Kfm. Ass./Wirtschaftsassistent/in - Musik Die Ausbildung im Überblick Archivierungsgrund: Beruf, dessen Ausbildung eingestellt wurde Kaufmännische/r Assistent/in bzw. Wirtschaftsassistent/in mit dem Schwerpunkt Musik ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufskollegs, die 2 Jahre dauert. Ausbildungsinhalte Während des theoretischen und praktischen Unterrichts werden beispielsweise Kenntnisse in folgenden Bereichen vermittelt: Fachlicher Bereich Betriebswirtschaft Kaufmännische Steuerung und Kontrolle Gesamtwirtschaft Informatik, Textverarbeitung Geschäftsprozesse, Büromanagement Fachlicher Bereich Musik Musikmedientechnik Musiktheorie Musik-/Event-Management Selbstpräsentation Projektarbeit Während der Ausbildung werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch und Mathematik unterrichtet. Zusatzkenntnisse Es werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen. Lernorte Kaufmännische Assistenten und Assistentinnen bzw. Wirtschaftsassistenten und -assistentinnen mit dem Schwerpunkt Musik werden in schulischer Form ausgebildet. Lernort ist Berufskolleg : Unterrichtsräume (Unterricht im Klassenverband) Ausbildungssituation Auf folgende Bedingungen und Anforderungen sollte man sich einstellen: Seite 1 von 6
Im theoretischen Unterricht: Unterricht im Klassenverband, Aufarbeitung der Inhalte zu Hause In schuleigenen Unterrichtsräumen und während der Projektarbeit Praktische Mitarbeit (unter Anleitung): Konzerte planen, Absprachen vorbereiten (z.b. über Gagen oder Termine), Buchhaltungsvorgänge bearbeiten, Marketingkonzepte entwickeln Umgebung: Bildschirmarbeit im Büro, wechselnde Arbeitsorte (z.b. Büro, Produktions- und Studioräume) Anforderungen: Kommunikationsfähigkeit und Kundenorientierung (z.b. beim Beraten der Kunden über Konzertveranstaltungen oder Musikmessen) Organisatorische Fähigkeiten und Verhandlungsgeschick (z.b. für die Planung von Events, beim Aushandeln von Konditionen und Verträgen mit Künstlern und Veranstaltungspartnern) Kaufmännisches Denken (z.b. bei der Erarbeitung von Marketingkonzepten, bei wechselnden Aufgaben wie Schriftverkehr führen, Kostendaten auswerten, Veranstaltungen organisieren) Ausbildungsvergütung Für die Ausbildung wird keine Vergütung gezahlt. Ausbildungskosten Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei, jedoch fallen ggf. Aufnahme- und Prüfungsgebühren an. Private Schulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.b. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung. Förderungsmöglichkeiten Unter bestimmten Bedingungen können Schüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Weitere Informationen: Informationen zum BAföG Internet: http://www.bafög.de Ausbildungsdauer 2 Jahre Ausbildungsaufbau Zeitrichtwerte gemäß KMK-Vereinbarung: Berufsübergreifender Lernbereich: 320 Stunden Berufsbezogener Lernbereich: 2.240 Stunden Gesamtstundenzahl: 2.560 Stunden Seite 2 von 6
Die Einteilung in Fächer, Lernfelder oder Projekte ist in den Berufsfachschulverordnungen der Länder geregelt. Beispiel für die Stundenverteilung Allgemeiner Bereich: Gemeinschaftskunde/Geschichte: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunde Deutsch/Betriebliche Kommunikation: 1. Jahr 3 Wochenstunden, 2. Jahr 3 Wochenstunden Englisch: 1. Jahr 3 Wochenstunden, 2. Jahr 3 Wochenstunden Mathematik: 1. Jahr 3 Wochenstunden, 2. Jahr 4 Wochenstunden Biologie oder Physik: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden Fachlicher Bereich: Betriebswirtschaft: 1. Jahr 7 Wochenstunden, 2. Jahr 5 Wochenstunden Kaufmännische Steuerung und Kontrolle: 1. Jahr 3 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden Gesamtwirtschaft: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunde Informatik: 1. Jahr 1 Wochenstunde, 2. Jahr 1 Wochenstunde Textverarbeitung: 1. Jahr 1 Wochenstunde, 2. Jahr 0 Wochenstunden Geschäftsprozesse: 1. Jahr 5 Wochenstunden, 2. Jahr 5 Wochenstunden Zusatzprogramm zum Erwerb des Abschlusses Wirtschaftsassistent/in: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden Fachlicher Bereich Musik: Musiktheorie: 1. Jahr 3 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden Selbstpräsentation: 1. Jahr 2 Wochenstunden, 2. Jahr 0 Wochenstunden Musikmedientechnik: 1. Jahr 3 Wochenstunden, 2. Jahr 3 Wochenstunden Musik-/Eventmanagement: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 2 Wochenstunden Projektarbeit: 1. Jahr 0 Wochenstunden, 2. Jahr 1 Wochenstunde Gesamtstundenzahl: 1. Jahr insgesamt: 38 Wochenstunden 2. Jahr insgesamt: 35 Wochenstunden Ausbildungsabschluss, Prüfungen Ausbildungsabschluss Staatliche Abschlussprüfung (im Rahmen eines Schulversuchs) Prüfungen Am Ende der Ausbildung wird für den Erwerb der Fachhochschulreife eine Abschlussprüfung durchgeführt, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst folgende Prüfungsfächer: Deutsch Englisch Betriebswirtschaft Mathematik Der mündliche Teil der Prüfung wird in mindestens einem und höchstens drei Fächern abgelegt. Um den Abschluss Wirtschaftsassistent/in mit dem Schwerpunkt Musik zu erwerben, muss eine Prüfung in den Fächern Wirtschaft und Geschäftsprozesse oder Büromanagement erfolgreich absolviert werden. Seite 3 von 6
Prüfende Stelle: staatlicher Prüfungsausschuss Abschluss-/Berufsbezeichnungen Die Ausbildung ist nur in dem genannten Bundesland rechtlich geregelt und führt dort zu folgender Abschlussbezeichnung: Baden-Württemberg: Wirtschaftsassistent Profil Musik/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin Profil Musik Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss. Schulische Vorbildung - rechtlich Für den Zugang zur Ausbildung wird ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Eine Zulassung ohne mittleren Bildungsabschluss ist ggf. möglich für Schüler/innen, die im verkürzten gymnasialen Bildungsgang in die Klasse 10 versetzt wurden. Auswahlverfahren Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus. Es wird i.d.r. Wert auf gute Leistungen in Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaftslehre gelegt. Wichtige Schulfächer Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung: Wirtschaft: Die Assistenten und Assistentinnen befassen sich mit Wirtschafts- und Verwaltungsvorgängen in der Musikindustrie. Wer Vorkenntnisse über wirtschaftliche Abläufe hat, ist im Vorteil. Mathematik: Vertiefte Mathematikkenntnisse sind vonnöten, um Kostenrechnungen oder Buchungen durchzuführen. Deutsch: Gute Deutschkenntnisse werden für die schriftliche und mündliche Kommunikation mit Geschäftspartnern und Kunden benötigt. Englisch: Die Schüler/innen lernen in der Ausbildung, mit Künstlern und Zulieferern zu korrespondieren. Da dies teilweise auch in einer Fremdsprache geschieht, sind Englischkenntnisse unerlässlich. Seite 4 von 6
Perspektiven nach der Ausbildung Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessern Ihre Chancen können angehende Kaufmännische Assistenten und Assistentinnen bzw. Wirtschaftsassistenten und -assistentinnen mit dem Schwerpunkt Musik bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusatzqualifikationen erwerben, z.b. die Fachhochschulreife als Basis für ein späteres Studium. Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Kaufmännische Assistenten und Assistentinnen bzw. Wirtschaftsassistenten und -assistentinnen mit dem Schwerpunkt Musik bei Musikverlagen oder bei Theater-, Konzert- oder Rundfunkveranstaltern. Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Veranstaltungsmanagement bis hin zu Finanz- und Rechnungswesen. Beruflich weiterkommen Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Musikfachwirt/in abzulegen. Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Betriebswirtschaftslehre, Business Administration erwerben. Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.b. mit einer eigenen Agentur für musikalische Events oder als Anbieter von Bürodienstleistungen. Ausbildungsalternativen Folgende Ausbildungsalternativen bieten sich für den Beruf Kaufmännische/r Assistent/in bzw. Wirtschaftsassistent/in mit dem Schwerpunkt Musik an: Bereich Messe- und Veranstaltungsmanagement Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau Gemeinsamkeit: Veranstaltungen planen und organisieren Bereich Büro und Sekretariat Kaufmännischer Assistent/Wirtschaftsassistent / Kaufmännische Assistentin/Wirtschaftsassistentin - Büro/Sekretariat kaufmännischer Medienassistent/Staatlich geprüfte kaufmännische Medienassistentin Wirtschaftsassistentin - Werbung Seite 5 von 6
Kaufmann/Kauffrau für Marketingkommunikation Gemeinsamkeit: organisatorische und kaufmännische Aufgaben erledigen, Kunden beraten, Marketingmaßnahmen entwickeln und umsetzen Bereich Musik Musikfachhändler/Musikfachhändlerin Gemeinsamkeit: den Musikmarkt beobachten, Marketingmaßnahmen durchführen, Kunden beraten Rechtliche Regelungen für die Ausbildung Regelung auf Bundesebene Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum Staatlich geprüften technischen Assistenten und zur Staatlich geprüften technischen Assistentin und zum Staatlich geprüften kaufmännischen Assistenten und zur Staatlich geprüften kaufmännischen Assistentin an Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30.09.2011 i.d.f. vom 17.10.2013) Internet: http://www.kmk.org/fileadmin/dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_09_30-rv-technischer- Kaufmaenischer-Assistent.pdf Der Beschluss der Kultusministerkonferenz in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Assistentenausbildungen in ihren Schul- bzw. Berufsfachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Regelung auf Landesebene Schulversuchsbestimmungen In den folgenden Bundesländern liegen keine landesrechtlichen Regelungen vor: Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Seite 6 von 6