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Transkript:

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Gute Aussichten für den Klimaschutz die Förderprogramme der NKI Tobias Brenner Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Aktuelle Förderprogramme im Klimaschutz 2017/2018 Shutterstock/Polina Nefidova

Ziele Die Nationale Klimaschutzinitiative Bis 2020: Reduktion der THG Emissionen um 40 Prozent Bis 2050: Reduktion der THG Emissionen um 80 95 Prozent Fakten: NKI wurde 2008 ins Leben gerufen zur Unterstützung von Kommunen, Unternehmen, Verbraucher, Bildungseinrichtungen 2014 Verabschiedung des Klimaschutz-Aktionsprogramms 2020 2015 Beteiligungsverfahren für Klimaschutzplan 2050 begonnen Shutterstock/Polina Nefidova

Die Nationale Klimaschutzinitiative Meilensteine der NKI 2020: - 40 % THG* 2050: - 80 bis 95% THG 690 Mio. Euro Fördermittel (2008-2016) Gesamtinvestition von 2.3 Mrd. Euro über 22.000 geförderte Projekte (2008-2016) Investitionen bewirken 570.000t CO2- Einsparung p.a. * Treibhausgasemissionen

Die Kommunalrichtlinie Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative

Projektkarte Kommunalrichtlinie Zeitraum: 2008-06/2016 Stand: 30.06.2016 Quelle: Förderkatalog des Bundes

Bewilligte Projekte je Bundesland 2008-2017 Die Kommunalrichtlinie in den Ländern Zeitraum: 2008 6/2017 Schleswig-Holstein Rheinland-Pfalz Niedersachsen Baden-Württemberg Saarland Bayern Hessen Nordrhein-Westfalen Mecklenburg- Brandenburg Bremen Thüringen Sachsen-Anhalt Hamburg Sachsen Berlin KRL: Bewilligte Vorhaben / 100.000 EW (2008-6/2017) 3,5 2,8 2,1 4,6 6,9 6,2 11,6 10,9 10,5 9,6 Darstellung: SK:KK / Datenquelle: PtJ 10.07.2017 12,8 14,3 19,7 23,0 22,6 26,9

Wer ist antragsberechtigt? Für alle Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Für einige Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kindertagesstätten und Schulen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen Kulturelle Einrichtungen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus Hochschulen Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung private Unternehmen, rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen = NEUERUNGEN PER 1. JULI 2016

Förderschwerpunkte Die erweiterte Kommunalrichtlinie Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren Klimaschutz in Rechenzentren Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen

Antragsberechtigte

Berücksichtigung finanzschwacher Kommunen Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung der Förderquote erhalten: Einstiegsberatung, Konzepte, Teilkonzepte, Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) und Energiesparmodelle um bis zu 40 %, Starterpaket für Energiesparmodelle und investive Klimaschutzmaßnahmen um bis zu 25 %, Klimaschutzinvestitionen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen um bis zu 30 %. Keine erhöhte Förderquote für Teilkonzepte Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten und Abfallentsorgung.

Antragstellung beim Projektträger Jülich (PtJ) Antragsfenster: 1. Januar bis 31. März 1. Juli bis 30. September Antragstellung nur über: Ausnahmen (Ganzjährige Beantragung): Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben) Ausgewählte Maßnahme im Rahmen des Klimaschutzmanagements Energiesparmodelle in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Starterpaket im Rahmen von Energiesparmodellen

Aktuelle Förderprogramme des BMUB istock/thomas_eyedesign Lumi Images/Dario Secen / getty images Was? Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (Förderaufruf) Kurze Wege im Klimaschutz (Förderaufruf) Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Richtlinie) Antragsfenster 01.01. bis 15.04.2018 bis 01.07.2017 01.05. - 01.07.2018 bis 31.12.2019 istock/nikamata istock/wildpixel Fotolia/JiSign Shutterstock/Bokica Kommunale Energie- und Ressourceneffizienz- Netzwerke sowie Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen (Richtlinie) Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (Förderaufruf) bis 01.01.2019 bis 15.05.2017 15.02. - 15.05.2018

Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte Inhaltliche Anforderungen Hohe Treibhausgasminderung Klimaschutzziele der Bundesregierung Konzeptqualität und Innovationskraft Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden Übertragbarkeit Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz- Bundesweite Strahlungskraft Modellprojekte Besonders förderwürdige Bereiche Abfallentsorgung Abwasserbeseitigung Energie- und Ressourceneffizienz Grün in der Stadt istock/thomas_eyedesign

Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte Wer ist antragsberechtigt? Kommunen (allein und in Kooperation) Kommunale Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen (mind. 50,1 % kommunal) Kommune/n im Verbund mit weiteren Partnern, bspw. Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften und/oder Hochschulen für finanzschwache Kommunen bis auf Wie wird gefördert? 90 % erhöht bis zu 80 % Zuschuss für förderfähige investive Ausgaben: Mindestförderung: 200.000 Euro, Maximalförderung: 5 Millionen Euro Öffentlichkeitsarbeit bis zu 30.000 Euro/Vorhaben Projektbezogene Planungsleistungen bis höchstens 20 % der Summe der förderfähigen Investitionsausgaben/- kosten Projektdauer: in der Regel 3 Jahre istock/thomas_eyedesign

Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte Praxisbeispiel: Wärme to go! Nachhaltiger Kreislaufansatz zur Nutzung von Abwärme aus der Restmüll-Biomasse-Verstromung durch Einsatz elektromobil zirkulierender Latentwärmespeicher Projektlaufzeit: 02/2017 01/2020 Fördersumme: 1.409.416 (Förderquote: 80%) Projektpartner: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, Gemeinde Isernhagen, Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH Projektziele: Pilothafte Ansatz zur Abwärmenutzung in räumlich getrennter Situation zur Erhöhung der Gesamtressourceneffizienz, Elektromobiler Transport mit Kreislaufansatz, Begleitende Energiebilanz- und Wirtschaftlichkeitsrechnungen im Zuge der Übertragbarkeitsanalyse Kalkulierte jährliche Treibhausgasminderung ab 2018: 1.500 t CO 2 Synergieeffekt Wärmesenke ist eine Realschule: Anschauungsbeispiel für Energiewende und physikalische Wirkprinzipien

Förderaufruf: Kurze Wege im Klimaschutz Was wird gefördert? Vorhaben, die konkrete, umsetzungsorientierte Angebote zur Realisierung klimaschonender Aktivitäten auf Nachbarschaftsebene bzw. in Quartieren schaffen Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung im Klimaschutz Maßnahmen, zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, ihren Alltag klimaschonend und ressourceneffizient zu gestalten und zum konkreten Handeln zu aktivieren die Einrichtung und der Betrieb von Begegnungs-stätten/- flächen sowie deren Weiterentwicklung mit klimaschutzbezogenen Aktivitäten auf Nachbarschaftsebene Lumi Images/Dario Secen / getty images innovative Ideen, die den Nachbarschaftsgedanken und den Klimaschutz voranbringen

Kälte-Klima-Richtlinie Was wird gefördert? Errichtung neuer Kälte- oder Klimaanlagen oder die Voll- oder Teilsanierung von Bestandsanlagen hocheffiziente Komponenten und Systeme mit nichthalogenierten Kältemitteln Förderkategorien kleine Kompressions-Kälte- und Kompressions-Klimaanlagen mit 2 bis 5 kw elektrischer Leistungsaufnahme keine steckerfertigen Geräte! Kompressions-Kälte- und Kompressions-Klimaanlagen mit 5 bis 300 kw elektrischer Leistungsaufnahme Anlagen mit Ammoniak als Kältemittel mit 5 bis 200 kw elektrischer Leistungsaufnahme Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 kw Kälteleistung istock/nikamata

Kälte-Klima-Richtlinie Wie wird gefördert? Basis- und Bonuszuschüsse Festbeträge in Abhängigkeit von spezifischen Leistungsmerkmalen bzw. Wärmepumpen Wie stelle ich einen Antrag? Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Antragstellung vor Beginn der Maßnahme Antragsfenster: 01.01.2017 bis 31.12.2019 istock/nikamata Kontakt für Kälte-Klima-Richtlinie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon: 06196 / 908 1249 Website:http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechni k/klima_kaeltetechnik_node.html E-Mail: kki@bafa.bund.de

Kommunale Netzwerke Richtlinie Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz- Netzwerken (Teil 1) Mögliche Varianten: Energieeffizienz- Netzwerk Kombiniertes Energie- und Ressourceneffizienz-Netzwerk Ressourceneffizienz- Netzwerk Förderung von Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen (Teil 2) istock/wildpixel

Kommunale Netzwerke Richtlinie: Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz- Netzwerken (Teil 1) Netzwerkphase Inhalt und Ziel: Wirtschaftliche Erschließung von Einspar- und/oder Effizienzpotenzialen durch Zusammenarbeit mehrerer Kommunen oder Verwaltungseinheiten der Landkreise Professionelle Unterstützung durch externe Netzwerkmanager und Energie- bzw. Ressourceneffizienzexperten Dauer: 3 Jahre Antragsberechtigung und Förderung: Netzwerkmanager (natürliche und juristische Personen) Personalausgaben (Netzwerkmanager, Energie-/ Ressourceneffizienzmanager, Moderator) und Sachausgaben für den Betrieb des Netzwerkes Förderquote: 70% im ersten Jahr, 50% im zweiten und dritten Jahr, mit Maximalbeträgen pro Netzwerkteilnehmer (Verrechnung über Netzwerkmanager) istock/wildpixel

Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr Was wird gefördert? Modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden Investive Projekte mit Modellcharakter zur Fahrrradverkehrsfreundlichen (Neu-)Gestaltung des Straßenund Siedlungsraums, zur Errichtung zusätzlicher Radverkehrs-einrichtungen sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen Fotolia/JiSign Shutterstock/Bokica

Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr Wer wird gefördert? Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung Kooperationen ( Verbünde ) von Kommunen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen Wie wird gefördert? Zuwendung in der Höhe von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten Die Mindestzuwendung pro Vorhaben bzw. Projekt beträgt 200.000 Euro. Bei Verbundvorhaben gilt diese Mindestsumme für das Verbundprojekt insgesamt Fotolia/JiSign Shutterstock/Bokica für finanzschwache Kommunen bis auf 90% erhöht

Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr Praxisbeispiel: Osnabrück Einwohnerzahl 165.600/Niedersachsen Verbundprojekt der Stadt mit den Stadtwerken und dem Kupferhersteller KME Konkretes Projektziel: Verbesserung der Radverkehrssituation im Quartier Gartlage-Süd Mehr als 1,7 Mio. Fördermittel fließen an die Verbundpartner, der Großteil an die Stadt Das Projekt besteht aus vier Teilprojekten: Radschnellweg (Stadt Osnabrück) Radabstellmöglichkeiten (Stadt Osnabrück) Lastenradleihsystem (Stadtwerke) Berufspendler (KME) Laufzeit: 01.01.2017 bis 31.12.2018 Fotolia/JiSign Shutterstock/Bokica Weitere bereits bewilligte Vorhaben: http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/verkehr/luftverkehr-download/artikel/wettbewerb-klimaschutz-und-radverkehr/

- Fragen und Antworten -

Informationen und Beratung Detaillierte Informationen zu den vorgestellten und weiteren Förderprogrammen finden Sie auf der Webseite der NKI: www.klimaschutz.de/de/programme Oder rufen Sie das Beratungstelefon von SK:KK an: Tel. 030 39 00 1-170