Kantonsschule Freudenberg Zürich Gymnasium Freudenberg Le lycée des langues latines Kantonsschule Freudenberg Zürich Liceo Artistico schweizerisch-italienisches Kunstgymnasium Digitales Absenzentool der KFR Vorbemerkungen Die digitale Absenzenerfassung gilt ab Schuljahr 2012-2013. Die Absenzenordnung der Freudenberg wird durch die digitale Erfassung präzisiert, nicht jedoch grundsätzlich verändert. Das Klassenbuch wird vorderhand in allen Klassen weiterhin eingesetzt zum Eintrag der Hausaufgaben und der Prüfungen. Die Schüler selbst können die Absenzeneinträge via Intranet einsehen und die Lehrpersonen auf Fehler aufmerksam machen. Es liegt in der Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler, die Fristen einzuhalten! Verstösse gegen die Absenzenbestimmungen werden gemäss Schulordnung, 29, sanktioniert. Gesetzliche Bestimmungen Die Schulordnung der Zürcher Kantonsschulen vom 5. April 1977 hält zum Thema Absenzen fest: 6 Die Schüler/-innen sind verpflichtet, den Unterricht regelmässig zu besuchen [...]. 13 Schulversäumnisse sind im Absenzenheft des Schülers einzutragen, zu begründen und vom Inhaber der elterlichen Gewalt zu unterzeichnen. Der Schüler ist verpflichtet, den versäumten Stoff nachzuholen. 14 Ist ein Schüler während mehr als drei Tagen am Schulbesuch verhindert, so ist das Sekretariat zu benachrichtigen. Bei Versäumnis einer Maturitäts- oder Diplomprüfung wegen Krankheit oder Unfall ist sofort ein ärztliches Zeugnis beizubringen. 15 Wenn sich die Absenzen aus gesundheitlichen Gründen häufen oder wenn der Gesundheitszustand des Schülers zu Bedenken Anlass gibt, so kann die Schulleitung eine ärztliche Abklärung verlangen. 16 Sobald der Schüler den Unterricht wieder besucht, hat er die Absenzenmeldung dem Klassenlehrer zum Visum und jedem Lehrer, dessen Unterricht er versäumt hat, zur Einsichtnahme vorzulegen. 17 Für voraussehbare Schulversäumnisse ist bei der Schulleitung rechtzeitig schriftlich eine Urlaubsbewilligung einzuholen. Gesuche um Ferienverlängerung werden nicht bewilligt. Zwingende Ausnahmen bleiben vorbehalten. Wie funktioniert das Absenzentool? Die Fachlehrpersonen tragen die Absenzen und Verspätungen der Schülerinnen und Schüler im digitalen Tool ein. Wie in der Schulordnung der Zürcher Kantonsschulen festgehalten, bringen die Schülerinnen und Schüler nach Krankheit das unterzeichnete Absenzenheft in die Schule und legen es so rasch als möglich, jedoch in jedem Fall innerhalb von zwei Wochen nach Wiederaufnehmen des Schulbesuches, allen betroffenen Lehrpersonen und dem Klassenlehrer zur Visierung vor. Im Falle von durch die Schulleitung bewilligten Absenzen sind alle Lehrpersonen und auch die Klassenlehrperson im Voraus durch Vorweisen des Absenzenheftes über die Abwesenheit zu informieren. Wenn alle betroffenen Lehrpersonen das Absenzenheft visiert haben, unterschreibt auch der Klassenlehrer und setzt die Absenz im Absenzentool auf entschuldigt. Wird die Frist von zwei Wochen versäumt, gelten Absenzen als unentschuldigt. Im Zeugnis werden ab Februar 2013 die entschuldigten und unentschuldigten Absenzen getrennt ausgewiesen. Der Entscheid, in welcher Form Verspätungen sanktioniert werden, liegt bei der betroffenen Lehrkraft.
Abb. 1: Link zum Absenzentool im Intranet Abb. 2: Absenzenübersicht im Detail Vorgehen bei durch die Schulleitung bewilligten individuellen Absenzen (Dispensation vom Schulunterricht) Schüler/-in reicht Absenzengesuch frühzeitig auf Sekretariat ein. (Frühzeitig = so, dass alle Fachlehrpersonen und die Klassenlehrperson die bewilligte Absenz vor der Abwesenheit noch einsehen können.) Nein Bewilligung Ja Schulleitung nimmt mit betroffenen Schülerinnen / Schülern bzw. Eltern Kontakt auf. Schüler/in holt unterzeichnetes Absenzenheft auf dem Sekretariat ab und legt es vor der Absenz allen Fachlehrpersonen und Abschliessend der Klassenlehrperson zur Unterschrift vor (Bringschuld!). Klassenlehrperson trägt die Absenz als entschuldigte Absenz im Absenzensystem ein ("E"). Trifft das vollständig ausgefüllte Absenzen nicht rechtzeitig vor Abwesenheit der Schülerin / des Schülers bei der Klassenlehrperson ein, nimmt sie allenfalls Rücksprache mit der Schülerin / dem Schüler bzw. der Schulleitung, bevor sie die Absenz entschuldigt. Vorbehalten bleiben kurzfristige Absenzen, z.b. aus medizinischen Gründen (Arztbesuch). seiner Klassen (Dispensationen, Verspätungen, Absenzen). Bei gehäuften Absenzen nimmt der Klassenlehrer mit dem zuständigen Schulleiter Kontakt auf. Seite 2
Vorgehen bei Absenzen infolge Krankheit Schüler/-in fehlt oder kommt zu spät. Fachlehrperson trägt jeweils bis Ende der Woche (So, 24 Uhr) im Absenzenmodul ein: Lektionen ohne Absenzen / Lektionen mit Prüfungen / Absenzen ("X") / Verspätungen ("O") Verspätung Art des Eintrags Absenz Massnahme der Lehrperson nach eigenem Ermessen (Nachholen, Strafstunde). Häufige Verspätungen werden bei der Festsetzung von Disziplinarstrafen wegen Absenzenvergehen mitberücksichtigt. Schüler/in legt Absenzenheft in der nächsten Stunde, in welcher der Unterricht besucht wird, der Lehrperson zur Unterschrift vor (Bringschuld!). trifft nicht fristgerecht ein Frist Entschuldigung trifft fristgerecht ein Spätestens 14 Tagen nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbesuchs ist das Heft mit allen Visa dem Klassenlehrer vorzulegen. Geschieht dies nicht, gilt die Absenz als unentschuldigt. Dasselbe gilt für fehlende Visa bei einzelnen Fächern. Klassenlehrer belässt Absenz auf unentschuldigt ("X"). Ggf. Gespräch mit Schüler/-in, Kontakt mit zuständigem Schulleiter nicht akzeptiert Grund der Absenz akzeptiert Klassenlehrer setzt Absenzen ("X") auf entschuldigt ("E"). seiner Klassen (Verspätungen, Absenzen). Bei gehäuften Absenzen (mehr als zwei Wochen Absenz, d.h. ca. 60 Lektionen); bei einer Häufung von unentschuldigten Absenzen und Verspätungen, Fehlen in Einzelstunden, Fehlen während Prüfungen) nimmt der Klassenlehrer mit dem zuständigen Schulleiter Kontakt auf. Schulleitung fordert auf Basis der Absenzenlisten von der betroffenen Schülerin / dem betroffenen Schüler Rechenschaft über die Absenzen und Verspätungen und setzt Fristen. Absenzen werden plausibilisiert werden nicht plausibilisiert Schulleitung und ggf. Schulkommission verhängen Disziplinarstrafen bis hin zum Schulausschluss wegen Verstoss gegen die Schulordnung. Seite 3
Vorgehen bei durch die Schulleitung bewilligten internen Absenzen (schulische Verpflichtungen anstelle von Fachunterricht) Dort, wo die Schulleitung einzelne Schülerinnen und Schüler und allenfalls Schülergruppen vom Unterricht freistellt, um an anderen schulischen Anlässen teilzunehmen (Proben, Exkursionen, Kommissionssitzungen, SO-Tätigkeit), so wird dies mit dem Buchstaben S im Absenzensystem eingetragen. Diese Absenzen werden für die Zählung im Zeugnis nicht berücksichtigt. Lehrpersonen / Kommissionen beantragen bei der Schulleitung die Freistellung vom Unterricht für schulspezifische Aufgaben (Teilnahme an Orchester- oder Theaterproben, Exkursionen von Teilen des Klassenverbandes, Teilnahme an Sitzungen von gemischten Kommissionen, SO-Tätigkeit, Kant. Mittelschulsporttag usw.). Nein Bewilligung Ja Schulleitung nimmt mit betroffenen Lehrpersonen Kontakt auf. Schulleitung kommuniziert die Abwesenheiten in geeigneter Weise an die betroffenen Lehrpersonen (Anschlag LZ, Wochenmail, Mail usw. Schulleitung bzw. Sekretariat trägt die bewilligten Absenzen frühzeitig mit "S" im Absenzensystem ein. Die Organisatoren der Anlässe weisen SL darauf hin, wenn die schulischen Dispensationen auf Grund von Programmänderungen angepasst werden müssen. seiner Klassen (Dispensationen, Verspätungen, Absenzen). Bei gehäuften Absenzen nimmt der Klassenlehrer mit dem zuständigen Schulleiter Kontakt auf. Seite 4
Semesterwechsel /Zeugniseintrag Die Absenzen werden gleichzeitig mit den Semesternoten aus dem Intranet ins Notenverwaltungssystem importiert. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeiten gehabt haben müssen, alle Absenzen korrekt zu entschuldigen. In der Konsequenz muss das Absenzensemester zwei Wochen vor dem Promotionssemester enden, da noch die 14-Tage-Frist für die Entschuldigung dazwischenliegen muss. Beim Import von Noten und Absenzen werden nur jene Absenzen importiert, die vor Ende des Absenzensemesters eingetragen wurden, d.h. die mehr als zwei Wochen zurückliegen. Neue Absenzen, die in dieser Zeit auftreten, zählen (wie bisher) zum neuen Absenzensemester, d.h. werden im Folgezeugnis abgebildet. Das Ende des Absenzensemesters wird ab sofort im Terminkalender des Gymnasiums Freudenberg aufgeführt (= 2 Wochen vor Notenabgabe), ebenso der Termin, bis wann die Klassenlehrer alle Absenzen entschuldigt haben muss (Wochenende der Notenabgabe). Seien Sie dafür besort, dass die Klassenlehrperson das vollständig visierte Absenzenheft mindestens 48 Stunden vor Ende der Entschuldigungsfrist erhält, damit er oder sie noch genügend Zeit hat, die Entschuldigungen im Absenzentool einzutragen. Zur Illustration hier das Prozedere FS 2013 / HS 2013-14 Absenzensemester Fr, 14.6,2013 Ende Absenzenperiode FS 2013 Mo, 16.6.2013 Di, 25.6.2013 Do, 27.6.2013, 24.00 h Testierung aller Absenzen, die vor dem 14.6.2013 stattgefunden haben, durch die Schülerinnen und Schüler bei den betroffenen Lehrpersonen und Vorweisen des Absenzenhefts bei der Klassenlehrperson. Alle Absenzen müssen durch die Klassenlehrpersonen entschuldigt sein Mo, 17.6.2013 Fr, 10.1.2014 Absenzensemester HS 2013-2014 Fr, 10.1.2014 Ende Absenzenperiode HS 2013-2014 Mo, 13.1.2014 Mi, 22.1.2014 Do, 24.1.2014, 24.00 Uhr Testierung aller Absenzen, die vor dem 10.1.2014 stattgefunden haben, durch die Schülerinnen und Schüler bei den betroffenen Lehrpersonen und Vorweisen des Absenzenhefts bei der Klassenlehrperson. Alle Absenzen müssen durch die Klassenlehrpersonen entschuldigt sein Mo, 13.1.2014 Fr, 27.6.2014 Absenzensemester FS 2014 usw... Bemerkung: Die Frist für das Entschuldigen der Absenzen durch die KLP im Absenzentool endet im FS 2013 aus technischen Gründen bereits am Donnerstag, 27.6.2013. Version: 10.6.2013 N. Schatzmann Seite 5