Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der. Farge-Vegesacker Eisenbahn-Gesellschaft mbh,

Ähnliche Dokumente
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Niederbarnimer Eisenbahn-Aktiengesellschaft

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DE Infrastruktur GmbH

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Westerwaldbahn

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Hörseltalbahn GmbH. Hörseltalbahn GmbH Adam Opel Strasse 100 in Eisenach

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur. der Regiobahn Bitterfeld Berlin GmbH

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der intermodal.sh GmbH & Co. KG

Infrastrukturnutzungsvertrag

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der IDR Bahn GmbH & Co. KG. IDR Bahn GmbH & Co. KG

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Tegernsee-Bahn Betriebsgesellschaft mbh

VERTRAG. über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE)

Vertrag über die Nutzung der Serviceeinrichtung Hafenbahn Leer (Ostfriesland) der Stadtwerke Leer AöR (Infrastrukturnutzungsvertrag)

AGB Wagenwaschanlage Wien Westbahnhof vom

1. Anwendungsbereich. 2. Leistungen von IMPLIUS. 3. Voraussetzungen. 4. Pflichten des Mitglieds

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und

Willst du mit mir wohnen?

VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG

(2) Die folgenden Dokumente sind Bestandteile des Vertrags und zwar in der angegebenen Rangordnung:

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Maklervertrag. zwischen. Jahn & Partner Versicherungsmakler GmbH, Lechstraße 9, Mering - nachstehend Versicherungsmakler genannt - und

Maklervertrag «K_TITEL» «K_VORNAME» «K_NAME» «K_STRASSE» «K_PLZ» «K_ORT» VuFD Karl-Heinz Ullrich Goethestr Riesa

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )

Mietkaufvertrag. zwischen dem. Muster Hotel Musterstraße Musterstadt. und der. EVH GmbH Bornknechtstraße Halle (Saale)

Anhang 4 Trassenpreiskatalog für die Strecke Chemnitz/Zwönitzbrücke Stollberg

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der

Muster-Ausstellungsvertrag und Muster-Werkliste

Vertrag über den Transport von Sterilgut

HOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG

Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V

Software Wartungsvertrag. zwischen. im Folgenden Auftraggeber. und. SoulTek GbR Frankfurter Strasse Homberg (Ohm) im Folgenden Auftragnehmer

Lizenzvertrag. - Profi cash -

A G E N T U R V E R T R A G

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren.

Reseller Vertrag für Dedizierte Server Kunden. zwischen. der. STRATO AG Pascalstraße Berlin. im folgenden STRATO. und

Vertrag über die Kryokonservierung und Lagerung von Eierstockgewebe

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, Gelsenkirchen

Vertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Vertrag über eine Biosphärenreservats-Partnerschaft

BERITTVERTRAG Vertragsgegenstand

Copyright by it-basixs

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

Lieferstelle: Straße, Hausnr.: PLZ, Ort: Zählernummer: Zählergröße: Q n 2,5 m³/h Q n 6 m³/h oder Q n m³/h

Anlage 5 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung Finanztip-Siegel

Maklerauftrag für Vermieter

Anlage 5 Standardisierte Zuordnungsvereinbarung. als Vertragsmodul zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Stadtwerke Coesfeld GmbH Dülmener Straße Coesfeld. als Verteilnetzbetreiber (VNB) - und

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Emden/Leer. (Genehmigt vom Senat der Hochschule Emden/Leer am

Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt

PACHTRAHMENVERTRAG. über die zur Messung vorhandenen technischen Einrichtungen. Zwischen. - im folgenden - Pächterin - genannt - und

Dienstleistungsvertrag Muster

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Maklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, Berlin (- nachfolgend Makler genannt -)

Zuordnungsvereinbarung

Pflegevertrag. zwischen. Herrn / Frau... Adresse: Telefon:... Fax:... Herrn / Frau... Adresse: Telefon:... Fax:...

Zuordnungsvereinbarung

Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S.

GRUNDSATZ-INFRASTRUKTURNUTZUNGSVERTRAG ( GRUNDSATZ-INV )

Support- und Wartungsvertrag

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

Vertragsbedingungen über die Mittagessensversorgung der Essensteilnehmer an der Leine-Schule in Neustadt a. Rbge.

Hinweise und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuordnungsvereinbarung

Kaufvertrag für Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK) Hardwarelieferung, Hardwaremontage, Softwareüberlassung

Sponsoringvertrag zwischen

Zuordnungsvereinbarung

Dienstleistungsvertrag

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -

Werkvertrag. als Auftragnehmer

Netznutzungsvertrag Strom

LINDA-Kooperationsvertrag NEUKUNDE

Beratervertrag. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort»

Darlehensvertrag zwischen Neue Energie Genossenschaft eg, Weberplatz 15, Potsdam im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.

Liste der Entgelte Liste der Entgelte Preise gültig ab Entgelte NBS Stand Version 2.0 In Kraft / gültig ab Liste der Entgelte

Anlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung

Nutzungsvertrag PREH-Webportal

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Vertrag über die Miete einer Lizenz für die Software Profi cash

Mietvertrag Musikanlage

VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG. zwischen

Zuordnungsvereinbarung (Strom)

Versicherungs - Maklervertrag

zwischen GELSENWASSER Energienetze GmbH Willy-Brandt-Allee Gelsenkirchen und

Kooperationsvertrag. zur Regelung kooperativer Promotionen sowie insgesamt zur Förderung von Promotionen von FH-Absolventlnnen

Schienennetznutzungsbedingungen - Besonderer Teil (SNB-BT) der. DE Infrastruktur GmbH

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.

DVR: FN p LG Innsbruck

Vertrag über eine stille Beteiligung an der GäuWärme GmbH. Es erscheinen:

NO TIDE. NO LIMITS. JWP-EGS

L a n d p a c h t v e r t r a g

Anschlussnutzungsvertrag

Transkript:

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Farge-Vegesacker Eisenbahn-Gesellschaft mbh Die Farge-Vegesacker Eisenbahn-Gesellschaft mbh, Farger Straße 128, 28777 Bremen -nachfolgend FVE genannt und das EVU Muster GmbH Musterallee 00 in 00000 Musterstadt schließen folgenden Vertrag: -nachfolgend EVU genannt 1 Gegenstand des Vertrages (1) Das EVU führt planmäßig verkehrende Güter- und Reisezüge im öffentlichen Eisenbahnverkehr durch. (2) Es nutzt die Eisenbahninfrastruktur der FVE zum Erbringen eigener Eisenbahnverkehrsdienstleistungen.

2 Leistungen der Parteien (1) Die FVE stellt dem EVU die im Anhang zu diesem Vertrag aufgeführten Trassen und örtlichen Anlagen und Stationen zur Verfügung. (2) Für die Nutzung gelten die Schienennetz-Benutzungsbedingungen (allgemeiner und besonderer Teil) SNB-AT/BT, sowie die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (allgemeiner und besonderer Teil) NBS-AT/BT der FVE. (3) Leistungen die von dem EVU für die FVE erbracht werden, sind gesondert zu vereinbaren. 3 Leistungsentgelt (1) Für die in 2 genannten Leistungen entrichtet das EVU der FVE die in Anlage 1 Entgeltgrundsätze im einzelnen aufgeführten Entgelte. (2) Die Nutzungsentgelte werden monatlich auf der Basis der ermittelten Fahrten abgerechnet und dem EVU in Rechnung gestellt. (3) Das EVU zahlt der FVE ein Leistungsentgelt für die Nutzung sonstiger Leistungen entsprechend dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Das hierfür zu entrichtende Entgelt berechnet sich nach den Entgeltgrundsätzen. 4 Nutzungsanspruch des EVU (1) Mit Vertragsabschluß wird dem EVU das Nutzungsrecht an den Zugtrassen bzw. der Anlagenkapazität und den Serviceeinrichtungen der FVE eingeräumt. (2) Ein Nutzungsanspruch des EVU besteht jedoch erst ab dem vertraglich vorgesehenen ersten Verkehrstag. (3) Wünscht das EVU die Durchführung von Probefahrten vor diesem Zeitraum, so ist dies gesondert mit der FVE zu vereinbaren.

5 Laufzeit (1) Der Vertrag tritt mit Datum der Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum Ende der Netzfahrplanperiode. (2) Vertragslaufzeiten, für die Benutzung von Schienenwegkapazität über mehr als eine Netzfahrplanperiode, sind in einem Rahmenvertrag nach Maßgabe des 13 EIBV zwischen FVE und EVU abzuschließen. 6 Vorzeitige Vertragsbeendigung (1) Das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung (besonderes Kündigungsrecht aus wichtigem Grund) liegt für die FVE insbesondere dann vor, wenn: a) die Betriebsgenehmigung des EVU von der Genehmigungsbehörde widerrufen oder zurückgenommen wird, b) das EVU die in den SBN-AT/BT und NBS-AT/BT genannten Verpflichtungen trotz Abmahnung wiederholt nicht erfüllt, c) das EVU eine eidesstattliche Versicherung im Sinne von 807 (ZPO) abgegeben hat oder wenn über ihr Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt oder die Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung angeordnet worden ist. (2) Das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund liegt für das EVU insbesondere dann vor, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen von der FVE, grundlos nicht zur Verfügung gestellt werden. 7 Zahlungsverzug und Sicherheitsleistung (1) Befindet sich das EVU in Zahlungsverzug, für zwei aufeinander folgende Fälligkeitstermine mit einem Betrag der ein monatliches Nutzungsentgelt übersteigt, werden von der FVE die vertraglich vereinbarten Leistungen weiterhin zur Verfügung gestellt, jedoch mit der Restriktion, dass vom EVU eine Sicherheitsleistung (Vorkasse) zu erbringen ist.

8 Bestandteile des Infrastruktur-Nutzungsvertrages Mitgeltende und somit verbindliche Bestandteile dieses Infrastruktur-Nutzungsvertrages sind im Folgenden: (1) Anlage 1 Entgeltgrundsätze für die Benutzung der Zugtrassen sowie der sonstigen Anlagen und Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur der FVE. (2) Anlage 2 Schienennetz-Benutzungsbedingungen (allgemeiner Teil), mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benutzung der Zugtrassen sowie der sonstigen Anlagen und Einrichtungen der FVE. (3) Anlage 3 Schienennetz-Benutzungsbedingungen (besonderer Teil), mit den unternehmensspezifischen Besonderheiten für die Benutzung der Zugtrassen sowie der sonstigen Anlagen und Einrichtungen der FVE. (4) Anlage 4 Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (allgemeiner Teil), mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich aus der Nutzung von Serviceeinrichtungen der FVE ergeben. (5) Anlage 5 Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (besonderer Teil), mit den unternehmensspezifischen Besonderheiten, die sich aus der Nutzung von Serviceeinrichtungen der FVE ergeben. 9 Änderungen Änderungen und Ergänzungen zu diesem Infrastruktur-Nutzungsvertrag bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

10 Zusätzliche Bestimmungen (1) Dieser Vertrag gilt auch für die Nutzung weiterer im Anhang dieses Vertrages nicht genannter Infrastruktureinrichtungen der FVE. (2) Einzelheiten der Nutzung werden jedoch für jeden Einzelfall gesondert vereinbart und richten sich nach den Entgeltgrundsätzen. 11 Datenspeicherung, Datenverarbeitung (1) Beide Partner sind berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder Vertragsdurchführung ergeben, an Versicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung von Versicherungsfällen zu übermitteln. (2) Sie sind ferner berechtigt, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen zu führen und an ihre Vertreter weiterzugeben, soweit dies zur Infrastrukturnutzung notwendig ist. Die Vertragsparteien geben hierzu ihre Einwilligung. (3) Hiervon unberührt sind Angaben zu Zwecken der Eisenbahnstatistik (gem. AEG), die zur Beurteilung der Struktur und Entwicklung des Eisenbahnverkehrs an das Statistische Bundesamt übermittelt werden. 12 Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung des Vertrages für einen Vertragspartner unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt bei einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Regelung ist der Vertrag so zu ergänzen oder auszulegen, dass die von den Vertragspartnern angestrebten Ziele möglichst erreicht werden.

(2) Die Vertragsparteien benennen die im Anhang 2 genannten Personen bzw. Stellen, die befugt und in der Lage sind, binnen kürzester Zeit betriebliche Entscheidungen im Namen des EVU und der FVE zu treffen. (3) Der Vertrag wird 2-fach ausgefertigt. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung. (4) Gerichtsstand ist Bremen. Bremen, den 00.00.0000 Farge-Vegesacker Eisenbahn- Gesellschaft mbh Unterschrift Unterschrift Musterstadt, den 00.00.0000 Muster GmbH AG Unterschrift Unterschrift

ANHANG 1 Verzeichnis vom benutzten Strecken, örtlichen Gleisanlagen, Bahnhöfe, Haltepunkte und Haltestellen a) Strecken und Streckenabschnitte (in Richtung und Gegenrichtung) Stammstrecke der FVE zwischen Bahn-km 0,500 und 10,44 in Richtung und Gegenrichtung. b) örtliche Gleisanlagen Bf. Aumund: Gleis 1 und 2 Bft. Klinikum Bremen-Nord/ Beckedorf: Gleis 1 und 2 Bft. Blumenthal: Gleis 1 und 2 Bf. Farge: Gleis 1 und 2 c) Bahnhöfe, Haltepunkte und Haltestellen Bf. Aumund Bft. Klinikum Bremen-Nord/ Beckedorf Bft. Blumenthal Hp. Mühlenstraße Hp. Kreinsloger Hp. Turnerstraße Bf. Farge

ANHANG 2 Verzeichnis der Ansprechpartner der Vertragsparteien Für das EVU: (allgemeine Entscheidungen) Muster GmbH Musterallee 00 00000 Musterstadt Tel. 000-00 00 000 Fax 000-00 00 000 (Ad-hoc Entscheidungen) Muster GmbH Zentrale Netzleitstelle Musterallee 00 00000 Musterstadt Tel. 000-00 00 000 Fax 000-00 00 000 Für die FVE: (allgemeine Entscheidungen/ Geschäftsführung) (Ad-hoc Entscheidungen) FVE Farger Straße 128 28777 Bremen Tel. 0421-68646 Fax. 0421-683560 Betriebszentrale Farger Straße 128 28777 Bremen Tel. 0421-68646 Fax. 0421-683560