Reglement Musikschule Dottikon

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Transkript:

Reglement Musikschule Dottikon Gültig ab 1. August 2015

Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines II. Organisation III. Unterricht und Fächerangebot IV. Finanzierung V. Rechtsmittel VI. Schlussbestimmungen 1

I. Allgemeines 1. Grundsatz Die Einwohnergemeinde Dottikon führt eine Musikschule, die über den lehrplanmässigen Instrumentalunterricht und die musikalische Grundschule hinaus einen ergänzenden Musikunterricht anbietet. Erwachsenen Personen steht dieses Angebot ebenfalls zu Verfügung. 2. Aufgabe Die Musikschule soll eine breite musikalische Bildung vermitteln. Sie soll das Verständnis für den kulturellen Wert der Musik fördern und Freude an der Musik wecken. 3. Schülerinnen und Schüler Der Musikunterricht kann grundsätzlich von allen Schülerinnen und Schülern und Jugendlichen von der 1. Klasse bis zum 20. Altersjahr besucht werden, deren Eltern in Dottikon oder einer Nachbargemeinde Wohnsitz haben. II. Organisation 1. Grundsätze 1 Die Musikschule Dottikon bildet eine Verwaltungsabteilung der Gemeinde Dottikon und wird von einer aus vier Mitgliedern bestehenden Musikschulkommission geführt. 2 Die Musikschulkommission setzt sich aus je einer Vertretung des Gemeinderates, der Schulpflegen Kreisschule am Maiengrün (KSAM) und Primarschule am Maiengrün (PsaM) sowie der/dem MusikschulleiterIn zusammen. Die Musikschulkommission konstituiert sich selber. 3 Die Musikschule Dottikon wird operativ von einer Musikschulleiterin oder einem Musikschulleiter geführt. 2. Aufgaben des Gemeinderates Der Gemeinderat Dottikon stellt auf Antrag der Musikschulkommission die Musikschulleitung an; genehmigt auf Antrag der Musikschulkommission den Stellenbeschrieb und das Pflichtenheft der Musikschulleitung genehmigt auf Antrag der Musikschulkommission ein Pflichtenheft für die Musikschulkommission; legt auf Antrag der Musikschulkommission den Voranschlag der Musikschule zuhanden den Gesamtbudgets fest; 2

3. Aufgaben der Musikschulkommission 1 Die Musikschulkommission ist für einen funktionalen Aufbau und die Organisation der Musikschule Dottikon verantwortlich. Sie regelt Aufbau, Organisation und Controlling der Musikschule, soweit dies nicht anderen Organen vorbehalten oder in einem separaten Erlass geregelt ist; stellt die Musiklehrpersonen an und erlässt die entsprechenden Pflichtenhefte und Funktionenbeschriebe; erlässt die erforderlichen Besoldungsrichtlinien; stellt im Rahmen des Voranschlages Antrag an den Gemeinderat betreffend Lehrerbesoldung, Fächerangebot, Anschaffungen sowie Festlegung der Elternbeiträge; erlässt eine Schulordnung für die Schülerinnen und Schüler der Musikschule Dottikon. 2 Die Aufgaben der Musikschulkommission sind im Pflichtenheft festgehalten, welches vom Gemeinderat genehmigt wird. 4. Aufgaben und Anstellung der Musikschulleitung 1 Die Musikschulleitung ist für den reibungslosten operativen täglichen Betrieb der Musikschule verantwortlich. 2 Das Anstellungsverhältnis richtet sich nach dem Personalreglement der Gemeinde Dottikon. Die Besoldung erfolgt gemäss kantonalem Lohndekret. 3 Die Aufgaben der Musikschulleitung sind im Pflichtenheft und Stellenbeschrieb festgehalten, welche vom Gemeinderat genehmigt werden. 5. Aufgaben und Anstellung der Musiklehrpersonen 1 Die Anstellung der Musiklehrpersonen richtet sich nach dem Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) und dessen Folgeerlasse. Subsidiär gilt das Personalreglement der Gemeinde Dottikon. 2 Die Aufgaben und Pflichten der Musiklehrpersonen sind in den von der Musikschulkommission erlassenen Pflichtenheften und Funktionenbeschrieben festgehalten. 3 Die Löhne der Musiklehrpersonen richten sich nach den kantonalen Vorgaben. Die Musikschulkommission erlässt dazu ergänzende Besoldungsrichtlinien. 6. Sekretariat Die administrativen Arbeiten der Musikschulleitung und der Musikschulkommission werden von einem Sekretariat erledigt. 3

7. Aufgaben der Finanzverwaltung Die Finanzverwaltung Dottikon führt die Rechnung der Musikschule. Sie ist insbesondere zuständig für die Ausrichtung der Löhne Musiklehrpersonen und der Musikschulleitung, für das Inkasso der Elternbeiträge sowie der Gemeindebeiträge für auswärtige Schülerinnen und Schüler. III. Unterricht und Fächerangebot 1. Ausführungsbestimmungen Die Musikschulkommission erlässt die Ausführungsbestimmungen über den Besuch und Umfang des Musikschulunterrichts (Eintritt/Austritt, Anmeldeverfahren, Schulzeiten, Dauer, Disziplinarisches, etc.). 2. Räumlichkeiten Die Gemeinde Dottikon stellt die für den Musikschulunterricht notwendigen Räumlichkeiten und Einrichtungen (Instrumente, Mobiliar) zur Verfügung. Für den Unterricht in anderen Gemeinden sind diese für die Bereitstellung geeigneter Räume und die Einrichtung zuständig. 3. Freiwilligkeit/Wahl des Instrumentes 1 Der Besuch der Musikschule ist freiwillig und kostenpflichtig. 2 Die Wahl des Instruments ist im Rahmen des Angebots frei. Die Musiklehrpersonen beraten Eltern und Schüler und klären nach Bedarf die Eignung der Interessenten, insbesondere bei ganz jungen Lernenden, ab. Es kann mehr als ein Instrument belegt werden. 3 Die Beschaffung der Instrumente gehen zu Lasten der Eltern. Die Musiklehrperson kann dabei beraten. Die Musiklehrperson bestimmt das Unterrichtsmaterial. Die Kosten tragen die Eltern. IV. Finanzierung 1 Die Finanzierung der Musikschule Dottikon erfolgt durch Gemeinde- und Elternbeiträge. Der lehrplanmässige Unterricht an der Oberstufe wird durch den Kanton gemäss der Verordnung über den Instrumentalunterricht finanziert. 2 Für die Finanzierung der Lohnkosten der Musiklehrpersonen und der Musikschulleitung sowie einem Anteil Administrationskosten erhebt die Gemeinde Elternbeiträge. Diese müssen insgesamt 4

40-45 % der vorgenannten Kosten abdecken, wobei der Familienrabatt nicht in die Berechnung einbezogen wird. 3 Die Gemeinde Dottikon gewährt Schülerinnen und Schülern einen Rabatt auf den Elternbeitrag, wenn zwei oder mehrere Kinder derselben Familie mit Wohnsitz in Dottikon gleichzeitig die Musikschule besuchen. Ebenso wird der Beitrag für ein Zweitinstrument reduziert. 4 Die Elternbeiträge werden jährlich überprüft und im Rahmen des Budgets festgelegt. 5 Für auswärtige Schülerinnen und Schüler stellt die Finanzverwaltung den jeweiligen Gemeinden die vollen Kosten in Rechnung. V. Rechtsmittel 1 Gegen eine schriftliche Anordnung der Musikschulleitung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich bei der Musikschulkommission Einsprache geführt werden. 2 Gegen Entscheide der Musikschulkommission kann innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich beim Gemeinderat Dottikon Beschwerde geführt werden. Gegen Entscheide des Gemeinderates sind die Rechtsmittel gemäss Schulgesetz anzuwenden. VI. Schlussbestimmungen 1 Für Änderungen dieses Reglements ist die Musikschulkommission als Antragstellerin, der Gemeinderat Dottikon als Entscheidungsgremium zuständig. 2 Dieses Reglement tritt auf 1. August 2015 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Reglemente. April 2015 Gemeinderat Dottikon 5