IN DIE BLOCKZEITEN INTEGRIERTE UND KOSTENLOSE MUSIKALISCHE GRUND- AUSBILDUNG MGA IM KANTON ZÜRICH

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1 Vorgaben und Empfehlungen des Volksschulamtes des Kantons Zürich KOSTENLOSE INTEGRATION DER MGA IN DIE PRIMARSCHULE Das Volksschulamt empfiehlt * die Musikalische Grundausbildung MGA auf der Unterstufe unentgeltlich in die koordinierten Unterrichtszeiten (Blockzeiten) in Doppellektionen (2x 45 Minuten) anzubieten. ERGÄNZENDES ANGEBOT DER MUSIKSCHULE FÜR DIE VOLKSSCHULE Die MGA ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zum Musikunterricht der Primarschule. Der Unterricht wird in Halbklassen durchgeführt. Die MGA zählt nicht zu den obligatorischen Fächern aus dem Lehrplan der Volksschule und darf deshalb nicht als obligatorisch erklärt werden. Sie ist Bestandteil der unentgeltlichen «Betreuungsangebote der Volksschule», die den obligatorischen Unterricht ergänzen, um die Blockzeiten zu erfüllen. KEIN ANMELDEVERFAHREN Ein Anmeldeverfahren ist nicht nötig, da die Primarschule bzw. Musikschule davon ausgehen kann, dass dieses unentgeltliche Angebot von allen Schüler / innen besucht wird. Melden die Eltern ihr Kind trotzdem ab, haben sie kein Anrecht auf eine andere unentgeltliche Betreuung der Primarschule. ANSTELLUNG Die Anstellung von Lehrpersonen, welche Musikalische Grundausbildung erteilen, erfolgt durch die Musikschule. Diese ist auch verantwortlich für die Rekrutierung, die Entlöhnung sowie die Qualifikation (MAB) der Lehrpersonen. *Handreichung Blockzeiten vom August Diese Empfehlungen werden vom Musiklehrer / innenverband MuV unterstützt. MGA Merkblatt 1 Januar 2008

2 Vorgaben und Voraussetzung die zur Erteilung des Unterrichts in Musikalischer Grundausbildung MGA berechtigen RAHMENLEHRPLAN* STOFFPLAN QUALIFIKATION DER LEHRPER- SONEN EMPFEHLUNG ZUR KURS- UND LEKTIONSDAUER Der Unterricht in MGA richtet sich nach dem Rahmenlehrplan für die Musikalische Grundausbildung*. Die Erstellung eines Stoffplanes mit präzisierten Zielformulierungen liegt in der Verantwortung der einzelnen Musikschulen. Die Fachlehrpersonen für Musikalische Grundausbildung verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung an einer anerkannten Fachhochschule mit einem Diplom in Musikalischer Früherziehung / Grundschule. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossener pädagogischer oder musikpädagogischer Beruf einem Bachelor of Arts in Musik- und Bewegungspädagogik bzw. einem Fachhochschulabschluss in Rhythmik einem Master in Musikpädagogik / Vertiefung Musik und Bewegung (Elementare Musikerziehung o. Rhythmik) Die Musikalische Grundausbildung wird mit Vorteil als 2-3-jähriger Kurs in Doppellektionen angeboten. Mit dieser Kurs- und Lektionsdauer können die Ziele des Rahmenlehrplans umgesetzt werden: ausreichende musikalische aber auch kognitive, soziale, emotionale und motorische Förderung des Kindes Erweiterung des Unterrichts auf die Wahrnehmungsförderung v.a. bei integrativen Kindern, wie sie in der Neuauflage des Rahmenlehrplans definiert wird. MGA Merkblatt 2 Januar 2008 STUNDENPLAN * Die 2. Auflage des Rahmenlehrplans MGA ist in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden MuV, Rhythmik Schweiz und der Hochschule der Künste überarbeitet worden. Er ist im Frühling 2007 beim Verband Zürcher Musikschulen VZM erschienen. die Lehrpersonen sollten in 4-stündigen Vormittagsblock unterrichten können. Nur so sind in diesem Beruf sinnvolle Teil- oder Vollzeitstellen möglich. Das Pensum der MGA Lehrpersonen lässt sich, falls ein Instrumentaldiplom vorhanden ist, mit Instrumentalunterricht am Nachmittag sichern. Die Primarlehrpersonen können parallel dazu ihre Unterrichtsstunden in Halbklassen erteilen. Die MGA Lehrpersonen können durch die Anwesenheit an einem ganzen Morgen die Zusammenarbeit mit dem Schulhausteam besser koordinieren und pflegen. Eine optimale Stundenplangestaltung ist die Voraussetzung für eine attraktive Berufsausübung und erhöht die Chancen, auch in Zukunft qualifizierte gut ausgebildete Lehrpersonen zu finden.

3 Dienstleistung, Angebot und Organisation durch die Musikschule MGA - FUNDAMENT FÜR WEI- TERFÜHRENDEN MUSIKUNTER- RICHT AN MUSIKSCHULEN TAG DER OFFENEN TÜR ELTERNBERATUNG PROJEKTE MIT DER PRIMARSCHULE ORGANISATION DES ANGEBOTS ANSTELLUNG, ENTLÖHNUNG, VERWALTUNG Das in die Volksschule integrierte kostenlose Angebot der Musikalischen Grundausbildung MGA ermöglicht jedem Kind den Besuch einer fundierten Musikalischen Grundausbildung. Die Musikschule veranstaltet für die Schüler / innen der Primarschule Demonstrationskonzerte oder einen «Tag der offenen Tür» um das weiterführende Angebot vorzustellen. Die MGA-Lehrperson bietet Standorts- und Informationsgespräche im Hinblick auf einen weiterführenden Musikunterricht für die Eltern an. Die Musikschule unterstützt die Zusammenarbeit der MGA- Lehrperson mit der Primarschule bei musikalischen Projekten. Das Angebot der Musikalischen Grundausbildung und die Kursorganisation erfolgen durch die örtliche Musikschule. Die Musikschule stellt qualifiziertes Lehrpersonal nach Vorgaben des Rahmenlehrplans für die MGA ein. Die Entlöhnung entspricht dem Primarlehrer / innenlohn. Das Vollpensum umfasst 28 Lektionen. Siehe auch Richtlinien des Verbands Zürcher Musikschulen VZM. Die Musikschulen sind für die Personalverwaltung wie z.b. auch das Organisieren von Vikariaten und andere allgemeine Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit dem MGA-Unterricht zuständig. MGA Merkblatt 3 Januar 2008

4 Dienstleistung, Angebot und Organisation durch die Musikschule BETREUUNG UND QUALITÄTSSICHERUNG WEITERBILDUNG ORGANISATION VON FACHTREFFEN UND ARBEITS- GRUPPEN Die Musikschulen bzw. MGA-Fachleitung sind für die Betreuung der MGA-Lehrpersonen und die Mitarbeiterbeurteilung bzw. das Mitarbeitergespräch zuständig und übernehmen so die Verantwortung für die Qualitätssicherung des MGA-Unterrichts. Die Feedbacks der Primarschulleitungen können bei der Mitarbeiterbeurteilung mit berücksichtigt werden. Durch ein regelmässiges Angebot an fachspezifischen Weiterbildungen für die Musiklehrpersonen gewährleistet die Musikschule die Qualität des Unterrichts und die Weiterentwicklung der Fachlehrpersonen. Von der Musikschule bzw. ihrer Fachleitung organisierte regelmässige Fachtreffen und Arbeitsgruppen garantieren den pädagogischen Austausch der Musiklehrpersonen und die Weiterentwicklung dieses Fachs in der Primarschulgemeinde. MGA Merkblatt 3 Januar 2008

5 Empfehlungen für eine Kompetenzregelung zwischen Musikschule, Primarschule STELLENBESETZUNG KOMPETENZEN Die Musikschule als Arbeitgeberin entscheidet über den Einsatz von Musiklehrpersonen. Die Primarschulleitung nimmt bei Unstimmigkeiten oder Fragen zur Stellenbesetzung mit der Musikschulleitung Kontakt auf. Ihr Feedback kann in die Mitarbeiterbeurteilung miteinbezogen werden. Die Musikschulleitung bemüht sich pro Schulhaus höchstens 2 MGA Lehrpersonen einzusetzen. Grundsätzlich soll ein mehrjähriger Kurs auch von derselben MGA-Lehrperson erteilt werden. Sowohl Primarschulleitung als auch Musikschulleitung informieren einander rechtzeitig über Änderungen im Stundenplan, in der Kursorganisation oder Stellenbesetzung. VIKARIATE, KRANKHEIT URLAUB Die Musikschulleitung richtet bei Krankheit ab der 2. Woche bei Urlaub ab sofort ein Vikariat ein. Die Musiklehrperson informiert die Primarlehrperson rechtzeitig über einen Lektionsausfall oder Urlaub. STUNDENPLAN- UND KURSORGANISATION Die Musiklehrperson wird an den Stundenplansitzungen der Primarschule eingeladen und hat ein Mitspracherecht Musikschulleitung und Primarschulleitung sind bestrebt für die Musiklehrpersonen einen 4-stündigen Arbeitsblock am Vormittag einzurichten bzw. zu verhindern, dass diese nur in den Randlektionen arbeiten können. MGA Merkblatt 4 Januar 2008

6 Empfehlungen für eine Kompetenzregelung zwischen Musikschule, Primarschule TEILNAHME AN SITZUNGEN, TEAMWEITERBILDUNGEN DER PRIMARSCHULE ZUSAMMENARBEIT MIT DER PRIMARLEHRPERSON Die Teilnahme an Teamsitzungen der Volksschule bei einem Pensum ab 10 Lektionen wird für ein Schulhaus empfohlen. Wird in mehreren Schulhäusern 10 Lektionen oder mehr unterrichtet, entscheidet sich die Musiklehrperson für ein einziges Schulhaus, in welchem sie an den Sitzungen teilnimmt. Die verlangte zeitliche Belastung wird vorher vereinbart. Sie soll angemessen sein und darf den MGA- Unterricht eines anderen Schulhauses bzw. einer anderen Musikschule oder andere berufliche Verpflichtungen nicht tangieren. Fallen Teamweiterbildungen bzw. Projektwochen auf den MGA-Unterrichtstag, kann von einer Teilnahme ausgegangen werden. Gemeinsame Projekte sind erwünscht. Sie leisten einen wertvollen Beitrag für eine gute Zusammenarbeit. Bei integrativen bzw. auffälligen Schüler / innen findet ein Informationsaustausch zwischen Musik- und Primarlehrperson statt, mit dem Zweck aufeinander abgestimmte Massnahmen zu treffen. RAUMSTANDARDS, MATERIAL UND INSTRUMENTARIUM Die Raumausstattung richtet sich nach dem Rahmenlehrplan für die MGA. Sowohl Musikschule als auch Primarschule bemühen sich, für den MGA - Unterricht angemessene Räumlichkeiten mit den entsprechenden Raumstandards für den Unterricht zur Verfügung zu stellen. Die Musikschule vereinbart mit der Primarschule, wer die Verantwortung für die Ausstattung und für die Wartung des Materials bzw. der Instrumente übernimmt. MGA Merkblatt 4 Januar 2008 Das gemeinsame Benützen von Instrumenten, von Musik- als auch Primarlehrpersonen ist für alle Beteiligten vorteilhaft und Kosten sparend. Es muss aber geregelt werden wer die Verantwortung und Wartung übernimmt.

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