Vertragsbedingungen über die Mittagessensversorgung der Essensteilnehmer an der Leine-Schule in Neustadt a. Rbge.

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1 Vertragsbedingungen über die Mittagessensversorgung der Essensteilnehmer an der Leine-Schule in Neustadt a. Rbge. 1 Leistung (1) Die Auftragnehmerin übernimmt für den Essensteilnehmer die Produktion und Anlieferung von Mittagessen und bietet diese zu den üblichen Mensa-Öffnungszeiten (grundsätzlich Uhr Uhr) an. (2) Die Auftragnehmerin bietet von Montag bis Donnerstag mindestens zwei ernährungsphysiologisch ausgewogene Gerichte (nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. DGE-) an. Ein Gericht enthält eine Hauptmahlzeit sowie eine bzw. zwei Beilagen und ein Desserts bzw. Obst im Wechsel. Dabei ist ein Gericht ohne Schweinefleisch bzw. vegetarisch zuzubereiten. Unabhängig von ernährungsphysiologischen Erkenntnissen haben der Essensteilnehmer die Möglichkeit einzelne Menükomponenten gegeneinander auszutauschen. (3) An jedem Essenstag besteht die Möglichkeit, einen kleinen Salat als Komponente zu wählen. Auf Verlangen und je nach Kapazität wird ein sogenannter Nachschlag bei den Beilagen kostenfrei zur Verfügung gestellt. (4) In dem Speisesaal bietet die Auftragnehmerin kostenfrei Wasser (mittels Wasserdispenser) zum Verzehr an. 2 Bestellvorgang (1) Die Bestellung des Essens kann durch den Auftraggeber bei der Auftragnehmerin ausschließlich per Internet erfolgen. Die dazu erforderliche Bestell-Software wird dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin auf Anforderung zur Verfügung gestellt bzw. kann auf der Homepage der Auftragnehmerin heruntergeladen werden (Adresse: Diese ermöglicht die Auswahl des Menüs (mit Zusatzkomponenten) und des Speisetages. (2) Der Auftraggeber erhält nach Unterzeichnung durch die Auftragnehmerin eine Vertragsdurchschrift und seine persönlichen Zugangsdaten (Kundenname und PIN-Nummer) 1 5

2 zur Onlinebestellung sowie einen Chip für den Essensteilnehmer zur Bestätigung des Erhalts bzw. Bezahlung des Mittagessens vor Ort. Der Auftragnehmer erhält auch eine ausführliche Information über den Bestellvorgang. (3) Die persönlichen Zugangsdaten sind vor Missbrauch zu schützen und sorgfältig aufzubewahren. (4) Es wird ein wöchentlicher Speiseplan erstellt, der im Internet abrufbar sein wird. Dem Auftraggeber oder Essensteilnehmer wird die Möglichkeit eröffnet, Vorschläge zur Speiseplangestaltung zu machen. (5) Essensvorbestellungen können max. zwei Wochen im Voraus erfolgen. Die Essensvorbestellung für den Ausgabetag kann nur bis 9:00 Uhr erfolgen. (6) Die Stornierung einer Essensvorbestellung für den Ausgabetag kann kostenneutral nur bis 9:00 Uhr am Ausgabetag erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt ist für den Ausgabetag je nach Kapazität nur die Möglichkeit eines Spontanessens gegeben. Hierbei können sich Abweichungen von der Wahlfreiheit und von den kalkulierten Kosten pro Mittagessen ergeben. Bei Störungen im Internetbestellvorgang können Abbestellungen per oder Fax an den Ansprechpartner der Auftragnehmerin erfolgen. Die Daten des Ansprechpartners sind unter 6 dieses Vertrages aufgeführt. 3 Preis (1) Der Auftragnehmer berechnet für die Herstellung der Speisen einschließlich des Transports sowie für die Endreinigung und die Entsorgung der Speisereste einen Festpreis von: 2,95 EUR pro Mittagessen für Schülerinnen/Schüler 4,50 EUR pro Mittagessen für Lehrkräfte und sonstige Essenteilnehmer (2) Der vereinbarte Preis gilt für das laufende bzw. beginnende Schuljahr bei Vertragsabschluss und gilt im Übrigen fort, soweit keine Preisanpassungen notwendig werden. (3) Eventuell notwendige Preisanpassungen werden spätestens drei Monate vor Beginn des neuen Schuljahres bekannt gegeben und müssen vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Sofern keine Bestätigung eingeht, gilt dieser Vertrag als gekündigt und eine weitere 2 5

3 Leistung der Auftragnehmerin wird eingestellt, ein ggf. vorliegendes Guthaben an den Auftraggeber ausbezahlt. (4) Für den Chip, mit dem der Essensteilnehmer die Mittagessensausgabe bestätigt bzw. zahlt, zahlt der Auftraggeber einmalig 7,00 als Bearbeitungsgebühr. (5) Bei nicht rechtzeitiger Stornierung und/ oder Nichtabholung vorbestellter Mittagessen, werden die Kosten für das Mittagessen je Ausgabetag durch die Auftragnehmerin berechnet. 4 Zahlungsbedingungen (1) Bei der Auftragnehmerin wird für den Auftraggeber ein Guthabenkonto geführt. (2a) Eine Menübestellung bei Schülerinnen/Schüler kann nach nur vorheriger Überweisung auf das Guthabenkonto von mind. 2,95 pro Mittagessen erfolgen. (2b) Eine Menübestellung bei Lehrkräften/sonstige Essenteilnehmer kann nach nur vorheriger Überweisung auf das Guthabenkonto von mind. 4,50 pro Mittagessen erfolgen. (3) Bei der Bestellung des Mittagessens müssen auf dem Guthabenkonto die entsprechenden Guthabenbeträge bereits gutgeschrieben sein. (3) Guthabenbeträge sind vom Auftraggeber auf folgendes Konto zu überweisen: Sparkasse Hannover BLZ Kto.: Verwendungszweck: Name des Essensteilnehmers (4) Bei unzureichender Deckung des Guthabenkontos ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Leistung zu verweigern. 5 Beginn und Ende des Vertrages 3 5

4 (1) Dieser Vertrag beginnt mit Erhalt der Vertragsdurchschrift durch den Auftraggeber, wenn er nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsübersendung durch den Auftraggeber gegenüber der Auftragnehmerin ohne Angaben von Gründen schriftlich widerrufen wird. (2) Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit der Schulentlassung des Essensteilnehmers. Die Schulentlassung ist vom Auftraggeber der Auftragnehmerin schriftlich anzuzeigen. (3) Der Vertrag kann von Seiten des Auftraggebers jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ohne Angaben von Gründen schriftlich gekündigt werden. (5) Eine fristlosen Kündigung beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. (6) Ein wichtiger Grund auf Seiten der Auftragnehmerin liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber wiederholt ohne Guthaben auf dem Guthabenkonto Spontanessen für den Essensteilnehmer fordert oder ein Minusguthaben auf dem Guthabenkonto nicht innerhalb von 2 Wochen ausgleicht. (7) Die Wirksamkeit dieses Vertrages ist abhängig von der Wirksamkeit des Rahmenvertrages mit der Stadt Neustadt a. Rbge. vom Wird der Rahmenvertrag mit der Stadt Neustadt a. Rbge. gekündigt, gilt dieser Vertrag ebenfalls als gekündigt. Entsprechende Mitteilung wird dem Auftraggeber durch die Auftragnehmerin schriftlich oder per mitgeteilt. (8) Im Falle der Kündigung oder Beendigung dieses Vertrages wird eine weitere Leistung der Auftragnehmerin eingestellt, ein ggf. vorliegendes Guthaben an den Auftraggeber ausbezahlt, das Guthabenkonto gelöscht und der Chip gesperrt. 6 Schlussbestimmungen (1) Änderungen des Vertrages oder Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. (2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen dennoch gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen haben die Parteien eine solche Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem ursprünglichen Regelungsziel möglichst 4 5

5 nahe kommt. Erweist sich diese Vereinbarung als lückenhaft, sind die Parteien verpflichtet, sie unter Beachtung der erkennbaren wirtschaftlichen Zielsetzung zu ergänzen (3) Gerichtsstand für evtl. Streitigkeiten ist Hannover. 5 5

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