FAQ zum Filesharing von Musik und Dateien im Internet. Abmahnung erhalten was tun?



Ähnliche Dokumente
Tauschbörsen File Sharing Netze

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Was ist das Budget für Arbeit?

Abmahnung erhalten Was tun?

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Einkaufen im Internet. Lektion 5 in Themen neu 3, nach Übung 10. Benutzen Sie die Homepage von:

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten

Rechts-Check für Fotomodels Deine Bilder ohne Lizenz im Internet?

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht?

Die Abmahnung wegen Filesharing Worum es geht und was man tun kann

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Anleitung zur Daten zur Datensicherung und Datenrücksicherung. Datensicherung

Leichte-Sprache-Bilder

Rechts-Check für (Profi-)Fotografen: Was steht mir zu, wenn ein Bild von mir unerlaubt verwendet wird?

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

Gutes Leben was ist das?

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Studienplatzbeschaffung

Der Widerruf von Krediten

Punkt 1 bis 11: -Anmeldung bei Schlecker und 1-8 -Herunterladen der Software

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Anleitung über den Umgang mit Schildern

FAQs für beglaubigte Übersetzungen Francesca Tinnirello

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

icloud nicht neu, aber doch irgendwie anders

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Versicherungsberater. ARD-Ratgeber Recht aus Karlsruhe. Sendung vom: 25. August 2012, Uhr im Ersten. Zur Beachtung!

Was darf auf die Homepage?

Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle.

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6

Die Stadt-Bibliothek Mannheim in einfacher Sprache.

Ihren Kundendienst effektiver machen

1. Weniger Steuern zahlen

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

r? akle m n ilie ob Imm

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Recht am eigenen Bild

Speicher in der Cloud

WLAN "Hack" Disclaimer:

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Stand: / V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

Nicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003

Was kann ich jetzt? von P. G.

Elternzeit Was ist das?

Raff & Gierig Rechtsanwälte

Das Gewissen Sekundarstufe 1 2 Std.

1: 9. Hamburger Gründerpreis - Kategorie Existenzgründer :00 Uhr

Kommentartext Medien sinnvoll nutzen

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Papa - was ist American Dream?

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Konzentration auf das. Wesentliche.

Handbuch zur Anlage von Turnieren auf der NÖEV-Homepage

Der Kalender im ipad

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster

Windows 10 > Fragen über Fragen

Krippenspiel für das Jahr 2058

! " # $ " % & Nicki Wruck worldwidewruck

Wenn die Menschen gerecht wären, bräuchten wir kein Recht auf beiden Seiten.

Warum Sie jetzt kein Onlinemarketing brauchen! Ab wann ist Onlinemarketing. So finden Sie heraus, wann Ihre Website bereit ist optimiert zu werden

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

Erst Lesen dann Kaufen

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

kampft Mein Roland fur mich. JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract

GEHEN SIE ZUR NÄCHSTEN SEITE.

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Senioren helfen Junioren

mysql - Clients MySQL - Abfragen eine serverbasierenden Datenbank

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Wie erreiche ich was?

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

Das Leitbild vom Verein WIR

Studieren- Erklärungen und Tipps

Transkript:

FAQ zum Filesharing von Musik und Dateien im Internet Abmahnung erhalten was tun? Mit dem folgenden FAQ wollen wir Ihnen aus unserer Beratungspraxis Antworten auf häufig gestellte Fragen gegen zum Umgang mit Abmahnungen geben, die meist Privatpersonen bedingt durch den Einsatz von Filesharingprogrammen im Internet erhalten haben. Die Hinweise ersetzen nicht eine juristische Beratung im Einzelfall. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir geben Ihnen gerne eine erste unverbindliche Einschätzung Ihres Falles. 1. Allgemeine Fragen zur Abmahnung 1.1. Post vom Anwalt erhalten, was soll ich tun? Worauf muss ich zunächst achten? Wenn der erste Schrecken verdaut ist sollten Sie die Abmahnung genau studieren. Die meisten Abmahnungen der Musikindustrie stammen von Rasch Rechtsanwälten in Hamburg und sind alle (von den Details des Falles abgesehen) ähnlich formuliert. Wichtig ist es zunächst die Fristen zu notieren, die Ihnen gesetzt werden für die Abgabe der Unterlassungserklärung. 1.2. Brauche ich einen eigenen Anwalt? Die Materie ist schwierig und für Laien nur sehr schwer einschätzbar, auch wenn Sie versuchen, die Rechtslage im Internet zu recherchieren. Gerade wenn höhere Geldforderungen an Sie gestellt werden und auch noch ein Strafverfahren gegen Sie läuft, kann sich die anwaltliche Beratung auch und gerade finanziell für Sie lohnen. Wir raten Ihnen in jedem Fall dazu, Ihren Fall mit uns zu besprechen, wir können Ihnen dann eine Einschätzung geben, ob es sich für Sie lohnt anwaltlichen Beistand einzuholen. Rufen Sie einfach an (089 98277450) oder schreiben Sie uns eine Email: bernhard.knies@new-media-law.net.

1.3. Was kann der Anwalt für mich tun? Zunächst einmal besprechen wir den Fall ausführlich mit Ihnen um Ihnen die (nicht ganz einfache) Rechtslage anhand Ihres konkreten Falles zu besprechen. In der Regel raten wir zur Abgabe einer durch uns in Ihrem Interesse modifizierten Unterlassungserklärung, die wir für Sie entwerfen. Bei den Kollegen geben wir für Sie die erforderlichen Erklärungen ab und führen den (oft lange Zeit dauernden) Schriftverkehr mit dem Gegner. Je nachdem ob Sie sich dafür entscheiden, die Ansprüche abzuwehren oder einen günstigeren Vergleich mit dem Gegner auszuhandeln stehen wir Ihnen beratend zur Seite. 1.4. Was kostet mich ein eigener Anwalt? In einem ersten Gespräch mit Ihnen besprechen wir den zeitlichen Aufwand und suchen nach einer Lösung für einen vernünftigen Pauschalpreis. Die Gebührenforderungen der Abmahnanwälte sind oft sehr teuer und unserer Meinung nach überzogen. Wir wollen Ihnen zu einem reellen Preis zur Seite stehen und vereinbaren unser Honorar mit Ihnen klar und übersichtlich in einer schriftlichen Honorarvereinbarung. Fragen Sie uns einfach. 1.5. Wie geht es dann weiter? Sobald alle Details mit Ihnen besprochen sind sollten Sie uns eine Kopie des Abmahnschreibens zukommen lassen. Wir senden Ihnen sodann eine Vollmacht und eine schriftliche Honorarvereinbarung und entwerfen die abgewandelte Unterlassungserklärung für Sie. Senden Sie uns die von Ihnen unterschriebenen Dokumente (vorab per Fax oder pdf und im Original per Post) zurück und wir können mit der Arbeit für Sie beginnen. 2

1.6. Zahlt meine Rechtsschutzversicherung den Schaden? Leider meistens nicht. Die Mehrzahl der Rechtsschutzversicherer hat den Ersatz von Anwaltskosten in Urheberrechts-Streitigkeiten wie diesen in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeklammert und ersetzt Ihnen die Kosten deshalb nicht. Rufen Sie aber zur Sicherheit dennoch Ihren Versicherungsberater an und fragen Sie dort nochmals nach. 2. Das Zivilverfahren gegen mich 2.1. Was ist überhaupt eine Abmahnung? Eine Abmahnung ist eine Aufforderung des Rechteinhabers an Sie, künftig ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten zu unterlassen. Das Gesetz sieht vor, dass man Sie mit dem Abmahnschreiben erst einmal darüber belehren soll, dass Sie sich rechtswidrig verhalten, etwa in dem Sie oder Ihre Kinder Musik- oder andere Dateien im Internet tauschen. Diese Belehrung nennt der Jurist Abmahnung. Das Schreiben, das Sie erhalten haben, ist deshalb auch so lang und umfangreich. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist immer Bestandteil der Abmahnung. Sie sollen die Gelegenheit bekommen, sich künftig rechtstreu zu verhalten. Nur wenn Sie die Abmahnung missachten, drohen Ihnen weitere gerichtliche Schritte. 2.2. Was will die Musikindustrie von mir? Die Musikindustrie will in erster Linie von Ihnen, dass Sie (oder Ihre Kinder) es künftig unterlassen, Musik- oder andere geschützte Dateien im Internet in Tauschbörsen mit anderen zu tauschen (denn Musik im Internet anbieten darf nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz nur der Produzent dieser Musik). Das ist prinzipiell ein gerechtfertigtes Anliegen, da der Industrie jedes Jahr durch die Tauschbörsen Schäden in Millionenhöhe entstehen. Die Menschen kaufen die Musik nicht mehr sondern tauschen Sie illegal umsonst. Mit dem so genannten Unterlassungsanspruch (der in der Unterlassungserklärung mündet) wird dieses Anliegen verfolgt. Weiter fordert die Musikindustrie Sie auf, den Schaden, der durch die Tauschaktivitäten entstanden ist, durch eine pauschale Schadensersatzzahlung 3

zu beheben. Und zu guter Letzt sollen Sie auch noch die (meist recht hohen) Anwaltskosten bezahlen, die der Industrie dadurch entstanden sind, dass Sie Anwälte wie die Sozietät Rasch in Hamburg beauftragen musste. Hier liegt aber häufig das Problem. Denn die Forderungen auf Zahlung von Geld, die im Schreiben gegen Sie geltend gemacht werden, sind häufig für einfache Mitbürger kaum zu tragen und unserer Meinung nach deutlich überhöht. Gerade im Bereich des Schadensersatzes aber haben Sie bei sachgerechter Beratung eine reelle Chance auf einen guten Erfolg. 2.2.1. Ist Filesharing verboten? Wo steht das? Im 19 a des deutschen Urheberrechtsgesetzes (dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ) steht, dass nur die Rechteinhaber (also die Musikindustrie), Musik im Internet zum Download anbieten darf. Wer das missachtet und erwischt wird kann von der Industrie nach 97 UrhG auf Unterlassung und den Ersatz des Schadens (ähnlich wie bei einem Autounfall) in Anspruch genommen werden. Aus 106 Abs. 1 UrhG folgt, dass das illegale Angebot von Musik und Dateien im Internet auch strafbar ist. 2.2.1.1. Was ist eigentlich durch das Gesetz geschützt? Geschützt durch das UrhG sind nur so genannte künstlerische Werke im Sinne des 2 UrhG, also insbesondere Musiktitel (auch MP3s) und digitalisierte Bücher, aber auch Computerprogramme, Fotos und Datenbanken. Nur das was man selber produziert hat, darf man auch mit anderen tauschen (etwa eigene Filme und Bilder). 2.2.2. Gibt es einen Unterschied zwischen Upload und Download in der Tauschbörse? Ja und zwar einen großen. Wenn man nämlich aus einer Tauschbörse nur herunter lädt (also Download betreibt), dann kann das im schlimmsten Fall eine rechtswidrige Privatkopie sein, die aber lange nicht so gravierend verfolgt wird wie das Angebot von Dateien. Nur der Upload, also das Angebot an fremde Dritte, Musik aus dem eigenen Rechner zu saugen, ist zum einen strafbar und zieht auch die möglichen 4

hohen Schadensersatzforderungen nach sich. Leider ist der Upload in den meisten Tauschbörsen automatisch aktiviert auch wenn man nur glaubt herunter zu laden. Viele sind so schon in die Falle getappt. 2.3. Muss ich die Unterlassungserklärung abgeben? Die Frage ob rechtlich ein Anspruch besteht, dass Sie eine Unterlassungserklärung abgeben kann im Einzelfall eine sehr schwierige Rechtsfrage darstellen. Sie ist schon in einigen Musterprozessen mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen geführt worden (wir haben das auf unserer Homepage versucht zu erklären). Auf diesen schwierigen Streit mit der Musikindustrie sollte man sich aber besser nicht einlassen. Denn bestimmt wollen Sie in der Zukunft keine illegalen Börsen mehr nutzen und werden dies auch Ihren Kindern schon erklärt haben. Nur wenn Sie die Unterlassungserklärung nicht abgeben, kann die Industrie einen teuren Prozess auf Unterlassung gegen Sie führen (meist im zivilrechtlichen Schnellverfahren, dem so genannten Einstweiligen Rechtsschutz). Diese Prozesse sind sehr teuer wenn man sie verliert, weil die Gegenstandwerte so hoch sind. Bei einem Gegenstandswert von 100.000,00 bis 200.000,00 bleibt man schnell zusätzlich auf mehreren Tausend Euro an Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Wir raten Ihnen deshalb, die geforderte Unterlassungserklärung abgewandelt abzugeben auch wenn Sie im Recht sein sollten. 2.3.1. Warum ist die Unterlassungserklärung strafbewehrt? Was bedeutet das? Nur wenn man sich in der Unterlassungserklärung dazu verpflichtet für den Fall eines erneuten Verstoßes eine Vertragsstrafe zu bezahlen ist die Erklärung rechtlich ausreichend. Man nennt die Erklärung deshalb im Juristenjargon strafbewehrt. 2.4. In der Unterlassungserklärung steht eine Vertragsstrafe, muss ich die auch bezahlen? Nein, die Vertragsstrafe müssten Sie nur dann bezahlen, wenn Sie später nochmals beim Tauschen erwischt werden würden, was wir ja doch nicht hoffen wollen. 5

2.5. Was passiert, wenn ich mich einfach nicht melde? Wenn Sie einfach den Kopf in den Sand stecken und sich nicht beim Gegner melden, dann riskieren Sie, dass die Industrie über Ihre Anwälte (wie oben geschildert) eine gerichtliche Einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt, in der Ihnen ein Zivilgericht verbietet, künftig Musik- oder sonstige Dateien zu tauschen. Die Verfahren sind wie gesagt teuer, man umgeht sie besser indem man die Unterlassungserklärung abgibt. 2.5.1. Was passiert wenn ich zum zweiten mal beim Filesharing erwischt werde, nachdem ich die Unterlassungserklärung unterschrieben habe? Dann wird es teuer, denn dann kann der Gegner Sie auffordern, die vereinbarte Vertragsstrafe zu bezahlen. Schon in einem einzigen Fall kann das schnell mehrere Tausend Euros kosten. 2.6. Müssen Eltern für ihre Kinder haften? Gerade diese Frage ist im Moment sehr schwer zu beantworten, weil es unterschiedliche Urteile von deutschen Zivilgerichten hierzu gibt. So vertreten die Landgerichte in Hamburg und Mannheim in den jeweiligen Konstellationen eine unterschiedliche Meinung. Es wird wohl noch eine Weile dauern, bis diese Fragen endgültig durch das höchste deutsche Zivilgericht, den Bundesgerichtshof (BGH) geklärt werden. Auf unserer Homepage können Sie genaueres dazu nachlesen. 2.6.1. Macht es einen Unterschied ob meine Kinder volljährig oder minderjährig sind? Ja, aber auch diese Frage ist im Moment zwischen den genannten Landgerichten umstritten. 2.6.2. Müssen Eltern auch für die Freunde ihrer Kinder haften? Hierzu gilt im Prinzip das gleiche, die Frage ist streitig. 6

2.6.3. Was ist mit einem offenen W-LAN Netzwerk? Bei einem offenen W-LAN, das nicht durch ein Kennwort gegen den fremden Zugriff geschützt ist, haftet man im Moment nach derzeitiger Rechtsprechung zumindest auf Unterlassung. Etwas anderes gilt aber für das Finanzielle, nämlich den Schadensersatz. 2.7. In der Abmahnung stehen zahlreiche Zahlen, Schadensersatz, Anwaltskosten, Gegenstandswerte, muss ich die bezahlen? Diese Frage ist rechtlich sehr schwierig, das kann bei sachgerechter Beratung ein Vorteil für Sie sein. Anwaltskosten des fremden Anwaltes müssen Sie prinzipiell nur dann zahlen, wenn die Abmahnung zu Recht an Sie gerichtet wurde. Hier kommt es also (inzident) wieder darauf an, ob Sie eigentlich Unterlassung geschuldet hätten (was ja wie oben unter 2.6. geschildert) rechtlich nicht immer klar ist. Ein kleiner Zivilprozess müsste diese Frage im Ernstfall klären. Er ist aber für den Gegner lange nicht so rentabel zu führen wie der Antrag auf Einstweilige Verfügung, das hängt damit zusammen, das die Gegenstandwerte in einem solchen Prozess viel niedriger sind, der Gegner also weniger verdient und Ihr Risiko auch geringer ist. 2.8. Muss ich Schadensersatz an die Musikindustrie bezahlen? Schadensersatz für die getauschten Dateien müssen Sie nur dann bezahlen, wenn man Ihnen nachweisen kann, dass Sie die Rechtsverletzung zu vertreten haben, und wie das Gesetz es in 97 UrhG nennt vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Das ist gerade dann fraglich, wenn Sie nicht selber gehandelt haben, sondern etwa Ihre Kinder oder deren Freunde. Auch und gerade dieser Prozess ist für die Industrie schwer zu führen, denn der Schadensersatzanspruch hat (anders als der Unterlassungsanspruch) mit dem Verschuldenselement eine weitere für den Gegner teils schwer zu beweisende Voraussetzung. Im Ernstfall müsste der Gegner Ihnen sogar nachweisen, dass er überhaupt alle Rechte an den Musikdateien hat, die von Ihrem Rechner getauscht wurden. Das kann für ihn schwierig werden. Der Anspruch 7

auf Schadensersatz ist gegen Sie nach derzeitiger Rechtslage also nicht einfach vor Gericht durchzusetzen. 3. Das Strafverfahren gegen mich 3.1. Gibt es ein Strafverfahren gegen mich? Ja eigentlich fast immer. Denn die Musikindustrie bekommt von Ihrem Internetprovider keine Auskunft über Ihre Identität. In Tauschbörse kann lediglich Ihre so genannten IP-Adresse mit frei verfügbaren Softwareprogrammen festgestellt werden. Zusammen mit der IP-Adresse wird dann von der Software ein Screenshot der von Ihrem Rechner angebotenen Dateien erstellt. Ihr Provider darf aber anderen Privaten wie auch der Musikindustrie Ihren Namen und Ihre Adresse nicht verraten. Deshalb muss die Industrie einen Umweg gehen. Ihren Namen und Adresse bekommt die Industrie immer nur, wenn Sie Strafanzeige bei der Polizei gegen Sie stellt und dann später in die Ermittlungsakten sehen darf. Denn nur gegenüber der Polizei ist Ihr Provider zur Auskunft verpflichtet. Oft bekommen Sie von dem Strafverfahren aber gar nichts mit, weil die meisten dieser unzähligen Verfahren von der Polizei und der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, bevor Sie überhaupt etwas davon mitbekommen. Wenn Sie aber zuerst Post von der Polizei bekommen haben und noch keine Abmahnung der Anwälte vorliegt, dann sollten Sie schnell handeln. Sie können dann nämlich die Unterlassungserklärung gegenüber der Industrie vorsorglich und freiwillig von sich aus abgeben und dadurch viel Geld (insbesondere fremde Anwaltskosten) und Risiken sparen. 3.1.1. Was ist der Unterschied zwischen dem Straf- und dem Zivilverfahren gegen mich? Im Zivilverfahren geht der Rechteinhaber gegen Sie vor. Er will von Ihnen zivilrechtlich Schadensersatz also Geld und Unterlassung. Im Strafverfahren geht der Staat gegen Sie vor, weil Sie möglicherweise gegen ein Strafgesetz verstoßen haben 8

(den 109 UrhG). Das ist vergleichbar mit einer Trunkenheitsfahrt oder einem Ladendiebstahl. Am Ende des Strafverfahrens kann eine Geldstrafe stehen, im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe. 3.2. Womit muss ich im Strafverfahren rechnen? Es hört sich schlimmer an als es ist, denn die überwältigende Anzahl der Strafverfahren werden einfach sang und klanglos eingestellt. Staatsanwaltschaften und Polizei sind der Flut der Anzeigen nicht mehr gewachsen. Nur in Ausnahmefällen (meist wenn mehrere Tausend Dateien getauscht wurden), kann es im Einzelfall zu echten Strafen kommen. Der Staat muss Ihnen aber immer nachweisen, dass Sie selber getauscht haben. Wenn Sie selber keine Angaben machen, wird das meist schwierig werden. 3.3. Muss ich mit Hausdurchsuchungen rechnen? Nein, normalerweise nicht. In Ausnahmefällen hat es so etwas gegeben, es wurden dann auch Rechner beschlagnahmt. Inzwischen verzichtet die Polizei aber auf solche Maßnahmen. Nur wenn Kinderpornografie getauscht wurde, muss man ernsthaft mit einem unangenehmen persönlichen Besuch der Ermittler rechnen. 3.4. Was passiert mit dem Strafverfahren gegen mich? Muss ich hier etwas bezahlen? Meistens werden die Verfahren eingestellt. Sie müssen hier also regelmäßig auch nichts bezahlen. 3.5. Muss ich bei der Polizei Angaben zu dem Vorfall machen? Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie das Recht zu schweigen. Davon sollten Sie unbedingt zunächst einmal Gebrauch machen. Die Polizei verschickt oft Fragebögen zu den Filesharing-Verstößen. Füllen Sie diese erst nach Rücksprache mit uns aus. 9

3.6. Muss ich der Polizei verraten, dass meine Kinder getauscht haben? Nein, gegenüber Verwandten dürfen Sie die Aussage verweigern. Sprechen Sie mit uns, wir geben für Sie die richtigen Erklärungen bei Polizei und Staatsanwaltschaft ab- 3.7. Kann mir ein Anwalt bei der Sache helfen? Ja, wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Strafrecht und bewahren Sie davor, sich selber unnötig zu belasten. 3.8. Was kostet mich diese Hilfe? Der strafrechtliche Aspekt und seine Kosten sind von unserem individuellen Pauschalpreis mit umfasst. Fragen Sie uns einfach. 4. Technische Aspekte 4.1. Woher hat die Musikindustrie überhaupt meine Adresse? Wie oben beschrieben bekommt die Industrie und deren Anwälte Ihre Adresse von der Polizei, nicht von Ihrem Internetprovider. 4.2. Muss mein Provider nicht meine Daten rechtzeitig löschen? Das kommt darauf an. Gerade wenn Sie eine Internet-Flatrate benutzen, braucht Ihr Provider Ihre Nutzungsdaten nicht für die Abrechnung. Es hat schon Verfahren gegeben, in denen Kunden Ihre Provider erfolgreich auf Löschung der Internet-Surf- Daten verklagt haben. Das wird aber im Moment noch unterschiedlich gehandhabt. Es lohnt sich aber den Provider zur Löschung der Daten aufzufordern. Das Risiko beim Tauschen erwischt zu werden sinkt dadurch erheblich. Dr. Bernhard Knies 2007 10