s Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer - Menden



Ähnliche Dokumente
Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

Offenlegungsbericht der. Stadtsparkasse Porta Westfalica. per

S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum

Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum

Offenlegungsbericht. Offenlegung nach 26a KWG zum und. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Sparkasse Starkenburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG. i.v.m SolvV. zum und Offenlegung nach. 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV)

Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Versmold. Offenlegung nach 26a KWG zum

Kreissparkasse Groß-Gerau Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m SolvV zum

Offenlegungsbericht der Sparkasse Gronau Offenlegung nach 26a KWG zum und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Offenlegungsbericht. nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum und. Offenlegung. nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Zahlen zur Solvabilitätsverordnung Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg

Kreissparkasse Eichsfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. zum

vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013

Offenlegungsbericht nach 26a KWG per und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag

Offenlegungsbericht der Sparkasse Fröndenberg. Offenlegung nach 26a KWG zum

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum

Sparkasse Werra Meißner

Offenlegungsbericht der Sparkasse Scheeßel

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG)

Sparkasse im Landkreis Cham. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse Bamberg. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Schwerte

Sparkasse Grünberg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Lengerich

Sparkasse Oberhessen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per Allgemeines Risikomanagement 2

Inhaltsverzeichnis. 8. Forderungsbeträge nach Risikogewichten 13

Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per Allgemeines Risikomanagement 2

Stadtsparkasse Grebenstein Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG. der

S Sparkasse Landshut. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg

Bordesholmer Sparkasse AG Offenlegungsbericht nach 26a Kreditwesengesetz zum Stichtag

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2009

Offenlegungsbericht. Kreis- und Stadtsparkasse Hof. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag:

nach 26a KWG in Verbindung mit SolvV

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember und

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg

Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum 31. Dezember 2011

und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Sparkasse Freyung-Grafenau. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

Offenlegungsbericht. der Sparkasse Beckum-Wadersloh. nach 26a Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV)

s Sparkasse Donnersberg

Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Kreissparkasse Rhein-Hunsrück Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011

Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung zum

Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode Offenlegung nach 26a KWG zum

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen

Offenlegungsbericht der Sparkasse Rietberg Offenlegung nach 26a KWG zum i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) und.

Rhön-Rennsteig-Sparkasse. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch Offenlegung nach 26a KWG zum

VR Bank eg Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln)

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 14

Offenlegungsbericht der Sparkasse Lüneburg

Sparkasse Dieburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum und. Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl. Offenlegung nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung zum

Offenlegungsbericht der Sparkasse Lüneburg

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum

s Kasseler Sparkasse Kasseler Sparkasse

Kyffhäusersparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland. Offenlegung nach 26a KWG zum und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis

Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe. Bericht zur Offenlegung nach 26 a KWG zum 31. Dezember Offenlegungsbericht 2013 Seite 1 von 14

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag:

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Halle (Westf.)

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember und

Spar- und Kreditbank eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per

Offenlegungsbericht gemäß 26a KWG. und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung. der Sparkasse Kleve. zum 31.

Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme

Sparkasse Gießen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

Offenlegungsbericht der Stadt-Sparkasse Haan (Rheinl.)

Offenlegung nach 7 InstitutsVergV (Vergütungsbericht) zum

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz.

S Kreissparkasse Bersenbrück

O F F E N L E G U N G S B E R I C H T gemäß Solvabilitätsverordnung (SolvV) per

Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m SolvV zum

s Vereinigte Sparkasse im Märkischen Kreis

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum Z 3:

Offenlegung nach 26 BWG

Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per

1. Vorwort Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Risikomanagement ( 322 SolvV) Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV)...

Transkript:

Offenlegungsbericht der Sparkasse Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite: 1 von 20

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) 4 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 4 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) 4 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) 5 5.1 Kapitalanforderungen 6 5.2 Kapitalquoten 6 6 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) 7 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten 7 6.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten 7 6.3 Hauptbranchen/-schuldnergruppen nach kreditrisikotragenden Instrumenten 8 6.4 Vertragliche Restlaufzeiten der kreditrisikotragenden Instrumente 8 6.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche/-schuldnergruppe 9 6.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet 9 6.7 Entwicklung der Risikovorsorge 10 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) 11 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) 12 9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) 14 10 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) 14 11 Marktrisiko ( 330 SolvV) 16 12 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) 16 13 Operationelles Risiko ( 331 SolvV) 16 14 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) 16 15 Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 18 Seite: 2 von 20

1 Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Sie ersetzt den bisherigen Grundsatz I und konkretisiert die in 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Übergangsweise hatten die Institute bis Ende 2007 die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalanforderungen vollumfänglich weiterhin auf Basis der bisherigen Regelungen zu berechnen. Auf Grund der nationalen Umsetzung der neuen Offenlegungsanforderungen der CRD II sind mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 in den Bereichen Eigenkapital ( 324 SolvV), Marktrisiko/eigene Modelle ( 330 SolvV) sowie Kreditrisikominderungstechniken/IRBA ( 336 SolvV) Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte der im September 2010 erarbeiteten Leitlinien Offenlegung der deutschen Bankenaufsicht aufgenommen. Die Vorgaben der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD III) finden durch eine Änderung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) auch für deutsche Institute Anwendung. Sie entfalten damit Wirkung für den Offenlegungsbericht 2011. Änderungen ergeben sich insbesondere in den Bereichen Marktrisiko ( 330 SolvV) sowie Verbriefungen ( 334 SolvV). In Kapital 15 werden Informationen zu Vergütungssystemen ( 7 InstitutsVergV) dargestellt. Seite: 3 von 20

2 Risikomanagement ( 322 SolvV) Die folgenden Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D Prognose-, Chancen- und Risikobericht offengelegt - Ziele und Strategien des Risikomanagements - Risikomanagementsystem - Risikomanagementprozess - Aufgabenzuordnung im Rahmen des Risikomanagementsystems - Strukturierte Darstellung der wesentlichen Risikoarten (Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft, Adressenausfallrisiken der Beteiligungen, Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften, Zinsänderungsrisiken, Liquiditätsrisiken, operationelle Risiken, Vertriebs- und Absatzrisiken) - Gesamtbeurteilung der Risikolage 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Die Offenlegung gemäß Solvabilitätsverordnung der Sparkasse Hemer - Menden erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) 31.12.2013 in Mio. EUR Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG 72,5 darunter: offene Rücklagen 62,6 darunter: Bilanzgewinn, Zwischengewinn 0,0 darunter: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB 9,9 darunter: anderes Kapital nach 10 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 8 KWG 0,0 darunter: sonstiges Kapital nach 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 10 i. V. m. 10 Abs. 4 KWG 0,0 darunter: stille Vermögenseinlagen gem. 64 m Abs. 1 Satz 1 KWG (Altbestand) 0,0 darunter: Abzugsposten nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 0,0 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 24,0 Abs. 2c KWG nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 0,00 Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 96,5 Seite: 4 von 20

Das Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b Nr. 1 KWG enthält die ungebundenen Vorsorgereserven gemäß 340f HGB sowie längerfristige nachrangige Verbindlichkeiten. Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt TEUR 25.695, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 3,86 % und eine Laufzeit von 5 bis 10 Jahren; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, TEUR 6.797 fällig. Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Die Sparkasse hat sich für einen Teilbetrag von TEUR 6.520 ein außerordentliches Kündigungsrecht vorbehalten. Danach kann sie die nachrangigen Verbindlichkeiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Jahren jeweils zum Ende eines Geschäftsjahrs kündigen, wenn entweder eine Rechtsvorschrift in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert oder in der Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder beeinträchtigt wird. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht. 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) Die Beurteilung der Angemessenheit der Eigenmittel ist in den Gliederungspunkten B Wirtschaftsbericht und D Prognose-, Chancen- und Risikobericht des Lageberichts beschrieben. Seite: 5 von 20

5.1 Kapitalanforderungen Eigenmittelanforderung Kreditrisiko in Mio. EUR Standardansatz - Zentralregierungen 0,1 - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0,0 - Sonstige öffentliche Stellen 0,1 - Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 - Internationale Organisationen 0,0 - Institute 0,3 - Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 0,1 - Unternehmen 22,7 - Mengengeschäft 14,9 - Durch Immobilien besicherte Positionen 8,1 - Investmentanteile 6,1 - Sonstige Positionen 0,4 - Überfällige Positionen 2,8 Verbriefungen - Verbriefungen im Standardansatz 0,0 Risiken aus Beteiligungswerten - Beteiligungswerte im Standardansatz 1,3 Marktrisiken - Standardansatz 0,2 Operationelle Risiken - Operationelle Risiken (BIA) 5,2 Summe 62,3 5.2 Kapitalquoten Sparkasse Gesamtkapitalquote in % Kernkapitalquote in % 12,40 9,31 Seite: 6 von 20

6 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den Forderungsklassen zum Offenlegungsstichtag. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten gesamtes Bruttokreditvolumen Kredite, Zusagen und andere nichtderivate außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Summe Betrag in Mio EUR Betrag in Mio EUR Betrag in Mio EUR Betrag in Mio EUR 1.281,6 141,0 0,8 1.423,4 Da die Beträge am Offenlegungsstichtag zum Teil von den Durchschnittsbeständen abweichen, erfolgte eine ergänzende Darstellung der Durchschnittsbeträge. durschschnittliches Bruttokreditvolumen Kredite, Zusagen und andere nichtderivate außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Summe Betrag in Mio EUR Betrag in Mio EUR Betrag in Mio EUR Betrag in Mio EUR 1.300,8 131,8 1,0 1.433,6 6.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Kredite, Zusagen und andere nicht - derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Summe Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR Deutschland 1.280,0 96,3 0,8 1.377,1 EWR (ohne Deutschland) 1,0 43,6 0,0 44,6 Sonstige (ohne Deutschland und EWR) 0,6 1,1 0,0 1,7 Summe 1.281,6 141,0 0,8 1.423,4 Seite: 7 von 20

6.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Hauptbranche Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR Banken 124,4 10,8 0,8 Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) 13,4 76,8 0,0 Öffentliche Haushalte 92,5 28,2 0,0 Privatpersonen 502,9 0,0 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen 527,5 25,2 0,0 davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 5,0 0,0 0,0 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 13,6 0,0 0,0 Verarbeitendes Gewerbe 114,5 2,1 0,0 Baugewerbe 37,7 0,0 0,0 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 61,9 0,0 0,0 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 10,4 0,0 0,0 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 20,6 23,1 0,0 Grundstücks- und Wohnungswesen 179,7 0,0 0,0 Sonstige Dienstleistungen 84,1 0,0 0,0 Organisationen ohne Erwerbszweck 1,7 0,0 0,0 Sonstige Aktiva 19,2 Gesamt 1.281,6 141,0 0,8 6.4 Vertragliche Restlaufzeiten der kreditrisikotragenden Instrumente Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nicht - derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Summe Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR < 1 Jahr 445,5 17,7 0,0 463,2 1 Jahr - 5 Jahre 182,8 37,4 0,8 221,0 > 5 Jahre bis unbefristet 653,3 85,9 0,0 739,2 Summe 1.281,6 141,0 0,8 1.423,4 Seite: 8 von 20

6.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Definition in Verzug und notleidend ( 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV): Forderungen werden im Rahmen der SolvV als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage mit einem Betrag von 100 Euro oder mehr überfällig sind. Der Verzug wird bei der Sparkasse dabei kontenbezogen ( 25 Abs. 16 Satz 1 SolvV) ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als notleidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge. Hauptbranche Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Bestand Nettozuführung/ Auflösungen von EWB/ Eingänge auf abgeschriebene Forderungen/Erträge aus der Auflösung Krediten Bestand EWB Bestand PWB Rückstellungen Rückstellungen Direktabschreibung von Rückstellungen Kredite in Verzug Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR Banken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Investmentfonds (inkl. GMK-Fonds) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Haushalte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Privatpersonen 10,7 6,7 0,0-4,3 0,7 7,8 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen 27,4 17,3 1,0-2,4 0,0 11,0 davon: 0,0 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 0,2 0,2 0,0 0,0 0,0 0,1 Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,1 Verarbeitendes Gewerbe 7,3 5,1 0,1-1,1 0,0 3,4 Baugewerbe 4,5 2,4 0,3-0,6 0,0 1,0 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 4,3 2,9 0,0-1,0 0,0 1,0 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 1,2 0,5 0,0 0,1 0,0 0,1 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0,1 0,5 0,0 0,1 0,0 0,0 Grundstücks- und Wohnungswesen 5,3 2,5 0,0-0,3 0,0 2,2 Sonstige Dienstleistungen 4,4 3,1 0,6 0,4 0,0 3,1 Org. o. Erwerbszweck 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Aktiva 0,1 0,1 0,0-0,1 0,0 0,1 Gesamt 38,2 24,1 3,9 1,0-6,8 0,7 0,6 18,9 Anmerkung: eine Aufteilung der Eingänge auf abgeschriebene Forderungen wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich gewesen Anmerkung: In den Einzelwertberichtigungen sind Abzinsungsbeträge für ein dauerhaft unverzinsliches Schuldscheindarlehen in Höhe von Mio. EUR 0,5 enthalten. 6.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet Deutschland EWR ohne Deutschland sonstige Summe in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten 37,8 0,4 0,0 38,2 Bestand EWB 23,8 0,3 0,0 24,1 Bestand PWB 3,9 Bestand Rückstellungen 1,0 0,0 0,0 1,0 Kredite in Verzug 19,0 0,0 0,0 19,0 Anmerkung: In den Einzelwertberichtigungen sind Abzinsungsbeträge für ein dauerhaft unverzinsliches Schuldscheindarlehen in Höhe von Mio. EUR 0,5 enthalten. Seite: 9 von 20

6.7 Entwicklung der Risikovorsorge Bildung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV): Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2013. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in SFDK, einem zentralen System der Firma Subito AG, Mörsfelden-Walldorf, mit einer Schnittstelle zum System der Finanz Informatik. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Seite: 10 von 20

Die Entwicklung der Risikovorsorge zum 31.12.2013 stellt sich wie folgt dar: EWB PWB Rückstellungen in Mio. EUR in Mio. EUR in Mio. EUR Stand 01.01.2013 31,0 3,9 0,9 Auflösungen 3,2 0,0 0,2 Ausbuchungen/Umsetzungen 6,0 0,0 0,0 Zuführungen 2,3 0,0 0,3 Stand 31.12.2013 24,1 3,9 1,0 Anmerkung: In den Einzelwertberichtigungen sind Abzinsungsbeträge für ein dauerhaft unverzinsliches Schuldscheindarlehen in Höhe von Mio. EUR 0,5 enthalten. 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) Die nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte nach Kredit-Risiko- Standardansatz (KSA) je Risikogewicht, vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten. Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Standardansatz Risikogewicht vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung in % Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR 0 258,1 273,8 10 1,3 1,3 20 24,7 21,9 35 302,8 302,6 50 4,8 4,3 70 0,0 0,0 75 375,4 370,5 90 0,0 0,0 100 455,6 421,6 115 0,0 0,0 150 18,1 17,6 350 0,0 0,0 1250 0,0 0,0 Kapitalabzug 0,0 0,0 Summe 1.440,8 1.413,6 Seite: 11 von 20

Nominierte Agentur ( 328 Abs. 1 Nr. 1 SolvV): Die Sparkasse ermittelt die Eigenkapitalanforderungen nach dem Kreditrisiko-Standardansatz. Für die Forderungsklassen "Zentralregierungen", "Regionalregierungen" und örtliche Gebietskörperschaften, "sonstige öffentliche Stellen", "Institute" und "von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen" sind die Ratingagenturen Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service nominiert worden. Prozessbeschreibung Ratingübertragung ( 328 Abs. 1 Nr. 3 SolvV): Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Die Beteiligungen werden in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen eingeteilt. Eine Zuordnung der einzelnen Beteiligungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Funktionsbeteiligungen entfallen im Wesentlichen auf die Pflichtbeteiligung am Sparkassenverband Westfalen-Lippe in Höhe von Mio. EUR 13,4. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielungsabsicht steht somit nicht im Vordergrund. Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung. Seite: 12 von 20

Die Beteiligungen werden nach rechnungslegungsspezifischen Kriterien gem. HGB bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen. Bei den Beteiligungspositionen wird der in der Bilanz ausgewiesene Wert ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen in Höhe von 0,8 Mio. Euro vorgenommen. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert Betrag in Mio. EUR Strategische Beteiligungen - börsennotiert 0,0 - nicht börsennotiert aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0,0 - andere Beteiligungspositionen 2,3 Funktionsbeteiligungen - nicht börsennotiert aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0,0 - andere Beteiligungspositionen 13,8 Renditebeteiligungen - börsengehandelte Positionen - nicht börsennotiert aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0,0 0,0 - andere Beteiligungspositionen 0,0 Die Sparkasse definiert Informationen über die beizulegenden Zeitwerte der Beteilungen im Anlagebuch ( 332 Nr. SolvV) als unwesentlich. Die Zeitwerte haben keine Relevanz für die Steuerung der Sparkasse. Sie beruhen nicht auf einem Börsenwert und werden ebenfalls nicht für Zwecke der internen Steuerung oder Bilanzierung der Sparkasse ermittelt. Seite: 13 von 20

9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Die Sparkasse Hemer Menden hält keine Verbriefungspositionen. 10 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Die mit Eigenkapital zu unterlegenden Risikopositionen können durch die Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten reduziert werden. Die Sparkasse hat als berücksichtigungsfähige Sicherheiten Garantien in Form von Ausfallbürgschaften definiert ( 164 SolvV). Es werden ausschließlich öffentliche Bürgschaften risikomindernd angerechnet. Die angerechneten finanziellen Sicherheiten entfallen auf eine Sparkassenkreditbasket- Transaktion in Form von Bareinlagen bei der Sparkasse nach 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 b) KWG. Zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen nutzt die Sparkasse Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz (KSA) als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt (vgl. Punkt 5 Tabelle Kapitalanforderungen ) und daher nicht als Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des 35 SolvV i. V. m. 20 a Abs. 4 bis 8 KWG. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwerts werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes NRW und/oder der BelWertV zu Grunde gelegt. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Entscheidungen über die kreditrisikomindernde Anrechnung von Sicherheiten werden vom Vorstand der Sparkasse getroffen. Zur Berücksichtigung der Sicherheiten bei der Eigenmittelausstattung hat die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ein Sicherheitenmanagement umgesetzt. An die Werthaltigkeit und Durchsetzbarkeit der Sicherheit werden nach aufsichtsrechtlichen Anforderungen strenge Maßstäbe gesetzt. Dies gilt nicht nur bei der Hereinnahme der Sicherheit, sondern auch für die regelmäßige Überprüfung der Sicherheiten. Seite: 14 von 20

Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement ist über Arbeitsanweisungen geregelt. Die Regelungen beziehen sich auf die Bewertung, die wirksame Bestellung der Sicherheit, die regelmäßige Prüfung, das Erkennen von Konzentrationen einzelner Sicherheiten sowie die Speicherung im EDV-System. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von der Besicherungsart nach festgelegten Überwachungsintervallen überprüft. Die Überprüfung der Individualsicherheiten erfolgt im Regelfall mindestens jährlich, bei kritischen Engagements in kürzeren Abständen. Für grundpfandrechtliche Sicherheiten im Baufinanzierungsgeschäft erfolgt die Überprüfung in Abhängigkeit von Betragsgrenzen nach drei Jahren. Seit Juni 2010 kommt ein von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) entwickeltes Marktwertschwankungskonzept zum Einsatz. Das Konzept gibt Aufschluss über die Preisentwicklung von Immobilien bestimmter repräsentativer Regionen, so dass Rückschlüsse auf die eigenen Immobiliensicherheiten gezogen werden können. Ergänzend wird die Preisentwicklung (auch im Mehrjahresvergleich) anhand des Grundstücksmarktberichts des Märkischen Kreises überprüft und analysiert. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen der Gesamtbanksteuerung integriert. Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereich der von der Sparkasse verwendeten, berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Forderungsklassen KSA (nur bestandsführende Positionen sind aufgeführt) Finanzielle Sicherheiten Garantien und Bürgschaften Grundpfandrechte an wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR Betrag in Mio. EUR sonstige öffentliche Stellen 0,0 2,8 0,0 Unternehmen 3,9 5,9 0,0 Mengengeschäft 0,3 2,3 0,0 durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 288,7 überfällige Positionen 0,0 0,2 6,3 Seite: 15 von 20

11 Marktrisiko ( 330 SolvV) Für regulatorische Zwecke verwendet die Sparkasse derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren ( 330 Abs. 2 SolvV). Die Eigenmittelanforderung in Höhe von TEUR 188 resultiert aus Fremdwährungsrisiken (TEUR 181) und Risiken aus Goldpositionen (TEUR 7) ( 330 Abs. 1 SolvV). 12 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) Informationen über die eingesetzten Zinsänderungsrisikomanagementinstrumente sind im Abschnitt D Prognose-, Chance- und Risikobericht unter Zinsänderungsrisiken des nach 289 HGB aufgestellten Lageberichts veröffentlicht. Zinsänderungsrisiko bei unerwarteter Zinsänderung von +200 BP Betrag in Mio. EUR Barwertveränderung bei unerwarteter Zinsänderung von -200 BP Betrag in Mio. EUR -7,6 +0,1 Das periodische Zinsänderungsrisiko auf Basis der Risikotragfähigkeit beträgt 0,8 Mio. EUR. 13 Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Operationelle Risiken werden als die Gefahr von Schäden definiert, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Der bankaufsichtsrechtliche Anrechnungsbetrag zur Eigenkapitalunterlegung für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Zum 31.12.2013 beträgt der Wert Mio. EUR 5,2. 14 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Die Sparkasse geht derivative Finanzgeschäfte zur Aktiv-Passiv-Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos ein. Seite: 16 von 20

Die Sparkasse verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der Solvabilitätsverordnung die Laufzeitmethode. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und somit auch in der Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt. Die Sparkasse verfügt über eine Obergrenze für das Swapbuch in Höhe von 50 Mio. EUR Nominalvolumen, wobei grundsätzlich nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen werden, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Obergrenze erfolgt im Rahmen der turnusmäßigen Berichterstattung. Unsere Kontrahenten in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen sind die Landesbank Hessen-Thüringen sowie die Landesbank Baden-Württemberg. Aufgrund des bestehenden verbundweiten Sicherungssystems, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichtet die Sparkasse bei diesen Geschäften auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Positive Wiederbeschaffungswerte vor Aufrechnung und Sicherheiten Betrag in Mio EUR Zinsbezogene Kontrakte 0,5 Laufzeitmethode Betrag in Mio EUR Kontrahentenausfallrisikoposition 0,8 Seite: 17 von 20

15 Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) I. Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV 1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Sparkasse ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. 2. Geschäftsbereiche Das Geschäftsvolumen der Sparkasse Hemer Menden, ihre Vergütungsstruktur sowie Art, Umfang, Komplexität, Risikogehalt und Internationalität der betriebenen Geschäftsaktivitäten erfordern keine Aufteilung in einzelne Geschäftsbereiche. Die Risikoanalyse gibt keine Hinweise, dass es sich bei der Sparkasse Hemer Menden um ein Institut von besonderer Bedeutung im Sinne der InstitutsVergV handelt. 3. Ausgestaltung des Vergütungssystems In der Sparkasse können die Beschäftigten neben der Tarifvergütung in einem untergeordneten Umfang Prämien aus einem erfolgsorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Steuerungsprozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene des einzelnen (Vertriebs-)Mitarbeiters zugeordnet worden sind. 3.1. Zusammensetzung der Vergütungen Die Beschäftigten der Sparkasse erhalten die tarifliche Vergütung nach dem Tarifvertrag für die Sparkassen (TVöD-S). Daneben erhält ein Teil der Beschäftigten eine erfolgs- und leistungsorientierte variable Zusatzvergütung (EOZ). Diese Prämien stellen den einzigen (variablen) Vergütungsbestandteil übertariflicher Art dar. Seite: 18 von 20

3.2. Vergütungsparameter Die erfolgsorientierte Zusatzvergütung honoriert die direkten und indirekten vertrieblichen Mehr-Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse. Als wesentliche Größe wird die Gesamtzielerreichung der Sparkasse im Vertriebszielsystem herangezogen, die die Grundlage für die Zusammensetzung (Finanzierung) der erfolgsorientierten Zusatzvergütung bildet. Die Vergütung setzt sich aus einem diskretionären und einem Betrag in Abhängigkeit von der individuellen Zielerreichung zusammen. Diese Ziele sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und berücksichtigen zudem auch qualitative Ziele. Die erfolgsorientierte Zusatzvergütung wird nicht gezahlt, wenn die zuvor beschriebene Gesamtzielerreichung unter 50 % liegt. 3.3. Art und Weise der Gewährung Die Prämien aus einer zielorientierten übertariflichen Vergütung werden jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausbezahlt. 4. Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder und des Stellvertreters richtet sich grundsätzlich nach den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbänden zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter, die ein angemessenes Verhältnis zwischen fixen und variablen Vergütungsbestandteilen vorsehen. Neben einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag und allgemeine Zulage) kann den Mitgliedern des Vorstandes sowie dem Stellvertreter als variable Vergütung eine Leistungszulage gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Verwaltungsrat auf Grundlage des Ergebnisbeitrages zur Erfüllung der Unternehmensziele festgelegt. Abweichend von den Empfehlungen erhalten die Vorstandsmitglieder sowie der Stellvertreter eine allgemeine Zulage in Höhe von 10 % des Grundbetrages (Empfehlung 15 %) sowie eine individuelle, variable Leistungszulage von bis zu 25 %(Empfehlung 15 %). Für die Vorstandsmitglieder sowie einen Stellvertreter besteht die Möglichkeit einer privaten Dienstwagennutzung unter Beachtung der gesetzlichen respektive steuerrechtlichen Vorschriften. 5. Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. Seite: 19 von 20

II. Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV Die fixen Vergütungsbestandteile der Sparkasse Hemer Menden beliefen sich im Jahr 2013 auf TEUR 10.156. Die variablen erfolgs- und leistungsorientierten Vergütungsbestandteile gemäß Instituts- Vergütungsverordnung betrugen TEUR 355. Von im Jahresdurchschnitt 285 Beschäftigten erhielten 229 Beschäftige eine variable und leistungsorientierte Vergütung. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstände enthalten. Seite: 20 von 20