AGROLAB Austria GmbH Betriebsstätte Pischelsdorf PRÜFBERICHT Chemisch-technische und hygienische Wasseranalyse.

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Tel.: +43 ()33 3323, Fax: +43 ()33 33234 [@ANALYNR_START=734282] [@BARCODE= R] DOC94787DEP Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. Marktgemeinde Weißkirchen Gemeindeplatz PRÜFBERICHT 3326 734282 Auftrag Analysennr. Probeneingang Probenahme Probenehmer KundenProbenbezeichnung Witterung vor der Probenahme Witterung während d.probenahme Bezeichnung Anlage Offizielle Entnahmestellennr. Bezeichnung Entnahmestelle Angew. Wasseraufbereitungen Mischoder Wechselwasser Rückschluß Qual.beim Verbrauch Rückschluß auf Grundwasser Straße PLZ/ Ort Chemischtechnische und hygienische Wasseranalyse Allgemeine Angaben zur Probenahme Lufttemperatur (vor Ort) Sensorische Untersuchungen Färbung (vor Ort) Geruch (vor Ort) Geschmack organoleptisch (vor Ort) Mikrobiologische Coliforme Bakterien E. coli Enterokokken Koloniezahl bei 37 Koloniezahl bei 22 Physikalische Wassertemperatur (vor Ort) phwert (vor Ort) Leitfähigkeit bei 2 (vor Ort) µs/cm Chemische Standarduntersuchung FN: 27 3 i AT U 9 84 33 3326 Marktgemeinde Weißkirchen 2. Halbjahr 734282 Trinkwasser 7.9.27 6.9.27 Agrolab Austria Anna Schmalzmeier Wasserhahn Vorplatz der Volksschule neben Entlüftung WVA Marktgemeinde Weißkirchen P Volksschule Weißkirchen keine NEIN Kärntnerstraße 8 2 farblos, klar, ohne Bodensatz geruchlos nicht analysiert 6,6 7,9 386, 34/2 34/2 Datum 3.9.27 2 2 6, 9, 2 ÖNORM M 662:22 ÖNORM M 662:22 ÖNORM M 662:22 EN ISO 938:24 EN ISO 938:24 EN ISO 78992:2 238 DIN 38444 (C 4):976 EN ISO 23:22 EN 27888:993 Seite von 3

Tel.: +43 ()33 3323, Fax: +43 ()33 33234 DOC94787DEP2 Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. PRÜFBERICHT 3326 734282 Ammonium (NH4) Chlorid (Cl) Nitrat (NO3) Nitrat/ + Nitrit/3 Nitrit (NO Sulfat (SO4) Calcium (Ca) Eisen (Fe) Kalium (K) Magnesium (Mg) Mangan (Mn) Natrium (Na) Säurekapazität bis ph 4,3 Hydrogencarbonat Carbonathärte Gesamthärte Gesamthärte (Summe Erdalkalien) Summenparameter Oxidierbarkeit mmol/l dh dh mmol/l mg O2/l <, 9, 6,,2 <, 23,6 69, <, 3,2,3 <, 7,2 3,67 22,3 2,3 2,9 <,2,,,,,,,,2,,2 ) EN ISO 732:2(MH) EN ISO 34:29(MH) EN ISO 34:29(MH) EN ISO 339:996(MH) EN ISO 34:29(MH) EN ISO 72942:24(MH) EN ISO 72942:24(MH) EN ISO 72942:24(MH) EN ISO 72942:24(MH) EN ISO 72942:24(MH) EN ISO 72942:24(MH) EN ISO 9963:99(MH) EN ISO 9963:99(MH) EN ISO 9963:99(MH) DIN 38496 (H 6):986(MH) DIN 38496 (H 6):986(MH) ) EN ISO 8467:99 (mod.)(mh) ) Für einen begrenzten Zeitraum, der 6 Monate nicht überschreiten darf, sind Überschreitungen bis, zulässig, wenn sie technisch bedingt sind und das Wasser nicht zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet wird. ) 6) 9) 2 34) 3) 9) 34/2 Für den Verbraucher annehmbar und ohne anormale Veränderung Der braucht nicht bestimmt zu werden, wenn der TOC bestimmt wurde. Überschreitungen bis zu 7 bleiben außer Betracht, sofern der dem Calzium nicht äquivalente Gehalt des Sulfates 2 nicht übersteigt. Der Indikatorwert ist nicht in der Trinkwasserverordnung (BGBl 34/) enthalten, sondern ist im Lebensmittelbuch CODEX (Kapitel BI Anhang3 "Zusätzliche Kriterien") festgelegt. Das Wasser sollte nicht korrosiv sein. Bei Wasser, das bestimmt ist in Flaschen in Verkehr gebracht zu werden, darf der phwert am Punkt der Abfüllung bis zu 4, betragen. Ist dieses Wasser von Natur aus kohlensäurehältig oder ist es mit Kohlensäure versetzt, kann der Mindestwert niedriger sein. Der Indikatorwert gilt, wenn das Wasser durch chemischtechnische Maßnahmen enthärtet oder entsalzt wurde. Bei Einzelwasserversorgungsanlagen (Abgabe < m³/d) können bis zu,8 Fe toleriert werden. Bei Einzelwasserversorgungsanlagen (Abgabe < m³/d) können bis zu,2 Mn toleriert werden. Geogen bedingte Überschreitungen bis bleiben außer Betracht. Ab einem Gehalt von,2 dürfen Chlorungsverfahren nicht angewendet werden. Das Wasser sollte nicht korrosiv sein. Ab einem Gehalt von kann es unter Umständen bei metallischen Werkstoffen zu Korrosionen kommen., 2 2 4,2, 2 TrinkwV: Trinkwasserverordnung BGBl II 34/2 Erläuterung: Das Zeichen "<" oder n.b. in der Spalte Ergebnis bedeutet, der betreffende Stoff ist bei nebenstehender Bestimmungsgrenze nicht quantifizierbar., 34/2 Datum 3.9.27 AgrolabGruppenLabore Untersuchung durch (MH) AGROLAB Standort Meggenhofen, Trappenhof Nord 3, 474 Meggenhofen, für die zitierte akkreditiert nach ISO/IEC 72:2, Akkreditierungsurkunde: n EN ISO 34:29; EN ISO 732:2; EN ISO 9963:99; DIN 38496 (H 6):986; EN ISO 72942:24; EN ISO 339:996; EN ISO 8467:99 (mod.) >8,4 9) 9) 6) 9) 34) 9) 9) 3) 2 9) 238 Die Indikator und der Trinkwasserverordnung wurden im Rahmen des Untersuchungsumfanges eingehalten. FN: 27 3 i AT U 9 84 33 Seite 2 von 3

Tel.: +43 ()33 3323, Fax: +43 ()33 33234 DOC94787DEP3 Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. PRÜFBERICHT 3326 734282 Beginn der Prüfungen: 7.9.27 Ende der Prüfungen: 3.9.27 AGROLAB Austria Frau Mag. Danninger, Tel. 33/3323 Zeichnungsberechtigte Sachbearbeiterin Datum 3.9.27 238 Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die Prüfgegenstände. Bei Proben unbekannten Ursprungs ist eine Plausibilitätsprüfung nur bedingt möglich. Die auszugsweise Vervielfältigung des Berichts ohne unsere schriftliche Genehmigung ist nicht zulässig. FN: 27 3 i AT U 9 84 33 Seite 3 von 3

Tel.: +43 ()33 3323, Fax: +43 ()33 33234 [@ANALYNR_START=734283] [@BARCODE= R] DOC94787DEP4 Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. Marktgemeinde Weißkirchen Gemeindeplatz PRÜFBERICHT 3326 734283 Auftrag Analysennr. Probeneingang Probenahme Probenehmer KundenProbenbezeichnung Witterung vor der Probenahme Witterung während d.probenahme Bezeichnung Anlage Offizielle Entnahmestellennr. Bezeichnung Entnahmestelle Angew. Wasseraufbereitungen Mischoder Wechselwasser Rückschluß Qual.beim Verbrauch Rückschluß auf Grundwasser Straße PLZ/ Ort Chemischtechnische und hygienische Wasseranalyse Allgemeine Angaben zur Probenahme Lufttemperatur (vor Ort) Sensorische Untersuchungen Färbung (vor Ort) Geruch (vor Ort) Geschmack organoleptisch (vor Ort) Mikrobiologische Coliforme Bakterien E. coli Enterokokken Koloniezahl bei 37 Koloniezahl bei 22 Physikalische Wassertemperatur (vor Ort) phwert (vor Ort) Leitfähigkeit bei 2 (vor Ort) µs/cm Chemische Standarduntersuchung FN: 27 3 i AT U 9 84 33 3326 Marktgemeinde Weißkirchen 2. Halbjahr 734283 Trinkwasser 7.9.27 6.9.27 Agrolab Austria Anna Schmalzmeier Kindergarten Eppenstein, Wasserhahn WC WVA Marktgemeinde Weißkirchen P2 Kindergarten Eppenstein keine NEIN Eppenstein 3 2 farblos, klar, ohne Bodensatz geruchlos nicht analysiert,6 7,9 39, 34/2 34/2 Datum 3.9.27 2 2 6, 9, 2 ÖNORM M 662:22 ÖNORM M 662:22 ÖNORM M 662:22 EN ISO 938:24 EN ISO 938:24 EN ISO 78992:2 238 DIN 38444 (C 4):976 EN ISO 23:22 EN 27888:993 Seite von 2

Tel.: +43 ()33 3323, Fax: +43 ()33 33234 DOC94787DEP Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. PRÜFBERICHT 3326 734283 Ammonium (NH4) <,,, ÖNORM ISO 7 Für den Verbraucher annehmbar und ohne anormale Veränderung Das Wasser sollte nicht korrosiv sein. Bei Wasser, das bestimmt ist in Flaschen in Verkehr gebracht zu werden, darf der phwert am Punkt der Abfüllung bis zu 4, betragen. Ist dieses Wasser von Natur aus kohlensäurehältig oder ist es mit Kohlensäure versetzt, kann der Mindestwert niedriger sein. Geogen bedingte Überschreitungen bis bleiben außer Betracht. Ab einem Gehalt von,2 dürfen Chlorungsverfahren nicht angewendet werden. TrinkwV: Trinkwasserverordnung BGBl II 34/2 Erläuterung: Das Zeichen "<" oder n.b. in der Spalte Ergebnis bedeutet, der betreffende Stoff ist bei nebenstehender Bestimmungsgrenze nicht quantifizierbar. Beginn der Prüfungen: 7.9.27 Ende der Prüfungen: 3.9.27 AGROLAB Austria Frau Mag. Danninger, Tel. 33/3323 Zeichnungsberechtigte Sachbearbeiterin 34/2 34/2 Datum 3.9.27 238 Die Indikator und der Trinkwasserverordnung wurden im Rahmen des Untersuchungsumfanges eingehalten. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die Prüfgegenstände. Bei Proben unbekannten Ursprungs ist eine Plausibilitätsprüfung nur bedingt möglich. Die auszugsweise Vervielfältigung des Berichts ohne unsere schriftliche Genehmigung ist nicht zulässig. FN: 27 3 i AT U 9 84 33 Seite 2 von 2

Tel.: +43 ()33 3323, Fax: +43 ()33 33234 [@ANALYNR_START=734284] [@BARCODE= R] DOC94787DEP6 Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. Marktgemeinde Weißkirchen Gemeindeplatz PRÜFBERICHT 3326 734284 Auftrag Analysennr. Probeneingang Probenahme Probenehmer KundenProbenbezeichnung Witterung vor der Probenahme Witterung während d.probenahme Bezeichnung Anlage Offizielle Entnahmestellennr. Bezeichnung Entnahmestelle Angew. Wasseraufbereitungen Mischoder Wechselwasser Rückschluß Qual.beim Verbrauch Rückschluß auf Grundwasser Straße PLZ/ Ort Chemischtechnische und hygienische Wasseranalyse Allgemeine Angaben zur Probenahme Lufttemperatur (vor Ort) Sensorische Untersuchungen Färbung (vor Ort) Geruch (vor Ort) Geschmack organoleptisch (vor Ort) Mikrobiologische Coliforme Bakterien E. coli Enterokokken Koloniezahl bei 37 Koloniezahl bei 22 Physikalische Wassertemperatur (vor Ort) phwert (vor Ort) Leitfähigkeit bei 2 (vor Ort) µs/cm Chemische Standarduntersuchung FN: 27 3 i AT U 9 84 33 3326 Marktgemeinde Weißkirchen 2. Halbjahr 734284 Trinkwasser 7.9.27 6.9.27 Agrolab Austria Anna Schmalzmeier Objekt Enzinger, Wasserhahn Vorhaus WVA Marktgemeinde Weißkirchen P4 Objekt Enzinger keine NEIN Wöllmerdorf 9 6 farblos, klar, ohne Bodensatz geruchlos nicht analysiert 8,3 7,8 389, 34/2 34/2 Datum 3.9.27 2 2 6, 9, 2 ÖNORM M 662:22 ÖNORM M 662:22 ÖNORM M 662:22 EN ISO 938:24 EN ISO 938:24 EN ISO 78992:2 238 DIN 38444 (C 4):976 EN ISO 23:22 EN 27888:993 Seite von 2

Tel.: +43 ()33 3323, Fax: +43 ()33 33234 DOC94787DEP7 Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. PRÜFBERICHT 3326 734284 Ammonium (NH4) <,,, ÖNORM ISO 7 Für den Verbraucher annehmbar und ohne anormale Veränderung Das Wasser sollte nicht korrosiv sein. Bei Wasser, das bestimmt ist in Flaschen in Verkehr gebracht zu werden, darf der phwert am Punkt der Abfüllung bis zu 4, betragen. Ist dieses Wasser von Natur aus kohlensäurehältig oder ist es mit Kohlensäure versetzt, kann der Mindestwert niedriger sein. Geogen bedingte Überschreitungen bis bleiben außer Betracht. Ab einem Gehalt von,2 dürfen Chlorungsverfahren nicht angewendet werden. TrinkwV: Trinkwasserverordnung BGBl II 34/2 Erläuterung: Das Zeichen "<" oder n.b. in der Spalte Ergebnis bedeutet, der betreffende Stoff ist bei nebenstehender Bestimmungsgrenze nicht quantifizierbar. Beginn der Prüfungen: 7.9.27 Ende der Prüfungen: 3.9.27 AGROLAB Austria Frau Mag. Danninger, Tel. 33/3323 Zeichnungsberechtigte Sachbearbeiterin 34/2 34/2 Datum 3.9.27 238 Die Indikator und der Trinkwasserverordnung wurden im Rahmen des Untersuchungsumfanges eingehalten. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die Prüfgegenstände. Bei Proben unbekannten Ursprungs ist eine Plausibilitätsprüfung nur bedingt möglich. Die auszugsweise Vervielfältigung des Berichts ohne unsere schriftliche Genehmigung ist nicht zulässig. FN: 27 3 i AT U 9 84 33 Seite 2 von 2

Tel.: +43 ()33 3323, Fax: +43 ()33 33234 [@ANALYNR_START=73428] [@BARCODE= R] DOC94787DEP8 Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. Marktgemeinde Weißkirchen Gemeindeplatz PRÜFBERICHT 3326 73428 Auftrag Analysennr. Probeneingang Probenahme Probenehmer KundenProbenbezeichnung Witterung vor der Probenahme Witterung während d.probenahme Bezeichnung Anlage Offizielle Entnahmestellennr. Bezeichnung Entnahmestelle Angew. Wasseraufbereitungen Mischoder Wechselwasser Rückschluß Qual.beim Verbrauch Rückschluß auf Grundwasser Straße PLZ/ Ort Chemischtechnische und hygienische Wasseranalyse Allgemeine Angaben zur Probenahme Lufttemperatur (vor Ort) Sensorische Untersuchungen Färbung (vor Ort) Geruch (vor Ort) Geschmack organoleptisch (vor Ort) Mikrobiologische Coliforme Bakterien E. coli Enterokokken Koloniezahl bei 37 Koloniezahl bei 22 Physikalische Wassertemperatur (vor Ort) phwert (vor Ort) Leitfähigkeit bei 2 (vor Ort) µs/cm Chemische Standarduntersuchung FN: 27 3 i AT U 9 84 33 3326 Marktgemeinde Weißkirchen 2. Halbjahr 73428 Trinkwasser 7.9.27 6.9.27 Agrolab Austria Anna Schmalzmeier Gasthaus Troger, Wasserhahn Küche Waschbecken Wechselhaft WVA Marktgemeinde Weißkirchen P3 Gasthaus Troger keine NEIN Möbersdorf 6 farblos, klar, ohne Bodensatz geruchlos nicht analysiert,9 7,8 387, 34/2 34/2 Datum 3.9.27 2 2 6, 9, 2 ÖNORM M 662:22 ÖNORM M 662:22 ÖNORM M 662:22 EN ISO 938:24 EN ISO 938:24 EN ISO 78992:2 238 DIN 38444 (C 4):976 EN ISO 23:22 EN 27888:993 Seite von 2

Tel.: +43 ()33 3323, Fax: +43 ()33 33234 DOC94787DEP9 Die in diesem Dokument berichteten sind gemäß ISO/IEC 72:2 akkreditiert. Ausschließlich nicht akkreditierte sind mit dem Symbol " * " gekennzeichnet. PRÜFBERICHT 3326 73428 Ammonium (NH4) <,,, ÖNORM ISO 7 Für den Verbraucher annehmbar und ohne anormale Veränderung Das Wasser sollte nicht korrosiv sein. Bei Wasser, das bestimmt ist in Flaschen in Verkehr gebracht zu werden, darf der phwert am Punkt der Abfüllung bis zu 4, betragen. Ist dieses Wasser von Natur aus kohlensäurehältig oder ist es mit Kohlensäure versetzt, kann der Mindestwert niedriger sein. Geogen bedingte Überschreitungen bis bleiben außer Betracht. Ab einem Gehalt von,2 dürfen Chlorungsverfahren nicht angewendet werden. TrinkwV: Trinkwasserverordnung BGBl II 34/2 Erläuterung: Das Zeichen "<" oder n.b. in der Spalte Ergebnis bedeutet, der betreffende Stoff ist bei nebenstehender Bestimmungsgrenze nicht quantifizierbar. Beginn der Prüfungen: 7.9.27 Ende der Prüfungen: 3.9.27 AGROLAB Austria Frau Mag. Danninger, Tel. 33/3323 Zeichnungsberechtigte Sachbearbeiterin 34/2 34/2 Datum 3.9.27 238 Die Indikator und der Trinkwasserverordnung wurden im Rahmen des Untersuchungsumfanges eingehalten. Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die Prüfgegenstände. Bei Proben unbekannten Ursprungs ist eine Plausibilitätsprüfung nur bedingt möglich. Die auszugsweise Vervielfältigung des Berichts ohne unsere schriftliche Genehmigung ist nicht zulässig. FN: 27 3 i AT U 9 84 33 Seite 2 von 2