Grundkurs 1 + 2 MIT E-LEARNING



Ähnliche Dokumente
Med. Fachspezialist Leistungen

INFORMATIK-ANWENDER II SIZ

SACHBEARBEITER/IN PERSONALWESEN

Sektion Bern Section de Berne. Ihr Wiedereinstieg in die Pflege

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim

Einladung 1. Neurovote-Fortbildung Multiple Sklerose und Morbus Parkinson

FIRMENMITGLIEDSCHAFT. und Partnerschaft mit Schulen

7. Symposium Demenz und Neurodegeneration Demenz im Alltag

3 Stromprodukte zur Auswahl. Nichts machen... Rorschach bewegt

rhiienergie Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien nachhaltig nah.

Vorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft

digiphone Telefonieren mit den WWZ einfach und günstig

Professionelles Versicherungs managementfür

Wer sich informiert, weiss mehr: Q&A Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Sozialversicherungen.

Aus- und Weiterbildung für Datenschutzbeauftragte. Jetzt auch in Braunschweig möglich!

Demenz und Lebensgestaltung Interprofessionell, innovativ und ethisch Denken und Handeln

ZAB-Strom: Was wurde erreicht?

Second Opinion. Eine neutrale, ärztliche Zweitmeinung.

Wer sich informiert, weiss mehr: Q&A Fachfrau/Fachmann Sozialversicherungen.

Weil das Baupersonal faire Lösungen braucht.

Das Intensivseminar. Ich bin Vorgesetzter Mitarbeiterführung in Richtung Erfolg

Sprachaufenthalte - Informationen allgemein

SVEB-ZERTIFIKAT. Lernveranstaltungen mit Erwachsenen durchführen

Einladung zum Praxisdialog ERP 09/2013

Verbunden. Pflege der Tiere und des Masoala Regenwaldes finanziell meistern.

Halbtagesseminar. Mittwoch, 15. Juni 2016 (Nachmittag) in Zürich

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Einladung zum Vortragsabend Brustgesundheit und -schönheit. Donnerstag, 23. Oktober Kompetenz, die lächelt.

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben

5 Sterne für perfekten Service Dienstleistungen à la carte für Hotellerie und Restauration

ENTRIS BANKING ACADEMY

Deutsches Institut für Menschen-Rechte Einladung zum Work-Shop Persönliche Zukunfts-Planung

Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte. Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten

Microsoft CRM. effiziente Prozesse Marketing. Einkauf. Menu and More AG. Einladung. Datenvisualisierung. Effizienz

Pensionskassen unter Druck wir bieten Ihnen Lösungen

Kurs. Projektmanagement 3 (Assessment & Vorbereitung Prüfung IPMA Level C und D)

Spenden JURTEN FüR die ANlAgEN von MoRgEN

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN

Kennzeichnung und ökologische Verpackung von Bioprodukten, HACCP für Hofverarbeiter: was braucht es? Wo stehen wir?

KEINE REANIMATION! LEBEN SOLANGE DAS LEBEN LEBENSWERT IST KLARE BOTSCHAFT

Pflegesachverständige SGB XI

Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016

Das Stromangebot in Hochdorf. «Ich habe die Wahl»

Was ist die Krankenkasse?

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Risiko und Verantwortung

Training und Coaching SALE.ING. Erfolgreich Verkaufen im Restaurant-Service. Das modulare, betriebsinterne Verkaufstraining

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Natürlich ökologisch.

akademie perspektivenwechsel

Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung

Anmeldung zum Weiterbildungskurs «Führung an Hochschulen»

Neues Bildungssystem VSSM/FRM Weiterbildung Schreiner/Schreinerinnen

t f info@zak.ch

Vertrag Stillberatung SBK. Tarifvertrag. zwischen dem. Schweizer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger. und dem

Strassenmeisterkurse. Strassenmeisterkurse und 24 April und 26. Juni und 23. Oktober in Nottwil

Nachholbildung für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV

Real Estate Winter School Neupositionierung von Bestandesliegenschaften. Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ

AbaWebTreuhand Software aus der Cloud. treuhand

Soziale Arbeit Forschung Interkulturelle Übersetzung und Vermittlung

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Lehrgangsort: Bielefeld

Lieferantenselbstauskunft

Mittagstisch Meetpoint, Emmen-Dorf Mittagstisch Riffig, Emmenbrücke

AUSBILDUNGS- MODULE ZUR BERUFLICHEN VORSORGE

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung

BILDUNG. FREUDE INKLUSIVE.

Projektsteuerung Projekte effizient steuern. Welche Steuerungsinstrumente werden eingesetzt?

Schreiner Happy Day

KOLLEKTIVVERSICHERUNG BETRIEBSRECHTSSCHUTZ

Aufbauseminar für Führungskräfte Heikle Punkte fair und klar ansprechen Feedback-, Kritik- oder Konliktgespräche führen 14. September 2015 in Nottwil

Fachseminare für die Versicherungswirtschaft. Basistarif in der privaten Krankenversicherung - Grundlagen und Leistungsmanagement -

Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die Qualifikation zum zertifizierten Passivhaus-Planer / -Berater" über eine Prüfung

Weiterbildung zum Mentor / zur Mentorin Praxisanleitung. Kurs 2014 / 2015

Vermittlung von Kenntnissen zur Raumakustik sowie zur Lärmwirkung

Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung

Niekamp Rechtsanwälte, Rathenaustr. 28, Leipzig Tel: 0341/ , Fax: 0341/ ,

Kollektivversicherung Betriebsrechtsschutz

IV-Früherfassung als Präventionsmassnahme

Unfallversicherung. Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen. Ausgabe Januar 2007

TESTSIEGER. Hochpräzise Blutzuckermessung, einfache Bedienung: Auf mylife Pura kann ich mich verlassen.

Produktionstechniker/in HF Produktionsfachfrau/-fachmann mit eidg. FA

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Obligatorische Unfallversicherung (UV)

ANAMNESEBOGEN PERSÖNLICHES. Patient: männlich Name, Vorname geboren am weiblich. Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient.

4.11. Versicherungsschutz während beruflicher. Massnahmen. Berufliche Massnahmen gelten nicht als Arbeitsverhältnis. Versicherungsschutz bei Krankheit

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

15. REUTLINGER ARBEITSRECHTSFORUM Kündigung wegen Krankheit Voraussetzungen, Besonderheiten und Fehlerquellen

Der Empfänger, der das Verschlüsselungsverfahren noch nicht nutzen kann, erhält folgende

Umfassend und ganzheitlich versichert

Transkript:

Grundkurs 1 + 2 R N IN M IT E - L E A G

Grundkurs 1 Zielgruppe Der Kurs vermittelt das Grundwissen, welches einen optimalen Brancheneinstieg gewährleistet und richtet sich entsprechend an Neu- oder Wiedereinsteiger/innen in die Krankenversicherungsbranche. Für Personen ab zwei Jahren Berufserfahrung empfehlen wir unser Vertiefungskursangebot A, welches auf den Grundkurs 1 aufbaut. Lernziele Sie können die unterschiedlichen Versicherungsformen der OKP erklären. Sie sind in der Lage, Pflicht- und Nichtpflichtleistungen zu erkennen und einem Kunden den Begriff «WZW» zu erläutern. Sie können einem Kunden im Bereich Zusatzversicherungen nach VVG den Versicherungsbeginn, wichtige Pflichten und Rechte des Versicherungsnehmers sowie die Vertragsauflösung erklären. Inhalte Einführung in die soziale Krankenversicherung KVG (1. Tag) Aufbau und Umgang mit dem Handbuch der Schweizer Krankenversicherung Organisation und Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Beurteilung der Versicherungspflicht anhand von Praxisbeispielen Leistungen KVG (2. Tag) Pflichtleistungen und zugelassene Leistungserbringer Bearbeitung von Praxisfällen im Leistungsbereich Krankenpflege-Leistungsverordnung und MiGeL-Vertiefung Die Zusatzversicherung in der Krankenversicherung nach VVG (3. Tag) Grundlagen, Hintergründe und Versicherungsarten der Zusatzversicherung nach VVG Abgrenzung zwischen KVG und VVG Der Abschluss eines Versicherungsvertrages: Rechte und Pflichten, Beginn und Ende Prämienrückstand und -verzug Kurskosten und Kurszeitraum 4 Kurse pro Jahr. Den Kurszeitraum sowie die aktuellen Kurskosten können Sie unserer Homepage entnehmen. Die Preise verstehen sich inklusive Zugriff auf E-Learning-Module. Anmeldung Anmelden können Sie sich über folgenden Link: www.santesuisse.ch/de/kursangebot Kontakt: ausbildung@santesuisse.ch Änderungen vorbehalten Referenz santésuisse-homepage: www.santesuisse.ch/ausbildung

Grundkurs 2 Zielgruppe Der Kurs vermittelt das Grundwissen im Bereich der Sozialversicherungen allgemein und im Bereich der Unfallversicherungsgesetzgebung spezifisch. Er richtet sich an Neu- bzw. Wiedereinsteiger/innen. Für Personen ab zwei Jahren Berufserfahrung empfehlen wir unser Vertiefungskursangebot B, welches auf den Grundkurs 2 aufbaut. Lernziele Sie sind in der Lage, in der Praxis die Zuständigkeiten und die Leistungspflicht anderer Sozialversicherungen zu erkennen. Sie können in der obligatorischen Unfallversicherung zwischen obligatorisch, freiwillig und nichtversicherbaren Personen unterscheiden. Sie können den Versicherungsumfang im UVG rudimentär erklären. Inhalte Soziale Sicherheit (1. Tag) Grundkenntnisse AHV, IV, BVG, EO und ALV (versicherte Personen, Merkmale, Finanzierung, Leistungen usw.) Das Dreisäulenprinzip Unfallversicherungsgesetz UVG (2. Tag) Gesetzliche Grundlagen und Definition des Unfallbegriffes Versicherter Personenkreis und Versicherungsträger Sinn und Zweck der Abredeversicherung Versicherte Leistungen Kurskosten und Kurszeitraum 4 Kurse pro Jahr. Den Kurszeitraum sowie die aktuellen Kurskosten können Sie unserer Homepage entnehmen. Die Preise verstehen sich inklusive Zugriff auf E-Learning-Module. Anmeldung Anmelden können Sie sich über folgenden Link: www.santesuisse.ch/de/kursangebot Kontakt: ausbildung@santesuisse.ch Änderungen vorbehalten Referenz santésuisse-homepage: www.santesuisse.ch/ausbildung Bei beiden Kursen bereiten sich die Teilnehmenden mit E-Learning-Modulen auf den Präsenzunterricht vor. Mehr Informationen dazu vermittelt unser Flyer «E-Learning».

Lehr- und Lernverständnis santésuisse santésuisse formuliert folgende Leitsätze zum Lehr- und Lernverständnis: santésuisse als Bildungsinstitution schafft optimale Rahmenbedingungen fördert moderne Lernformen mittels E-Learning (wo eingesetzt), Selbststudium und Präsenzunterricht evaluiert und entwickelt Lernveranstaltungen in Zusammenarbeit mit Teilnehmenden und Referierenden fördert Referierende mittels methodisch-didaktischem Weiterbildungsangebot Referierende schaffen Transparenz bezüglich Lernzielen und Inhalten und überprüfen deren Erreichung sind Fachleute im Lernfeld und beziehen Teilnehmende aktiv in den Unterricht ein schaffen ein motivierendes Lernumfeld und eine angenehme Lernatmosphäre verhalten sich in der Beurteilung aller Krankenversicherer neutral und wertfrei beantworten Fragen der Teilnehmenden verbindlich nehmen aktiv am santésuisse-weiterbildungsangebot für Referierende teil Teilnehmende weisen eine hohe Eigenmotivation auf erarbeiten Unterlagen im Selbststudium als Vor- oder Nachbearbeitung bringen ihre Praxiserfahrung aktiv in den Unterricht ein arbeiten aktiv in der Gruppe und im Unterricht mit Lerninhalte sind kongruent mit den Lernzielen weisen einen hohen Praxisbezug auf sind aktuell

Bestellung Kursbroschüren Grundkurs 1 + 2 Vertiefungskurs A + B Lehrgang zur Berufsprüfung Lehrgang Höhere Fachprüfung Medizin Grundkurs Medizinkurs Medizinischer Fachspezialist Leistungen Berufsbildner Lernende Branchenkunde Flyer E-Learning Link für den Download der Kursbroschüren: www.santesuisse.ch/de/broschueren Name Vorname Strasse PLZ / Ort Telefon e-mail Datum / Unterschrift

Nicht frankieren Ne pas affranchir Non affrancare Geschäftsantwortsendung Invio commerciale-risposta Envoi commercial-réponse santésuisse Abteilung Ausbildung Römerstrasse 20 Postfach 1561 4502 Solothurn