Konfirmationsordnung. der Evangelischen Kirchengemeinde Braubach

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1 Konfirmationsordnung der Evangelischen Kirchengemeinde Braubach unter Berücksichtigung der Lebensordnung 100 (EKHN), Abschnitt III Selbstverständnis und Konzeption des Konfirmandenunterrichtes Der Konfirmandenunterricht ist nachgeholter Taufunterricht. Er versteht sich auch, aber nicht nur, als Wissensvermittlung. Mindestens genauso wichtig ist uns die Einübung praktischen Christseins innerhalb einer Gruppe. Die Bereitschaft, sich auf Inhalte des Glaubens und auf andere (und andersartige) Menschen in der Konfirmandengruppe und in der Gemeinde einzulassen, wird daher vorausgesetzt. Wir haben keine Bedenken, Jugendliche, die das Gruppenklima nachhaltig durch oftmaliges Stören oder unsoziales Verhalten negativ beeinflussen, von der Konfirmation auszuschließen (vorher erfolgt ein Elterngespräch). Der Konfirmandenunterricht soll ja auch Spaß machen und dazu muss jeder, Konfirmand wie Unterrichtender, seinen Teil beitragen. Daher spielen neben dem Lernstoff auch die Erfahrungsfelder gelebter Gemeinschaft (Spiel, Singen, gemeinsame Aktivitäten, Gottesdienstbesuch, ggf. Gastreferenten, Interviews von Gemeindegliedern u.a.) ebenso eine wichtige Rolle wie die Initiative der Einzelnen, praktische Dienste zu übernehmen (Austeilen von Gemeindeboten, Mitarbeit in einer Gruppe, Mitgestaltung von Gottesdiensten usw.). Die Jugendlichen haben sich mindestens 15 Mal irgendwo in der Gemeinde einzubringen. Wir zeigen den Jugendlichen, wo sie das am besten können. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die alte Form, die primär auf Wissensvermittlung von Vorne in Gruppen setzt, für Jugendliche immer weniger reizvoll ist. Darum wird es auch um gemeinsame Erfahrungen innerhalb des Konfirmandenunterrichtes gehen. Die Priorität in der Braubacher Gemeinde liegt darauf, den Jugendlichen den Glauben an Jesus Christus so verständlich zu machen, dass sie ihn gerne für sich selbst annehmen möchten. Uns ist es wichtig, sie zu einem Leben im vertrauensvollen Glauben an Jesus Christus einzuladen. Dies soll jugendgemäß in ansprechender und Mut machender Form geschehen. Weitere Details werden am Elternabend vorgestellt. Die Verantwortlichkeit des Kirchenvorstands für den KonfirmandInnenunterricht Der Kirchenvorstand ist laut Kirchenordnung für den KonfirmandInnenunterricht und damit für die Jugendlichen aber auch für den unterrichtenden Pfarrer verantwortlich. Der Kirchenvorstand ist daher in regelmäßigen Abständen über die Arbeit im jeweiligen Jahrgang zu unterrichten, unterstützt den Pfarrer in der Ausübung seiner Tätigkeit, übernimmt aber auch aktiv Verantwortung (z.b. durch Stundenbesuche einzelner Stunden), falls es zu Schwierigkeiten innerhalb des Unterrichts kommt.

2 2 Der KV hat jederzeit das Recht, dem Unterricht beizuwohnen. Dies ist in regelmäßigen Abständen sogar erwünscht, damit er sich ein eigenes Bild über Unterricht und Jugendliche bilden kann, aber auch aktiv Zeugnis des eigenen Glaubens geben kann. Der Kirchenvorstand entscheidet nach Rücksprache mit dem Pfarrer, welcher der Jugendlichen konfirmiert wird bzw. bei welchem der KonfirmandInnen eine Wiederholung im Folgejahr angebracht ist, falls das Unterrichtsziel nicht erreicht wurde oder zwischenzeitlich absehbar ist, dass der entsprechende Jugendliche nicht Konfirmationsgeeignet ist (z.b. dauerhaftes Stören, Fehlen, Nichterreichend er Unterrichtsstoffe, etc.) Im regelmäßigen Abstand überdenkt der KV das derzeit praktizierte Unterrichtsmodell und sucht ggf. nach alternativen Unterrichtsmodellen. Umfang des Konfirmandenunterricht Der Konfirmandenunterricht umfasst ca. 1 Jahr (nach den Sommerferien bis zur Konfirmation), d.h. umgerechnet ca. 70 Unterrichtsstunden inklusive der Rüsttage. Unterrichtszeiten Die Unterrichtsgruppe trifft sich (auch bei Nachmittags-Schulunterricht) wöchentlich am Dienstagnachmittag von Uhr bis Uhr. Unterrichtsbeginn ist in der Regel ein Dienstag nach der Konfirmation des letztens Jahrgangs. Das heißt, der Unterricht beginnt bereits vor den Sommerferien. Der Unterricht findet in der Regel im Versammlungsraum in der Barbarakirche statt. Der Unterricht endet mit der Konfirmation. Alter der Konfirmanden / Konfirmandinnen Die Konfirmand/innen, die angemeldet werden können, sollten ihren Geburtstag im Allgemeinen zwischen dem 30.6.aktuelles Jahr-14 und dem 1.7.aktuelles Jahr-13 haben. Nur auf begründeten Wunsch hin werden auch Jugendliche aufgenommen, die etwas jünger oder älter sind. Um die Arbeitsfähigkeit der Gruppe zu gewährleisten, sind die Anmeldungen jedoch weit gehend auf den genannten Jahrgang beschränkt. Unterrichtsmaterial Zum Unterrichtsmaterial gehören: Ein Ringbuch DIN A4 mit Blättern und Schreibgerät Das Arbeitsbuch, Bibel wird zentral vom Gemeindebüro besorgt. Die Kosten belaufen sich auf 50,- Euro und werden von den Jugendlichen in der ersten Unterrichtsstunde eingesammelt. Darin ist auch das Essen für die Konfitage enthalten. Die Materialien sind zu jeder Unterrichtsstunde und auf die Rüstzeiten mitzubringen. Sie können auch im Unterrichtsraum gelagert werden.

3 3 Das Arbeitsbuch wird jährlich überdacht ob seiner Aktualität, ggf. wird nach guten Alternativen gesucht. Inhalte des Unterrichtes Für die Gestaltung des Konfirmandenunterrichts ist gemäß der Kirchenordnung der Pfarrer zuständig. Ziele und Inhalte der Konfirmandenarbeit sind nach der Lebensordnung mit dem Kirchenvorstand einvernehmlich festzulegen. In Braubach sind die Inhalte: Gottesdienst, Kirche, Gemeinde, Bibel, Gebet, Vater unser, Gott, Jesus Christus, Heiliger Geist, Psalm 23, Glaubensbekenntnis, Gebote, Taufe, Abendmahl, Sterben / Tod, Diakonie. Weitere Themen hängen vom jeweiligen Jahrgang ab. Ein ungefährer Stunden-/themenplan wird zu Beginn des Jahrgangs durch den Pfarrer erstellt. Eigene Gottesdienste Zum Lernstoff gehört es, in Eigenarbeit unter Hilfestellung des Pfarrers zwei eigenständige Gottesdienste zu erstellen, vorzubereiten und durchzuführen. Hierbei sollen vor allem die Fähigkeiten und Neigungen (z.b. eigenes Glaubensbekenntnis am Ende der KU-Zeit) der Jugendlichen sichtbar werden, ebenso sollen die Jugendlichen dazu ermutigt werden, ihren eigenen Glauben zur Sprache zu bringen. Einer der beiden Gottesdienste ist der Vorstellungsgottesdienst kurz vor der Konfirmation. Besuch der Gottesdienste Zum Konfirmandenunterricht gehört der Besuch des Gottesdienstes. In der Kirchengemeinde Braubach ist das in der Regel sonntags um Uhr und zweimal im Monat abends um Uhr möglich. Die Jugendlichen haben 25 Mal während der KonfirmandInnenzeit den Gottesdienst zu besuchen. Das bedeutet, dass sie etwa zweimal im Monat zum Gottesdienst gehen. Die Zahl der besuchten Gottesdienste wird kontrolliert. Es kann auch der Gottesdienst am Wochenendort oder - etwa zu Vergleichszwecken - in einer anderen Gemeinde bzw. einer anderen Konfession besucht werden. Ist nach regelmäßiger Kontrolle der Gottesdienstpunkte absehbar, dass der/die Jugendliche die zu erreichende Gottesdienstzahl nicht schafft oder ist trotz mehrfacher Ermahnung sein Gottesdienstbesuch ausschließlich störend, entscheidet der Kirchenvorstand über das Beenden der Konfirmandenzeit und eine mögliche Wiederholung im folgenden Jahr. Die KonfirmandInnen sitzen während der Gottesdienste in Braubach in der ersten bzw. zweiten Bankreihe gemeinsam mit dem Pfarrer, damit so mögliche Störungen während des Gottesdienstablaufs möglichst vermieden werden können. Bei anhalten Störungen wird sich ein KV-Mitglied zu bzw. zwischen die Jugendlichen setzen. Uns ist wichtig, dass die Jugendlichen im Gottesdienst vorkommen, das heißt sich auch angesprochen fühlen z.b. durch die Predigt und die Liedauswahl. Daher erhalten die Jugendlichen

4 4 Feedbackbögen, aus denen mehr oder minder für den Liturgen, Musiker, Pfarrer ersichtlich wird, inwieweit der Gottesdienst auch Jugendliche anspricht. Ggf. wird das persönliche Gespräch gesucht, um hier die Jugendlichen verstärkt in den Fokus zu bekommen und sie zur Mitgestaltung von Gottesdiensten einzuladen. Alternativ zu Gottesdienst können die Jugendlichen auch den TeenTower, die Jugendgruppe unserer Gemeinde, besuchen. Für jeden Besuch im TeenTower erhalten sie wegen der Andacht einen halben Gottesdienstpunkt. Es werden maximal 10 TeenTowerbesuche als fünf Gottesdienstpunkte anerkannt. KonfirmandInnen beim Abendmahl In Braubach hat sich der Kirchenvorstand für das Kinderabendmahl ausgesprochen unter der Prämisse, dass die teilnehmenden Kinder zuvor im Kindergottesdienst im Abendmahl unterwiesen wurden. Diese Regelung gilt auch während der Konfirmandenzeit. Es wird den Jugendlichen allerdings frei gestellt, ob sie daran teilnehmen möchten, bis das Thema im Unterricht behandelt wird. Nahe gelegt wird ihnen jedoch, bis zur Einführung ins Abendmahl und einer ersten gemeinsame Mahlfeier zu warten - es sei denn, sie haben bereits zuvor schon regelmäßig Abendmahl gefeiert bzw. wurden im Kindergottesdienst / den Eltern ins Mahl eingeführt. Ein klassisches erstes Abendmahl an der Konfirmation gibt es daher nicht, um bei der Konfirmation den zeitlichen Rahmen nicht zu sprengen. Konfirmandenrüstzeiten Die Rüstzeit ist für die Konfirmandenzeit besonders wichtig. Hier haben die Konfirmanden und Mitarbeiter die Gelegenheit sich persönlicher und intensiver mit den Fragen des Glaubens und des Lebens zu beschäftigen, als dies im wöchentlichen Unterricht möglich ist. Die Rüstzeit ist nicht nur für das Zusammenwachsen der Gruppe, sondern auch verbindlich (!) aufgrund der dort behandelten Themen von enormer Wichtigkeit und damit Voraussetzung zur Konfirmation. In Braubach finden Rüstzeiten statt. Zwei Rüsttage umfassen einen Tag in der Braubacher Barbarakirche. Ferner gibt es eine große Rüstzeit, die drei Tage an einem anderen Ort umfasst. Die planbaren Termine werden zu Beginn der Konfirmandenzeit wie alle verpflichtenden Termine den Jugendlichen und Eltern mitgeteilt. Die Kosten für die Freizeit sollen gering gehalten werden, sprich auf die reinen Selbstkosten. Am Geld soll die Teilnahme an einer Freizeit auf keinen Fall scheitern! Im Bedarfsfall entscheidet der Pfarrer über einen Zuschuss. Die Rüstzeiten werden mit ehrenamtlichen Helfenden vorbereitet und durchgeführt. Ferien und Unterrichtsausfall, Anwesenheitspflicht

5 5 Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Wenn der Konfirmand / die Konfirmandin krankheitshalber oder aus anderen wichtigen Gründen fehlen muss, benötigt er/sie eine schriftliche Entschuldigung seitens eines Erziehungsberechtigten! Es gelten hierbei die gleichen Regeln wie in der Schule. Es reicht nicht, dass der Jugendliche selbst irgendwann anruft. Wenn infolge oftmaligen Fehlens (5 maliges Fehlen, d.h. 7,5 Stunden) nicht davon ausgegangen werden kann, dass der/die Konfirmand(in) sich eine angemessene Grundlage erarbeiten konnte, wird von einer Konfirmation abgesehen. Das gleiche gilt, wenn die Freizeiten versäumt wurden. Elternabend Elternarbeit (Einbeziehung) ist uns wichtig. Daher findet zu Beginn und gegen Ende der KonfirmandenInnenzeit ein Elternabend statt. Der Elternabend zu Beginn ist ein Abend in lockerer Atmosphäre ohne die Jugendlichen. Neben dem Kennenlernen zum Beispiel beim gemeinsamen Essen werden an diesem Abend die KU-Jahresplanung vorgestellt, die Möglichkeit für Fragen eröffnet etc. Im Interesse eines gelingenden Konfirmandenjahres sollte mindestens ein Elternteil vertreten sein. Der zweite Elternabend informiert über die Konfirmation. Letzte Absprachen werden getroffen. Dazwischen findet bei jedem Konfirmanden ein Familienbesuch durch den Pfarrer statt. Grundlagen für die Konfirmation Die Voraussetzung sind: mind. 25 Gottesdienstbesuche, darunter 15 reguläre Sonntagmorgengottesdienste. 15 Mitarbeitspunkte Regelmäßiger Besuch der Unterrichts (maximal 5maliges entschuldigtes Fehlen, d.h. 7,5 Stunden) Besuch der mehrtägigen Rüstzeit bzw. der Rüstzeittage Mitgestaltung der zwei Vorstellungsgottesdienste Auswendigkönnen von Psalm 23, Vaterunser, Credo, der 10 Gebote, der Missionsbefehl und die Einsetzungsworte zum Abendmahl. Die Zustimmung zur Konfirmation der vom Pfarrer vorgeschlagenen Konfirmanden durch den KV Eine Prüfung entfällt in der Braubacher Gemeinde. Konfirmation Konfirmandenunterricht ist nachgeholter Taufunterricht. Entsprechend ist die Konfirmation das persönliche Bekenntnis der Jugendlichen zum eigenen Glauben und zu Gottes Ja, das zuvor Eltern und Paten bei der Taufe gesprochen haben. Die Jugendlichen entwerfen daher währen der KonfirmandInnenzeit gemeinsame ein eigenes Glaubensbekenntnis, das in der Konfirmation gemeinsam gesprochen wird.

6 6 Die Jugendlichen erhalten bei der zweiten Rüstzeit ein umfangreiches Kompendium an möglichen Segenssprüchen, aus denen sie sich einen persönlichen Spruch auswählen. Dieser wird dann auch u.a. Schwerpunkt in einem persönlichen Gespräch mit dem Pfarrer sein. In dem Gespräch wird auch noch einmal genauer geschaut, welche Motivation der Jugendliche für seine / ihre Konfirmation hat. Ungetaufte KonfirmandInnen Da das Konfirmationsversprechen eines Jugendlichen das eigene nachgeholte Glaubensbekenntnis ist, das zuvor Eltern und Paten in der Taufe übernommen hatten, ist bei noch nicht getauften Jugendlichen das Konfirmationsversprechen synonym zum aktiven Taufversprechen. Das heißt: Sollte ein Konfirmand / eine Konfirmandin noch nicht getauft sein, wird die Taufe innerhalb des Konfirmationsgottesdienstes stattfinden. Der Täufling wird dann jedoch nicht konfirmiert, weile s sonst eine Wiederholung des kurz zuvor gesprochenen Bekenntnisses darstellen würde. Die Einsegnung erfolgt jedoch zusammen mit den anderen Konfirmanden. Aussetzen der Konfirmation Der Kirchenvorstand setzt bei einem Nichterreichen der eben genannten erforderlichen Grundlagen die Konfirmation aus. Der Konfirmand / die Konfirmandin wird ggf. erst im Folgejahr konfirmiert. Zuvor erfolgt eine Information und ggf. ein Elterngespräch. Informationspflicht gegenüber den Eltern und KonfirmandInnen Die vorliegende Konfirmationsordnung wird vom Kirchenvorstand beschlossen und Eltern und Konfirmanden in schriftlicher Form ausgehändigt. Sowohl Eltern als auch Konfirmanden zeichnen das Lesen und Akzeptieren dieser Ordnung gegen. Stand 09/2015

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