Für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 kommt die Fassung des PCGK Km vom zur Anwendung.

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Public Corporate Governance Bericht der Koelnmesse GmbH für die Geschäftsjahre 2015 (Rumpfjahr) und 2016 1. Einleitung Die Koelnmesse GmbH ist ein Unternehmen im Eigentum der Gesellschafter Stadt Köln, der Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbh des Landes NRW (Land NRW), der Industrie- und Handelskammer zu Köln, des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln e. V. (bis zum 30.10.2015: Einzelhandels- und Dienstleistungsverbandes Aachen-Düren-Köln e.v.), der WIGADI Rheinland e.v. Wirtschaftsvereinigung Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Berufs- u. Arbeitgeberverband für die Handelskammerbezirke Köln-Aachen-Bonn - und der Handwerkskammer zu Köln. Die beiden Hauptgesellschafter der Koelnmesse GmbH, die Stadt Köln und das Land NRW, haben eigene Grundsätze der guten Unternehmensführung Public Corporate Governance Kodex (PCGK) entwickelt. Die Gesellschafterversammlung der Koelnmesse GmbH hat am 19.11.2015 beschlossen, einen eigenen, auf die Belange der Koelnmesse GmbH abgestimmten, PCGK zu verabschieden. Der PCGK dient der Information der Kunden, Lieferanten, Kreditgeber oder sonstiger Geschäftspartner und der Mitarbeiter über die Grundsätze der guten Unternehmensführung, die in der Koelnmesse GmbH angewendet werden. Für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 kommt die Fassung des PCGK Km vom 19.11.2015 zur Anwendung. 2. Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Bericht (PCGK): Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat erklären, dass die Koelnmesse GmbH den Regeln und Handlungsempfehlungen des von der Gesellschafterversammlung in Kraft gesetzten PCGK entsprochen hat und entsprechen wird. Für den Zeitraum vom 19.11.2015 bis zum 31.12.2016 ist über folgende relevante Sachverhalte zu berichten: Zu Ziffer 2.2: Der PCGK wurde erst zum Ende des Geschäftsjahres 2015, nämlich in der Gesellschafterversammlung am 19.11.2015, verabschiedet. Aufgrund der Kürze des bis zum 31.12.2015 verbleibenden Berichtszeitraums hatte die Geschäftsführung in Abweichung zu Punkt 5.2 des PCGK entschieden, für diesen Zeitraum keinen separaten Bericht anzufertigen, sodass auch eine diesbezügliche Stellungnahme durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer unterblieben ist. Die Geschäftsführung sah es als vertretbar an, die erstmalige Berichterstattung zum PCGK für das Geschäftsjahr 2016 vorzunehmen und diesen Bericht dann auch auf die Zeit vom 19.11.- 31.12.2015 zu erstrecken. Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung wurden von der Geschäftsführung am 04.07.2016 darüber informiert und haben diese Entscheidung zustimmend zur Kenntnis genommen. Seite 1 von 8

Zu Ziffer 3.2: Der mit Herrn Böse bestehende Anstellungsvertrag endet mit Ablauf des 28.02.2018. Der Aufsichtsrat und Herr Böse haben im November 2016 die vertraglich vorgesehene Erklärung abgegeben, den Anstellungsvertrag über die derzeitige Vertragsdauer hinaus fortsetzen zu wollen. Zu Ziffer 3.4: Der Aufsichtsrat hat am 04.07.2016 die Zielvereinbarungen der Geschäftsführer für das Jahr 2015 besprochen und die von den Geschäftsführern jeweils erzielten Zielerreichungen verabschiedet. Am 24.11.2016 hat der Aufsichtsrat die Zielvereinbarungen der Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2017 beschlossen. Diese tragen, wie bereits in den Vorjahren, der Komplexität der Aufgaben der Geschäftsführer Rechnung und geben im Rahmen des mit den Geschäftsführern vereinbarten Vergütungssystems einen Anreiz, die nachhaltige Entwicklung der Koelnmesse GmbH weiter voranzutreiben. Die Bezüge der Geschäftsführer werden jährlich im Geschäftsbericht veröffentlicht. Zu Ziffer 3.6: Die Geschäftsführer genießen den Schutz einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O). Für diese Versicherung ist bisher kein Selbstbehalt der versicherten Personen im Schadensfall vorgesehen. Ziffer 3.6 des Public Corporate Governance Kodex ist eine Soll-Vorschrift. Von einer Soll- Vorschrift kann bei Vorliegen sachlicher Gründe abgewichen werden. Ein solch sachlicher Grund besteht in Form der mit den Geschäftsführern seit 2012 bestehende Tantiemeregelung. Diese sieht im Rahmen der insoweit angepassten Geschäftsführerverträge eine Bonusbanksystematik vor. Im Rahmen dieser Systematik wird die Tantieme der Geschäftsführer in eine Bonusbank eingestellt. Eine Zielerreichung der ergebnisbezogenen Ziele von unter 80 % führt zu einer Malusbuchung. Diese beträgt maximal 100 % des ergebnisbezogenen Anteils der Tantieme. Mit dieser Regelung ist dem Haftungsgedanken von Ziffer 3.6 des PCGK in stärkerem Umfang Rechnung getragen, als bei Vereinbarung eines Selbstbehaltes der Geschäftsführer in der D&O-Versicherung. Ein solcher Selbstbehalt kann durch eine Versicherung abgedeckt werden. Zudem beschränkt die Malusregelung im Rahmen der Bonusbanksystematik die finanzielle Inanspruchnahme der Geschäftsführer anders als die D&O-Versicherung nicht auf haftungsrechtlich relevante Sachverhalte. Vielmehr wird durch die bereits bestehende Regelung generell der Eingehung unverhältnismäßiger Risiken durch die Geschäftsführer vorgebeugt. Diese gegenüber der Regelung in Ziffer 3.6 PCGK weitergehende - Haftungsregelung der Geschäftsführer der Koelnmesse stellt einen sachlichen Grund für die Abweichung von der genannten Sollvorschrift dar. Einer zusätzlichen Sanktionsmöglichkeit bedarf es deshalb nicht. Seite 2 von 8

Zu Ziffer 4.4: Der Aufsichtsrat hat am 04.07.2016 einen Präsidialausschuss gegründet. Der Präsidialausschuss behandelt insbesondere Personalangelegenheiten der Geschäftsführung. Zu Ziffer 4.6: Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten Sitzungsgelder und die Vorsitzende des Aufsichtsrats zusätzlich eine Aufwandsentschädigung. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf Ziffer 8 verwiesen. 3. Gesellschafter und Gesellschafterversammlung Die Gesellschafter nehmen ihre Rechte als Anteilseigner in der Gesellschafterversammlung wahr. Diese findet gemäß 15 des Gesellschaftsvertrages mindestens einmal jährlich statt. 4. Zusammenwirken von Geschäftsführung und Aufsichtsrat Geschäftsführung und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Grundlage dafür ist gegenseitiges Vertrauen, welches insbesondere durch Beachtung der in dem PCGK genannten Transparenz-, Offenlegungs- und Vertraulichkeitspflichten geschaffen wird. Deren Einhaltung ist wesentliche Pflicht gegenüber der Koelnmesse GmbH und ihren Organen. 5. Geschäftsführung Die Aufgaben, Zuständigkeiten sowie Zusammensetzung der Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH entsprechen dem PCGK. Regelungen zur Kompetenzaufteilung und zur Willensbildung in der Geschäftsführung sind in dem Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 04.07.2016 und einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführer in der Fassung vom 04.07.2016 geregelt. Geschäftsführer der Koelnmesse GmbH waren in den Jahren 2015 und 2016 Gerald Böse, Köln, Geschäftsführer (Vorsitzender der Geschäftsführung) Katharina C. Hamma, Köln, Geschäftsführerin Herbert Marner, Dernau, Geschäftsführer Die Bestellung der Geschäftsführer obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung. Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung ist in Anstellungsverträgen geregelt, die der Aufsichtsrat für die Gesellschaft abschließt. Wegen der Einzelheiten der Geschäftsführervergütungen im Geschäftsjahr 2015 wird auf Ziffer 9 verwiesen. Die Veröffentlichung der Geschäftsführervergütungen für das Geschäftsjahr 2016 wird im Rahmen des Geschäftsberichtes 2016 erfolgen. Seite 3 von 8

6. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat besteht gemäß 9 1) des Gesellschaftsvertrages aus insgesamt 21 Mitgliedern. Er setzt sich aus 14 Mitgliedern der Gesellschafter und sieben Mitgliedern der Arbeitnehmerseite zusammen. Der Aufsichtsrat soll gemäß 12 des Gesellschaftsvertrags einmal im Kalendervierteljahr, er muss einmal im Kalenderhalbjahr, zusammentreten. Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Aufsichtsrats sind kodexkonform in dem Gesellschaftsvertrag und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat vom 04.07.2016 geregelt. Die vom Kodex empfohlene Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seines Vorsitzenden entspricht den Unternehmensgegebenheit. Der Aufsichtsrat hat nachfolgende Ausschüsse: Präsidialausschuss Finanzausschuss Ausschuss Internationalisierung Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist zurzeit nicht festgelegt. 7. Frauenanteil (jeweils zum Stichtag 31.12.) Gemäß 52 Abs. 2 Satz 1 GmbHG hat die Gesellschafterversammlung der Koelnmesse GmbH am 19.11.2015 beschlossen, für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von 30 % festzulegen, die soweit möglich bis zum 30.06.2017 erreicht sein soll. Zurzeit beträgt der Frauenanteil im Aufsichtsrat rd. 25 % (5 Mitglieder). Damit wird die festgelegte Zielgröße von 30 % nicht erreicht. Da die Wahl und Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat durch die Anteilseigner bzw. die Belegschaft der Koelnmesse GmbH erfolgt, besteht insoweit keine Möglichkeit der Einflussnahme seitens der Geschäftsführung. Für den Frauenanteil in der Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH wurde ebenfalls eine Zielgröße von 30 % festgelegt. Diese Zielgröße wird gegenwärtig eingehalten. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Einhaltung der Zielgröße auch zum 30.06.2017 gegeben ist. Gemäß 36 GmbHG n.f. hat die Geschäftsführung für die beiden Führungsebenen unter der Geschäftsführung ebenfalls eine Frauenquote festgelegt. Für die erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung (FK II) beträgt sie aktuell 6 %. Für die zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung (FK III) beträgt sie aktuell 27,5 %. Die Geschäftsführung wirkt darauf hin, den Anteil weiblicher Führungskräfte auf beiden Führungsebenen zu steigern. Seite 4 von 8

8. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten ein Sitzungsgeld. Die/der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält außerdem eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe des Sitzungsgeldes wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt. Folgende Sitzungsgelder wurden an die einzelnen Aufsichtsrats- und Ausschussmitglieder der Koelnmesse GmbH gezahlt: Bruttobezüge für Sitzungsteilnahmen vom 19.11.-31.12.2015 (ohne Aufwandsentschädigung): Henriette Reker Stadt Köln Oberbürgermeisterin der Stadt Köln (ab 21.10.2015) (Vorsitzende ab 18.11.2015) 0 Kirsten Jahn Stadt Köln (1. stv. Vorsitzende) Mitglied des Rates 892,50 Claudia Wörmann-Adam (2. stv. Vorsitzende) Arbeitnehmervertreterin 375,00 Torsten Burmester Abteilungsleiter Land NRW 250,00 Susanna dos Santos Hermann Dr. Ralph Elster Jochen Felix Arbeitnehmervertreter 297,50 Reinhard Houben Axel Kaske Stadt Köln 297,50 Niklas Kienitz Alfred Kohlenberg Arbeitnehmervertreter 250,00 Dr. Barbara Lübbecke Stadt Köln 250,00 Seite 5 von 8

Dr. Rüdiger Messal Staatssekretär, Finanzministerium Land NRW 250,00 Bernd Petelkau Ulf C. Reichardt HGF IHK zu Köln IHK Köln 250,00 Manfred Richter Ingo Riedeberger Arbeitnehmervertreter 250,00 Matthias Schlüter Arbeitnehmervertreter 250,00 Martin Schumaier Arbeitnehmervertreter 0 Alexander Stary Arbeitnehmervertreter 250,00 Torsten Weil Stadt Köln 250,00 5.612,50 Bruttobezüge für Sitzungsteilnahmen vom 01.01.-31.12.2016 (ohne Aufwandsentschädigung): Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln (Vorsitzende) Stadt Köln 5.500,00 Kirsten Jahn (1. stv. Vorsitzende) Mitglied des Rates Stadt Köln 4.165,00 Claudia Wörmann-Adam (2. stv. Vorsitzende) Arbeitnehmervertreterin 3.375,00 Torsten Burmester Abteilungsleiter Land NRW 1.750,00 Susanna dos Santos Hermann Mitglied des Rates Stadt Köln 1.250,00 Seite 6 von 8

Dr. Ralph Elster Mitglied des Rates Stadt Köln 2.500,00 Jochen Felix Arbeitnehmervertreter 1.190,00 Reinhard Houben Mitglied des Rates Stadt Köln 1.250,00 Axel Kaske Stadt Köln 3.421,25 Niklas Kienitz Mitglied des Rates Stadt Köln 1.440,00 Alfred Kohlenberg Arbeitnehmervertreter 1.000,00 Dr. Barbara Lübbecke Stadt Köln 2.000,00 Dr. Rüdiger Messal Staatssekretär, Finanzministerium Land NRW 2.000,00 Bernd Petelkau Mitglied des Rates Stadt Köln 2.380,00 Ulf C. Reichardt HGF IHK zu Köln IHK Köln 1.500,00 Manfred Richter Mitglied des Rates Stadt Köln 1.000,00 Ingo Riedeberger Arbeitnehmervertreter 1.000,00 Matthias Schlüter Arbeitnehmervertreter 2.000,00 Martin Schumaier Arbeitnehmervertreter 1.250,00 Alexander Stary Arbeitnehmervertreter 1.250,00 Torsten Weil Stadt Köln 1.500,00 42.721,25 Seite 7 von 8

9. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2015 betrugen 1.749.000 und setzten sich zum 31.12.2015 wie folgt zusammen: Gerald Katharina Herbert Böse C. Hamma Marner Festvergütung 368.333,30 222.222,00 250.119,96 Tantieme 297.412,49 173.250,00 202.020,00 Sach- und sonstige Bezüge 99.357,48 58.305,36 78.378,55 765.103,27 453.777,33 530.518,51 Seite 8 von 8