551 / 601. Diese werden auf der Rechnung separat ausgewiesen. Geotechnik Bei Anlieferung der Pos. 541/551 müssen vorgängig (ab Baustellendepots) von unserem Ing. Agronom Bodenproben entnommen werden können. Deklaration als PDF auf der Website zum direkt Ausfüllen und per E-Mail senden. Zertifizierungsstellen SÜGB Unsere zertifizierten Produkte werden laufend durch den SÜGB (Schweizerischer Überwachungsverband für Gesteinsbaustoffe) überwacht. FSKB Unser Betrieb ist Mitglied des FSKB (Fachverband für Schweizer Kies- und Betonindustrie). Dieser führt jährlich eine umfassende Inspektion des Werkbetriebes durch. Dabei wird der Deponiebetrieb durch das uwe (Umwelt und Energie) in Luzern überprüft. 2018 Inspektorat Betriebskontrolle 2017 bestanden 7

Ausbreitmassklasse in mm Festigkeit regulierbar GEWINNER KATEGORIE INNOVATION 2014 Stand Januar 2017 Art der Geologie 85 % der Gesteinskörnung bestehen aus hartem, kieseligem Kalk und mittelhartem, feinkörnigem und reinem Kalk sowie Kalzit. 15 % bestehen aus harten, kristallinen Gesteinen (Granite und Gneise) und Quarziten. Der Anteil an verwitterten, mergeligen und porösen Gesteinen ist vernachlässigbar klein. Werte wie Rohdichte, Plattigkeitskennzahl, Chloridgehalt und säurelösliche Sulfate entsprechend der Norm SN EN 12620 : 2002. Beton REB/RFB RFB RagazeR Flüssig Boden Der Problemlöser RFB Ragazer Flüssigboden wird auf der Basis von natürlichen Gesteinskörnungen unter Ver wendung umweltverträglicher, mineralischer Zusätze sowie Wasser hergestellt. Aus dem temporär fliessfähigen Baustoff entwickelt sich ein verfestigter Boden. Die Herstellung und Lieferung von RFB unterliegt einem dem Stand der Technik entsprechenden Qualitätsmanagement. Das Material ist selbstverdichtend und setzungsarm. Diese Eigenschaft ermöglicht ein schonendes Verfüllen von Leitungs gräben und garantiert eine vollständige Umhüllung der Rohre. Es kann bei Bedarf nachträglich mit einer Schaufel jederzeit wieder gelöst werden. anwendungsgebiete Ragazer Flüssigboden ist nahezu überall einsetzbar: egal ob für die Grabenverfüllung im Kanalbau oder Versorgungsleitungsbau, die Ver- und Hinterfülllung von Bauwerken, Hohlräumen, Kellern, Arbeitsräumen und Stollen. Konsistenz Bemessung mittels Ziehmass / Ausbreitmass Konsistenzbereich Ausbreitmass Anwendung steif F1 < 340 Auflager / Haltebank / Auftriebs sicherung weich F3 420 bis 480 lokale Verfüllung Schächte, Hausanschlüsse ohne besonderes Fliessvermögen etc. fliessfähig F5 560 bis 620 Kanal- und Grabenverfüllungen mit ver- Standardflüssigboden längerten Fliesswegen (10 m vom Einfüllort) sehr F6 630 < modifizierter Flüssigboden für den Einsatz fliessfähig bei langen Fliesswegen > 10 m vom Einsatzort eigenschaften fliessfähig selbstverdichtend setzungsarm schnell überbaubar jederzeit wieder lösbar definierte Eigenschaften durch konsequentes, Qualitätsmanagement pumpbar kein Nacherhärten dämpfendes Verhalten bei dynamischen Lasteinträgern, z. B. Verkehr verträglich mit allen gängigen Rohrmaterialien langlebige Netze durch beste Bettungseigenschaften schneller Baufortschritt bei wenig Platzbedarf schont Ressourcen: Finanzen und Umwelt Transport nur mit Mischer REB RagazER ERd BEton Die Alternative RFB RagazeR Flüssig Boden Der Problemlöser Technische Kennwerte Konsistenz: F1 F6 Dichte: ~ 1,5 t / m 3 (Einbau-/ Endzustand identisch) Lösbarkeit nach DIN 18300: Bodenklasse 3 5 Druckfestigkeit (Würfel) nach EN 12390-3: 0,1 0,6 N / mm 2 (nach 28 Tagen) Verfestigungsverlauf Tragfähigkeit nach SN 670 317b: M E1-Wert: > 25 MN / m 2 (nach 28 Tagen) Wasserdurchlässigkeit nach DIN 18130: 10 9 bis 10 10 m / s Umwelt- und Wasserunbedenklichkeit Preise auf Anfrage. REB Ragazer Erdbeton wird auf der Basis einer natürlichen Gesteinskörnung unter Verwendung des von uns patentierten Bindemittels REBA25 * hergestellt. Das gemischte Produkt ist erdfeucht und es kann mit einem geringen Verdichtungsaufwand eine sehr hohe Festigkeit erreicht werden. Das Material ist setzungsfrei und bietet verschiedene Anwendungsmöglichkeiten. Die Herstellung und Lieferung von REB unterliegt einem dem Stand der Technik entsprechenden Qualitätsmanagement. anwendungsgebiete Ragazer Erdbeton ist vielseitig einsetzbar: zum Stabilisieren oder für den Austausch von Böden, für Gründungskonzepte oder Schüttungen, für Auffüllungen, Fixierungen oder Umhüllungen. Dies sind nur einige der Einsatz möglichkeiten des Innovationsprodukts aus Bad Ragaz. Eigenschaften erdfeuchtes Feinstoffmaterial leichte Verdichtbarkeit mit hoher Endfestigkeit technische Kennwerte Konsistenz: erdfeucht, rieselfähig Feuchtdichte: ~ 2,0 t / m 3 Tragfähigkeit nach SN 670 317b: M E1-Wert: > 80 MN / m 2 (nach 7 Tagen), > 120 MN / m 2 (nach 28 Tagen) Laborprüfungen in Anlehnung an die Normen SN 640 496-NA, EN 14227-1 und EN 14227-5 Wasserdurchlässigkeit nach DIN 18130: < 5 x 10-9 m / s CBR-Wert: > 140 % (nach 7 Tagen) > 170 % (nach 28 Tagen) Scherfestigkeiten: > 120 kn / m 2 Preise auf Anfrage. setzungsfrei schnell überbaubar frei von umweltschädlichen Zusatzstoffen robust Transport nur mit Kipper möglich Nur mit Geräteeinsatz (Baggerlöffel, Pressluft- oder Hydraulikmeissel) lösbar mit Hilfe leichter Geräte (Spitzhacke, Löffel des Minibaggers) lösbar von Hand mit Schaufel / Spaten lösbar. * REBA25 ist europaweit patentiert und hat den Umweltpreis der Schweiz gewonnen. Stand Januar 2017 Schweizerische Zertifizierungs stelle für Bauprodukte 8

REB400 REB erdfeucht, rieselfähig CHF 35.00 RFB410 RFB weich plastisch F3 CHF 65.00 RFB420 RFB fliessfähig F5 CHF 75.00 RFB430 RFB sehr fliessfähig SF CHF 85.00 Die Preise gelten pro m 3 fertig verarbeitetem Beton verladen ab Mischer Bei Mischungen < 2 m 3 kann die Mischgenauigkeit nicht garantiert werden. Heizzuschlag vom 1. November 2018 28. Februar 2019 CHF 4.50/m 3 Mehrdosierung Zement, pro 25 kg CHF 5.20/m 3 Kleinmengen Zuschlag bis 6 m 3 CHF 3.50/m 3 mögliche Transporteure REB/RFB Gloggner AG, Perlen, 041 455 58 60 Christen AG, Küssnacht, 041 854 25 50 Lötscher Logistik AG, Luzern, 041 259 07 77 Zumbühl Transporte AG, Rothenburg, 041 289 66 66 Lötscher Kies und Beton AG, Ballwil, 041 449 60 90 9

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EXKLUSIVE NEUHEIT AUS DEM KIESWERK ESCHENBACH qualitativ hochstehend und kostengünstig vielseitig einsetzbar im Tief- und Erdbau ressourcenschonend und mit dem Umweltpreis ausgezeichnet RFB RAGAZER FLÜSSIG BODEN REB RAGAZER ERD BETON Kieswerk der Gemeinde Eschenbach Rothenburgstrasse 24a 6274 Eschenbach Tel. 041 448 10 66 info@kieswerk-eschenbach.ch 12

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Zahlungsbedingungen Die Kiespreise verstehen sich je Tonne, verladen ab Kieswerk, exkl. MWST. Wir führen keine Transporte aus. Mengengarantien gewähren wir nur gegen schriftliche Abmachungen. Frühere Abmachungen und Offerten werden durch diese Preisliste ungültig. Konditionen ab 45 Tage 5 % Verzugszins Winterzuschlag November Februar + CHF 1.20 / Tonne auf alle Kies-Komponenten. In den Monaten November Februar können witterungsbedingte Lieferengpässe entstehen. Big-Bag Befüllen von Big-Bag ab LKW Verladung CHF 3.90 / Tonne Selbstverlad durch Bezüger Lieferscheine Nachgelieferte Lieferscheine werden mit CHF 2. / Stück verrechnet. 14 Allgemeine Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen 1. Gewährleistung und Haftung Das Kieswerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind ausschliesslich die in der jeweiligen Norm festgelegten Eigenschaften. Die für die Produkteigenschaften massgebenden Normen sind in der Preisliste den jeweiligen Produkten zugeordnet. Die Produkte werden überwacht und zertifiziert, soweit es die Normen verlangen. Im Rahmen dieser Gewährleistung verpflichtet sich das Lieferwerk, rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, beanstandetes Material kostenlos zu ersetzen oder einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das bezogene Material der Bestellung entspricht, jedoch für einen anderen Zweck eingesetzt wurde. Das Lieferwerk haftet nicht für unsachgemässe und ungeeignete Verwendung von auftragskonform geliefertem Material. Bei Verwendung von Kies auf Flachdächern ist jede Haftung des Lieferwerkes für die Beschädigung der Dachhaut ausgeschlossen, ebenso haftet das Lieferwerk nicht für den Verbund mit Bindemitteln, wenn Splitt zur Oberflächenbehandlung verwendet wird.

Irgendwelche weitergehende Ansprüche wegen Liefermängel über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden ausdrücklich wegbedungen, insbesondere wird jede Haftung für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen. 2. Mengen Für Schüttdichte und Liefermenge sind die Messungen im Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. 3. Lademenge Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haben unsere Maschinisten die Weisung, Fahrzeuge in keinem Fall zu überladen. 4. Termine Das Lieferwerk ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten und eventuelle Verspätungen frühzeitig zu melden. Für zeitliche Verzögerungen bei Materialbezügen übernimmt das Kieswerk keine Haftung. 5. Reklamationen Der Besteller hat das Material bei Übergabe zu prüfen und allfällige Reklamationen unmittelbar nach Ablieferung des Materials anzubringen. 6. Materialuntersuchungen Werden für einen bestimmten Verwendungszweck zusätzliche Untersuchungen im Labor verlangt, so gehen die entsprechenden Kosten, andere Abmachungen vorbehalten, zu Lasten des Auftraggebers. 15

16 ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN für Beton ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN Alle Aufträge für Lieferungen von Beton werden auf Grund der nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Betonwerk schriftlich bestätigt worden sind. Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in der Norm SIA 262/1 aufgeführten Prüfnormen. 1. PREISLISTEN UND OFFERTEN Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarungen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns auf Grund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne MwSt. Die m 3 -Preise beziehen sich auf 1 m 3 verarbeiteten Beton. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im Betonwerk geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umgehende Beton Übernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden. Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar kann ein Zuschlag verrechnet werden. In Regionen mit extremen Witterungsverhältnissen, wie z. B. Bergregionen, kann in der Preisliste eine andere Zeitspanne festgelegt werden. 2. AUFTRAGSERTEILUNG UND AUFTRAGSANNAHME Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 16.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SIA 262), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN 206 oder die NPK-Betonsorte anzugeben. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Bei Beton nach Zusammensetzung garantiert das Beton-

werk ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der SN EN 206 festgelegten Toleranzen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Auftraggeber zu übernehmen. 3. ZUSÄTZE Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegenheit des Betonwerks. Werden bestimmte Produkte und/ oder Dosierungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Verhalten des Betons abgelehnt. Das Betonwerk ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. Bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 erlischt automatisch jegliche Garantie für die Eigenschaften des Betons, wenn der Besteller die Verwendung eines bestimmten Betonzusatzmittels oder Ausgangsstoffes vorschreibt. 4. LIEFERUNG Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Betonwerke angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Betonwerk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. 5. GARANTIE Das Betonwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen gemäss SIA 262/1 des Betons und der daraus durch das Betonwerk oder in Anwesenheit eines Vertreters des Betonwerks hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten Betons wird nur aufgrund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das Betonwerk rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt beanstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten Beton hergestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf die mangelhafte Beschaffenheit des 17

Betons zurückgeführt werden müssen, und ferner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen. 6. MÄNGELRÜGE Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie das Betonwerk auf ihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor dem Einbringen des Betons in die Schalung anzubringen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist dem Betonwerk Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Betonwerk nur anerkannt, wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Betonwerk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. 7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z. B. Wartezeiten, Winterzuschlag etc. gelten, andere schriftliche Abmachungen vorbehalten, die auf den Preislisten vermerkten Zahlungsbedingungen. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Betonwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Betonwerk die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor. 8. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Betonwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. 18

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REB RFB Kieswerk der Gemeinde Eschenbach Rothenburgstrasse 24a 6274 Eschenbach info@kieswerk-eschenbach.ch www.eschenbach-luzern.ch AP Print Design GmbH, Inwil, www.signshop.ch