Allgemeine Geschäftsbedingungen
|
|
|
- Hennie Jaeger
- vor 10 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Bestimmung Für diesen Vertrag gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches, vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen. Sollte eine der Regelungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Für Preise und Kautionen gilt meine Preisliste. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, die Verkehrsregeln, und technischen Regeln zu beachten, regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrsicherem Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere hat er regelmäßig die Stände der Betriebsflüssigkeiten zu prüfen und ggf. nachzufüllen sowie den Reifendruck zu prüfen. Die Kosten für Kraftstoff und Öl gehen zu lasten des Mieters. 2. Abbestellungen Abbestellungen müssen schriftlich bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn erfolgen. Bei Abbestellungen innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen vor Mietbeginn werden zwei drittel des Mietpreises berechnet. Bei Abbestellungen die früher als 4 Wochen vor Mietbeginn erfolgen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 fällig. 3. Berechtigte Fahrer Das angemietete Fahrzeug darf nur von Personen gelenkt werden, die im Mietvertrag eingetragen sind. Hierfür ist die Vorraussetzung, dass die Personen einen festen Wohnsitz in Deutschland haben und eine gültige EU-Fahrerlaubnis, die älter als zwei Jahre ist, für das angemietete Fahrzeug besitzen. Diese müssen in die Bedienung eingeführt worden sein. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auf Verlangen Namen und Anschriften aller Fahrer des Mietfahrzeuges bekannt zu geben. Der Mieter ist verpflichtet, falls vertragswidrig, nicht im Vertrag eingetragene Personen mit dem Fahrzeug gefahren sind, diese unaufgefordert schriftlich mit vollständiger Anschrift und Führerscheindaten dem Vermieter zu benennen. Sämtliche Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
2 4. Verbotene Nutzungen/Kündigungsrecht Dem Mieter ist untersagt das Fahrzeug zu verwenden: a) Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrschulübungen und Fahrzeugtests b) Zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen c) Zum Abschleppen und Schieben fremder Fahrzeuge d) Zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind e) Zur Weitervermietung und gewerblichen Personenbeförderung f) für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings g) Für sonstige Nutzungen die über den Vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen; Der Mieter ist verpflichtet, das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern. Der Vermieter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Vermieter oder ein Dritter, für den der Mieter einzustehen hat, die Sache in erheblich vertragswidriger Weise gebraucht. Gleiches gilt, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es während der Mietzeit zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter über die Verursachung nicht unbedeutender Schäden an der Mietsache kommt. Überschreitet der Mieter die für die Höhe der Kautionszahlung zugrunde Gelegten, voraussichtlichen Kilometerleistung erheblich, so ist er verpflichtet, dies dem Vermieter sofort anzuzeigen und die Kaution entsprechend aufzustocken. Unterlässt der Mieter die Mitteilung oder die Kautionsaufstockung, so hat der Vermieter ein sofortiges und fristloses Kündigungsrecht. In sämtlichen vorgenannten Fällen bedarf es für die Kündigung keiner vorherigen Abmahnung. Der Mieter oder ein Dritter, für den der Mieter einzustehen hat, hat das Fahrzeug auf Verlangen des Vermieters sofort herauszugeben. 5. Behandlung des Fahrzeugs Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam, wie sein eigenes zu behandeln (es steckt viel Arbeit drin), regelmäßig die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und das Fahrzeug ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern (abschließen, Fenster schließen, Lenkradkralle). Die vorgeschriebene Geschwindigkeit ist einzuhalten und darf 140 km/h nicht übersteigen. Die Fahrzeugpapiere dürfen nicht im Auto aufbewahrt werden. Die Kosten für Kraftstoff und Öl gehen zu Lasten des Mieters. 6. Angebot und Vertragsschluss Die Angebote des Vermieters (The Band Cruiser) sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch den Vermieter bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die entsprechende Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot. Der Vermieter kann dieses Angebot bis zu 10 Tage vor dem gewünschten Mietbeginn, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung annehmen.
3 7. Mietzeit Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung des Fahrzeuges und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe. Zur Mietzeit zählen auch die Tage, an denen das Fahrzeug abgeholt bzw. geliefert wird sowie zurückgegeben bzw. durch den Vermieter abgeholt wird. 8. Mietpreis und Mietzahlung Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung des Mietfahrzeuges die Preise der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Die Anmietung des Fahrzeuges ist nur gegen eine Zahlung einer Kaution möglich. Sofern keine abweichenden Zahlungsmodalitäten vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzug spätestens zum Mietende/Rückgabe des Fahrzeuges fällig. Ab einem Mietzeitraum von 14 Miettagen ist eine Anzahlung in Höhe von 30% der Brutto-Angebotssumme fällig. 9. Rückgabe des Fahrzeuges Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit der Vermieterin am vereinbarten Ort und der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Das Fahrzeug, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, Vollgetankt zurückzugeben. 10. Reparaturen während der Mietzeit Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen, sofern nicht der Mieter für den Schaden haftbar ist, vergl. Ziff.11 und 12. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig oder sind bei Weiterfahrt weitere Schäden am Fahrzeug zu befürchten, so ist stets, auch an Sonnund Feiertagen, über die Rufnummer / die Firma zu benachrichtigen um das weitere Vorgehen abzustimmen. 11. Verhalten bei einem Unfall Der Mieter hat bei einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden die Polizei sowie den Vermieter unmittelbar nach einem Schadenseintritt zu verständigen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Benachrichtigung des Vermieters oder der Polizei, so hat er an dem Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe des an den Unfallgegner zu erstattenden Schadens, höchstens aber EUR 2500,00 zu entrichten. Die Unfallmeldung ist während oder auch außerhalb der Geschäftszeiten unter der Rufnummer / zu erstatten. Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich, spätestens zwei Tage nach dem Vorfall über alle Einzelheiten schriftlich unter Verwendung des bei den Fahrzeugpapieren befindlichen Unfallberichtes, der in allen Punkten sorgfältig und vollständig auszufüllen ist, zu unterrichten. Dieselbe Verpflichtung trifft den Mieter, wenn er den Unfall unverschuldet nicht unmittelbar nach dem Schadenseintritt gemeldet hat, zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Bei einem verschuldeten
4 Verstoß gegen diese Verpflichtungen, hat der Mieter an den Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe des an den Unfallgegner zu erstattenden Schaden, höchstens jedoch EUR 2500,00 zu entrichten. Hat der Mieter den Vermieter unmittelbar nach Schadenseintritt gemäß Ziffer 7 AGB verständigt, hat er ihm darüber hinaus den genauen Unfallort, Ursache, Beschädigungen und den genauen Hergang des Unfalls frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich mit zu teilen. 12. Haftung des Mieters 1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzung haftet der Mieter grundsätzlich nach den Allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in den mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. 2. Dem Mieter steht es frei, die Haftung aus Unfällen für Schäden dem Vermieter durch Zahlung eines besonderen Entgeltes auszuschließen = vertragliche Haftungsfreistellung. In diesem Fall haftet er für Schäden, abgesehen von der vereinbarten Selbstbeteiligung nur dann, wenn - er die Schadensanzeige entgegen seiner Verpflichtung nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig an den Vermieter übergibt, - er oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben, - er oder seine Erfüllungsgehilfen Unfallflucht begangen haben, soweit die berechtigten Interessen des Vermieters an der Feststellung des Schadensfalls generell beeinträchtigt wurden, es sei denn, die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, - er oder seine Erfüllungsgehilfen bei einem Unfall auf die Hinzuziehung der Polizei verzichteten, soweit die berechtigten Interessen des Vermieters an der Feststellung des Schadenfalls generell beeinträchtigt wurden, es sei denn, die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, - er oder seine Erfüllungsgehilfen entgegen der Verpflichtung nach 10 den Schaden nicht der Vermietern angezeigt oder bei der Erfüllung der Verpflichtung nach 10 falsche Angaben zum Unfallhergang gemacht haben, soweit die berechtigten Interessen des Vermieters an der Feststellung des Schadenfalls generell beeinträchtigt wurden, es sei denn, die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig. Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum. 3. Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstige Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße von dem Vermieter erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Mietzeit begangenen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an sie richten, erhält der Vermieter von dem Mieter für jede Behördenanfrage eine Aufwandspauschale von EUR 5,00 inkl. Mehrwertsteuer, es sei denn, der Mieter weist nach, dass
5 dem Vermieter ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; dem Vermieter ist es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. 4. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden, dies gilt insbesondere für Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind. 5. Der Mieter hat für die Benutzung der Bundesautobahn für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Autobahnmaut zu sorgen. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen, Gebühren einschl. Säumniszuschlägen und sonstigen Nebenforderungen Kosten-, Buß- und Verwarngeldern frei, die Behörden und/oder Dritte wegen der nicht rechtzeitigen oder unvollständigen Entrichtung der Maut dem Vermieter auferlegt bzw. gegen den Vermieter geltend macht. 13. Haftung des Vermieters 1. Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erfüllungshilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. 2. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietfahrzeug zurückgelassen werden. 14. Versicherungen Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme in Höhe von EUR 100 Millionen und ist auf Europa beschränkt. Das Fahrzeug ist als Selbstfahrer-Mietfahrzeuge Zugelassen und Versichert. Das Fahrzeug ist gem. den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kraftfahrtversicherung (AKB) haftpflichtversichert. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Stoffe gem. 7 GefahrgutVstr. Jeder im Rahmen des Mietvertrages vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht, wenn der Fahrer des Fahrzeuges bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat sowie bei Vorliegen des Buchstaben 8.3. a) Haftpflicht: Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) haftpflichtversichert. b) Teilkasko-/Vollkasko Versicherungsschutz: Für das Fahrzeug besteht sowohl eine Teil- wie auch Vollkasko Versicherung. Die Eigenbeteiligung des Mieters liegt bei der Teilkasko Versicherung bei EUR 1000,00 und bei der Vollkasko Versicherung bei EUR 2500,00. c) Bei Fahrten in das Osteuropäische Ausland (z.b. Polen, Ungarn, Ukraine, Tschechien, ) gilt bei Unfall, Diebstahl, Einbruch und Beschädigungen nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Die Mehrkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Nicht versichert sind z.b. Schäden, die der Mieter selbst bei einem Unfall im Ausland verursacht.
6 Bei Der Mieter haftet stets uneingeschränkt bei: a) Durch Vorsatz oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden. b) Schäden infolge Alkohol oder Drogen bedingter Fahruntüchtigkeit. c) Schäden die bei der Benutzung zu verbotenem Zweck (Ziff.5) entstanden sind. d) Unfallflucht gemäß 142 StGB; durch den berechtigten Fahrer e) Schäden die durch das Ladegut oder unsachgemäßes Laden entstehen 15. Schäden an technischen Geräten und im Innenraum Bei Zerstörung technischer Geräte oder des Innenraumes (z.b. Sitzpolster, Armlehnen, Lautsprechern, usw.) ist eine Strafe von EUR 300,00 inkl. Mehrwertsteuer zzgl. der Reparaturkosten zu zahlen. Des Weiteren ist bei Schäden an den Lüftungslamellen auf der Konsole, durch raufstellen des Fußes, eine Strafe von 100 zzgl. Reparaturkosten zu zahlen. Es muss dem Vermieter bei der Busübergabe Bescheid gegeben werde. Es dürfen keine Geräte an die Steckdose mit mehr als 300W angeschlossen werden. Das Anschließen von alten oder großen Laptops mit hoher Stromaufnahme stellt ein Problem dar und ist zu unterlassen. Da es sonst zu Kabelbränden im Spannungswandler kommen kann. Der Spannungswechsler hat eine max. Leistung von 1500W. 16. Rückwärtsfahren und -rangieren: ACHTUNG!!! Rückwärtsfahren und Rangieren darf nur mit Hilfe einer 2. Person erfolgen, die sich außerhalb des Wagens aufhält. Unterlässt der Mieter dieses, so haftet er stets uneingeschränkt im Schadensfall für den Schaden am eigenen Fahrzeug sowie an den Fahrzeugen und Gegenständen Dritter. 17. Schadensersatz Sämtliche Schadensersatzsprüche des Mieters (auch für zusätzliche Leistungen) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung. Der Haftungsausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgegen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. 18. Navigationssystem Bei Fehlern des Navigationssystems wird keine Garantie für ein falsches Ziel übernommen. Es wird auch keine Garantie dafür übernommen, dass das Fahrtziel pünktlich erreicht wird. Das Bedienteil des Navigationssystem ist über Nacht abzunehmen. 19. Datenschutzklausel 1. Folgende persönliche Daten des Mieters können von dem Vermieter EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und übermittelt und genutzt werden. Dies gilt mit Ausnahme der gewerblichen Zwecke: - Name, Anschrift, adresse, Telefonnummer, Handynummer, Geburtsdatum des Mieters, Fahrerlaubnisdaten, Kundenummern - offene Forderung, die der Vermieter gegen den Mieter hat Subjektive Werturteile, persönliche Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse werden nicht gespeichert.
7 2. Die Weitergabe der unter 1. bezeichneten persönlichen Daten darf an folgende Personen oder Unternehmen erfolgen: - Kreditkarteninstitute - Anwaltsbüros - Inkassoinstitute - Fahrzeughersteller - sämtliche kooperierende Unternehmen Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters der unter 2. bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Mieters nicht beeinträchtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind, - das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird, - Mietwagenrechnungen, die nicht bezahlt werden und/oder - das gemietete Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird. Als Gerichtsstand wird Leipzig vereinbart.
AGB - noisy Store GmbH - Tourbus-Verleih
A: Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln,
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Mietbedingungen!
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Mietbedingungen! 1. Gegenstand des Mietvertrags Vertragsbestandteile Die nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle KFZ - Mietverträge der Nitsche &
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Nutzung des Imbisswagens (Stand Oktober 2013)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Nutzung des Imbisswagens (Stand Oktober 2013) 1 Allgemeines, Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehung zwischen Miet-mich-Imbiss.de (nachfolgend Vermieter) und
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007
Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007 Mietvertrag für Arbeitsbühnen / September 2007 / Seite 1 Mietvertrag für Arbeitsbühnen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern,
Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus
Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus Gürtelstraße 29A/30, 10247 Berlin-Friedrichshain 1 Begründung des Vertragsverhältnisses (1) Die mietweise Überlassung des Seminarraumes
30 Jahre für Kategorie Minibus VW Caravelle o. ä. Zuschlag für Fahrer unter 25 Jahren: EUR 26 pro Tag. 2. Zusatzfahrer EUR 9,50 pro Tag
HERTZ Fahrer Mindestalter 24 Jahre für Kategorien VW UP/Ford Fiesta/VW UP Automatik o. ä. 25 Jahre für Kategorie Opel Astra o.ä. 28 Jahre für Kategorie VW Jetta Automatik, Opel Zafira o. ä. 30 Jahre für
Vertragsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und E Bikes
Vertragsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und E Bikes 1 Geltungsbereich für Fahrradvermietungen (1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Mietvertrages zur Ausleihe
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Schilling Omnibusverkehr GmbH für die Vermietung von Omnibussen 1. Angebot und Vertragsabschluss 1.1 Angebote der Schilling Omnibusverkehr GmbH nachfolgend SOV genannt
Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)
Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern
Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)
Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage
Vertrag über die Nutzung des Hausnotrufsystems
Vertrag über die Nutzung des Hausnotrufsystems zwischen Name, Vorname: Anschrift: und HN Hausnotruf GmbH, Am Schloß 15, 28844 Weyhe 1 Vertragsgegenstand 1.1. HN Hausnotruf -nachfolgend: Vermieterin- überlässt
Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -
Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von
Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge
Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit
1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
VERMIETBEDINGUNGEN WOHNMOBIL
VERMIETBEDINGUNGEN WOHNMOBIL 1. Der Mietvertrag kommt zustande nach Entrichtung einer anteiligen Mietkaution in Höhe von EUR 256,- durch den Mieter und Annahme des Vertragsangebotes durch den Vermieter.
Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden:
Muster eines Geschäftsraummietvertrages Zwischen... (Vermieter) und... (Mieter) wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende
(3) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Grundlegende Bestimmungen (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Forum Gesunder Rücken besser leben e.v., vertreten durch
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten
Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.
Mietvertrag Zwischen Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster im Folgenden auch Vermieter genannt und Name, Vorname: Adresse: PLZ, Stadt: im Folgenden auch Mieter
10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..
Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten
Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen :
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich,, nachstehend das Einzelunternehmen : verkauft Waren über den Onlineshop zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und und praktischen Fahrunterricht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrschule Hier erläutern wir die Rechte und Pflichten, die Fahrschule und Fahrschüler/in bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages eingehen. Die AGB sind nach
1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
AGB s: 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS FÜR UNTERNEHMEN (B2B) für http://www.stratolabs.de
1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben
Diese allgemeinen Anmietinformationen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vermietbedingungen; im Zweifelsfall gehen letztere vor.
Allgemeine Anmietinformationen für PKW / LKW Diese allgemeinen Anmietinformationen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vermietbedingungen; im Zweifelsfall gehen letztere vor. A) Altersbedingungen und
Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern
Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern für den deutschen Strommarkt Die nachstehenden Nutzungsbedingungen
Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat
Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:
Vertrag Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Name des Teilnehmers: (bei Minderjährigen auch
Vertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Werkvertrag Beigefügt erhalten Sie eine Vorlage für
Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.
AGBs 1. Allgemeines 2. Leistungsumfang/Buchungsmöglichkeiten 3. Buchungsanfrage 4. Buchungsauftrag 5. Zahlung des Beförderungsentgelts und Lieferung der Reiseunterlagen 6. Umbuchung 7. Stornierung 8. Pass-,
Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare
Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im
822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869
Traffic: 12 Monate 900.000 822.948 800.000 700.000 600.000 524.186 503.648 500.000 440.456 443.238 Page Impressions Visits 400.000 351.521 355.666 362.077 368.487 343.944 373.452 308.153 336.102 300.000
Vertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren
Mietvertrag Garage (Mustervorlage)
Seite 1 von 5 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)
Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur Bird Like - Designagentur / Schachtstr. 12b / 31180 Giesen [email protected] / www.bird-like.com Stand April 2015 Seite 1 von 5 Allgemeine
Mietvereinbarung zwischen
Mietvereinbarung zwischen Party und Feinkost Servcie Vetter -77933 Lahr, Rainer-Haungs-Str.12-14 (nachfolgend Vermieter" genannt) und (nachfolgend "Mieter" genannt) über das Geschirr- und Spülmobil GSM
2 Sonstige Leistungen und Lieferungen
1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Domainvertrag zwischen der DENIC eg in Frankfurt am Main (im folgenden: DENIC) und dem Domaininhaber.
DENIC-Domainbedingungen Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Domainvertrag zwischen der DENIC eg in Frankfurt am Main (im folgenden: DENIC) und dem Domaininhaber. 1 Domainregistrierung und -verwaltung
ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG
ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:
Besuchertouren Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Herausgeber Stand Juni 2012 Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Durchführung
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber
Allgemeine Vermietbedingungen AGB`s bluegreen erfurt
Allgemeine Vermietbedingungen AGB`s bluegreen erfurt 1. Mietvertrag 2. Zahlungsbedingungen 3. Rückgabe 4. Reparaturen / Schäden am Mietwagen 5. Haftung des Mieters6. Nutzung des Fahrzeugs 7. Haftungsbegrenzung
nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)
Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler
Mietvertragsbedingungen
Mietvertragsbedingungen Pflichten des Vermieters Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrstaugliches und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zum Gebrauch. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam
10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1
10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 : www.psi-messe.com () 1. Nah am Besucher 1.1 1.2 Promotionteam, Premium Eingangsbereich Nord/Nord-Ost und Hallen 9 12 Promotionteam Eingangsbereich Nord/Nord-Ost
Maklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung
Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in
Satzung der Gemeinde Schönbek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr
Satzung der Gemeinde Schönbek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung
Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 [email protected] www.immobilien-hoefinger.at
Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 [email protected] www.immobilien-hoefinger.at Es gelten
Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998
Benutzungsordnung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm vom 30.06.1998 Vorbemerkung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.04.1998 aufgrund des
Übung im Zivilrecht für Anfänger Übungsstunde am 17.06.2008. 8. Besprechungsfall. Prof. Dr. Thomas Rüfner
Übung im Zivilrecht für Anfänger Übungsstunde am 17.06.2008 8. Besprechungsfall Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=18783 Remonstrationen Sämtliche
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
Allgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel Stand: 01. November 2009 Geltungsbereich & Abwehrklausel 1.1 Für die über diese Domain / diesen Internet-Shop
Mietvertrag für Dauergastlieger in der Marina Flaesheim. Zwischen der
Mietvertrag für Dauergastlieger in der Marina Flaesheim Zwischen der GbR Harsveldt und Real Freizeitanlagen GmbH u. Co. KG, Eigentümer der Marina Flaesheim, Flaesheimerstr. 600, 45721 Haltern, nachfolgend
Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
twin SL twin SP twin active max 2 Personen max 2 Personen max 2 Personen Isenrietstr. 16 CH-8617 Mönchaltorf
REISEMOBILVERMIETUNG alles inklusive GARAGE twin titel twin active twin SP twin SL matrix titel M 650 SK M 670 SC M 680 SL M 680 SP 2x titel sport A 576 DK A 660 DP max 6 Personen S 571 SP S 572 SL S 573
AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel
Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung
Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer
Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer I n h a l t s ü b e r s i c h t: 1. Versicherungsnehmer/Versicherte
Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung
Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Vorbemerkung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden, die sich für ein Angebot aus der Rubrik entschieden haben. Dieses wurde dem Kunden getrennt von
vom Bürgen vom Mieter
BEWERBUNGSUNTERLAGEN CHECKLISTE zur Überprüfung Ihrer einzureichenden Unterlagen auf Vollständigkeit Einzureichende Unterlagen Bitte beachten Selbstauskunft für Mietinteressenten ausgefüllt und unterzeichnet
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)
Pferdeeinstellungsvertrag
Pferdeeinstellungsvertrag Zwischen dem Beckumer Reiterverein e.v. 1925 Alter Hammweg 100 59269 Beckum im folgenden BRV genannt und Name: Anschrift: PLZ/Ort: im folgenden Einsteller genannt wird folgender
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren
Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH
Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:
Mietvertrag für Wohnraum
Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt
Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des
Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Rahmen von Verträgen, die über die Plattform www.ums-metall.de und www.cortenstahl.com zwischen ums - Unterrainer Metallgestaltung Schlosserei GmbH, Mühlenweg 5, 83416
Sachverständigenbüro für Baubiologie und Umweltmesstechnik Jörg Vongehr. Im Folgenden: Sachverständigen.
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Sachverständigenbüro für Baubiologie und Umweltmesstechnik Jörg Vongehr. Im Folgenden: Sachverständigen. Vertragsgegenstand 1. Gegenstand des Vertrags ist die in
Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, 81541 München
Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, 81541 München 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender
ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
Vollzeitarbeitsvertrag
Vollzeitarbeitsvertrag (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen (Name und
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Gesetz zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden
Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP)
EINSTELLBEDINGUNGEN FÜR PARKGARAGEN UND HOTELPARKPLÄTZE (AGBP) der CK Domstadt-Hotels GmbH & Co.KG KG bzw. ihre zugehörigen Hotels, das Hotel Stadt Aachen, das Hotel Stadt Naumburg sowie das Hotel Zur
ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für das Westerwaldhotel Dernbach Stand: 23.05.2015 Westerwaldhotel Dernbach, Rheinstr. 7, 56428 Dernbach, 02602/6867913, Steuernr. 30/107/40706 nachstehend Westerwaldhotel
