Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE SSIGA SGWA ZW147 d Ausgabe Januar 2016 RE G E LWE RK Reglement Hydranten ZW147 SVGW, Grütlistrasse 44, Postfach 2110, 8027 Zürich Telefon 044 288 33 33, Fax 044 202 16 33, www.svgw.ch
I n h a l t 1 Anwendungsbereich 2 Mitgeltende Dokumente 3 Definitionen, Formelzeichen, Abkürzungen 4 Anforderungen 5 SVGW-Zertifizierungsverfahren 6 Inkraftsetzung Erstellt von: W-UK 7 AG 5 Datum: 09.1997 Geändert durch: W-UK 7 Datum: 23.09.2015 In Kraft gesetzt durch: W-HK Datum: 01.01.2016 SVGW, Zertifizierungsstelle Wasser, Grütlistrasse 44, Postfach 2110, 8027 Zürich T: 044 288 33 33, F: 044 202 16 33, support@svgw.ch, www.svgw.ch 2/5 ZW147
1 Anwendungsbereich Dieses Reglement ist die Grundlage für die SVGW-Zertifizierung von Hydranten. Es legt die Anforderungen an diese Produkte fest und definiert die durchzuführenden Prüfverfahren. Es gilt für Überflur- und Unterflurhydranten für den Anschluss an die Trinkwasserversorgung ausserhalb von Gebäuden in den Nennweiten DN 100 und DN 150, für die Druckstufe PMA 16. 2 Mitgeltende Dokumente Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Reglements erforderlich: 2.1 ZW 101 Allgemeine Geschäftsbedingungen 2.2 ZW 102/ff Materialien in Kontakt mit Trinkwasser 2.3 EN 14384 Überflurhydranten 2.4 EN 14339 Unterflurhydranten 2.5 DIN 14317 C-Festkupplung mit metallischer Dichtfläche PN 16, aus Aluminium-Legierung und C-Deckkapsel, aus Grauguß oder Aluminium-Legierung 3 Definitionen, Formelzeichen, Abkürzungen Definitionen, Berechnungsgrundlagen, Abkürzungen und Formelzeichen sind den entsprechenden Gesetzen, Normen und Richtlinien zu entnehmen. Für Berechnungen und Angaben technischer Natur gelten die SI-Einheiten. 4 Anforderungen Es müssen die folgenden Bedingungen, Anforderungen und Überwachungen erfüllt werden: 4.1 Spezifische Anforderungen Hydranten haben, entsprechend ihrer Bauart, den Anforderungen der EN 14384 oder EN 14339 vollumfänglich zu entsprechen. 4.2 Werkstoffe Neben den in den EN Normen aufgeführten Werkstoffen, dürfen auch Aluminium Werkstoffe verwendet werden. 4.3 Entleerungs- und Belüftungssysteme Anforderungen gemäss EN 14384, Abs. 4.14 oder EN 14339, Abs. 4.14 3/5 ZW147
4.4 Auswechseln des Hauptabschlusskörpers Der Abschlusskörper bzw. das Hauptventil muss ohne Grabarbeiten am Hydranten ausgewechselt werden können. 4.5 Sollbruchstelle Überflurhydranten müssen eine Sollbruchstelle entsprechend EN 1074-6, Abs. 5.1.3.2 aufweisen. 4.6 Hydraulische Eigenschaften Anforderungen gemäss EN 14384, Abs. 4.20 oder EN 14339, Abs. 4.18 Die Kv-Werte sind im SVGW-Zertifikat zu veröffentlichen. 4.7 Storz-Kupplungen An den Abgangsanschlüssen müssen, entsprechend der Leistung des Hydranten, Storz- Kupplungen 55, 75 oder 110 gemäss DIN 14317 montiert werden können. Storz-Kupplungen müssen austauschbar und bei Unterflurhydranten ohne Grabarbeiten auswechselbar sein. 4.8 Betätigungsmechanismus Die Betätigung des Hydranten hat mit einem Steckschlüssel gemäss nachfolgender Zeichnung zu erfolgen. Höhe Breite Vierkant Vierkanttiefe H B a/a x b/b T mm mm mm mm max. 500 max. 500 19/19 x 20/20 36 Der Aussendurchmesser des Vierkantes darf maximal 40 mm betragen. 4/5 ZW147
4.9 Hygienische Anforderungen Für alle Werkstoffe, welche in Kontakt mit Trinkwasser kommen, ist der Nachweis der hygienischen Unbedenklichkeit nach den entsprechenden SVGW-Reglementen ZW 102/ff zu erbringen. 4.10 Fremdüberwachung Die Fremdüberwachung hat gemäss dem im Reglement ZW 101 beschriebenen Verfahren zu erfolgen. Mit dem Antrag auf Rezertifizierung sind dem SVGW die Resultate der zuletzt durchgeführten Fremdüberwachung zu senden. Vom Datum der Zertifikatgültigkeit an gerechnet, darf die Durchführung der Überwachung nicht länger als 18 Monate zurückliegen. 5 SVGW-Zertifizierungsverfahren Nach Vorlegen positiv lautender Prüfberichte, die von einer für die jeweiligen Prüfungen akkreditierten Prüfstelle verfasst worden sind, wird das SVGW-Zertifikat erteilt. 6 Inkraftsetzung Das vorliegende Reglement wurde vom Zertifizierungsausschuss Produkte Wasser W- UK 7 verabschiedet und von der W-HK genehmigt und per 01.01.2016 in Kraft gesetzt. 5/5 ZW147