1. Miet- und Fahrbedingungen

Ähnliche Dokumente
WOHNWAGENVERMIETUNG. alles inklusive. Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Isenrietstr. 16 CH-8617 Mönchaltorf.

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Mietbedingungen!

Allgemeine Vermietbedingungen AGB`s bluegreen erfurt

VERMIETBEDINGUNGEN WOHNMOBIL

Allgemeine Mietbedingungen für Reisemobile/Wohnwagen - gültig ab (alle vorherigen Mietbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit)

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Mietpreise schließen die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer ein.

Mietvertragsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen 2016 der Firma Freizeitfahrzeuge Köppe

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

twin SL twin SP twin active max 2 Personen max 2 Personen max 2 Personen Isenrietstr. 16 CH-8617 Mönchaltorf

MIETVERTRAG. Übergabeprotokoll & Rückgabeprotokoll Version 1.0 (Juni 2014) Fahrzeug Chausson Flash 24. Name Kunde. Adresse Kunde

Benutzungsordnung für das Gemeindemobil

Informationen zur Vermietung von Reisemobilen und Wohnwagen

Vertragsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und E Bikes

Diese allgemeinen Anmietinformationen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vermietbedingungen; im Zweifelsfall gehen letztere vor.

Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung von Reisemobilen (Stand )

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Wohnmobil - Klasse 1. Vermietung von Wohnmobilen und Wohnwagen. Preise: 250 km frei pro Tag. 300 km frei pro Tag. pro Tag

Mietvertrag. - nachfolgend Vermieter genannt - Name:

AGB - noisy Store GmbH - Tourbus-Verleih

Mietvertrag Musikanlage

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Nutzung des Imbisswagens (Stand Oktober 2013)

2. Der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter erhält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins.

Kälte-Vertrieb. lge- meines

Mikes-Trike-Vermietung Mietvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

Mietvertrag Kantine / Aula. Mietvertrag zwischen

Mietgeräte / Leihgeräte

Wohnwagen Mietvertrag

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Vermietungsbedingungen für Reisemobile (AGB)

Der Scheibendoc. G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n Wohnmobilvermietung

Mietvertrag. Die Firma Dietrich Hille Gildestr Ibbenbüren. (nachstehend Firma Hille genannt) und. (nachstehend Kunde genannt)

Auftragsbedingungen. Präambel

Mietvertrag Reisemobil

über das Kfz VW-Transporter (Kombi) mit dem amtlichen Kennzeichen LD-Z6678

Mietvereinbarung zwischen

Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************

Mietbedingungen der WVD Südcaravan Stand April 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen- Autovermietung:

Mietvertrag. Zwischen dem SSC Tübingen e.v., Waldhäuserstraße 148, Tübingen, im Nachfolgenden Vermieter genannt, vertreten durch:

Mietkonditionen SIMOTA GmbH 1. Nov. 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Fahrradverleih

A l l g e m e i n e Vermietungsbedingungen Mietwagen

über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, Neu-Isenburg

2. Preisangaben im Auftrag/Kostenvoranschlag

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN ANGEBOT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Mietbedingungen für gewerbliche Mieter

Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus

Freiheit mieten. Gültig ab

Sven Goedecker. Adresse: Alte Poststr. 72. Telefon: 0176 / Vorschäden der PA:

WOMO Drive Oliver Gilberg Zuckmayerstraße Diez

Geschäftsbedingungen (AGB)

Verkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Emden/Leer. (Genehmigt vom Senat der Hochschule Emden/Leer am

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr Köln... im Folgenden Vermieterin

Berggasthof Sonne Imberg 12, Sonthofen/Imberg

Mietvertrag Wohnmobil

über das Kfz VW-Transporter (Kombi) mit dem amtlichen Kennzeichen LD-Z6678

Auftragsbestätigung für. Hiermit nehme ich/wir den Vertrag an. Bitte die Auftragsbestätigung an uns Unterschrieben zurücksenden oder Faxen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Mietvertrages.

M i e t v e r t r a g

Allgemeine Mietvertragsbedingungen der J. Helmke & Co. Elektrische Maschinen und Antriebe

WOHNMOBIL/REISEMOBIL. Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile.

- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet -

Allgemeine Mietvertragsbedingungen für die Vermietung von Arbeitsbühnen, Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen

Unsere Wohnmobil Vermiet AGB s...

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) MIRENTO-Autovermietung

Website-Mietvertrag. zwischen der. und der

Kirchenraum* - Veranstaltungstag 450,00 EUR 50,00-130,00 EUR. zzgl. Gemeinderäume 75,00 / 125,00 / 250,00 EUR inkl.

und wo soll Ihre Reise hingehen? MIETPREISLISTE

Mietvertrag über Ferienwohnung

Tel +43 (0) Fax +43 (0) Mail

Mietvertrag eines Motorrades

CAMPINGWORLD NEUGEBAUER. für die schönste Zeit im Leben! DIE EXKLUSIVSTE REISEMOBILVERMIETUNG ÖSTERREICHS MIETPREISLISTE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine. Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

Untermietvertrag. 1 Mietsache

Bunk Campers. Fahrer. 21 Jahre für Kategorie Roadie, alle anderen Kategorien 25 Jahre. Mindestalter (auch für. Zusatzfahrer

Allgemeine Vermietbedingungen (AVB) für Mietfahrzeuge

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wenn Sie an diesem Schritt sind, danken wir Ihnen für Ihren Besuch und wir warten darauf, Sie kennenzulernen.

auszeit-camper BUCHUNGSFORMULAR

Mietvertrag für die Benutzung der Vereinshalle in Bischweier, Bahnhofstr. 12

Pferdeeinstellungsvertrag

UED GmbH Kamper Weg 331 Düsseldorf Deutschland Allgemeine Vermietbedingungen 1. Allgemeines

Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Waldesch. Der Ortsgemeinderat Waldesch hat in seiner Sitzung vom

Der Mieter und der Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SAMPURNA GmbH für Veranstalter

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADAC Autovermietung GmbH für die Vermittlung von LKW-Anmietung in Deutschland (Vermittlungsbedingungen)

Mietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter -

Mietvertrag. Seite 1 von 5 Mietvertrag

Vermietung Bürstner Nexxo t 580 Ab 65,00 EUR pro Tag

Vermietungs- und Nutzungsbedingungen für die Festhalle Oberwolfach. 1 Mietobjekt

Transkript:

1. Miet- und Fahrbedingungen Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer/-in beträgt 21 Jahre. Der Fahrer/-in muss mindestens 2 Jahre im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein. (Führerscheinklasse 3, B). Für Gespanne ist die Führerscheinklasse 3, BE und NEU die Klasse B96 gültig. Die Vermietung erfolgt zu Reise- und Wohnzwecken. Der Mieter verpflichtet sich, dass Fahrzeug pfleglich zu behandeln. Die Mindestmietdauer beträgt 3 Tage, in der Hauptsaison 1 Woche. Übergabetag und Rückgabetag wird als 1 Miettag berechnet. Extremeinsätze und Fahrten abseits befestigter Strassen sind untersagt. Pro Miettag sind 300km frei. Der Mehr-km kostet 0,30 Euro. Bei einer Buchungsdauer von mehr als 14 Tagen sind alle Mehr-Kilometer frei. Werden gegenüber dem Vermieter über das amtliche Kennzeichen Gebühren erhoben oder Forderungen zugestellt, wird dem Mieter eine Aufwandspauschale für die Bearbeitung und Zustellung berechnet. Sie buchen generell auf die Fahrzeugklasse. In der Regel handelt es sich dabei um das beschriebene Modell, oder ein verleichbares Fahrzeug. 2. Übergabepauschale Die Übergabepauschale beträgt bei Wohnmobilen 125,00 und bei Wohnwagen 99,00 und enthält Kosten für die Übergabe des Wohnmobiles/Wohnwagen mit Einweisung des Mieters, sowie die Rücknahme nach Beendigung der Mietdauer. Außerdem sind 1 volle und 1 angefangene Propangasflasche, Verlängerungskabel, 2 Adapterkabel, Auffahrkeile (nur Womo), spezielles Toilettenpapier, Wasserbefüllung und die WC- Chemikalien enthalten. 3. Versicherung und Kaution Die Kaution beträgt 1000,00. Der Vermieter kann die volle Höhe einbehalten, um damit die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung (je Schadensfall) bei vom Mieter verursachten Schäden am Fahrzeug zu begleichen. Bei Teilkaskoschäden werden dem Mieter 500,00 Selbstbeteiligung (je Schadensfall) mit der Kaution verrechnet. Die Fahrzeuge sind mit einer Vollkaskoversicherung mit 1000,00 Selbstbeteiligung und einer Teilkaskoversicherung mit 500,00 Selbstbeteiligung, inklusiv Schutzbrief versichert. Sonstige festgestellte Schäden, Reinigungskosten, Kosten zur Ersatzbeschaffung von fehlenden Fahrzeugpapieren (daraus entstehende Folgekosten durch Mietausfall) und evtl. Mietnachzahlungen werden innerhalb von 6 Wochen schriftlich abgerechnet und mit der Kaution verrechnet. Eingetretene Schäden werden über ein Sachverständigengutachten oder mit einer Reparaturrechnung inkl. Leistungsnachweis abgerechnet. Schäden an der Inneneinrichtung werden nur bei Unfall mit der Vollkaskoversicherung abgedeckt. Der Nachweis, dass ein Schaden nicht entstanden, oder wesentlich niedriger ist, bleibt dem Mieter unbenommen. Wir das Mietfahrzeug unbeschädigt und sauber zurückgegeben, wird die Kaution in voller Höhe nach 5 Werktagen ab Fahrzeugrücknahme auf das Konto des Mieters überwiesen. Die Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 250,00 (je Schadensfall) ist mit Abschluss eines Urlaubsschutzpaketes möglich. Bitte erfragen Sie die Einzelheiten vor Abschluss des Mietvertrages. Bei vorhandenem Urlaub-Schutz-Paket und Eintritt eines Kaskosschadens tritt der Mieter die Schadensregulierung an den Vermieter ab.

4. Zahlungsweise Bei Vertragsabschluss erfolgt eine Anzahlung von 25% des Rechnungsbetrages per Überweisung, mindestens jedoch 300,00. Erst nach Eingang der Anzahlung wird der Vertrag für beide Seiten verbindlich. Der restliche Mietpreis, zuzügl. der Kaution in Höhe von 1000,00 und ist bis 4 Wochen vor Mietbeginn zu überweisen. Ohne vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrages und Hinterlegung der Kauton wird das Mietfahrzeug nicht übergeben. Bei einer kurzfristigen Buchung ist der komplette Rechnungsbetrag sofort fällig. 5. Reservierung und Rücktritt Die Fahrzeugreservierung erfolgt bei Vertragsabschluss mit Anzahlung des Mietpreises. Die Überweisung der Anzahlung hat innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen. Ist kein Geldeingang zu verzeichnen, gilt dies als Vertragsrücktritt. In diesem Fall kann das Fahrzeug weiter vermietet und eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 berechnet werden. Tritt der Mieter vom Vetrag zurück werden folgende Stornierungsgebühren fällig: - bis zu 60 Tagen vor Mietbeginn 30% des Rechnungsbetrages - bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn 50% des Rechnungsbetrages - ab 29 Tagen vor Mietbeginn 100% des Rechnungsbetrages. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. 6. Fahrzeugübergabe und -rücknahme Bei Fahrzeugübergabe ist der Personalausweis, Führerschein und Mietvertrag vorzulegen und ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen. Durch die vorbehaltslose Unterzeichnung wird der vertragsgemäße Zustand des Mietfahrzeuges anerkannt. Das Mietfahrzeug kann am Miettag ab 15.00Uhr übernommen und muss am letzten Miettag bis 10.00Uhr zurückgebracht werden. Die Übergabe/Rücknahme erfolgt Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) innerhalb der Geschäftszeiten. Samstag nach Vereinbarung und gegen eine Gebühr von 50,00. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, ist er zum Schadenersatz verpflichtet und hat für den vollen Mietausfall des nachfolgenden Mietvertrages und der evtentuell darüber hinausgehenden Schadensansprüche einzutreten. Wird die Rückgabezeit um mehr als 60 Minuten überschritten, wird ein weiterer Miettagessatz berechnet. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Das Fahrzeug bitten wir gereinigt und vollgetankt zurückzugeben. Wenn Sie die Reinigung uns überlassen möchten, berechnen wir Ihnen Innen 80,00, Außen 60,00 und Toilette 100,00. Bei Betankung durch uns berechnen wir 2,00 /l Diesel. Die Mitnahme von Hunden, Katzen und dergleichen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden dem Mieter je nach Reinigungsaufwand die Kosten nach Ermessen des Vermieters in Rechnung gestellt.

7. Besonderheiten bei Nutzung Während der Fahr dürfen keine Gas-betriebenen Geräte eingesetzt werden! (Explosionsgefahr!) Toilettenkassetten & Grauwassertank sind vor jeder Fahrt zu leeren! Benutzung der Markise / Sonnensegel nur unter Aufsicht! Markise und SAT-Anlage müssen bei schlechtem Wetter/Wind eingekurbelt/eingefahren werden, um Windschäden zu vermeiden. Bei Fahrzeugen mit nur 7-poliger Anhängersteckdose ist die Antischleuderbremse am Wohnanhänger ohne Funktion. 8. Verbotene Nutzung Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag angegebenen Fahrer/-in gefahren werden. Es ist untersagt, das Mietfahrzeug zu verwenden: - zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Tests - zur gewerblichen Nutzung, insbesondere Ausübung der Prostitution - zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen - zur Begehung von Zoll- und/oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind - zur Weitervermietung und Verleihung - zu Fahrten in öffentlich bekannte Krisengebiete, Kriegsgebiete und nicht europäischen Länder Ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterversicherung darf der der Mieter nicht in Länder fahren, die in der Länderliste der internationalen Versicherungskarte (Grüne) gestrichen sind. Das Rauchen ist im gesamten Fahrzeug verboten!!! Bei Zuwiderhandlungen werden dem Mieter 300,00 berechnet. Es darf kein Biodiesel getankt werden! 9. Reparaturen Reparaturen am Mietfahrzeug dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters vorgenommen werden. Diese gilt bis zu einem Betrag von 150,00 als erteilt, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten und sofern die Arbeiten von einer anerkannten, autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt werden. Bei höheren Reparaturkosten entscheidet der Vermieter über die Werkstattwahl. In jedem Reparaturfall ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen. Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der Reparaturrechnung und unter Vorlage der ausgebauten Teile vom Vermieter übernommen, sofern der Mieter nicht durch Eigenverschulden für den Schaden haftet. Während der Mietdauer verbrauchte Kraftstoffe, Öle, Glühlampen und sonstige Hilfsoder Betriebsstoffe sowie anfallende Strom-, Wasser- und Abwasserkosten sind vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen. Ebenso die Kosten für die Beschaffung einer neuen Gasfüllung sofern der vom Vermieter bei der Übergabe zur Verfügung gestellte Vorrat nicht ausreicht.

10. Veränderungen am Mietfahrzeug Der Mieter darf am Mietfahrzeug keine Veränderungen, Ergänzungen oder Verbesserungen vornehmen oder eine Werkstatt damit beauftragen. Die Kosten des Rückbau`s gehen zu Lasten des Mieters und werden mit der Kaution verrechnet. 11. Verhalten bei Unfällen Der Mieter hat bei Verwicklung in einem Unfall den Vermieter umgehend telefonisch zu informieren. Die Polizei ist zu verständigen, wenn dies zur Feststellung der Verschuldens der Gegenpartei notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden den Wert von 500,00 übersteigt. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Sollte dies doch geschehen, gelten die anerkannten Ansprüche nur für die Person des Mieters, nicht für den Vermieter. Brand-, Entwendungs-, Einbruchs- und Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter und bei einem Schadensbetrag über 50,00 auch der Polizei unverzüglich anzuzeigen. Behördliche Maßnahmen (z.b. Beschlagnahme, Strafverfahren) sind dem Vermieter zu melden. Der Mieter hat dem Vermieter (auch bei geringfügigen Schäden) einen ausführlichen Bericht/Skizze vorzulegen. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, die genaue Anschrift der jeweiligen Versicherung und die Versicherungsnummer enthalten. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher bzw. betriebsbereit ist der Vermieter zu benachrichtigen. Mammitzsch Reisemobile, Tel.: 0351/45415530, Fax.: 0351/45415529, Handy: 0175/4679179 Sonstige Beschädigungen und besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug stehen (z.b. Haftpflichtschäden) sind zu dokumentieren und bei Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen. 12. Haftung des Mieters besteht - für Schäden durch unsachgemäße Handhabung der Inneneinrichtung und des Mietzubehörs in voller Höhe - für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit verursacht wurde - in vollem Unfang bei Schäden durch einen Unfall, sofern keine Polizeiunterlagen beigebracht bzw. keine Unfallinformationen vorliegt - in vollem Umfang, wenn er Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen verletzt hat - in vollem Umfang, für alle Schäden, die bei der Benutzung durch nicht fahrberechtigte Fahrer, zu verbotenem Zweck und/oder durch unsachgemäße Behandlng des Mietfahrzeuges entstanden sind. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, wird die Kaution vom Vermieter als Sicherheit einbehalten. Bei Schäden am Mietfahrzeug durch Fremdverursacher wird die Kaution solange einbehalten, bis der Schaden durch die Versicherung reguliert wurde. Der Mieter verpflichtet sich Straßennutzungsgebühren (Maut für Autobahnen, Tunnel, ect.) in dem jeweiligen Land zu begleichen und entlässt den Vermieter aus dieser Haftung.

13. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugeführten Schäden im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen KFZ-Haftpflichtversicherung. Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Rückgabe des Mietfahrzeuges zurück lässt. Weitere Ansprüche, auch gegen Mitarbeiter des Vermieters sind ausgeschlossen. Bei Ausfällen von technischem Zubehör, wie z.bsp. SAT-TV, Markise, Fahrradträger, Leuchtmittel, E-Stufe, Rückfahrkamera, Radio und Steckdosen besteht kein Anspruch auf Mietminderung. 14. Haftungsausschluss des Vermieters Der Vermieter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten mit der Überlassung des Fahrzeuges entstehen, es sei denn der Vermieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter auf Grund von Unfällen frei, soweit und solange nicht die Haftpflichtversicherung des Vermieters für den Schaden eintritt. Fälle, in denen der Versicherer zwar einen Schaden regulieren muss, jedoch auf Grund gesetzlicher Bestimmungen gegen den Benutzer oder seinen Fahrer/-in Rückgriff nehmen kann, berühren den Vermieter nicht. 15. Ersatzfahrzeug Kann der Vermieter ein Fahrzeug nicht bereit stellen, dann hat jede Partei das Recht, vom Vertrag zurück zutreten. In diesem Fall erhält der Mieter die geleistete Zahlung erstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Der Vermieter bemüht sich um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. 16. Gerichtsstand Der Sitz des Vermieters ist Gerichtsstand für beide Parteien. 17. Teilunwirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte kein Einfluss. Stand 2017