1. AGENTUR FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT DER ENERGIEREGULIERUNGSBEHÖRDEN

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Aufruf zur Interessensbekundung (Bewerbungen jederzeit möglich) für das Praktikantenprogramm der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) Bezug: ACER/TRAINEE/2017/OC 1. AGENTUR FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT DER ENERGIEREGULIERUNGSBEHÖRDEN Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (im Folgenden die Agentur ) ist eine Einrichtung der Europäischen Union ( EU ) mit eigener Rechtspersönlichkeit, die durch die Verordnung (EG) Nr. 713/2009 gegründet wurde und ihre Tätigkeit im Jahr 2011 aufgenommen hat. Die Agentur spielt eine zentrale Rolle bei der Liberalisierung des Strom- und des Erdgasbinnenmarkts der EU. Die Agentur wurde eingerichtet, um die nationalen Regulierungsbehörden dabei zu unterstützen, die in den Mitgliedstaaten wahrgenommenen Regulierungsaufgaben auf EU- Ebene zu erfüllen und soweit erforderlich die Maßnahmen dieser Behörden zu koordinieren. Die Agentur: a) ergänzt und koordiniert die Maßnahmen der nationalen Regulierungsbehörden; b) wirkt an der Entwicklung von europäischen Netzkodizes (Vorschriften) mit; c) trifft unter bestimmten Bedingungen verbindliche Einzelentscheidungen über die Modalitäten für den Zugang zu grenzüberschreitenden Infrastrukturen und deren Betriebssicherheit, über die grenzüberschreitende Kostenaufteilung bei Projekten von gemeinsamem Interesse und über die Modalitäten bzw. Methoden für die Umsetzung von Netzkodizes; d) berät die Organe der Europäischen Union in Fragen zu Strom und Erdgas; e) beobachtet den Strom- und den Erdgasbinnenmarkt und informiert über ihre Erkenntnisse. f) überwacht den Handel mit Energiegroßhandelsprodukten, um Marktmissbrauch aufzudecken und zu verhindern, und sorgt für die Integrität und Transparenz der Energiegroßhandelsmärkte der EU. Arbeitsschwerpunkte der Agentur Förderung der Integration des europäischen Binnenmarktes: Dies geschieht im Wesentlichen durch die Erarbeitung von gemeinsamen Vorschriften für Energiemärkte und -netze und die Koordinierung von regionalen Initiativen, mit denen die Marktteilnehmer konkret auf eine stärkere Integration hinwirken. 1

Beratung der Organe der Europäischen Union in Fragen zur transeuropäischen Energieinfrastruktur: Die Agentur legt Stellungnahmen zu zehnjährigen Netzentwicklungsplänen vor, um sicherzustellen, dass diese den auf EU-Ebene gesetzten Prioritäten entsprechen. Beobachtung des Energiemarktes: Die Agentur hat generell die Aufgabe, den Markt auf EU-Ebene zu beobachten; seit Ende des Jahres 2011 hat sie zudem eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Überwachung des Energiegroßhandels. Die Agentur beschäftigt zurzeit über 80 Bedienstete und verfügt für das Jahr 2017 über einen genehmigten Jahreshaushalt von 13,3 Mio. EUR. Die Agentur setzt sich aus fünf Abteilungen (Strom, Gas, Marktüberwachung und Marktverhalten, Integrität und Transparenz des Marktes und Verwaltung) sowie dem Büro des Direktors zusammen. Das Organigramm der Agentur kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://www.acer.europa.eu/en/the_agency/organisation/pages/acer-departments.aspx. Die Agentur hat ihren Sitz in Ljubljana (Slowenien). 2. STELLENPROFIL Das Praktikantenprogramm richtet sich hauptsächlich an junge Hochschulabsolventen, schließt aber Personen nicht aus, die durch Angebote des lebenslangen Lernens kürzlich einen Hochschulabschluss erworben haben und am Anfang einer neuen Berufslaufbahn stehen. Die Agentur bietet in allen ihren fünf Abteilungen und im Büro des Direktors Praktikantenstellen an, für die folgende Profile festgelegt wurden: Presse und Kommunikation, Personalwesen, IT, Politische Strategien, Marktanalyse, Datenanalyse. In der folgenden Tabelle ist angegeben, welche Hochschulbildung für die einzelnen Stellen vorausgesetzt wird und welche Kernaufgaben mit den einzelnen Stellen verbunden sind. Hinweis: Das konkrete Stellenprofil für die jeweiligen Praktikantenstellen wird den ausgewählten Bewerbern im Angebotsschreiben mitgeteilt; nach Beginn des Praktikums können die Aufgaben des Praktikanten weiter an die einzelnen Profile angepasst werden. Je nach Bedarf des Dienstes, nach ihrem Profil und ihrer Erfahrung können die Praktikanten ersucht werden, andere Tätigkeitsbereiche zu unterstützen. 2

Abteilung/en Profil Anforderungen Aufgaben in Verbindung mit dem Profil (nicht erschöpfende Aufzählung) BÜRO DES DIREKTORS Profil: Presse und Kommunikation Hochschulabschluss in Journalismus, Kommunikation ähnlichem ABTEILUNG VERWALTUNG Profil: Personalwesen Hochschulabschluss in Sozialwissenschaften (vorzugsweise in Personalmanagement, Verwaltung) ähnlichem ABTEILUNG VERWALTUNG ABTEILUNG GAS ABTEILUNG STROM ABTEILUNG MARKTÜBERWACHUNG UND MARKTVERHALTEN ABTEILUNG INTEGRITÄT UND TRANSPARENZ DES MARKTES Profil: IT Hochschulabschluss in Informationstechnologie, Informatik ähnlichem - Unterstützung der Durchführung von Änderungen an Websites und bei anderen Aktivitäten im Bereich der digitalen Kommunikation; - Unterstützung der Aktivitäten zur Beobachtung der Medien durch die ACER, und - Mithilfe bei der Planung und Durchführung von externen und internen Kommunikationsmaßnahmen. - Mitarbeit bei der Erstellung von politischen Strategien und Unterlagen der Agentur im Bereich Personalwesen; - Mitwirkung an der Erstellung und Umsetzung des Personalkommunikationsplans einschließlich Unterstützung von Aktivitäten im Bereich Mitarbeiterbindung und Medienmanagement bzw. Social Media-Management, und - Unterstützung des Teams generell, insbesondere bei der Organisation und Koordinierung von Auswahlverfahren und Schulungs- und Entwicklungsaktivitäten. - Mitwirkung an der Installation, Konfiguration und Verwaltung von Computersystemen und -netzen der Agentur und am Support für IT-Nutzer vor Ort, und/ - Mitwirkung an der Konzeption und Entwicklung von Tools der Agentur für Datenerhebungen, von Datenanalysemethoden und Tools für die Unterstützung des Informationsaustausches und des Ablaufmanagements für die Behandlung von Fällen, und/ - Mitwirkung an der Automatisierung von Aktivitäten und Aufgaben. 3

ABTEILUNG GAS ABTEILUNG STROM ABTEILUNG MARKTÜBERWACHUNG UND MARKTVERHALTEN ABTEILUNG INTEGRITÄT UND TRANSPARENZ DES MARKTES Profil: Politische Strategien Hochschulabschluss in Rechts Wirtschaftswissenschaften ähnlichem - Mitwirkung an der Analyse und Ausarbeitung von politischen Strategieunterlagen und Präsentation dieser Unterlagen für den internen Gebrauch; - Konsolidierung, Fertigstellung und Verbreitung verschiedener täglicher und wöchentlicher Berichte, und - Durchführung von Aktivitäten im Bereich Dokumentenverwaltung im Zusammenhang mit Fällen. ABTEILUNG GAS ABTEILUNG STROM ABTEILUNG MARKTÜBERWACHUNG UND MARKTVERHALTEN ABTEILUNG INTEGRITÄT UND TRANSPARENZ DES MARKTES Profil: Marktanalyst Hochschulabschluss in Wirtschaftswissenschaften, Statistik ähnlichem - Durchführung von statistischen Berechnungen und Analysen; - Präsentation und Formulierung von Analyseergebnissen, Erstellung von Unterlagen für den internen Gebrauch und von Berichten; - Mitarbeit bei der Formulierung und Konsolidierung von relevanten Stakeholder-Unterlagen, und - Unterstützung bei der Projektarbeit zu den in der Entwicklung befindlichen agentureigenen Tools. ABTEILUNG GAS ABTEILUNG STROM ABTEILUNG MARKTÜBERWACHUNG UND MARKTVERHALTEN ABTEILUNG INTEGRITÄT UND TRANSPARENZ DES MARKTES Profil: Datenanalyst Hochschulabschluss in Ingenieurwissenschaft, Mathematik, Statistik ähnlichem - Datenerhebung und -verarbeitung einschließlich fortgeschrittener Anwendung von Excel und Abfrage von SQL- Datenbanken; - Verbesserung der vorhandenen Datenerhebungstools (durch Programmierung unter Aufsicht) und - Analyse der erhobenen Daten und Präsentation der aus der Analyse gewonnenen Erkenntnisse. 4

3. ANFORDERUNGEN A. Zulassungskriterien Bewerber sind zum Praktikantenprogramm zugelassen, wenn sie zum Zeitpunkt des Beginns eines bestimmten Praktikums folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. 2. Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen. 3. Sie müssen in der ersten Sprache Kenntnisse auf dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (gründliche Kenntnisse) und in der zweiten Sprache Kenntnisse auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens haben (zufriedenstellende Kenntnisse). 4. Sie müssen über ein Bildungsniveau verfügen, das einem durch ein Abschlusszeugnis bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht. (Es werden nur Hochschulabschlüsse berücksichtigt, die in EU-Mitgliedstaaten erworben wurden, solche, die von den Behörden von EU-Mitgliedstaaten als gleichwertig anerkannt wurden.) Wenn eine mehrere Zulassungskriterien nicht erfüllt sind, wird die Bewerbung des Betreffenden nicht weiter berücksichtigt. Bewerbungen werden nicht angenommen von Bewerbern, die bereits für die Dauer von mindestens sechs Wochen in einer Einrichtung einem Organ der Europäischen Union ein Praktikum absolviert haben absolvieren, in einer Einrichtung einem Organ der Europäischen Union erwerbstätig waren sind. B. Auswahlkriterien Bei der Prüfung der Bewerbungen werden Bildungsweg, Qualifikationen, Kompetenzen und Motivation berücksichtigt. Die Auswahl von Bewerbern um die Praktikantenstellen erfolgt auf der Grundlage einer Prüfung insbesondere anhand der folgenden Kriterien: 1. Hochschulabschluss in einem für die Praktikantenstellen relevanten Fach, 2. gute Kenntnisse (Niveau C1 1 ) der englischen Sprache in Wort und Schrift. Hinweis: In Anbetracht der Aufgaben der Agentur, der in der Agentur gepflegten Arbeitssprache und der Anforderungen des Dienstes werden für die meisten Profile Bewerber mit Kenntnissen auf dem Niveau C2 bevorzugt. 1 Vgl. Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen: http://europass.cedefop.europa.eu/languageselfassessmentgrid/en. 5

4. AUSWAHL Die eingegangenen Bewerbungen werden regelmäßig geprüft, um die vorhandenen Praktikantenstellen besetzen zu können, wobei die Praktika jeweils am 1. März am 1. September eines Jahres beginnen. Die Zulässigkeit der Bewerbungen wird vom Team der Personalverwaltung anhand der unter Abschnitt 3.A genannten Kriterien geprüft. Das Team der Personalverwaltung tauscht sich über die zulässigen Bewerbungen mit dem/den Leiter/n der einstellenden Abteilung/en und dem/den jeweiligen Gruppenleiter/n aus. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertung durch den/die Leiter der einstellenden Abteilung/en schlägt das Team der Personalverwaltung dem Direktor die Liste der in die engere Wahl gezogenen Bewerber vor, der die vorgeschlagene Liste unter Berücksichtigung der Zahl der verfügbaren Praktikantenstellen genehmigt. 5. CHANCENGLEICHHEIT Die Agentur verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert und behandelt Bewerbungen ohne Unterscheidung nach Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnischer sozialer Herkunft, genetischen Merkmalen, Sprache, Religion Weltanschauung, politischer sonstiger Anschauung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Vermögen, Geburt, Behinderung, Alter sexueller Ausrichtung. 6. PRAKTIKUMSBEDINGUNGEN Die für das Praktikantenprogramm geltenden Bedingungen sind im Beschluss des Direktors der Agentur 2017-13 geregelt. Die Praktika beginnen jeweils am 1. März und am 1. September eines Jahres; ihre Dauer ist auf sechs Monate festgelegt. In ordnungsgemäß begründeten Ausnahmefällen kann der Beginn des Praktikums auf einen anderen Zeitpunkt gelegt werden. In diesem Fall beginnt das Praktikum am 1. am 16. Kalendertag des Monats und endet mit Ablauf der jeweiligen Praktikumszeit. Praktikanten, die für die Teilnahme am Praktikantenprogramm weder Gehalt noch Stipendium noch eine sonstige finanzielle Unterstützung aus anderen Quellen beziehen, wird für die gesamte Dauer des Praktikums ein monatlicher Zuschuss gewährt. Bei dem Praktikantenprogramm, auf das sich dieser Aufruf zur Interessensbekundung bezieht, beträgt der monatliche Zuschuss 500 EUR. Praktikanten, die eine externe Unterstützung erhalten, können einen Aufstockungszuschuss bis zum vorgenannten Höchstbetrag (500 EUR) erhalten. Zusätzlich zu dem monatlichen Zuschuss können Praktikanten in Abhängigkeit vom Ort ihrer Einstellung die folgenden Zuschüsse erhalten: A. Unterbringungszuschuss 2 2 Bei dem Praktikantenprogramm, auf das sich dieser Aufruf zur Interessensbekundung bezieht, ist der Pauschalbetrag für den Unterbringungszuschuss auf monatlich 250 EUR festgesetzt. 6

- Praktikanten, bei denen der Ort ihrer Einstellung mindestens 50 km vom Einsatzort entfernt ist und die gezwungen sind, ihren Wohnort zu wechseln, erhalten als Entschädigung für den vorübergehenden Wohnortwechsel einen Unterbringungszuschuss. - Der Unterbringungszuschuss wird monatlich gewährt und nach Vorlage eines Nachweises über die Unterbringungskosten (Miete) gezahlt. B. Zuschuss zu Reisekosten, die zu Beginn und am Ende des Praktikums entstehen - Praktikanten, die ein mindestens dreimonatiges Praktikum absolvieren, haben Anspruch auf die Erstattung ihrer Reisekosten, die zu Beginn und am Ende ihres Praktikums entstehen. - Die Reisekosten werden zur Hälfte zu Beginn und zur Hälfte am Ende der Praktikumszeit für die Reise vom Ort der Einstellung zum Einsatzort und zurück gezahlt. Reisekostenzuschüsse werden gemäß Artikel 7 Anhang 7 des Beamtenstatuts errechnet. - Praktikanten, deren Ort der Einstellung bis zu maximal 200 km vom Einsatzort entfernt ist, haben keinen Anspruch auf Reisekostenerstattung. C. Zuschuss für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln - Praktikanten haben Anspruch auf einen Monatsausweis für die öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb von Ljubljana. - Praktikanten, die keinen Anspruch auf den Unterbringungszuschuss haben, können bei Vorlage des entsprechenden Nachweises einen monatlichen Zuschuss zu den Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln von ihrem Wohnort zum Einsatzort in Ljubljana in Anspruch nehmen. Die Praktikumsstelle befindet sich in Ljubljana (Slowenien), wo die Agentur ihren Sitz hat. 7. DATENSCHUTZ Die Agentur schickt den Bewerbern ihre Bewerbungen um Praktika und die zugehörigen Unterlagen nicht zurück, sondern nimmt sie zu den Akten. Alle personenbezogenen Daten, die die Agentur anfordert, werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. 8. BEWERBUNGSVERFAHREN Berücksichtigt werden nur Bewerbungen, die Folgendes umfassen: Ein Formular für die Bewerbung um die Teilnahme am Praktikantenprogramm (abrufbar von der ACER-Website), eine Kopie des/der Hochschulzeugnisse/s. Bitte fügen Sie in diesem Stadium des Verfahrens keine weiteren Unterlagen bei. Bewerbungen sollten per E-Mail in englischer Sprache an folgende Funktionsmailbox geschickt werden: traineeship@acer.europa.eu, wobei der Bezug dieses Aufrufs in der Betreffzeile der Bekanntmachung anzugeben ist. 7

Auf dem Bewerbungsformular sind deutlich maximal zwei Profile anzugeben, für die Sie sich bewerben möchten. Zur Vereinfachung des Auswahlverfahrens werden den Bewerbern alle Mitteilungen im Zusammenhang mit der vorliegenden Stellenausschreibung in englischer Sprache übermittelt. Bewerbungen auf diesen Aufruf zur Interessensbekundung können jederzeit eingereicht werden. Wird zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens festgestellt, dass ein Bewerber unzutreffende Angaben gemacht hat, wird der Betreffende vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 8