Konfirmandenunterricht (KU) 1. Informationsbrief 2. Kontrakt / Vertrag

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Transkript:

Konfirmandenunterricht (KU) in der Evangelischen Kreuzkirche 1. Informationsbrief 2. Kontrakt / Vertrag -> 1x zum Verbleib þ Familie -> 1x unterschrieben abzugeben þ Pfarramt 3. Rechtliche Bestimmungen -> (Schule/Konfirmandenunterricht) 4. Terminplan Evangelische Kreuzkirche www.kreuzkirche-fulda.de Pfarrer Stefan Bürger Haderwaldstr. 89a, 36041 Fulda Tel. 06 61 7 58 50 / Fax 90 17 125 stefan.buerger@ekkw.de KU-Beauftragte des Kirchenvorstands Conny Müller Tel. 0661 24 11 34 mueller@kreuzkirche-fulda.de

1. INFORMATIONSBRIEF Liebe Eltern des KonfirmandInnen-Jahrgangs 2016-2017, schön, dass Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter zum Konfirmandenunterricht (KU) in der evangelischen Gemeinde der Kreuzkirche angemeldet haben. Seien Sie uns herzlich willkommen. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zeit mit Ihrem Kind und Ihnen. Unserem Kirchenvorstand (also unsere Gemeindeleitung) liegt sehr an den Zielen und Inhalten der Konfirmandenarbeit. Mit der Konfirmation werden die jungen Menschen als vollwertige Mitglieder in unsere Gemeinde aufgenommen. Wie jede Gemeinschaft hat auch die evangelische Kirche und damit unsere Gemeinde gemeinsame Grundlagen. Diese spiegeln sich im gemeinsamen Gottesdienst und in einigen grundsätzlichen Texten aus der Bibel und der christlichen Geschichte wieder. Mit der verbindlichen Teilnahme am KU und der Aneignung der Texte und Liedstrophen möchten wir den KonfirmandInnen eine Hilfestellung für ihr Leben in der Gesellschaft und der Gemeinde anbieten. Damit dies auch gelingt, haben wir einen Kontrakt und Terminplan vorbereitet, die Ihre Kinder über die gesamte KU-Zeit begleiten soll. Der KU macht Ihren Alltag wahrscheinlich etwas komplizierter, da noch ein zusätzlicher Termin im Rhythmus des Familienlebens untergebracht werden muss. Eine regelmäßige Teilnahme und die Erfüllung der im Kontrakt aufgestellten minimalen Anforderungen ist jedoch die Voraussetzung für die Konfirmation im Anschluss an den KU. Der KU kann den Jugendlichen nur Spaß machen, wenn sie genug Zeit haben, sich kennen zu lernen, wenn sie wissen, was läuft, wenn sie Erfolgserlebnisse haben, weil sie ein angefangenes Projekt zu Ende bringen können. Der KU braucht auch Ihre Unterstützung. Vielleicht fragen Sie auch einfach mal Ihre Tochter oder Ihren Sohn, was sie eigentlich gerade im KU machen. Bei Fragen oder Problemen sprechen Sie ruhig Pfarrer Bürger oder unseren Kirchenvorstand (insbesondere die Beauftragte für KU Conny Müller) an. In den Monaten November/Dezember/Januar möchten wir die Jugendliche in einem kleinen Praktikum 3 aus 5 anleiten, ihre Gemeinde kennen zu lernen. In einer Auswahl aus 5 Gruppenangeboten können sich die Jugendlichen 3 heraussuchen und diese besuchen. Als zeitlicher Ausgleich ist im Januar dafür drei Mal kein Unterricht. Näheres erläutere ich Ihnen und den Jugendlichen noch. Es ist auch für uns neu, soll aber die Lebendigkeit der Konfirmandenzeit stärken. Phasenweise wird Jugendreferent Samuel Kümmel (jugend@kreuzkirche-fulda.de, Tel. 0661-20 61 80 08) verschiedene Inhalte mitgestalten oder auch ganz übernehmen. In den Anlagen finden Sie den Kontrakt, den Terminplan und die rechtlichen Grundlagen. Vielleicht heften Sie die Termine gleich an Ihre Pinnwand und tragen Sie in Ihren Familien- Kalender ein. Auf unserer Homepage (www.kreuzkirche-fulda.de) können Sie den Plan auch downloaden. Herzliche Grüße im Namen des Kirchenvorstands Stefan Bürger Pfarrer und Unterrichtender gez. Conny Müller KU-Beauftragte des Kirchenvorstands

2. KONTRAKT / VERTRAG þ Familie Voraussetzungen zum erfolgreichen Abschluss des Konfirmandenunterrichts 1. Unterrichtszeit Der Unterricht findet in der Regel Dienstagnachmittag (16.00-17.30 Uhr) statt. Darüber hinaus kommt es zu Unterrichtstagen und blöcken. Der Konfi-Event im Juli und die Konfirmandenrüstzeit im September sind wesentlicher Bestandteil des KU. Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen oder wegen Schulausflügen nicht zum KU kommen können, ist immer die schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. 2. Grundlagen und Lernstoff Vater Unser bis zum 5.7.2016 10 Gebote bis zum 13.9.2016 Glaubensbekenntnis bis zum 4.10.2016 Lied 590 und ein Lied nach Wahl bis 13.12.2016 Werden die geforderten Lernstücke nicht bis zum jeweiligen angegebenen Termin vorgetragen, können sich selbstständig nachträglich vorgetragen werden oder vor Vertretern des Kirchenvorstands am 7.2.2017, um 15.00 Uhr. 3. Gottesdienstbesuch Ihre Kinder brauchen bis zum 7.2.2017 14 Unterschriften bei der Gottesdienstbesuchs- Liste davon mindestens 10 Punkte durch Gottesdienstbesuche. Wünschenswert ist eine regelmäßige Teilnahme, z.b. einmal im Monat. Die restlichen Punkte können durch Mitarbeit beim Gemeindefest oder im Gottesdienst (1 zusätzl. Punkt) gesammelt werden. Sie werden am jeweiligen Tag mit der Art der Mitarbeit eingetragen. Am 12.3.2017 gestaltet die Konfirmandengruppe ihren Vorstellungsgottesdienst, indem sie sich und ihr Gelerntes vorstellen. Die aktive Mitarbeit an diesem Gottesdienst ist unverzichtbar. 4. Erfolgreiche Begleitung des KU Das KU-Konzept der Kreuzkirche geht davon aus, dass die Eltern ihr Kind aktiv unterstützen und somit zu einem positiven Gelingen beitragen.

5. Der KU kostet Sie folgendes: - 10,00 für die Bibel - 10,00 für Material/Kopien - 15,00 für Auslagen Mittagessen bei KU-Tagen - 08,50 für Konfirmationsfoto (5 ) und Blumenanstecker (3,50 ) -------------- 43,50 Gesamtbetrag. Bitte überweisen bis 30.06.2016! Bankverbindung: Ev. Kreuzkirche, Fulda, Kto. 5746280, Raiffeisenbank Großenlüder, BLZ 53062035; oder IBAN DE46530620350005746280 / BIC GENODEF1GLU Verwendung: KU Name des Konfirmanden. Die Kosten für Event und Rüstzeit werden noch bekanntgegeben und kommen hinzu. Bitte lassen Sie es uns wissen, wenn Sie eine Ratenzahlung oder finanzielle Unterstützung zur Deckung dieser Kosten benötigen. Familien, die Hartz IV bekommen, sollen hier besondere Unterstützung erhalten. 6. Daten und Bilder Während der KU-Zeit kann es vereinzelt zu Fotoaufnahmen Ihrer Kinder (Kleingruppen) für Presse, Gemeindebrief, Homepage etc. kommen. Damit erklären Sie sich einverstanden. Außerdem werden die Namen bei Gruppenbildern alphabetisch veröffentlicht, z.b. im Rahmen des Vorstellungsgottesdienstes und der Konfirmation, auch in Fuldaer Zeitung und Osthessen-news. 7. Aufschub bzw. vorläufige Verweigerung der Konfirmation Der Kirchenvorstand behält sich den vorläufigen Aufschub bzw. die vorläufige Verweigerung der Konfirmation vor bei einer Fehlzeitenüberschreitung von über 40 Prozent des Gesamtunterrichts inklusive der Konfirmandenrüstzeit oder bei Unterschreitung von 14 Punkten beim Gottesdienstbesuch oder bei nicht erbrachtem Nachweis von Grundlagen und Lernstoff. Bei einem Aufschub bzw. einer vorläufigen Verweigerung der Konfirmation besteht grundsätzlich die Möglichkeit, im darauf folgenden Jahr den KU erneut zu besuchen. Für Fragen und Probleme bezüglich des Konfirmandenunterrichts steht Ihnen gerne unsere KU-Beauftragte des Kirchenvorstandes, Conny Müller, zur Verfügung. Name (KonfirmandIn): Fulda/Hosenfeld, den.. Unterschrift Elternteil Unterschrift KonfirmandIn Unterschrift Kirchenvorstand

2. KONTRAKT / VERTRAG þ Pfarramt Voraussetzungen zum erfolgreichen Abschluss des Konfirmandenunterrichts 1. Unterrichtszeit Der Unterricht findet in der Regel Dienstagnachmittag (16.00-17.30 Uhr) statt. Darüber hinaus kommt es zu Unterrichtstagen und blöcken. Der Konfi-Event im Juli und die Konfirmandenrüstzeit im September sind wesentlicher Bestandteil des KU. Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen oder wegen Schulausflügen nicht zum KU kommen können, ist immer die schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. 2. Grundlagen und Lernstoff Vater Unser bis zum 5.7.2016 10 Gebote bis zum 13.9.2016 Glaubensbekenntnis bis zum 4.10.2016 Lied 590 und ein Lied nach Wahl bis 13.12.2016 Werden die geforderten Lernstücke nicht bis zum jeweiligen angegebenen Termin vorgetragen, können sich selbstständig nachträglich vorgetragen werden oder vor Vertretern des Kirchenvorstands am 7.2.2017, um 15.00 Uhr. 3. Gottesdienstbesuch Ihre Kinder brauchen bis zum 7.2.2017 14 Unterschriften bei der Gottesdienstbesuchs- Liste davon mindestens 10 Punkte durch Gottesdienstbesuche. Wünschenswert ist eine regelmäßige Teilnahme, z.b. einmal im Monat. Die restlichen Punkte können durch Mitarbeit beim Gemeindefest oder im Gottesdienst (1 zusätzl. Punkt) gesammelt werden. Sie werden am jeweiligen Tag mit der Art der Mitarbeit eingetragen. Am 12.3.2017 gestaltet die Konfirmandengruppe ihren Vorstellungsgottesdienst, indem sie sich und ihr Gelerntes vorstellen. Die aktive Mitarbeit an diesem Gottesdienst ist unverzichtbar. 4. Erfolgreiche Begleitung des KU Das KU-Konzept der Kreuzkirche geht davon aus, dass die Eltern ihr Kind aktiv unterstützen und somit zu einem positiven Gelingen beitragen.

5. Der KU kostet Sie folgendes: - 10,00 für die Bibel - 10,00 für Material/Kopien - 15,00 für Auslagen Mittagessen bei KU-Tagen - 08,50 für Konfirmationsfoto (5 ) und Blumenanstecker (3,50 ) -------------- 43,50 Gesamtbetrag. Bitte überweisen bis 30.06.2016! Bankverbindung: Ev. Kreuzkirche, Fulda, Kto. 5746280, Raiffeisenbank Großenlüder, BLZ 53062035; oder IBAN DE46530620350005746280 / BIC GENODEF1GLU Verwendung: KU Name des Konfirmanden. Die Kosten für Event und Rüstzeit werden noch bekanntgegeben und kommen hinzu. Bitte lassen Sie es uns wissen, wenn Sie eine Ratenzahlung oder finanzielle Unterstützung zur Deckung dieser Kosten benötigen. Familien, die Hartz IV bekommen, sollen hier besondere Unterstützung erhalten. 6. Daten und Bilder Während der KU-Zeit kann es vereinzelt zu Fotoaufnahmen Ihrer Kinder (Kleingruppen) für Presse, Gemeindebrief, Homepage etc. kommen. Damit erklären Sie sich einverstanden. Außerdem werden die Namen bei Gruppenbildern alphabetisch veröffentlicht, z.b. im Rahmen des Vorstellungsgottesdienstes und der Konfirmation, auch in Fuldaer Zeitung und Osthessen-news. 7. Aufschub bzw. vorläufige Verweigerung der Konfirmation Der Kirchenvorstand behält sich den vorläufigen Aufschub bzw. die vorläufige Verweigerung der Konfirmation vor bei einer Fehlzeitenüberschreitung von über 40 Prozent des Gesamtunterrichts inklusive der Konfirmandenrüstzeit oder bei Unterschreitung von 14 Punkten beim Gottesdienstbesuch oder bei nicht erbrachtem Nachweis von Grundlagen und Lernstoff. Bei einem Aufschub bzw. einer vorläufigen Verweigerung der Konfirmation besteht grundsätzlich die Möglichkeit, im darauf folgenden Jahr den KU erneut zu besuchen. Für Fragen und Probleme bezüglich des Konfirmandenunterrichts steht Ihnen gerne unsere KU-Beauftragte des Kirchenvorstandes, Conny Müller, zur Verfügung. Name (KonfirmandIn): Fulda/Hosenfeld, den.. Unterschrift Elternteil Unterschrift KonfirmandIn Unterschrift Kirchenvorstand

3. RECHTLICHE BESTIMMUNGEN (SCHULE/KONFIRMANDENUNTERRICHT)