Gefahrgut Seminar Unterweisung für beauftragte Personen in Verbindung 9 OWiG im Gefahrgutbereich Pflichtunterweisung gemäß Kap. 1.3 und Abschnitt 8.2.3 ADR Termin/Ort 25. 26. Oktober 2017 in Essen Leitung Peter Wiederhold, Gefahrgutsachverständiger und Polizeihauptkommissar a. D., Kassel Seminar Unterweisung für beauftragte Personen in Verbindung 9 OWiG im Gefahrgutbereich (Fortbildung) Eintägige Fortbildung der Pflichtenunterweisung gem. Unterabschnitt 1.3.2.4 ADR für beauftragte Personen in Verbindung 9 OWIG im Gefahrgutbereich Termin/Ort 29. November 2017 in Essen Leitung Peter Wiederhold, Gefahrgutsachverständiger und Polizeihauptkommissar a. D., Kassel www.hdt.de FB090/35098E
Unterweisung für beauftragte Personen in Verbindung 9 OWiG im Gefahrgutbereich Pflichtunterweisung gemäß Kap. 1.3 und Abschnitt 8.2.3 ADR Teilnehmerkreis Beauftragte Personen und deren Stellvertreter. Gemäß Unterabschnitt 1.3.2.4 ADR sowie 27 und 29 GGVSEB ist dieser Personenkreis in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen. Programm 1. Tag 09:00 Begrüßung der Teilnehmer und Vorstellung der Teilnehmerrunde 09:15 Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport Einführung in das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GG- BefG) einschließlich der Verordnungen und Richtlinien [Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschifffahrt (GGVSEB),Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV), ADR-Vereinbarungen, Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), Gefahrgutkontrollverordnung (GGKontrllV), Richtlinien (Rili)] 10:30 K a f f e e p a u s e 10:45 Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport Anlage A und B zum ADR 12:15 Gemeinsames Mittagessen 13:30 Anforderungen an Verpackungen einschließlich Großpackmittel Bauartprüfung, Codierung, Abhängigkeit zum Gefahrgut, Verpackungsarten 14:15 Rechte und Pflichten von beauftragten Personen Aufgabenzuteilungen hinsichtlich Verantwortlichkeiten;Abgrenzung zum Gefahrgutbeauftragten und zu den sonstigen verantwortlichen Personen;Verfolgung und Ahndung bei Verstößen gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften i.v.m. dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), der Gefahrgutverordnung Eisenbahn/Straße /Binnenschifffahrt (GGVSEB), dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und dem Strafgesetzbuch (StGB) 15:00 K a f f e e p a u s e
15:15 Rechte und Pflichten von beauftragten Personen 16:15 Ende des ersten Veranstaltungstages 2. Tag 09:00 Grundsätze zum Ablauf einer Gefahrgutbeförderung Allgemeine Verpackungsvorschriften Verwendung von bauartgeprüften Verpackungen; Wahl der richtigen Verpackung zum Gefahrgut; Zusammenpacken, Kennzeichnung, Beschriftung, Dokumentation - mit Arbeitsbeispielen 10:30 K a f f e e p a u s e 10:45 Durchführung einer Beförderung Anforderungen an die Fahrzeuge; Ausrüstung; Kennzeichnung; Zusammenladung, Ladungssicherung, Erleichterungen bei Beförderung von Versandstücken in "begrenzten Mengen" - mit Arbeitsbeispielen 12:15 Gemeinsames Mittagessen 13:15 Klassifizierung gefährlicher Güter Zuordnung zu Gefahrklassen, Verpackungszuordnung, Eintragungen im Beförderungspapier 14:45 K a f f e e p a u s e 15:00 - Fortsetzung - In Gruppenarbeit wird anhand von Stoffbeispielen unter Zuhilfenahme der gefahrrechtlichen Vorschrift (ADR) das Klassifizieren geübt 16:00 Ende der Veranstaltung und Ausgabe der Bescheinigungen Zum Thema Der Gesetzgeber hat mit den in Kap. 1.3 und Abschnitt 8.2.3 ADR genannten Vorgaben vorgeschrieben, dass alle Betriebe und Behörden, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, zu Unterweisen sind. Personen, die der Unternehmer als seine Vertretung einsetzen wird, muss gemäß 9 OWiG ausdrücklich als "beauftragte Person" benannt werden. Die beauftragten Personen müssen besonders geschult werden*). Die Schulung kann intern (z. B. durch den Gefahrgutbeauftragten) oder extern (z. B. durch Schulungsveranstalter) erfolgen. Die Praxis hat gezeigt, dass in vielen Betrieben die Gefahrgutbeauftragten überfordert sind, selbst zu schulen, weil die Materie schwierig und der Zeitaufwand für die Vorbereitung sehr hoch ist.
Das Haus der Technik bietet deshalb Kurse an, in denen namhafte Gefahrgutexperten in 2 Tagen die beauftragten Personen und deren Stellvertreter schulen, insbesondere für die Verkehrsträger Straße und Schiene. Nach Beendigung des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die als Schulungsnachweis nach 27 Abs. 5 GGVSEB i.v.m. Kap. 1.3 ADR gilt und die der Behörde auf Verlangen vorzuzeigen ist. *) Beauftragte Personen sind nach 9 OWiG solche, die in Behörden oder Firmen eigenverantwortlich Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter wahrnehmen. Sie erfüllen stellvertretend für den Unternehmer oder Betriebsinhaber dessen Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften, z. B. als Betriebsleiter. Leitung Peter Wiederhold, Gefahrgutsachverständiger und Polizeihauptkommissar a. D., Kassel Uhrzeiten 25.10.2017, 09:00 Uhr 26.10.2017, 16:00 Uhr Essen, Haus der Technik Hinweise Jeder Teilnehmer erhält das aktuelle Buch "ADR" zusätzlich zu den umfassenden Arbeitsunterlagen. www.hdt-essen.de/bildungsscheck Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 1220,00 Nichtmitglieder: 1330,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Beauftragte Personen GGVSEB 25.10.2017 26.10.2017 Veranst.-Nr.: E-H090-10-111-7 Essen, Haus der Technik
Unterweisung für beauftragte Personen in Verbindung 9 OWiG im Gefahrgutbereich (Fortbildung) Eintägige Fortbildung der Pflichtenunterweisung gem. Unterabschnitt 1.3.2.4 ADR für beauftragte Personen in Verbindung 9 OWIG im Gefahrgutbereich Zielsetzung Diese gesetzlich geforderte Auffrischungsschulung vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse für die sichere Handhabung gefährlicher Güter in der betrieblichen Praxis mit den neu veröffentlichen Gefahrgutvorschriften explizit dem ADR und der GGVSEB 2017. Teilnehmerkreis Personen mit zugewiesenen Aufgaben im Gefahrgutbereich wie z. B. Belader, Entlader, Befüller, Verpacker usw., gemäß Abschnitt 1.3.2.4 ADR sowie der 27 und 29 GGVSEBist dieser Personenkreis in regelmäßigen Abständen durch Fortbildungskurse zu ergänzen. Die Schulungsbescheinigung ist ab ihrer Ausstellung 5 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Kontrollbehörden vorzulegen. Inhalt Gefahrgutrechtlichen Vorschriften 2017 (GGVSEB, GGAV, GbV) Inhalt der Rahmenverordnung und der Anlagen A und B des ADR 2017 sowie Ausnahmen und Freistellungen von gefahrgutrechtlichen Vorschriften Aufgabenbezogene Verantwortlichkeiten hinsichtlich des Umgangs und der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße regelnden Vorschriften Handhabungsvorschriften und Sicherheitshinweise beim Umgang mit gefährlichen Gütern
Programm 09:00 Einführung in den Fortbildungslehrgang 09:15 Gefahrgutrechtliche Vorschriften 2017 (Gefahrgutgesetz, Gefahrgutverordnung, Ausnahmeverordnungen, Richtlinien usw.) 10:30 K a f f e e p a u s e 11:00 Inhalt der Rahmenverordnung und Teil 1 bis 9 des ADR 2017 sowie Beispiele zur Ausnahmen und Freistellungen von gefahrgutrechtlichen Vorschriften 12:30 Gemeinsames Mittagessen 13:45 Aufgabenbezogene Verantwortlichkeiten hinsichtlich der die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße regelnden Vorschriften 15:15 K a f f e e p a u s e 15:30 Handhabungsvorschriften und Sicherheitshinweise beim Umgang mit gefährlichen Gütern einschließlich Bearbeitung von Fallbeispielen aus der Praxis mit Videodemo 17:00 Ende der Veranstaltung Zum Thema Der Gesetzgeber hat mit den in Kap. 1.3 Unterabschnitt 1.3.2.4 und Abschnitt 8.2.3 ADR genannten Vorgaben vorgeschrieben, dass alle Betriebe und Behörden, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, zu unterweisen sind. Personen, die der Unternehmer als seine Vertretung einsetzen wird, muss gemäß 9 OWiG ausdrücklich als "beauftragte Person" benannt werden (die beauftragten Personen müssen besonders geschult werden). Die Schulung kann intern (z. B. durch den Gefahrgutbeauftragten) oder extern (z. B. durch Schulungsveranstalter) erfolgen. Die Praxis hat gezeigt, dass in vielen Betrieben die Gefahrgutbeauftragten überfordert sind, selbst zu schulen, weil die Materie schwierig und der Zeitaufwand für die Vorbereitung sehr hoch ist. Beauftragte Personen sind nach 9 OWiG solche, die in Behörden oder Firmen eigenverantwortlich Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter wahrnehmen. Sie erfüllen stellvertretend für den Unternehmer oder Betriebsinhaber dessen Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften.
Leitung Peter Wiederhold, Gefahrgutsachverständiger und Polizeihauptkommissar a. D., Kassel Uhrzeiten 29.11.2017, 09:00 Uhr 17:00 Uhr Essen, Haus der Technik Hinweise Eine solche Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen, um Änderungen in den Gefahrgutvorschriften Rechnung zu tragen. Jeder Teilnehmer erhält das aktuelle Buch "ADR 2017" zusätzlich zu den umfassenden Arbeitsunterlagen. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 720,00 Nichtmitglieder: 790,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Sonstige beschäftigte Personen 29.11.2017 Veranst.-Nr.: E-H090-11-252-7 Essen, Haus der Technik
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